Hallo,
Ich habe in den Gesetzen von Bayern folgendes gefunden:
Jetzt meine Frage:
Fällt das Fischen mit Köderfischsenken auch unter die angesprochenen Netzfallen oder ist sie "legal"?
Ich habe in den Gesetzen von Bayern folgendes gefunden:
§ 12 Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen
(1) Verboten sind
1. das Fischen unter Verwendung von
a) Sprengstoffen, Giften, Schußwaffen, Abzugseisen, Schlingen, Reißangeln, freitreibenden Angeln, Netzfallen, Fischgabeln (insbesondere Harpunen, Gern), Speeren und groben Werkzeugen,
Jetzt meine Frage:
Fällt das Fischen mit Köderfischsenken auch unter die angesprochenen Netzfallen oder ist sie "legal"?
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