Anglernachwuchs 95

Profi-Petrijünger
Hallo zusammen :)
Ist schon eine weile her das ich aktiv war aber nun ja hier bin ich wieder :D
Ich wollte mal fragen ob ihr euer Fischereirecht auch in Bezug auf Krebse nutzt und wie ihr da vorgeht da ja nicht in allen Gewässer Krebsteller und Reusen gestattet sind. Krustentiere finde ich generell sehr schmackhaft. Wenn ich mir hier in der Heimat welche fangen würde würde ich natürlich die Finger von den Ursprüngliuchen (inzwischen fast verdrängten) Arten lassen aber aus Amerika haben wir ja inzwischen überall eingeschleppte Populationen in unseren Gewässern. Leider findet man in den Meisten Angelforen und Videos nur Beschwerden über die Bestände und die ,,Köderfresser" und wenig dazu wie man sie nutzen und fangen kann. Kamberkrebs und Signalkrebs wären da zb zwei Kandidaten die bei uns öfters vorkommen. Diese Arten sind soweit ich weis auch nicht geschützt (oder doch?) und dürfen also auch befischt und entnommen werden oder? Über Erfahrungen und meinungen zum Krebsfang würde ich mich freuen.
MfG Tim
 
Ich wollte mal fragen ob ihr euer Fischereirecht auch in Bezug auf Krebse nutzt

Ja, tue ich.

Als erstes solltest du dir klar werden, ob du überhaupt Krebse fangen darfst, ist nicht in jedem BL gestattet oder man benötigt zum Fischereischein eine Extra-Genehmigung.

wie man sie nutzen und fangen kann.

Zu Nutzen = ESSEN!

zu Fangen = mehrere Möglichkeiten

Kamberkrebs und Signalkrebs wären da zb zwei Kandidaten die bei uns öfters vorkommen. Diese Arten sind soweit ich weis auch nicht geschützt (oder doch?) und dürfen also auch befischt und entnommen werden oder? Ü

Kamberkrebs, Signalkrebs, galiziescher Sumpfkrebs um nur mal drei beim Namen zu nennen.

Weder geschützt, noch ein Schonmaß oder eine Schonzeit, die Entnahme ist sogar Pflicht und gefangene Exemplare dürfen nicht zurückgesetzt werden, soweit mir bekannt in ganz Deutschland so.

Nicht dürfen, sondern müssen entnommen werden.

Über Erfahrungen und meinungen zum Krebsfang würde ich mich freuen

Wenn geklärt ist, daß du sie fangen darfst, geht es sogar mit einfachsten Mitteln und ohne viel Aufwand.

Köder nutzen wir Köderfische, Fischköpfe, Hunde- und Katzenfutter.

Fanggeräte neben Tellern, auch Reusen und Senken.


Krebse , Fanggerät und Spaghetti 006.jpg
Krebse , Fanggerät und Spaghetti 005.jpg
Illerkanal 2011 001.jpg
Krebse , Fanggerät und Spaghetti 001.jpg
Illerkanal 2011 004.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht heimische Krebse wie die aus den USA stammenden Arten, Signalkrebs, Kamberkrebs, Roter Louisiana Sumpfkrebs und der aus der Türkei stammende Galizische Sumpfkrebs haben vom Fischereirecht her den gleichen Status wie eine Fischart ohne Schonzeit oder Mindestmaß wie zum Beispiel das Rotauge.

Nicht heimische Arten haben in aller Regel weder Schonzeit noch Mindestmaß. Maßgeblich sind die §§ 1-3 der jeweiligen LFischVO
Krebse sind nach dem Fischereigesetz Fischen gleichstellt.

Das Problem ist in der Regel, dass auf dem Fischereierlaubnisschein kein Fanggerät aufgeführt ist, welches zum Fang von Krebsen geeignet ist. Da hilft nur, im Verein einen Antrag zu stellen, die Krebsreuse oder den Krebsteller als erlaubtes Fanggerät auf dem Erlaubnisschein freizugeben. Setzt jemand eine Krebsreuse ein, ohne dass diese als erlaubtes Fischereigerät auf dem Erlaubnisschein aufgeführt ist, erfüllt das den Straftatbestand der Fischwilderei nach § 294 StGB.

Das ist das Haupthindernis beim Krebsfang. In 99% der Fälle sind nur 2 Ruten freigegeben und viele Vorstände scheuen die Freigabe von Reusen, weil sie einen Mißbrauch befürchten. Dann ist ein ist ein lohnender Krebsfang kaum möglich.

 
Das Problem ist in der Regel, dass auf dem Fischereierlaubnisschein kein Fanggerät aufgeführt ist, welches zum Fang von Krebsen geeignet ist. Da hilft nur, im Verein einen Antrag zu stellen, die Krebsreuse oder den Krebsteller als erlaubtes Fanggerät auf dem Erlaubnisschein freizugeben. Setzt jemand eine Krebsreuse ein, ohne dass diese als erlaubtes Fischereigerät auf dem Erlaubnisschein aufgeführt ist, erfüllt das den Straftatbestand der Fischwilderei nach § 294 StGB.

Daher ist wohl auch die Senke zu bevorzugen, wenn erlaubt ;)
 
Setzt jemand eine Krebsreuse ein, ohne dass diese als erlaubtes Fischereigerät auf dem Erlaubnisschein aufgeführt ist, erfüllt das den Straftatbestand der Fischwilderei nach § 294 StGB.

Abhängig vom Bundesland!

In Bayern sind Krebsteller, Reusen und Senken im Fischereigesetz freigegeben.

Geht man allerdings auf Krebsfang, darf kein weiteres Angelgerät benutzt werden.

Spielt aber keine Rolle, wir haben zudem die Erlaubnis des Gewässereigentümers.

Das Problem liegt also an den einzelnen Bundesländern!
 
Das ist zweifelsohne von Land zu Land unterschiedlich, wobei in der Regel in Bayern alles anders ist als im Rest des Landes.

In NRW und in fast allen andern Bundesländern ist es so, dass die verbotenen Mittel aufgeführt sind, alles andere ist erlaubt.
Da das Stellnetz und die Aalleine nicht dort aufgeführt sind, sind das in NRW erlaubte Mittel zur Fischerei.
Jetzt treffe ich selten Angler, die mit einem Stellnetzt am Gewässer hantieren. Der Verein, der das Gewässer angepachtet hat, gibt das Gerät nicht frei, obwohl es gesetzlich nicht zu bemängeln ist. In der Regel sind nur 2 Ruten erlaubt. Auschlaggebend ist, ob das Gerät auf dem Erlaubnisschein aufgeführt ist.

Ich bin im bayrischen FG nicht wirklich bewandert, könnte mir aber vorstellen, dass der Fischereirechtsinhaber auf dem Erlaubnisschein nicht alle gesetzlich zugelassenen Fangmethoden freigeben muss. Wenn er da reinschreibt, Fischen nur mit 2 Handangeln erlaubt, sollte das nicht zu bemängeln sein.
In den anderen Ländern muss das Grerät im Erlaubnisschein aufgeführt sein. Das kann in Bayern möglicherweise entfallen, da es eine umfassende gesetzlich Regelung gibt. Deshalb mal eine Frage an unsere Bayern. Muss das erlaubte Gerät im Erlaubnisschein aufgeführt sein?

@Tommy80

Die Köderfischreuse nimmt in einigen Bundesländern eine Sonderrolle ein, weil sie zwar ein fischereiliches Gerät ist, aber nur für den Fang von Köderfischen ausgelegt ist. Daher wird auch von den Gerichten der Einsatz einer Köderfischsenke in der Regel nicht geandet, wenn diese eingesetzt wird, obwohl sie nicht im Erlaubnisschein aufgeführt ist.
Das ändert sich aber schlagartig, wenn mit der Senke regulär auf Fische oder Krebse gefischt wird. Dann greift sofort der § 294 stGB, weil ich für das Fanggerät Senke nicht die Genehmigung des Pächters oder Besitzers habe. Ich fische unter Verletzung seines Fischrechtes.

Genau so wird eine Fischwilderei definiert.

Es gibt also eine Fischwilderei, obwohl ich gültige Papiere habe. Die "klassische" Fischwilderei, also das Fischen ohne Erlaubnisschein wird in § 293 geregelt.

Ob Senke oder Reuse macht gesetzlich keinen Unterschied, wenn ich sie als Fangmittel einsetze.
 
@Angelnachwuchs
Zudem ist die Krebsbestimmung nicht immer einfach. Einmal einen Fehler bei der Bestimmung gemacht, und man wird kontrolliert, kann es extrem teuer werden, und im schlimmsten Fall der Entzug des Fischereischeines.
Bei einer Abfischaktion in unserem Verein, zeigte ich die Unterschiede, und ich wunderte total darüber, das weder Fischereikontrolleure, noch Gewässerwart, Vorstand und Co eine Bestimmung vornehmen konnten. Alles Edelkrebse war die Aussage.:confused:

Ich hatte bis vor wenigen Jahren noch einen eigenen Teich (jetzt zum Glück wieder) und konnte mich somit selber mit Krebsen zum Verzehr eindecken.

100_4869.JPG
Krebse aus stehenden Gewässern / 24 Std. im klarem Wasser hältern, ist m.Mn. nach extrem wichtig.
100_4898.JPG
Edelkrebs
Größenvergleich. Man sieht, die Größe der Scheren. Die Kraft sollte man nicht unterschätzen.
100_4875.JPG
Galizischer Sumpfkrebs
100_4897.JPG
Edelkrebs

100_4906.JPG
gekocht

100_4902.JPG
Platte 36cm
100_4915.JPG
Scherenfleisch
100_4917.JPG
Gelenk
100_4921.JPG
Krebs in Gemüse,Sahne Chilli Soße.
 
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten sie waren wirklich sehr informativ. Jetzt weiß ich das ich mich auf jeden fall nochmal lokal informiere wenn ich das nächste mal an einem Gewässer mit vielen Krebsen bin wie es genau aus sieht mit dem Gesetz. Schöne bilder jack und theduck :) und das mit dem gartenteich ist auch keine schlechte Idee. Wir haben einen 10.000 l Teich im garten und ich überlege schon länger was ich am besten reinsetze um den Nachwuchs der Goldfische und Rotfedern hetwas zu drosseln aber die ausgeachsenen fische ( ua auch kleinere kois ca 25 cm) nicht zu gefährden. Ist der galizische Sumpfkrebs eigentlich genau so schmackhaft wie derrote Amerikanisch? Bei dem roten Amerikanischen steht ein ganzer block über die Nutzung bei Wikipedia und bei dem galizischen Sumpfkrebs steht dazu kein Wort.
 
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten sie waren wirklich sehr informativ. Jetzt weiß ich das ich mich auf jeden fall nochmal lokal informiere wenn ich das nächste mal an einem Gewässer mit vielen Krebsen bin wie es genau aus sieht mit dem Gesetz. Schöne bilder jack und theduck :) und das mit dem gartenteich ist auch keine schlechte Idee. Wir haben einen 10.000 l Teich im garten und ich überlege schon länger was ich am besten reinsetze um den Nachwuchs der Goldfische und Rotfedern hetwas zu drosseln aber die ausgeachsenen fische ( ua auch kleinere kois ca 25 cm) nicht zu gefährden. Ist der galizische Sumpfkrebs eigentlich genau so schmackhaft wie derrote Amerikanisch? Bei dem roten Amerikanischen steht ein ganzer block über die Nutzung bei Wikipedia und bei dem galizischen Sumpfkrebs steht dazu kein Wort.

Hallo,

lass bitte den roten Sumpfkrebs aus dem Gartenteich. Die Art ist überaus agressiv und hat die unangenehme Angewohnheit sehr lange Strecken über Land zu gehen. So sorgst du für die Verbreitung der Art in deiner Umgebung. Wenn du Krebse in den Gartenteich besetzt, am besten kleine Sömmerlinge im Herbst. Wenn du erwachsene Krebse einsetzt, gehen die im Herbst über Land und suchen neue Gewässer und Weibchen. Der Galizische Sumpfkrebs wurde als Ersatz für den Edelkrebs aus der Türkei als Speisekrebs eingeführt. Damals galt diese Art als resistent gegennüber der Krebspest. Das ist aber nicht der Fall. Als Speisekrebse werden überwiegen Signalkrebse und Galizier gehandelt.Der rote Sumpfkrebs und der Kamberkrebs sind auch deutlich kleiner.

Als Art für den Gartenteich würde ich auf jeden Fall Edelkrebse nehmen. Dann findest du immer Abnehmer für deinen Krebsnachwuchs.
So kannst du auch sicher sein, dass du keine fremden Arten freisetzt. Sömmerlinge vom Edelkrebs kosten ca. 1 Euro/Stück und sind ab September lieferbar. Die kann man sehr gut mit der Post verschicken.
 
und das mit dem gartenteich ist auch keine schlechte Idee

Gartenteich? Wer hat das geschrieben?

Ist der galizische Sumpfkrebs eigentlich genau so schmackhaft wie derrote Amerikanisch? Bei dem roten Amerikanischen steht ein ganzer block über die Nutzung bei Wikipedia und bei dem galizischen Sumpfkrebs steht dazu kein Wort

Geschmack. Da dürften alle Süßwasserkrebse gleich sein, denn es kommt nur darauf an, in welchem Gewässer sich leben.
Fluss mit klarem Wasser und Kiesgrund, ergibt den besten Geschmack.
Stehende Gewässer:
See mit Sand oder Kiesgrund, Zu und Ablauf, ebenso top.
Weiher und Teiche mit Schlamm? Nur bedingt essbar. Krebse müssen dann gewässert werden.
Existiert dann eine Algenblüte im See, würde ich kein Krebs essen.
Krebse in einem 10.000l Teich halten? Ja.
Vermehrung zum Verzehr nicht machbar. Teich zu klein.
 
Zurück
Oben