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mariuswagener
Gast
Kein Scherz: EU fordert Fangverbote, auch die Angler werden davon betroffen sein
Hier erstmal die News:
Brüssel - Der Aal ist in Europa vom Aussterben bedroht. Die EU-Kommission forderte in Brüssel die Mitgliedstaaten auf, rasch Schutzpläne vorzulegen. Nach den Angaben ist die Zahl der Jungfische dramatisch zurückgegangen. Derzeit schätzten Wissenschaftler, dass es nur noch ein Prozent des sonstigen Bestands an Jungfischen gibt. Damit sich die Beständen erholen können, sollen mindestens 40 Prozent aller ausgewachsenen Aale die Chance bekommen, ins Meer zurückwandern und dort zu laichen. Es soll Fangverbote geben.
Quelle
http://portale.web.de/Schlagzeilen/EU/msg/5970768/
PresseInfo der EU-Komission:
Quelle:http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1233&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Brüssel, den 6. Oktober 2005
Aalfischerei: Kommission fordert saisonales Fangverbot bis zur Genehmigung einzelstaatlicher Bewirtschaftungspläne
Heute hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der als erster Schritt hin zur Wiederauffüllung der stark dezimierten europäischen Aalbestände dienen soll. Nach diesem Vorschlag sollen die Mitgliedstaaten in ihren Gebieten über einzelstaatliche Pläne sicherstellen, dass von allen adulten Aalen, die ohne Fischerei oder andere menschliche Eingriffe ins Meer zurückwandern würden, 40 % auch tatsächlich dorthin gelangen und laichen können. Die Bewirtschaftungspläne, die bis Juli 2007 ausgearbeitet sein müssen, sind unverzichtbar, damit sich die Bestände wieder erholen können, denn in jüngster Zeit ist die Zahl der Jungfische auf nur noch 1 % der bisherigen Zahl gesunken. Die Kommission schlägt vor, vom 1. bis zum 15. eines jeden Monats die Aalfischerei zu verbieten, bis die Bewirtschaftungspläne vorliegen. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen. Der Aalbestand hat in den meisten Mitgliedstaaten große Bedeutung für die gewerbliche und die Freizeitfischerei, die Aquakultur und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
“Der heute vorgelegte Vorschlag ist das Ergebnis umfassender Konsultationen mit den Interessengruppen und er zeigt die Notwendigkeit abgestimmter Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Aalbestände. Die Kommission schlägt eine Zielgröße für die Abwanderungsrate vor, überlässt aber die Wahl der Bewirtschaftungsmaßnahmen den Mitgliedstaaten, die selbst am besten in der Lage sind, diese an die jeweiligen örtlichen Bedingungen anzupassen,” erklärte Joe Borg, Kommissar für Fischerei und maritime Angelegenheiten.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
* Sicherstellung der Rückwanderung adulter Aale ins Meer
Die einzelstaatlichen Bewirtschaftungspläne müssen auf die Ursachen für die Dezimierung der Aalbestände eingehen, die zumeist in einer übermäßigen Befischung und anderen menschlichen Eingriffen in die Lebensräume und Wanderbewegungen der Aale zu suchen sind. Weitere Faktoren für den Bestandsrückgang sind die Gewässerbelastung sowie der Bau von Wasserturbinen, Dämmen oder Wehren. Jetzt wird angestrebt, in jedem Einzugsgebiet eine Abwanderungsrate der dortigen adulten Blankaale von 40 % zu erreichen.
Jeder Mitgliedstaat soll seinen eigenen Aalbewirtschaftungsplan mit einer Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung hoher Abwanderungsraten und zur Überwachung der Umsetzung ausarbeiten. Jeder Bewirtschaftungsplan wird vom Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF), dem Beratungsgremium der Kommission, geprüft.
Die Bewirtschaftungspläne sind nach ihrer Genehmigung durch die Kommission ab dem 1. Juli 2007 anzuwenden. Sie müssen auf die bestehenden EU-Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Habitate und der wild lebenden Tiere sowie zum Gewässerschutz abgestimmt sein. Erstrecken sich die Aaleinzugsgebiete über zwei oder mehr Mitgliedstaaten, so erarbeiten die betreffenden Parteien einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan.
* Monatliche Fangverbote
Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Aalbestände zu schützen, sollen die Mitgliedstaaten sämtlichen Aalfang vom 1. bis zum 15. eines jeden Monats untersagen, bis die einzelstaatlichen Bewirtschaftungspläne von der Kommission angenommen und umgesetzt sind. Allerdings kann die Fischerei auch während dieser Schonzeit fortgesetzt werden, wenn ein Mitgliedstaat zuverlässig nachweisen kann, dass ähnlich wirksame Maßnahmen, die ebenfalls eine 40 %ige Abwanderungsrate gewährleisten, bereits angewandt werden. Auch die Glaasaalfischerei kann fortgesetzt werden , wenn diese Aale zur Bestandsauffüllung in Flüssen verwendet werden, nicht aber, wenn sie für die Aquakultur bestimmt sind. (!)
Künftige Maßnahmen
Die Kommission wird in Kürze zur Abschreckung gegen Verstöße ein System der Rückverfolgbarkeit vorschlagen. Außerdem wird sie mit dem Handelsrecht vereinbare Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Glasaale prüfen, die zur Bestandsauffüllung zur Verfügung stehen und die für die Bestandserhaltung erforderlich sind. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission bis Ende 2009 über die Überwachung, die Wirksamkeit und die Ergebnisse ihrer Bestandserhaltungspläne berichten. Die Kommission wird ihrerseits dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung dieser Pläne vorlegen.
Hintergrund
Die Laichgründe der Aale befinden sich im Sargassosee im mittleren Westatlantik. Von dort treiben und schwimmen die Larven zu den Mündungen europäischer und nordafrikanischer Flüsse, bevor sie stromaufwärts in die Einzugsgebiete wandern, wo die Aale den größten Teil ihres Lebenszyklus verbringen. Die ältesten Aale wandern wieder flussabwärts zurück in den Atlantik, wo sie laichen und dann sterben. Aus diesem Grund müssen die Bestandserhaltungsmaßnahmen zwischen allen Ländern koordiniert werden, in denen Aale leben, und sowohl Fragen der Aalfischerei und der Flussbewirtschaftung als auch den Bau von Dämmen und Fischtreppen umfassen.
In den Flussmündungen muss die Glasaalfischerei, die für den Besatz in der Aquakultur bestimmt ist, reguliert werden, damit eine ausreichend hohe Zahl zur Besiedelung der Flussgebiete erhalten bleibt. In diesen Gebieten sollte der Fischereiaufwand begrenzt werden, damit genügend Aale bis zur Laichwanderung überleben. Außerdem müssen bei der Fischerei auf Blankaale genügend Tiere die Möglichkeit haben, abzuwandern und zu laichen.
Hier erstmal die News:
Brüssel - Der Aal ist in Europa vom Aussterben bedroht. Die EU-Kommission forderte in Brüssel die Mitgliedstaaten auf, rasch Schutzpläne vorzulegen. Nach den Angaben ist die Zahl der Jungfische dramatisch zurückgegangen. Derzeit schätzten Wissenschaftler, dass es nur noch ein Prozent des sonstigen Bestands an Jungfischen gibt. Damit sich die Beständen erholen können, sollen mindestens 40 Prozent aller ausgewachsenen Aale die Chance bekommen, ins Meer zurückwandern und dort zu laichen. Es soll Fangverbote geben.
Quelle
http://portale.web.de/Schlagzeilen/EU/msg/5970768/
PresseInfo der EU-Komission:
Quelle:http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1233&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Brüssel, den 6. Oktober 2005
Aalfischerei: Kommission fordert saisonales Fangverbot bis zur Genehmigung einzelstaatlicher Bewirtschaftungspläne
Heute hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der als erster Schritt hin zur Wiederauffüllung der stark dezimierten europäischen Aalbestände dienen soll. Nach diesem Vorschlag sollen die Mitgliedstaaten in ihren Gebieten über einzelstaatliche Pläne sicherstellen, dass von allen adulten Aalen, die ohne Fischerei oder andere menschliche Eingriffe ins Meer zurückwandern würden, 40 % auch tatsächlich dorthin gelangen und laichen können. Die Bewirtschaftungspläne, die bis Juli 2007 ausgearbeitet sein müssen, sind unverzichtbar, damit sich die Bestände wieder erholen können, denn in jüngster Zeit ist die Zahl der Jungfische auf nur noch 1 % der bisherigen Zahl gesunken. Die Kommission schlägt vor, vom 1. bis zum 15. eines jeden Monats die Aalfischerei zu verbieten, bis die Bewirtschaftungspläne vorliegen. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen. Der Aalbestand hat in den meisten Mitgliedstaaten große Bedeutung für die gewerbliche und die Freizeitfischerei, die Aquakultur und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
“Der heute vorgelegte Vorschlag ist das Ergebnis umfassender Konsultationen mit den Interessengruppen und er zeigt die Notwendigkeit abgestimmter Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Aalbestände. Die Kommission schlägt eine Zielgröße für die Abwanderungsrate vor, überlässt aber die Wahl der Bewirtschaftungsmaßnahmen den Mitgliedstaaten, die selbst am besten in der Lage sind, diese an die jeweiligen örtlichen Bedingungen anzupassen,” erklärte Joe Borg, Kommissar für Fischerei und maritime Angelegenheiten.
Vorgeschlagene Maßnahmen:
* Sicherstellung der Rückwanderung adulter Aale ins Meer
Die einzelstaatlichen Bewirtschaftungspläne müssen auf die Ursachen für die Dezimierung der Aalbestände eingehen, die zumeist in einer übermäßigen Befischung und anderen menschlichen Eingriffen in die Lebensräume und Wanderbewegungen der Aale zu suchen sind. Weitere Faktoren für den Bestandsrückgang sind die Gewässerbelastung sowie der Bau von Wasserturbinen, Dämmen oder Wehren. Jetzt wird angestrebt, in jedem Einzugsgebiet eine Abwanderungsrate der dortigen adulten Blankaale von 40 % zu erreichen.
Jeder Mitgliedstaat soll seinen eigenen Aalbewirtschaftungsplan mit einer Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung hoher Abwanderungsraten und zur Überwachung der Umsetzung ausarbeiten. Jeder Bewirtschaftungsplan wird vom Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF), dem Beratungsgremium der Kommission, geprüft.
Die Bewirtschaftungspläne sind nach ihrer Genehmigung durch die Kommission ab dem 1. Juli 2007 anzuwenden. Sie müssen auf die bestehenden EU-Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Habitate und der wild lebenden Tiere sowie zum Gewässerschutz abgestimmt sein. Erstrecken sich die Aaleinzugsgebiete über zwei oder mehr Mitgliedstaaten, so erarbeiten die betreffenden Parteien einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan.
* Monatliche Fangverbote
Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die Aalbestände zu schützen, sollen die Mitgliedstaaten sämtlichen Aalfang vom 1. bis zum 15. eines jeden Monats untersagen, bis die einzelstaatlichen Bewirtschaftungspläne von der Kommission angenommen und umgesetzt sind. Allerdings kann die Fischerei auch während dieser Schonzeit fortgesetzt werden, wenn ein Mitgliedstaat zuverlässig nachweisen kann, dass ähnlich wirksame Maßnahmen, die ebenfalls eine 40 %ige Abwanderungsrate gewährleisten, bereits angewandt werden. Auch die Glaasaalfischerei kann fortgesetzt werden , wenn diese Aale zur Bestandsauffüllung in Flüssen verwendet werden, nicht aber, wenn sie für die Aquakultur bestimmt sind. (!)
Künftige Maßnahmen
Die Kommission wird in Kürze zur Abschreckung gegen Verstöße ein System der Rückverfolgbarkeit vorschlagen. Außerdem wird sie mit dem Handelsrecht vereinbare Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Glasaale prüfen, die zur Bestandsauffüllung zur Verfügung stehen und die für die Bestandserhaltung erforderlich sind. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission bis Ende 2009 über die Überwachung, die Wirksamkeit und die Ergebnisse ihrer Bestandserhaltungspläne berichten. Die Kommission wird ihrerseits dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung dieser Pläne vorlegen.
Hintergrund
Die Laichgründe der Aale befinden sich im Sargassosee im mittleren Westatlantik. Von dort treiben und schwimmen die Larven zu den Mündungen europäischer und nordafrikanischer Flüsse, bevor sie stromaufwärts in die Einzugsgebiete wandern, wo die Aale den größten Teil ihres Lebenszyklus verbringen. Die ältesten Aale wandern wieder flussabwärts zurück in den Atlantik, wo sie laichen und dann sterben. Aus diesem Grund müssen die Bestandserhaltungsmaßnahmen zwischen allen Ländern koordiniert werden, in denen Aale leben, und sowohl Fragen der Aalfischerei und der Flussbewirtschaftung als auch den Bau von Dämmen und Fischtreppen umfassen.
In den Flussmündungen muss die Glasaalfischerei, die für den Besatz in der Aquakultur bestimmt ist, reguliert werden, damit eine ausreichend hohe Zahl zur Besiedelung der Flussgebiete erhalten bleibt. In diesen Gebieten sollte der Fischereiaufwand begrenzt werden, damit genügend Aale bis zur Laichwanderung überleben. Außerdem müssen bei der Fischerei auf Blankaale genügend Tiere die Möglichkeit haben, abzuwandern und zu laichen.