FM Henry

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Heimwerker und Angel-Sport Müller


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Vorsicht beim Kauf von Angelkarten dort. Uns wurde dort die Brandenburger Fischereiabgabemarke aufgedrängt, obwohl wir als Berliner die Abgabe im eigenen Bundesland entrichtet haben. Begründet wurde das mit neuen Gesetzen. Wieder zu Hause habe ich nachgelesen und keine Grundlage für diese Gebührenerhebung gefunden. Siehe Fischereigesetz für das Land Brandenburg § 22 4 1.
 
wenn du in brandenburg angeln willst, brauchst du natürlich auch für dort die fischereiabgabemarke, ganz klar! ich als brandenburger muss auch die marke für berlin kaufen um dort in DAV Gewässern angeln zu können.
 
Das ist so nicht korrekt.
Entscheident ist , das man die Fischereiabgabe bezahlt hat. !! Egal wo! Damit hast du dann die "steuern " beglichen.
Das heisst z.b. Ich als Brandenburger zahle diese und natürlich kann ich auch in Berlin und mc pom angeln OHNE dort nochmal die Fischereiabgabe zu bezahlen.
gruss siggi
 
wenn du in brandenburg angeln willst, brauchst du natürlich auch für dort die fischereiabgabemarke, ganz klar! ich als brandenburger muss auch die marke für berlin kaufen um dort in DAV Gewässern angeln zu können.

Das stimmt so nicht. Ich muss in Berlin meine Fischereiabgabe bezahlen und muss nicht extra für Brandenburg diese Abgabe zusätzlich entrichten.

Ich benötige nur noch die Angelkarte des Gewässers an dem ich angeln will.

Ich fische oft in Sachsen und in Thüringen. Auch dort muss ich keine zusätzliche Abgabe bezahlen.

Auch in Bayern und in Baden Württemberg muss ich keine Fischereiabgabemarke extra bezahlen.

Fliege 2
 
Genauso dürftest du dann auch in NRW angeln, Fliege2. Soweit ich weiß, ist diese Fischereiabgabe für Naturschutz und Besatzmassnahmen vorgesehen und gilt im ganzen Bundesgebiet.
Ich musste in Brandenburg jedenfalls nicht noch einmal dafür zahlen.
 
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Man muss die Fischereiabgabe für BRB leisten, wenn man keinen Angelschein hat und als bspw. Berliner dort auf Friedfisch angeln möchte. Hat man aber einen Berliner Angelschein, mit einer eingeklebten Abgabemarke (ich glaube, es waren dieses Jahr 21€), so benötig man für Brandenburg keine zusätzliche Fischreiabgabemarke. Lediglich die Gewässerkarte. Bei anderen Bundesländern wird es genauso sein.
 
Hatzebatz ja da haste dich ins boxhorn jagen lassen :confused:

nur in
schleswig holstein mußte noch mal ne fischereiabgabe kaufen, auch wenn du an deinem hauptwohnsitz schon eine gekauft hast, wobei man es auf ein gerichtsverfahren ankommen lassen kann, es gibt dort noch kein grundsatzurteil ..........


Brassen-Verprassen die fischereiabgabe hat nix mit dav zu tun
 
Fischereigesetz für das Land Brandenburg



§ 22
Gebühren und Abgaben


(1) Die Erhebung von Gebühren für Fischereischeine richtet sich nach den gebührenrechtlichen Vorschriften.

(2) Wer die Fischerei ausüben will, hat bei der Fischereibehörde eine Fischereiabgabe zu entrichten, die zur Förderung des Fischereiwesens zu verwenden ist. Insbesondere sollen damit gefördert werden:


  1. Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische,
  2. Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische sowie von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten,
  3. Muster- und Lehrbetriebe der Fischerei sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Information und zur Aus- und Fortbildung.


(3) Die Fischereiabgabe darf das Fünffache der Gebühr für die Erteilung des Fischereischeins nicht übersteigen.


(4) Von der Fischereiabgabe befreit sind:


  1. Personen, die die Fischereiabgabe in einem anderen Bundesland geleistet und ihren Hauptwohnsitz nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben sowie

  2. Personen nach § 17 Abs. 4 Nr. 1 bis 3.
 
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