Naturschutz -  Angeln im Naturschutz erlaubt?

Ich würde mich auch hüten da angeln zu gehen, bevor ich mir nicht absolut sicher bin, dass ich es darf. Bei mir um die Ecke ist ein NSG, in dem ich gern Joggen gehe (die Straßen darf man natürlich benutzen). Auch dort ist ein Schild. Dieses besagt, dass schon das Verlassen des Weges mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 100.000 EUR geahndet werden kann. Klar, die wird niemand zahlen müssen, das dient der Abschreckung. Dennoch denke ich, dass Angeln in einem NSG, wenn das Schild noch zutrifft und es dort denn wirklich verboten ist, ein dickes Loch in die Haushaltskasse reißen kann. Eventuell ist das sogar eine Straftat? Ich bin kein Jurist, aber ich würde es ganz genau abklären. Vorsicht ist besser und so...
 
Nur meine Sicht der Dinge, was nicht bedeutet das ich recht habe.
Man hat den Schein mit den Kennzeichnungen. Im Wald steht diese Infotafel, welche nur eine Tafel.
Dort stehen, mMn. nur Gebote und keine Verbote drauf.
Zudem steht dort: "Vermeiden sie Bitte alle Störungen, indem Sie:....Nicht Angeln. "

In meinen Augen wird hier mit etwas gedroht, was kein Hand und Fuß hat.
Wäre das Angeln verboten, würde das ausdrücklich vermerkt sein.
Großem Tam Tam, oder anders gesagt. Viel heiße Luft.
Wäre es ein Verbot, könnten die Stadtwerke kaum mehr Karten ausgeben.
Wo das Schild steht, (ob Ost, Süd, West oder Nord) ist egal, wichtig sind die eingezeichneten Wege und Grenzen.

@Jim und Fürst
Lest ihr irgendwo etwas, was mir verborgen blieb?
Ich lese eine Eindämmung der Freizeitaktivität.
Wo lest ihr was von einer Beschränkung oder Einschränkung?
Wobei alles drei ja das gleiche sein dürfte, und zwar das man auf die ausgewiesenen Zonen eingedämmt, beschränkt und eingeschränkt ist.
Also man muß sich an die Grenzen halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die in Posting #13 aufgeführte Tabelle gibt das Gerüst für die Schaffung eines Naturschutzgebietes ab.

1.) Was will ich bezwecken ( Schutzziel) Beispiel: ungestörte Ruheräume für überwinternde Zwergtaucher schaffen.
2.) Was steht dem zur Zeit entgegen ( Gefährdung) Beispiel: übermässige Freizeitaktivitäten.
3.) Durch welche Maßnahmen will ich das Problem abstellen (Maßnahme) Beispiel: einschränken der Freizeitaktivitäten.

Das wird bei Ausweisung eines Naturschutzgebietes festgelegt und wird dann nach und nach abgearbeitet.. Für mich als Angler sagt dass aber nichts aus.
Es kann sein, dass in der Richtung noch gar nichts unternommen wurde, dass dort keine Motorfahrzeuge fahren dürfen, dass das Angeln komplet verboten ist oder dass man Hunde anleinen muss. Alles das sind Einschränkungen der Freizeitaktivitäten.

Wer sicher wissen möchte,wie die Regelungen dort sind oder unsicher ist, für den geht kein Weg an der Lanndschaftsbehörde vorbei.

Die Tatsache, dass dort Eraubnisscheine ausgegeben werden, spricht eher dafür, dass man dort Angeln darf.
Sicher ist das aber nicht. Mir ist ein Fall bekannt, da hat ein Verein über 8 Jahre Scheine für einen Bach ausgegeben an dem er gar kein Fischtrecht hatte.
 
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