Rich
Profi-Petrijünger
Und auch wenn ich das jetzt schon zwei mal alleine recherchiert habe, wäre ich trotzdem dankbar sein, von jmd. Bitte eine Bestätigung zu bekommen, dass ich die Lage richtig verstanden habe.
Hintergrund ist, dass das LFVO Dings (oder wie es abgekürzt wird) für Berlin ziemlich eindeutig ist. Ab 1. Jan bis Ende April herrscht nämlich Raubfischköder verbot. Das heißt in der Zeit können mir die Raubfish-Schonzeiten eigentlich ziemlich egal sein. Denn auch wenn der Barsch keinen Schonzeit hat, kann ich meine Spinner und Gummiwurme zuhause lassen. Soweit gut.
Aber wie ist das in Brandenburg?
Meines Erachtens gibt es nur Schonzeiten zu beachten? In Gegensatz zu Berlin ist ihre LFVO sehr übersichtlich und das ist das einzige was mich bloß ein bisschen stutzig macht. Ich habe nichts übersehen oder?
Hintergrund ist, dass das LFVO Dings (oder wie es abgekürzt wird) für Berlin ziemlich eindeutig ist. Ab 1. Jan bis Ende April herrscht nämlich Raubfischköder verbot. Das heißt in der Zeit können mir die Raubfish-Schonzeiten eigentlich ziemlich egal sein. Denn auch wenn der Barsch keinen Schonzeit hat, kann ich meine Spinner und Gummiwurme zuhause lassen. Soweit gut.
Aber wie ist das in Brandenburg?
Meines Erachtens gibt es nur Schonzeiten zu beachten? In Gegensatz zu Berlin ist ihre LFVO sehr übersichtlich und das ist das einzige was mich bloß ein bisschen stutzig macht. Ich habe nichts übersehen oder?