Allgemein -  Angeln ohne Fischereischein in Schleswig-Holstein vom Kutter

Angeln ohne Fischereischein / Touristenschein ?


  • Umfrageteilnehmer
    16

FM Henry

Super-Profi-Petrijünger
Seit der jüngsten Änderung des Landesfischereigesetzes dürfen Gäste auf Angelbooten nun auch ohne Fischereischein oder Urlauberfischereischein, umgangssprachlich Angelschein genannt, angeln. Gut für all jene, die nur einmal angeln wollen oder gucken möchten, ob das etwas für sie ist, sagt Willi Lüdtke, der Vorsitzende des Verbandes der Norddeutschen Hochseeangler- und Bäderschiff-Besitzer.

Voraussetzung dafür ist aber, dass der Kapitän des Angelkutters oder der Vermieter des Bootes die Angler über die tierschutzgerechte Fischerei belehrt. „Wir spielen den Leuten einen Film vor, so ähnlich wie bei den Sicherheitseinweisungen im Flugzeug“, berichtet Lüdtke, wie diese Belehrung konkret aussieht. Dafür hat die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein (Egoh) zusammen mit dem Hochseeanglerverband einen Lehrfilm produziert. Gedreht wurde er auf der „Silverland“ (Fehmarn). „Darin wird unter anderem gezeigt, wie man einen Fisch artgerecht tötet, dass man ihn nicht herumliegen und zappeln lassen soll“, sagt Lüdtke.

(Quelle: Lübecker Nachrichten, ln-online.de)




http://www.schleswig-holstein.de/Um.../Hinweis_gewerblich__blob=publicationFile.pdf

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...jlr-FischGDVSH2008V2P5-jlr-FischGDVSH2008V1P5

Diese Gesetzesänderung bezieht sich auch auf gewerblich geführte Forellenseeanlagen.

Gruß Henry

 
super interessant, bezieht sich das mit den fopuf nur in SH oder ganz Deutschland?
wo ist die Quelle her?
 
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes
(LFischG-DVO)
Vom 11. November 2008

§ 5


Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht, Urlauberfischereischein

(1) Personen, die keinen Fischereischein besitzen, sollen für die Dauer von höchstens 28 aufeinander folgenden Tagen von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden. § 28 LFischG gilt entsprechend. Diese Ausnahmegenehmigung („Urlauberfischereischein“) kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden. Sie wird von der oberen Fischereibehörde oder einer örtlichen Ordnungsbehörde nach dem Muster der Anlage 2 erteilt. Die obere Fischereibehörde kann Urlauberfischereischeine nach Satz 1 sowie deren einmalige Verlängerung nach Satz 3 auch in einem elektronischen Verfahren erteilen. Das vom elektronischen Verfahren erzeugte Dokument ist ausgedruckt beim Fischfang mitzuführen. Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein Merkblatt ausgehändigt oder übermittelt, dessen Erhalt und inhaltliche Kenntnisnahme von der Inhaberin oder dem Inhaber des Urlauberfischereischeines zu bestätigen sind.
(2) Soweit Interessen der Fischerei, des Naturschutzes, des Tierschutzes und des Gewässerschutzes nicht entgegenstehen, kann die obere Fischereibehörde in schriftlich begründeten Einzelfällen zeitlich begrenzte Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht zulassen.
(3) Personen, die in einer Berufsausbildung zur Fischwirtin oder zum Fischwirt stehen, benötigen für den Fischfang im Rahmen ihrer Ausbildung keinen Fischereischein.
(4) Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können, erhalten auf Antrag von der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht, die sie zum Fischfang mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins berechtigt. Die Ausnahmegenehmigung nach Satz 1 kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden.
(5) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die den Fischfang mit der Handangel
1. in den Küstengewässern des Landes von einem zum Zwecke der Freizeitfischerei gewerblich unterhaltenen Wasserfahrzeug (Angelkutter) oder
2. an einem zum Zwecke der Freizeitfischerei gewerblich unterhaltenen geschlossenen Gewässer im Sinne des § 2 Abs. 4 LFischG (Angelteich)
ausüben. Die gewerbliche Anbieterin oder der gewerbliche Anbieter muss über eine Aufsichtsführung durch eine Fischereischeininhaberin oder einen Fischereischeininhaber oder durch eine Fischwirtin oder einen Fischwirt die Einhaltung der tierschutzgerechten Fischerei sowie der Regelungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen gewährleisten. Die Aufsicht führende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sein, den in Satz 1 genannten Personen die tierschutzrechtlichen Belange zu vermitteln.
 
Wie ich dem entnehmen kann heisst das Landesfischereischein und hat nur Gültigkeit in Schleswigholstein.
Da sieht man wieder einmal das manchen Bundesländern die paar Mäuse von den Touris lieber sind als wie eine Fachgerechte Ausbildung zur Ausübung des Fischfanges.
Ich bin noch immer ein Verfasser für gleiches Recht für alle, aber da kommt man bei manchen Politischen Querdenkern ja nicht weiter, Hauptsache Touristen kommen und Geld fliest. Ich frage mich immer wieder was die mit dem Fisch im Urlaub anstellen wollen den sie Fangen, weil einige haben ja nicht mal eine geeignete Transportbox dabei um den Fisch gefrohren über viele Stunden Fahrt mit nach Hause zu nehmen.
Da kann ich nur den Kopf schütteln.
Zumal laut diesem Gesetz Einheimische wieder mal benachteiligt werden, wo bleibt da die Gleichheit vor dem Gesetz?
Ach nee ja klar, ein Urlauber ist ja gleicher als alle Einheimischen und hatt Sonderrechte.
Na dann viel spass weiterhin am Raubbau an die Natur meine Lieben Politiker und tretet mal schön weiter mit Füssen die Gleichheit vor dem Gesetz.
Aber bedenkt das es die Einheimischen sind, die bei der Wahl die Kreuze auf dem Stimmzettel machen und nicht die Touristen.

Sorry das muss mal gesagt werden
 
Wie ich dem entnehmen kann heisst das Landesfischereischein und hat nur Gültigkeit in Schleswigholstein.
Da sieht man wieder einmal das manchen Bundesländern die paar Mäuse von den Touris lieber sind als wie eine Fachgerechte Ausbildung zur Ausübung des Fischfanges.

Zumal laut diesem Gesetz Einheimische wieder mal benachteiligt werden, wo bleibt da die Gleichheit vor dem Gesetz?
Ach nee ja klar, ein Urlauber ist ja gleicher als alle Einheimischen und hatt Sonderrechte.

Zäume das Pferd doch mal von hinten auf und fahre mit Deiner Familie in den Urlaub z.B. nach Schweden oder Dänemark.

Hast Du Lust und Zeit den dortigen Fischereischein zu machen, damit Du im Urlaub angeln darfst?

Gruß Henry
 
Henry,

mach doch bitte mal eine Umfrage auf - wer durch Freizügigkeitsregelungen in Mecklenburg-Vorpommern oder anderen Bundesländern, im Ausland oder früheren Zeiten zum Angeln (oder wieder zum Angeln) gefunden hat! Würde ich wirklich interessant finden!
 
D
Ach nee ja klar, ein Urlauber ist ja gleicher als alle Einheimischen und hatt Sonderrechte.
Na dann viel spass weiterhin am Raubbau an die Natur meine Lieben Politiker und tretet mal schön weiter mit Füssen die Gleichheit vor dem Gesetz.
Aber bedenkt das es die Einheimischen sind, die bei der Wahl die Kreuze auf dem Stimmzettel machen und nicht die Touristen.

Sorry das muss mal gesagt werden

Da der Tourismus ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor des Landes Schleswig-Holsteins ist und sich diese Regelung förderlich auf diesen auswirkt geht Deine "Drohung" sicherlich ins Leere.
 
Ich finde das Thorsten66... gar nicht mal so Unrecht hat.
@Henry
Zäume das Pferd doch mal von hinten auf und fahre mit Deiner Familie in den Urlaub z.B. nach Schweden oder Dänemark. Hast Du Lust und Zeit den dortigen Fischereischein zu machen, damit Du im Urlaub angeln darfst?

Es geht aber nicht um Schweden. Tschechien zog es doch auch durch.
Vor 15 Jahren konnte jeder Tourist in CZ eine Lizenz und einen Erlaubnisschein bekommen, was seit Jahren aber schon geändert wurde.
Wenn ein "Ausländer" oder "Einheimischer" keine gültigen Schein seines Landes vorzeigen kann, bekommt auch keine Lizenz.
Ich finde solche Urlaubs-Angelscheine immer als eine Art Verspottung den Anglern gegenüber, die pauken mußten um einen Fischereischein zu bekommen, mit dem man sich dann die Erlaubnisscheine erwerben kann.
Bei solchen Gesetzen, sollte sich dann aber keiner mehr über Fopu aufregen.
 
Ich finde solche Urlaubs-Angelscheine immer als eine Art Verspottung den Anglern gegenüber, die pauken mußten um einen Fischereischein zu bekommen, mit dem man sich dann die Erlaubnisscheine erwerben kann.

Und ich finde es ist ein grandioser Selbstbetrug wenn man behauptet, dass nach einem verlängerten Wochenende mit abschließender "Prüfung" aus einem Nichtangler plötzlich ein Angler geworden ist - wohlmöglich ohne jemals einen lebendigen Fisch gesehen, geschweige denn in der Hand gehalten zu haben. Aber eben typisch deutsch - ohne Schein bist du nix...
 
@Thorsten
Das ist Mumpitz. Ein Urlauber, der evtl. noch nie gefischt hatte, der nocht nichtmal Grundwissen besitzt, mit einen Menschen zu vergleichen, der einen Crashkurs abgelegt hatte.
Möchtest du einen Jäger im Wald sehen, der ohne Prüfung einen Urlaubs-Jadschein ausgehändigt bekommt?
Aber eben typisch deutsch - ohne Schein bist du nix...
Ok dann ohne Führerschein PKW fahren. Besser?
 
@Thorsten
Das ist Mumpitz. Ein Urlauber, der evtl. noch nie gefischt hatte, der nocht nichtmal Grundwissen besitzt, mit einen Menschen zu vergleichen, der einen Crashkurs abgelegt hatte.
Möchtest du einen Jäger im Wald sehen, der ohne Prüfung einen Urlaubs-Jadschein ausgehändigt bekommt?


Ok dann ohne Führerschein PKW fahren. Besser?[/
QUOTE]

Ist der Vergleich mit dem Führerschein und dem Jagdschein nicht auch ein "klein wenig Mumpitz"?

Fliege 2
 
ehrlich mir tut die Kreatur Fisch leid, die von einem "Urlaubsangler" gefangen wird.
Da ist es Grundsätzlich vorprogramiert, das er zu kleine Haken nehmen wird und so besteht dann die Gefahr, das der Fisch den Köder samt Haken schluckt.
Dann wird dieser in einer viertelstündigen Operation mit Werkzeugen aus der Werkzeugkiste (Telefonzangen) gequält.
Schonzeiten und Grössen werden die meisten da wohl auch nicht kennen oder berücksichtigen, ganz zu schweigen
von ganzjährig auf der roten Liste stehende Fische.
Sorry meine lieben Beführworter dieser Praxis,(spassmodus an) ich ernenne mich nun zum Chefarzt in Urlaub und möchte euch medizinisch versorgen, Operationen führe ich selbst redend auch durch, hab ich ja mal im Fehrnseher gesehen. (spassmodus aus)
Das kann nicht sein und lässt sich sicher anders regeln, z.b. Im Urlaubsort in einem Kurs einen lehrgang für ein paar Euro einen Chraschkurs belegen in Ausbildung mit einem von der Fischereibehörde bestellten Dozenten, das Geld kommt da dann der Gemeinschaft zu gute. Mit diesem Schein sollte es DANN möglich sein einen derzeitigen Urlaubsschein nach den nun bestimmten bedingungen zu bekommen.
So fliesst das Geld dann wieder in die Landeskasse, wobei ich bezweifle das nach allem Verwaltungsakten da auch nur noch ein Bruchteil übrig bleibt
Soll wirklich zu gunsten einzelner die Gesetze geändert werden? wenn ja , haben wir über kurz oder lang eine Anarchy und dann zählen Gesetze wie sie nach langer ausarbeitung in Kraft getreten sind nix mehr.
Gruss vom Thorsten aus dem Saarland
 
Und ich finde es ist ein grandioser Selbstbetrug wenn man behauptet, dass nach einem verlängerten Wochenende mit abschließender "Prüfung" aus einem Nichtangler plötzlich ein Angler geworden ist - wohlmöglich ohne jemals einen lebendigen Fisch gesehen, geschweige denn in der Hand gehalten zu haben. Aber eben typisch deutsch - ohne Schein bist du nix...

Mal die Frage gestellt : Wie würdest du damit umgehen wenn du als Angler mit Fischreiprüfung siehst wie neben dir ein Touri so 10 bis 15 mal auf ein Fisch mit einer Keule einschlägt nur um sicher zu gehen das der Fisch auch richtig tot ist , wobei er dem Fisch schon mit dem ersten Schlag den Kopf zertrümmert hat ? Und nun denke mal an das gleiche Bild mit einem 70´er Hecht in der Schonzeit oder mit einem 30´er Hecht in der Schonzeit bzw bei der Mindestmaßregelung . Vorallem aber das Problem wie und wo lagert der Urlauber sein Fang ? Kann mir nicht vorstellen das ein 4 Sterne Hotel den Fisch in ihr Kühlhaus legt .
Ich finde solche Gesetze sinnlos . Aber es geht hierbei wohl wieder nur ums Geld als um den Fisch .
MfG
 
Mal die Frage gestellt : Wie würdest du damit umgehen wenn du als Angler mit Fischreiprüfung siehst wie neben dir ein Touri so 10 bis 15 mal auf ein Fisch mit einer Keule einschlägt nur um sicher zu gehen das der Fisch auch richtig tot ist , ...........

Gegenfrage. Wie geht es den meisten Anglern (nach bestandener Prüfung), wenn Sie den ersten Fisch am Haken haben? Bevor die Freude des ersten Fisches kommt, ist doch erst mal der Bolzen in der Hose, oder? Gelernt ist das Eine, Anwenden das Andere. Gib jedem eine Chance.....es rennen nicht nur Trottel rum.

Fliege 2
 
sicher es laufen nicht nur Trttel rum, da muss ich dir recht geben Fliege 2, nur muss ich leider sagen, das es auch mit Angelschein solche gibt.
Da kann ich als Mitarbeiter in einem Fopu leider ein Buch drüber schreiben, Ich möchte mich aber dazu nicht auslassen, nur einmal eine kurze Rechnung erstellen.
Fischereischein Inhaber 95 % halten sich an Gestzliche Bestimmungen
Urlauber nicht Trottel 5 % achten und schonen die Natur

So nun kann man es positiv sehen und sagen na siehste 100% alles in ordnung
oder 100% alles schei.....

Und wie ich auch am Anfang geschrieben habe,die Aufbewarung des gefangenen Fisches sehe ich als SEHR fragwürdig ganz zu schweigen von dem Transport nach Hause (Hitze, Auto, Stau, lange Wegezeiten, evtl Flugzeug aber dann übergepäck,)
Ich glaube das nur die wenigsten Fische am Urlaubsort verspeisst, verschenkt werden.
Der Rest wird wohl in die Mülltonne landen weil nicht mehr geniessbar.
Und gerade Dieser Fisch ist es was zur Arterhaltung fehlt.
Ich bin auch ein Urlaubsangler aber mit FS fahre regelmässig an die Ostsee und fange dort meinen Fisch den ich mitels einer Kühltruhe mit nach Hause nehme und auch esse. Zuvor lasse ich aber in einem Kühlhaus mein Fisch bis zur Abreise extrem Tiefkühlen. (Danke übrigens an das Fischgeschäft und der Fam. Petersen in Maasholm die mir dieses jedes Jahr erlauben)

Es sollte diesbezüglich echt eine Umfrage gestartet werden und vielleicht ein extra Thread, das ist ein höchst wichtiges Thema und sollte nicht ausser Auge gelassen werden.

Gruss von Thorsten66333
Ich glaube vor lauter Thorsten hier sollte ich mir mal ne Sig anschaffen
 
Moin Wolfi,

den Mumpitz gebe ich mal zurück. :)
Ok dann ohne Führerschein PKW fahren. Besser?

Nö, kein bisschen besser.
In tausenden Tröts wurde immer wieder bewiesen, dass es nichts hilft bei fehlenden Argumenten Vergleiche heran zu ziehen, die nichts mit dem eigentlichen Problem zu tun haben (Angler/Jäger, Angelschein/Führerschein).
Wenn dann würde ich eher fragen warum die Halter von Haustieren dafür keinen Schein benötigen. Aber auch das ist ja nicht das Thema...

Gruß Thorsten
 
Weiß ja nicht wie es euch geht, bei mir in dem lehrgang habe ich folgende Sachen gelernt:
1.wie einen Fisch artgerecht töten /wichtig/ Zeitaufwand ca 0,5 h
2.auf was (Pflanzen etc.) muss ich am Ufer Rücksicht nehmen/ wichtig/ Zeitaufwand 0,5h


alles andere war unwichtig und verschwendete zeit wo man hätte besser nutzen können zB mal verschiedene angeltechniken/knoten/Montagen vorgeführt bekommen.

Das unwichtige war z.b: welche maul Stellung welcher Fisch hat.

also ich finde wenn dann nicht so unbegabte Touristen kommen können die innerhalb von 2std fit gemacht werden, mit passenden Montagen wo nicht der Haken nachher alleine rumschwinmt.
 
Weiß ja nicht wie es euch geht, bei mir in dem lehrgang habe ich folgende Sachen gelernt:
1.wie einen Fisch artgerecht töten /wichtig/ Zeitaufwand ca 0,5 h
2.auf was (Pflanzen etc.) muss ich am Ufer Rücksicht nehmen/ wichtig/ Zeitaufwand 0,5h


alles andere war unwichtig und verschwendete zeit wo man hätte besser nutzen können zB mal verschiedene angeltechniken/knoten/Montagen vorgeführt bekommen.

Das unwichtige war z.b: welche maul Stellung welcher Fisch hat.

also ich finde wenn dann nicht so unbegabte Touristen kommen können die innerhalb von 2std fit gemacht werden, mit passenden Montagen wo nicht der Haken nachher alleine rumschwinmt.

Servus!

Ich hatte dich erst falsch verstanden, deshalb nochmal neu:

Von einem Fischereischeininhaber wird zurecht verlangt, dass er die Fischarten unterscheiden kann, denn das kann bei einer unerlaubten Entnahme (ich sage nur "Rote Liste", geschützte Arten, Unterscheidung um Mindestmaße oder Schonzeiten einzuhalten...) schwerwiegende Folgen haben die auch unter Strafe stehen.

Zur Bestimmung einer Fischart gehört auch die Maulstellung. Deshalb finde ich das nicht unwichtig. Jemanden innerhalb von 2 Std. "fit machen" und andere dafür Lehrgänge machen und Prüfungen zahlen und diese abnehmen lassen ist aus meiner Sicht nicht nur benachteiligend, sondern auch unverantwortlich.
 
nee 2 stunden finde ich auch zuwenig.
bei mir waren es mindestens 48 stunden pflicht
habe freiwillig auf mehr als 60 stunden mitgemacht, da ich alles noch besser und umfangreicher verstehen wollte.
deshalb liegt es auch daran, das ich immer wenn ich angeln gehe mit fisch nach hause komme.
aber das ist nicht so wichtig.
es sollte urlaubsscheine nur nach ablage einer miniprüfung ausgegeben werden.
Dieses sollte beinhalten:
Fischkunde allgemein für das Gewässer (besonders Schonzeiten, Masse, Rote Liste)
Gewässerkunde oder besser Umweltschutz
Fischversorgung: betäuben (wo und wie) Herz Kiemenschnitt, Abhaken üben lassen,
Fischkrankheiten allgemein und wie damit zu verfahren ist.
Fischgerätekunde: Netze, Ruten, Schnüre und Haken.welche Angeltechniken.

wenn das gemacht wird, kann ich auch ruhig schlafen und muss nicht wieder neben einem Urlaubsangler am Strand oder sonst wo meine wertvolle Zeit vergeuden und ihn das alles erklären und Hilfe leisten, manschmal auch wegen diesen meinen Angelkasten plündern weil der nichts passendes da hat.

gruss Thorsten66333
noch ohne sig
 
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