DAFV - Nur eine Rute (Raubfish, Brandenburg, DAV)?

Rich

Profi-Petrijünger
Ich entschuldige mich vorweg. Ich weiß dass es doch irgendwo stehen muss aber ich habe gesucht und gesucht und finde es nicht. Daher kurz die Frage hier.

Man hat mir erzählt (und zwar mit Entsetzen als ich mein "Unwissen" gezeigt habe) dass man für das Raubfischangeln nur eine Rute nutzen darf. Damit meinte er auch nicht nur Spinnfischen, es gelte angeblich auch fürs Angeln mit KöFi.

Nun, ich bin zunächst davon ausgegangen dass das ein Brandenburgischen Gesetz sein müsse. Ich habe bislang nur in Berlin geangelt wo ich 100% weiß dass 2 Ruten ausdrücklich erlaubt sind (z.b. Plötzensee).

Bloß meine erste Recherchen könnten auch nicht bestätigen dass das der Grundregel für bbg ist (laut gesetzt sind 2 Ruten prinzipiell nicht verboten). Deshalb bin ich auf die Idee gekommen, dass es eine DAV-Einschränkung sein muss. Aber ich finde nichts wo das geschrieben ist. Die DAV Seite verweist nur von eine Seite zur anderen. Ich werde wahnsinnig.

Also kann mir jmd. das bitte entweder positiv oder negativ bestätigen? Es geht konkret in meinem Fall um den Boddensee in Birkenwerder. Vielen Dank im Voraus.
 
Auszug aus der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg:

"3. Angelgeräte
3.1. Anzahl der Angelgeräte
Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen (§ 7 Abs. 3 BbgFischO). Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden. Die Verwendung von Geräten, die den Anhieb selbsttätig setzen, ist verboten. Inhabern von Jugendfischereischeinen sowie Personen, die Fischereiabgabe entrichtet haben, aber nicht im Besitz eines Fischereischeines sind, ist nur der
Gebrauch von zwei Friedfischangeln gem. Pkt. 3.2.1 oder einer Flugangel gem. Pkt. 3.2.3.1 gestattet.

Bim Spinnangeld darfst Du nur eine Rute nutzen. Beim fischen Mit Köfi (auf Grund oder mit Pose) darfst Du 2 Ruten nehmen.

Angelst Du mit Köfi aktiv an einem System(also wie eine Spinnrute, auswerfen und einholen) darfst Du auch nur eine Rute zum angeln benutzen.

Fliege 2
 
@Fliege 2 - Danke. Das ist auch das einzige was ich finde könnte und da steht ja ausdrücklich dass zwei Ruten erlaubt sind. Wie du sagst :)

Aber deshalb die Überlegung ob die DAV eine Einschränkung haben?

Ich will "passiv" Angeln (Pose / auf Grund).
 
@Fliege 2 - Danke. Das ist auch das einzige was ich finde könnte und da steht ausdrücklich das zwei Ruten erlaubt sind, denn der letzte Satz bezieht sich auf "aktives" Angeln mit KöFi am System (also Spinnfischen wieder). Ich will "passiv" Angeln (Pose / auf Grund).

Dann darfst Du im Geltungsbereich mit 2 Ruten fischen.

Fliege 2
 
deshalb die Überlegung ob die DAV eine Einschränkung hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Reglung ist vom Landesanglerverband Brandenburg, das war doch mal der ehemalige "DAV".

Fliege 2
 
Die Reglung ist vom Landesanglerverband Brandenburg, das war doch mal der ehemalige "DAV".

Fliege 2

Das würde einiges erklären (warum ich eine abweichende Regelung nicht finde). Dann bin ich nach wie vor extrem irritiert warum der Fischer selber (Hr. Behnke) mir was anderes berichtet. Ich sollte mit ihm direkt klären, habe mich aber bisher nicht getraut, seitdem er mich böse angeschaut hat, als ich von zwei Ruten geredet habe. :-/ Seine Wörter "Das ist doch überall so!" [nur eine Rute erlaubt].
 
Das würde einiges erklären (warum ich eine abweichende Regelung nicht finde). Dann bin ich nach wie vor extrem irritiert warum der Fischer selber (Hr. Behnke) mir was anderes berichtet. Ich sollte mit ihm direkt klären, habe mich aber bisher nicht getraut, seitdem er mich böse angeschaut hat, als ich von zwei Ruten geredet habe. :-/ Seine Wörter "Das ist doch überall so!" [nur eine Rute erlaubt].

Hallo !
Hast du dem Herr Behnke gesagt das du mit Totem Köderfisch am Grund bzw mit der Pose angeln willst ? Dies gilt nach Brandenburger Gewässerordnung als Handangel und somit darfst du dann auch Zwei Ruten benutzen . Solltest du den Köderfisch aber , wie Fliege 2 schon geschrieben hat , am System aktiv führen gilt dies als Spinnangeln und damit darfst du nur eine Ruten benutzen .

MfG
 
Hallo !
Hast du dem Herr Behnke gesagt das du mit Totem Köderfisch am Grund bzw mit der Pose angeln willst ? Dies gilt nach Brandenburger Gewässerordnung als Handangel und somit darfst du dann auch Zwei Ruten benutzen . Solltest du den Köderfisch aber , wie Fliege 2 schon geschrieben hat , am System aktiv führen gilt dies als Spinnangeln und damit darfst du nur eine Ruten benutzen .

MfG

Hi Jimminy... Ja, eigentlich schon. Und auch hier im Boddensee Forum habe ich die Frage erneut gefragt, wo ich eine Bestätigung bekommen habe, es sei überall in Brandenburg so dass man NICHT mit zwei Ruten auf Raubfisch darf - egal ob Hand-, Spinn- oder Flugangel. Höchstens 1x Raubfisch plus 1x Friedfisch heißt es. Das sei überall so in Brandenburg (vermutlich außer private Angelteiche?)

Das deckt sich zwar nicht mit meiner Interpretation (euer auch nicht anscheinend) aber wenn das der Regel auf dem Boddensee ist, dann ist es halt so und ich nehme es hin.

Es beschäftigt mich trotzdem ein wenig, denn was ist wenn ich wo anders in Brandenburg Angeln will - dann stehe ich wieder vor der gleichen Frage. Was ich komisch finde, ist dass ich inzwischen unzählige YouTube Videos angeschaut habe, und noch nie gesehen dass eine mit nur eine Rute angelt (außer Spinn- und Fliegenfischen natürlich). Aber das hieße im Umkehrschluss, dass niemand Videos über Angeln in Brandenburg mit KöFi hochlädt?! Hmm...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, ich bin zunächst davon ausgegangen dass das ein Brandenburgischen Gesetz sein müsse.
Da bist du vollkommen richtig von ausgegangen. Die vorrangigen Gesetze in Brandeburg sind die Landesfischereiordnung und das Landesfischereigesetz. Die Gewässerordnung des LAVB gilt selbstredend nur an den Gewässern des LAVB. Für den Rest gilt, wie überall, immer auf die Erlaubniskarte schauen, was da steht.
Gruß Dirk

es sei überall in Brandenburg so dass man NICHT mit zwei Ruten auf Raubfisch darf - egal ob Hand-, Spinn- oder Flugangel. Höchstens 1x Raubfisch plus 1x Friedfisch heißt es. Das sei überall so in Brandenburg (vermutlich außer private Angelteiche?)
Ich vermute mal, du hast Männer mit ziemlich langen Bärten gefragt. Die Regelung ist, soweit mir bekannt, noch eine alte DDR Regelung, aber da kennen sich andere hier bestimmt besser aus.
 
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