Vereinsnachrichten -  Bald Reusen auf den Gewässern des LAVB?

FM Henry

Super-Profi-Petrijünger
Der Einsatz von Kammerreusen auf

LAVB-Gewässern – eine Möglichkeit zur

ordnungsgemäßen Gewässerbewirtschaftung ?

Der Landesanglerverband Brandenburg im DAFV ist anerkannter Naturschutzverband.
Als Eigentümer und Pächter von ca. 14.000 Hektar Gewässerfläche ergibt sich daraus eine enorme Verpflichtung. Lt.Brandenburgischem Fischereigesetz gehört das Recht zur Nutzung des Fischereirechtes untrennbar mit der sogenannten „Hegepflicht“ zusammen. Das Fischereirecht verpflichtet zur Erhaltung, Förderung und Hege eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässersentsprechenden heimischen Fischbestandes in naturnaher Artenvielfalt.
Auf europäischer Ebene existiert seit 2000 die „Europäische Wasserrahmenrichtlinie“,
deren Kerngedanken in einer Verbesserung der Gewässerökologie insgesamt liegen. Parameter sind hier Phytoplankton, Makrophyten, Makrozoobenthos und Fische.
Daneben wird ein Netz aus Schutzgebieten mit jeweiligen Managementplänen im Rahmen des FFH-Schutzgebietssystems „NATURA 2000“
entwickelt. Diesem unterliegen ca. 75 Prozent aller Gewässer des Landes Brandenburg.
Wenn man sich diesen gesetzlichen Gegebenheiten gegenübersieht, könnte man meinen, als Fischer und Angler in einem
Korsett zu stecken. Zahlreiche Vertreter unseres Verbandes
und Berufsfischer werden in öffentlichen oder sonstigen Veranstaltungen Situationen erlebt haben, bei denen einem Vertreter von Naturschutzbehörden oder -verbänden sowie die mit der Erstellung von „FFH-Managementplanungen“ und „Gewässerentwicklungskonzepten“ beauftragte Mitarbeiter von Planungsbüros mit Übermacht gegenübersaßen. Die Beteiligung
von Fischern und Anglern in den laufenden Planungen ist grundsätzlich positiv zu werten, da die angestrebte Zielstellung nur in einem Miteinander erreicht werden kann. Leider ist in den meisten Fällen zu verzeichnen, dass der Schutz der Fischbestände dem Schutz anderer Tierarten einseitig untergeordnet wird und die zahlreichen positiven Aspekte einer nachhaltigen
Nutzung durch Fischer und Angler wenig Beachtung finden.

Vom Grundsatz her gibt es zu dem Ansinnen, die Gewässer einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen und deren ökologischen Zustand möglichst zu verbessern ja auch überhaupt keine gegensätzlichen Positionen. Grundlage der fachlichen Auseinandersetzung sind hauptsächlich Besatzmaßnahmen und die angebliche vordergründige Beangelung oder Befischung von Raubfischen. Hierzu bestehen
zahlreiche Voreingenommenheiten und Vorurteile, die stets und ständig wiederholt werden.
Insbesondere die Übertreibungen zum Karpfenbesatz und dessen negative Auswirkungen auf die Gewässerökosysteme erreichen teilweise groteske Ausmaße.

Behauptungen sind schnell in die Welt gesetzt und je öfter sie wiederholt werden,

umso mehr verfestigen sie sich und werden zum „Selbstläufer“.

Grundsätzlich sind die Kenntnisse über den tatsächlich in Gewässern vorhandenen Fischbestand, sowohl bei Naturschützern und Planern als auch bei Anglern bzw. Angelvereinen vielfach unzureichend. Viele Angelfreunde werden es selbst schon erlebt haben, dass z. B. bei Fischsterben nach längerer Eisbedeckung im Winter so viele Fische sichtbar werden, wie niemand vermutet hätte. In der Berufsfischerei gehören „Massenfänge“, vor allem an Weißfischen, vordringlich Bleie, Plötzen und Güstern, mit Zugnetzen und Großreusen zur Normalität. In den meisten Gewässern des LAVB fehlen diese Möglichkeiten, weil die einzelnen Angelfreunde in den jeweiligen Bewirtschaftungskollektiven ehrenamtlich tätig sind und
nicht über die technischen Möglichkeiten der Berufsfischerei verfügen.
Der gebräuchliche Einsatz der Elektrofischerei ist effizient und nützlich für kleinere Fließgewässer.
In größeren Gewässern stößt diese Methode an ihre Grenzen und ist bestenfalls dazu geeignet, die in der Uferzone vorkommenden Fischarten zu erfassen. Die vorhandenen Fischmengen bleiben größtenteils unerkannt.
Auch der an einigen Stellen praktizierte Einsatz von Stellnetzen führt hier nicht viel weiter.
Sinnvoll wäre deshalb eine noch engere Zusammenarbeit von Berufsfischerei und Anglerverband in der Hinsicht, geeignete Fischereimethoden, also Zugnetze und Großreusen, auch auf den Gewässern des LAVB noch effektiver zu nutzen.
Aus diesen Überlegungen heraus sollte die Möglichkeit geprüft werden, sogenannte „Kammerreusen“ zu testen.
Der Vorteil dieses Reusen-Typs liegt darin, den gefangenen Fischen eine sehr große Bewegungsfreiheit zu
gewähren, die es ermöglicht, diese ohne Verletzungen zurückzusetzen bzw. bis zu ihrer Entnahme und sinnvollen Verwendungüberaus

schonend zu behandeln. Des Weiteren können diese Reusen „Massenfänge“, insbesondere an Weißfischen
während der Laichzeit, vermutlich besonders gut realisieren.

In der Praxis ist die Nutzung von „Kammerreusen“ keine Neuerfindung, sondern in der Küsten- und Boddenfischerei Deutschlands und Hollands seit jeher gang und gäbe. In Holland verwendet man dafür auch den Begriff „Bundgarn“, in Deutschland „Kumreuse“. Weshalb sich diese Methode nach Kenntnis der Autoren bislang nirgendwo in der Binnenfischerei durchgesetzt hat, ist vermutlich auf mehrereUrsachen zurückzuführen.
Maßgeblich werden dafür der höhere Materialaufwand und vor allem die wesentlich schwierigere Handhabung im Vergleich zu herkömmlichen Reusentypen sein. Die Erwerbsfischerei verfügt mit der Zugnetzfischerei seit jeher über eine hocheffektive Methode zur Regulierung von „Massenfischen“.
Deshalb war es hier nicht zuletzt auch aus Rentabilitätsgründen bislang nicht erforderlich, für diesen Zweck Alternativen
zu entwickeln. An dieser Stelle kommt unserem Verband die Bereitschaft der in den bestehenden Bewirtschaftungskollektiven tätigen,
qualifizierten Mitarbeiter als auch das Engagement weiterer interessierter Angler zugute.
Durch ihren ehrenamtlichen Einsatz wird es ermöglicht, anderenorts bereits bewährte Fangmethoden auch in den Gewässern des Landesanglerverbandes Brandenburgs ohne hohen finanziellen Aufwand zu erproben.

Beginnend im Frühjahr 2013 wurde die erste „Kammerreuse“ im Königsberger See bei
Wittstock (P16-103) getestet. Neben der Bestätigung eines hervorragenden Zanderbestandes und dem Nachweis zahlreich vorkommender, ausgesprochen großer Karauschen, die niemand vermutet hätte, konnten dem Gewässer während einer Einsatzzeit von nur drei Wochen ca. 460 Kilogramm „Weißfisch“ aus Gründen der Hege entnommen werden.
Im Jahr 2014 wurde die Methode auf eine Reusenanzahl von insgesamt fünf erweitert und auf weitere
LAVB-Gewässer sowie in Zusammenarbeit mitder Naturparkverwaltung „Stechlin-Ruppiner-Land“ auch auf Gewässer innerhalb von Naturschutzgebieten übernommen. Herausragendes Ergebnis war der Einsatz von zwei „Kammerreusen“ im
Schenkendöbener See (C07-115), einem Flachgewässer mit ca. 17 Hektar Wasserfläche im Landkreis SPN über den Zeitraum
von Mai bis August. Der See ist enorm nährstoffreich und wintergefährdet. Der LAVB hat hier als Eigentümer die Verpflichtung seitens der Naturschutzbehörde, den vorhandenen Weißfischbestand maßgeblich zu reduzieren.
Im Ergebnis des diesjährigen Reuseneinsatzeskonnten insgesamt 1.093 Kilogramm „Weißfisch“, fast ausschließlich mittelgroße Bleie, und 302 Kilogramm verbuttete, kleinwüchsige Barsche entnommen werden.
Weiterhin gelang der Nachweis eines guten Aal- und Hechtbestandes.

Bemerkenswerterweise wurden in allen bisher auf diese Weise untersuchten Gewässern nur
verhältnismäßig wenig Karpfen gefangen. Im Schenkendöberner See waren es gerade einmal zwei Stück, im Königsberger See 14 Stück. Diese Erfahrung deckt sich mit den bei Fischern und Anglern lange bekannten Erfahrungen dahingehend, dass Karpfen sehr begehrte Fangobjekte sind und sich relativ leicht angeln lassen.
Überbestände, die nach pauschaler Meinungzahlreicher Naturschutzvertreter durch ihre Wühltätigkeit angeblich den ökologischen Zustand fast aller Fischerei- und Angelgewässer maßgeblich schädigen sollen, existieren bis auf
wenige Ausnahmen in der Praxis nicht. Diese Meinung ist sehr weit verbreitet und wird bewusst oder unbewusst zum Nachteil der Fischer und Angler ständig in die Welt gesetzt. Umso wichtiger ist es, durch repräsentative Fangnachweise das Gegenteil zu beweisen. Die meisten unserer Gewässer haben ein Problem mit zu hohen Weißfischbeständen, insbesondere an Bleien.
Diese üben einen mitunter sehr hohen Fraßdruck auf Zooplankton und Makrozoobenthos aus und verringern so
das Nahrungsangebot für eine Vielzahl anderer Fischarten.
Gleichzeitig führen sie durch Wühltätigkeit zur Nährstofffreisetzung und Schädigung an Wasserpflanzen. Betrachtet
man die Begriffe Gewässerökologie und Naturschutz einerseits und ordnungsgemäße fischereiliche Bewirtschaftung andererseits, so
stellt man fest, dass beide Dinge sehr eng beieinander liegen.
Maßgeblich sollte in der fachlichen Auseinandersetzung zwischen Naturschützern und Anglern sein, mit wissenschaftlich blegbaren Tatsachen zu argumentieren und nicht, wie in der Vergangenheit zumeist üblich, mit Behauptungen oder Vermutungen.
Die Grundlage einer ordnungsgemäßen fischereilichen Bewirtschaftung ist immer ein exakter Kenntnisstand zu den jeweiligen Gewässern. Gerade deshalb sind auch ordnungsgemäß ausgefüllte und vollständig erfasste Fangbelege so wichtig. Stellt man fest, dass sich ungünstige Verhältnisse im Fischbestand entwickeln oder entwickelt haben, gilt es,
diesem durch geeignete Hegemaßnahmen, was in der Praxis in erster Linie Weißfischentnahme bedeutet,
entgegenzuwirken. Erst danach sollte sich die Frage stellen, ob ein Fischbesatz tatsächlich sinnvoll ist. Die natürlichen Nahrungsgrundlagen lassen nur einen begrenzten Fischbestand zu. Ein Mehr an Besatz ist in den seltensten Fällen tatsächlich angebracht. Viel häufiger wäre es sinnvoller, den Fischbestand zielgerichtet auszudünnen und ihm dadurch eigene Entfaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Der Einsatz von „Kammerreusen“ auf den Gewässern des LAVB könnte dafür eine geeignete
Möglichkeit sein.
Über weitere Ergebnisse und Erfahrungen werden wir zu gegebener Zeit im
„Märkischen Angler“ berichten.


Manfred Leopold

Gewässerwirtschaft des
Landesanglerverbandes Brandenburg

Andreas Sidow
Untere Fischereibehörde Ostprignitz-Rupp

Quelle: Seite 26 und 27 Märkischer Angler
















 
Hallo @all,

wundert mich ein wenig, dass dieser Beitrag so wenig Anklang findet und niemand seine Meinung dazu äussert.

Werden denn in Zukunft unter dem Deckmantel der "HEGEPFLICHT" die DAV / DAFV Gewässer zugepflastert mit Reusen wie auf Produktionsgewässern?

Wer kümmert sich regelmäßig um die Kammerreusen?

Wer bezahlt die Anschaffung der Reusen, Boote und des Zubehörs?

Wer überwacht und kontrolliert die Hegemaßnahmen?

Was passiert mit dem Verkaufserlös?

Wie werden die Tiere transportiert und gehältert?

Wer bezahlt die Kammereusenfischer?

Wer und vor allem wie wird bestimmt, dass in einem Gewässer zu viel oder zu großer Fisch vorhanden ist?

Oha, mir fällt spontan noch jede Menge dazu ein und Euch?

Gruß Henry
 
Hallo !
Wer das bezahlt ? Na wir die sich jedes jahr eine DAV/DAFV-Marke holen . Der Verkaufserlös kommt wieder irgendeinem anderen Zweck zu gute oder irgendjemand wird ihn sich schon in die Tasche stecken . Wer sich darum kümmert , denke mal die Vereine müssen sich das mit antun . Wer und wie bestimmt wird ob zu viel oder zu Große Fische in einem Gewässer sind , das erledigt dann ein eigens gegründetes Komitee die sich die Fangstatistiken anschauen . Denn wozu soll man denn sonst ein Fangbuch führen .
Also ich muß schon sagen seitdem der DAV zum DAFV umgewandelt wurde und nun noch Leute die vom Angeln und der ganzen Materie überhaupt keine Ahnung habe auf den Spitzenplätzen sitzen , seitdem passiert nur noch SCH***E . Und man kann nur hoffen das endlich mal alle LAVB´s zur besinnung kommen und aus dem Verein austreten .

MfG
 
Fangbuch in Brb? Hat sich nie einer für interessiert, desshalb hab ich es nur der Vollständigkeit mitgeführt.
Es sollte beim Lavb die selbe Reglung wie in Sachsen eingeführt werden: vor dem Angelbeginn das Gewässer eingetragen und am Ende der Saison muss es abgegeben werden sonst gibts keinen neuen Schein.
 
Servus!

Wenn ich das richtig verstehe, dient der Einsatz von Kammerreusen:

a) der statistischen Erfassung der Fischarten und -menge,

b) der Selektion und Dezimierung des Weißfischbestandes,

somit könnte man erstmal denken, es sei eine gute Aktion. Aber Henry hat da schon die richtigen Fragen aufgeworfen! Wer kümmert sich und bezahlt das ganze? Was passiert eigentlich mit der Sportfischerei, wenn das Gewässer mit Reusen bespickt ist? Wer entscheidet über die Proportion der Weißfischbestände und er Edelfische?

Zudem sehe ich eine großen Widerspruch:

Einerseits will man dem Zielfisch Karpfen keine zu große Bedeutung beimessen, andererseits heimischen Fischarten den Vorzug geben. Die heimischen Fischarten in Brandenburg (bei den konkurrierenden Friedfischen) ist doch außer der Schleie sowieso der Weißfischbestand?!

Für mich ist das sinnloser, kostenaufwendiger Aktionismus! Zuviel Weißfisch? Setzt mehr Raubfische ein, dann haben alle was davon und es reguliert sich von selbst!

Gruß & Petri!
 
Die Gewässer sind mit Sicherheit nicht mit Reusen "gespickt". Sonst hätte man diesbezüglich längst Beschwerden darüber gelesen, denn das Projekt läuft bereits seit mehr als zwei Jahren. Mit Reusen.

Pike, nur weil niemand danach fragt, sind die Angler nicht von der Pflicht befreit, ein Fangbuch zu führen und die Belege einzuschicken. Wenn der Angler dies nicht macht, muss der Verband halt zu anderen Maßnahmen greifen, um die Übersicht zu behalten. Ergo, selber Schuld, liebe LAVB Mitglieder, wenn euch plötzlich Fragen kommen wie z.B. nach den Kosten und Erlösen. Wobei ich mich aber auch frage, ob es Sinn macht, Weißfisch zu entnehmen, denn dieser ist ja Futtergrundlage für den Raubfisch. Raubfisch einzusetzen halte ich dagegen auch wieder für Nonsens. Man sollte eher viel mehr Möglichkeiten schaffen, dass die Fische sich selber reproduzieren können. Statt dessen wird verbaut und kanalisiert.

@Henry, es macht durchaus aus Sinn, ellenlange und kopierte Berichte zu editieren, damit sie besser lesbar sind. Vielleicht kommen dann auch mehr Antworten.
 
Moin,

Wenn ich das richtig verstehe, dient der Einsatz von Kammerreusen:

a) der statistischen Erfassung der Fischarten und -menge,


b) der Selektion und Dezimierung des Weißfischbestandes,

genau so habe ich das auch verstanden. Allerdings setzt das voraus, dass man ganz fest an die Statistik glaubt, die man anhand der Fänge in Kammerreusen erheben kann. Und "Sinn" macht es nur dann, wenn man erstens die gewonnen Zahlen richtig einordnen/interpretieren kann und zweitens dann daraus auch die richtigen Schlüsse zieht. Hier liegt wahrscheinlich der Hase im Pfeffer: Interpretation und daraus formulierter Handlungsbedarf ist (fast immer) politisch motiviert. Man darf sich ruhig fragen, wer fordert aufgrund der erhobenen Werte welche Konsequenzen?

Die beiden wichtigsten Stichworte in diesem Zusammenhang sind "Hege" und "Besatz". Beide Begriffe haben nur wenig mit "natürlichem" Bestand zu tun, sondern sie dienen dem Erreichen eines zuvor definierten Ziels. Ob und wie dieses Ziel erreicht werden kann (wenn überhaupt), ist wiederum von vielen Faktoren abhängig - und man darf sich auch die Frage stellen: ist das definierte Ziel überhaupt erstrebenswert und wenn, zu wessen Nutzen?

Für mich ist das sinnloser, kostenaufwendiger Aktionismus!

sicher nicht ganz "sinnlos", ganz sicher aber kostenaufwendig. Wenn für wirklich sinnvolle Maßnahmen Kosten anfallen - wie fast immer - müssen diese eben getragen werden. Im einfachsten Fall von denen, die daraus auch einen Nutzen ziehen. Wenn der Sinn darin besteht (und nur das erscheint mir logisch) einen etwas besseren Überblick über die Artzusammensetzung im Einzugsgebiet der Kammerreusen zu bekommen, rechtfertigt das nicht automatisch jeden Aufwand. Sollen die dort gewonnenen "Erkenntnisse" aber als Basis für Entscheidungen herangezogen werden, die zum Einen schon vorher fest standen (weil politisch oder ideologisch motiviert) oder zum Anderen auf phantasievollen Interpretationen basieren, ist jeder Euro rausgeschmissenes Geld.

Gruß Thorsten
 
Es gibt wie wohl bei jeder Neuerung Menschen die Gutes heraus lesen, und welche, die nur die Schattenseite sehen.

Erst vor kurzem habe ich mich im Verein darüber unterhalten, dass unser Vereinssee zur Kontrolle des Bestandes abgefischt werde sollte, wobei wir auch eine Entnahme des Weißfisch-Fangs in Betracht zogen, um den Genpool im See mit frischem Besatz erneuern zu können. Unsere Plötzen werden kaum größer als 15 cm.
Unabhängig davon ist eine solche Maßnahme wohl in ihrer Sinnhaftigkeit auf abgeschlossene Gewässer begrenzt, in offenen wohl nur zur Kontrolle des Bestandes geeignet.
Zudem verstehe ich die Mitteilung so, dass bei weitem nicht DAUERHAFT mit Kammerreusen in den Gewässern gefischt werden soll, sondern nur bei Bedarf. Diesen Bedarf können wohl die Vereine vor Ort am besten Einschätzen, vor allem da die Fangbuchpflicht nicht überall sehr genau genommen wird. Dann könnte in Absprache mit dem Gewässerwart des Landesverbandes eine Besatz- oder Hegemaßnahme beschlossen werden.

Andererseits verstehe ich nicht den, verzeiht den neumodischen Ausdruck, Shitstorm gegen Verband. Erst wird nicht genug getan und erst recht nichts öffentlich gemacht, nun bemüht man sich um Maßnahmen und macht diese auch öffentlich, und auch das ist verkehrt...
Ich persönlich finde die Argumentation in dem veröffentlichten Beitrag nachvollziehbar und schlüssig. Wenn in einer solchen Weise die Befischungsmaßnahmen wohl überlegt und fachmännisch durchgeführt und ausgewertet werden, sehe ich darin kein Problem.

Sicherlich bleiben in der Meldung viele Fragen unbeantwortet, wie die nach der Finanzierung, Verantwortung, etc.. Man könnte aber auch eine Stellungnahme zu diesen Fragen vom Landesverband einfordern. Nur weil diese nicht ausreichend in dem Statement beleuchtet werden, heißt es nicht, dass sich die Leute das Geld gegenseitig zuschieben. Abgesehen davon, dass das eh in jedem Verein und Verband der Fall ist.

Wir sollten statt destruktive Kritik zu üben, darüber nachdenken, wie wir diesen Vorstoß des Dachverbands sinnvoll zum Erhalt unserer Gewässer nutzen können und dementsprechend Vorschläge für Richtlinien einbringen, wie mit dieser Methode zu verfahren ist.
 
Zurück
Oben