Landesfischereiverordnungen -  Woran habe ich mich denn zu halten?

schamu2

Petrijünger
hallo,
ich war mal wieder an der Mosel und hab wieder mal kotzen können!

Ich war in Traben-Trarbach und wollte dort dem Barsch und Zander im Hafen nachstellen... Mir war bekannt das der Hafen "begrenzt" befischbar ist, d.h. dort darf man nur in einem bestimmten Bereich und nur zu bestimmten Uhrzeiten fischen.
Auch in den "Bestimmungen" die man beim Kauf von dem Erlaubnissschein (der übrigens 68€ kostet) bekommt, steht drin
"Hafen Traben-Trarbach, Angeln erlaub....Hinweise bzw. Beschilderung sind zu beachten oder so ähnlich)

Mein Problem ist, vorm Hafen steht nun ein Schild, das das Angeln im kompletten Hafen, ganz untersagt!

Was heißt das nun? laut den Bestimmungen usw. darf ich, aber laut dem Schild darf ich nicht?
 
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Wenn auf der Karte steht, dass du Hinweisschilder (o.s.ä.) beachten musst, dann gilt das Schild. Pech für dich, dass du 68€ ausgegeben hast, aber nicht in deinem anvisierten Revire angeln konntest. Vorher informieren. Bzw. spätestens beim Kauf den Händler fragen.
 
hallo,

hab mich etwas falsch ausgedrückt. 68€ kostet der Schein für die ganze Mosel! und in der Karte sind dann die jeweiligen Häfen aufgezählt mit den dazugehörigen Bestimmungen. Die Verkäuferin kann nicht über all diese Häfen bescheid wissen.

habe mit einem Angler gesprochen der dort "an der Grenze zum Hafen" geangelt hat, er hat gesagt das Schild steht erst seit kurzem da. angeblich nur weil ein paar Bekloppte ein Schiff losgemacht haben, welches dann in die Mosel abgetrieben ist...

In der Karte steht ausdrücklich "Anglen erlaubt = Ja, Hinweisschilder sind zu beachten"

Ich wusste schon vorher von dem Hafen, das dieser für Angler begrenzt ist, nur passt meiner Meinung nach die Erlaubniskarte nicht mit dem Schild zusammen!
Das eine erlaubt es und das andere verbietet es...

ist doch das gleiche wie wenn ich mir eine Vignette für die Autobahn kaufe und diese dann aber für Verkehr gesperrt ist...
 
ist doch das gleiche wie wenn ich mir eine Vignette für die Autobahn kaufe und diese dann aber für Verkehr gesperrt ist...
Dein Vergleich hinkt etwas. Es ist ja nicht die gesamte Mosel für dich gesperrt, sondern der Hafen von Traben- Trarbach. Also nur ein kleiner Abschnitt der Autobahn. Wenn das Schild neu ist, um so ärgerlicher, aber da hat sich anscheinend die örtliche Bootsbesitzerlobby durchgesetzt. Man wird irgendwann die Karten, wo der Hafen noch erwähnt ist, ausverkauft haben oder wegwerfen, auf den neuen Karten wird dann sicher der Hafen nicht mehr erwähnt sein. Einzige Chance ist, dass der Hafeneigentümer (Hafenverwaltung) ohne Absprache mit dem Fischereipächter gehandelt hat und deswegen vielleicht das Schild wieder wird entfernen müssen. Dazu müßte aber der Fischereipächter informiert werden. Bis zur Entfernung gilt aber erst mal das Angelverbot.
 
angeblich nur weil ein paar Bekloppte ein Schiff losgemacht haben, welches dann in die Mosel abgetrieben ist...

Und wieso steht dann da kein Schild "Bekloppte verboten"? Oder zumindest "Fußgänger verboten" - denn die Bekloppten sind doch sicher ein paar Meter zu Fuß gegangen... Nee, immer schön drauf auf "die Angler" :mad: Das ist kein Einzelfall, Angler werden in meiner Wahrnehmung immer öfter in die Verantwortung genommen für Delikte, die i.d.R. von Hinz und Kunz begangen werden.
 
...bein Militär heißt es: letzter Befehl gilt!

Wenn der Verein ein Stueck freigibt, ok.
Wenn wer anderst es sperrt, auch ok.
 
ja dann halte dich doch an das schild.
wird schon seine gründe haben warum es dort steht, ob es nun angler waren oder nicht ist ja erstmal egal, verbot ist verbot.
 
@schamu
Tut mir leid, aber ich werde solche Fragen immer nie verstehen.
Dir ist bekannt, das der Hafen nur begrenzt befischbar ist. Woher diese Info?
Also fragt man doch dort nach, wo man diese Infos erhalten hatte.
Dann steht, man soll sich an die Beschilderung halten.
Kommt man damit nicht klar, geht man zum zuständigen Hafenmeister, bringt ein wenig Zeit mit, gibt einen Kaffee aus, und erhält die nötige Info.
Und ist der komplette Hafen gesperrt, kann ich das sogar verstehen.
Ich bin bestimmt kein Profi im Spinnangeln, und betrachtet man die Sache mal von der Sicht der Bootseigentümer, möchte ich nicht andauernd Schrammen von Blinker und Co an der Bordwand haben.
Für solche Einschränkungen in Häfen, habe ich also Verständnis, und die sollte ein Angler auch mitbringen.

...bein Militär heißt es: letzter Befehl gilt

@ Jens Beim Bund, wird ja auch der Sommer und Winter befohlen. :hahaha:
 
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