Neueinsteiger -  Lehrgangstermine für Bremen

Bonita2000

Profi-Petrijünger
Hallo Leute,

für die Bremer ein paar Termine

Ihr könnt auch noch mal bei Angelverein nachschauchen www.lfvbremen.de

Gruß

Hansi

Fischereiausbildung im Bereich des Landesfischereiverbandes Bremen e.V.

und UMZU

Hier können Sie sich das Anmeldeformular als PDF-Datei downloaden, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann mit der Einzahlungsquittung (bzw. Online-Banking nutzen) an uns senden.

Anmeldeformular Fischereiprüfung

Seite -1- Anmeldung

Seite-2- Infos über die Fischerei in Bremen und UMZU

Seite -3- Antrag für ein Ersatzfischereiprüfungszeugnis.



Fischereiausbildung 2005

Die Lehrgangsgebühr beträgt 80,00 € einschließlich der Prüfung

Alte Anmeldeformulare können weiter benutzt werden. (Der Betrag ist von 70,00 € ist in 80,00 € zu ändern)

Ein Auszug aus der bremischen Prüfungsordnung ist am Ende der Seite

Informationen über die Regelung in den 16 Bundesländern unter der Homepage des VDSF www.vdsf.de

Stand 11.10.2005 R.S. Ä = Terminänderung

PLZ Ort Ausbildungsort
Zeitraum
Lehrgänge finden ab 25 Teilnehmer statt. LehrgangsNr.



27570 Bremerhaven Herr W. Schmidt Volkshochschule


27. Oktober - 15. November wechselnde Tage Kurs Nr. Ä 3B05 Einladungen verschickt Noch Plätze frei



28279 Huchting Herr G. Deeg Norderländerstraße 75 Vereinsheim SFV Bremen-Stuhr e.V. 21.Oktober - 28.November Mo. u. Fr. 18.00 - 21.00 Uhr Kurs Nr. 2H05 Einladungen verschickt Noch Plätze frei






28307 Osterholz Herr G. Gerdes Sudwalderstraße 3 St. Petri-Stiftung 14. November - 19. Dezember Kurs Nr. 2Z05 18 Teilnehmer


28719 Bremen-Grambke Herr R. Schiller Grambker Heerstr. 141 Ausbildungszentrum Neu Planung 14. November - 20. Dezember Kurs Nr. 4G05 8 Teilnehmer

28790 Schwanewede Herr K. Latza Danzigerstraße 1 Soldatenheim Persönliche Anmeldung möglich am 25.10 u. 27.10.2005 im Soldatenheim 08. November - 09. Dezember Di. u. Do. 18.30 - 21.30 Uhr Kurs Nr. 2S05 21 Teilnehmer




Ä = Termin wurde geändert

Die Lehrgänge finden ab 25 Teilnehmer statt. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden die Teilnehmer schriftlich eingeladen, die eine Lehrgangsgebühr eingezahlt haben. Anmeldeformulare gibt in allen Ortsämtern und den Angelfachgeschäften in Bremen und UMZU. Teilnehmen können Personen die das 14. Lebensjahr im Jahr der Prüfung vollenden. Die abgelegte Prüfung wird in allen Bundesländern anerkannt.

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Dienstag und Donnerstag von 16.00 Uhr - 18.30 Uhr. Lehrgangsbeginn: 18:00 / 18:30 Uhr bis 21:00 / 21:30 Uhr. Änderungen sind möglich.


Öffnungszeiten der Geschäftsstelle: Dienstag und Donnerstag von 16.00 Uhr - 18.30 Uhr. Lehrgangsbeginn: 18:00 / 18:30 Uhr bis 21:00 / 21:30 Uhr. Änderungen sind möglich.





Fischereiausbildung im Bremer Umland

Delmenhorst VHS ( Landessportfischerverband Weser-Ems e.V.)

18.02. - 14.04.2006 Mittwoch und Samstag

Gebühren: 72,00 € Lehrgang VHS + 60,00 € Prüfungsgebühr









Auszug aus der Bremer Fischereiprüfungsordnung

Vom 16. Januar 1992 Aufgrund des § 35 Abs. 2 Satz 2 und des § 30 Abs. 1

des bremischen Fischereigesetzes vom 17. September 1991 (Brem. GBL. S. 309 - 793-a-1) wird verordnet:

§ 1

Die Fischereiprüfung in der Freien Hansestadt Bremen wird vom Landesfischereiverband Bremen e.V. durchgeführt.

§ 3

(1) Zur Fischerprüfung sind Personen zugelassen, die in einen Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverband Bremen e.V. teilgenommen haben und im Jahr der Prüfung mindestens das 14. Lebensjahr vollenden. Bei Minderjährigen ist der Anmeldung zur Prüfung eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen.

(2) Die Fischereiprüfung ist nicht öffentlich. Sie wird in schriftlicher Form durchgeführt. Beauftragte der Obersten Fischereibehörde haben das Recht, der Prüfung beizuwohnen.

(3) Gegenstand der Prüfung sind Kenntnisse in folgenden Gebieten:

1. allgemeine Fischkunde,

2. spezielle Fischkunde,

3. Gewässerkunde

a) das Wasser als Lebenselement der Fische,

b) Fischhege und Gewässerpflege,

4. Gerätekunde,

5. Natur-, Tier- und Umweltschutz,

6. Gesetzeskunde.

(4) Das Nähere über die in den Gebieten nach Absatz 3 nachzuweisenden Kenntnisse ist der Anlage 1 zu entnehmen.

§ 5

(1) Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ein Prüfungszeugnis, das vom Prüfungsausschuss zu unterzeichnen ist.

(2) Besteht ein Prüfling die Fischereiprüfung nicht, so kann sie an einem vom Landesfischereiverband Bremen e.V. festzulegenden Zeitpunkt wiederholt werden. Wird die Prüfung auch bei der Wiederholung nicht bestanden, ist aber zu erwarten, dass eine nochmalige Wiederholung Erfolg haben könnte, so kann der Landesfischereiverband Bremen e.V. auf Empfehlung des Prüfungsausschusses eine zweite Wiederholung frühestens nach einem halben Jahr zulassen.

(3) Prüfungsniederschrift, Fragebogen und Anmeldungen sind beim Landesfischereiverband Bremen e.V. aufzubewahren.

(4) Über Widersprüche gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses entscheidet die Oberste Fischereibehörde.

Bremen, den 16. Januar 1992 Der Senator für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
 
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