Legal Angeln gehen

Max92

Petrijünger
Hallo, ich bin 13 Jahre alt und angel gerne, bisher aber immer nur in den ferien mit verwandten zusammen die den fischereischein hatten, ich habe einen Jugendfischereischein udn bis zu den nächsten Prüfungen dauert es glaube ich noch etwas, habe ich eine möglichkeit ans wasser zu kommen denn ich kenne so eigentlich niemanden der mich mitnehmen könnte, ich trete demnächst wahrscheinlich erst einem verein bei. Schwarzangeln möchte ich eigentlich nicht aber es juckt mich so in den Fingern ich würde am liebsten raus mit meiner spinnrute an den nächstbesten Bach udn dort mein Glück versuchen
 
He Max,
Schwarzangeln ist nie die beste Lösung und absolut nicht zu empfehlen! Das gibt riesen Ärger,ne Strafanzeige wegen Wilderei und ein Problem mit deinem Bundesfischereinschein!Den darfst du soweit ich informiert bin dann nicht mehr machen!

Aber schau dich mal hier um: https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=8104&highlight=schwarzangeln

da siehst du mal wie die Allgemeinheit darüber denkt!Damit macht man sich keine Freunde!

MFG
Pike
 
Deshalb schreibe ich das hier ja,ich will ja nicht schwarzangeln und ich finde es auch nicht OK, aber es ist auch eine verdammt blöde situation wenn man nicht ans wasser kommt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
moin max
an deiner stelle würde ich an einen Forellenhof angeln gehen
Das ist legal und du brauchst keinen Fischereischein.Nur kostet es dort zu angeln.
Ansonsten musst du noch warten bis du die Fischereiprüfung machen kannst.
 
Im Notfall besorg dir Matt Heyes Fishing und stell den Flösslern von zu Hause aus nach!
Wäre auch ne möglichkeit dich vor der Illigalität des Schwarzangelns zu schützen!LEIDER!

MFG
Pike
 
Naja Forellenzirkus ist für mich kein angeln, da fängt jeder trottel was außerdem was soll ich mit so vielen fischen ,also sorry aber deine antworten haben mir echt nicht viel weiter geholfen naja vielelicht kommt noch ne gute idee von irgendwem.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Max,so leid es mir tut,aber du hast leider keine andere Möglichkeit außer die 2 genannten!Das im Forellenzirkus jeder fängt ist nicht wahr,sicher ist die Wahrscheinlichkeit höher,aber Garantie gibts nicht! Das es kein Angeln ist sich mit 20 Leuten an einen Tümpel zu setzten,das stimmt schon!Könnte dir jetzt einen ganz dummen Vorsclag machen,den du bitte aber nicht Ausführst! Und zwar,da du noch 13 bist(also nicht strafmündig) könntest du Schwarzangeln ohne wirklich konsequenzen daraus zu ziehen!Aber wie gesagt,Schwarzangeln gehört nicht zum guten Ton und man macht sich viele Feinde! Wenn du pech hast wird sogar auf dich geschossen,so wie auf 2 Jugendliche die versucht haben in einem Teich von einem älteren Herrn zu angeln!Finde den Artikel leider nicht mehr,sonst würde ich ihn dir gerne mal zur Verfügung stellen!

MFG
Pike
 
Oldenburger_Master schrieb:
moin max
an deiner stelle würde ich an einen Forellenhof angeln gehen
Das ist legal und du brauchst keinen Fischereischein.Nur kostet es dort zu angeln.
Ansonsten musst du noch warten bis du die Fischereiprüfung machen kannst.


Ist es jetzt eigentlich legal ohne Schein an einem Forellenhof zu angeln oder nicht?

mache ja gerade den Lehrgang für die Prüfung und unser Leiter meinte es ist legal!

danke und gruß
s3rp
 
joa
in der regel braucht man keinen Angelschein um an Forellenhöfen zu angeln.
Dem Besitzer ist es egal was du mit den Fischen machst.Hauptsache deine Brieftasche ist schön dick.
Es gibt aber auch Außnahmen! :)
 
Legal Angel am Forellenteich.....

s3rp schrieb:
Ist es jetzt eigentlich legal ohne Schein an einem Forellenhof zu angeln oder nicht?

mache ja gerade den Lehrgang für die Prüfung und unser Leiter meinte es ist legal!

danke und gruß
s3rp


Hallo Petrifreunde,

in der Regel wird an einem "privaten Teichen/Seen" kein Fischereischein
benötigt...

Wie schon oben erwähnt wurde, haben der Besitzer/Pächter das alleinige
Fischereirecht u. somit legen sie auch die Regeln/Besatz an dem jeweiligen
Gewässer fest, das heißt jedoch nicht, das an diesen "privaten Gewässern"
jeder angeln kann wie er gerade Lust u. Laune verspürt...

Beim Kauf der Tages/Wochen/Monatskarte(Nachtangelkarte) wird jedem Nutzer auch mitgeteilt (mündlich / durch Handzettel od. Aushang) wie er sich an dem Gewässer zu verhalten hat, was erlaubt / was verboten...
 
Achim Pichl schrieb:
Hallo Petrifreunde,
in der Regel wird an einem "privaten Teichen/Seen" kein Fischereischein
benötigt...

Mit solchen Aussagen, waere ick aeusserst vorsichtig.
Mag sein, dass gesetzliche Regelungen nicht, oder nur un vollstaendig umgesetzt werden. Mag sein, dass diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, aber im (z.B.) Berliner Landesfischereigesetz (LFischG) vom 19. Juni 1995 (GVBl. Bln. S. 358)
mit den Änderungen vom 29. Mai 2000 (Nachzulesen hier auf dieser Seite!) steht dazu ausdruecklich:
'§ 14 Fischereierlaubnisvertrag
1. Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, den Fischfang mit der Handangel oder einem Senknetz ausübt, muss einen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters bei sich führen und diesen auf Verlangen den in § 40 Abs. 3 genannten Personen zur Einsichtnahme aushändigen.
2. Einen Fischereierlaubnisvertrag können nur Personen abschließen, die Inhaber eines Fischereischeins sind.
...'


Diese Abschnitte sind (IMHO) nicht Auslegungsfaehig.
Daher ist es ratsam, sich fuer sein Bundesland die jeweilige Verordnung durchzulesen.
Generell sind also solche Aussagen nicht statthaft, regional sogar Grundfalsch! Auch wenn die Inhaber der jeweiligen Fischereirechte mit den gesetzlichen Grundlagen manchmal recht lax umgehen...

Einzige Ausnahme bilden hier (ebenfalls IMHO) nur die sogenannten Touristenfischereischeine einzelner Bundeslaender...

*meinjanur*
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallöchen bundyman,

was du bei deinem Beitrag zitierst, ist nur für öffentliche Gewässer festgelegt...
Sprich des jeweiligen Landesfischereigesetzes, wie du auch so schön formuliert
hast...ausser der "Besitzer/Pächter" legt ausdrücklich fest, das nur Personen welche im Besitz eines "gültigen Fischereischeines" sind eine Tages/Wochen/Monatskarte(Nachtangelkarte) erhalten um an dem jeweiligen "privaten Gewässer"(ich betone "privat") die Fischerei auszuüben
In privaten Gewässern (Forellenteich/see) wird dieses soweit mir bekannt ist nicht verlangt, ansonsten könnte ab heute/morgen, wer nicht im Besitz eines "Fischereischeines" an keinem "privaten Teich/See" mehr Angeln gehen dürfen...

Was dann dazu führt, das die "Schwarzangelei" unglaubliche Ausmaße annehmen würde...darüber mußt du dir im klaren sein...

(Zitat bundyman)
1. Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, den Fischfang mit der Handangel oder einem Senknetz ausübt, muss einen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters bei sich führen und diesen auf Verlangen den in § 40 Abs. 3 genannten Personen zur Einsichtnahme aushändigen.
2. Einen Fischereierlaubnisvertrag können nur Personen abschließen, die Inhaber eines Fischereischeins sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Privatgewässer

Eine interessante Frage, die ihr da aufgeworfen habt...

Hier eine Regelung für NRW:
~~~
Das Gesetz (LFG) findet keine Anwendung

1. auf Anlagen der Fischzucht,
* wenn sie abgesperrt sind,
* dauernd bewirtschaftet werden,
* regelmäßig abgelassen werden.
2. auf Privatgewässer. Privatgewässer sind stehende Gewässer, die einen Alleineigentümer haben, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören und nicht größer als 5 ha sind.
~~~
Quelle: http://www.asv-greven.de/kurse/gesetze.htm

Das Landesfischereigesetz schreibt vor, dass nur der Inhaber eines Fischereischeins einen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) abschließen darf.

Ansonsten habe ich bei meiner Kurzrecherche tatsächlich einander widersprechende Angaben gefunden...die Regelungen der Bundesländer scheinen wirklich unterschiedlich zu sein.

Vielleicht hilft uns ja noch jemand, der die Frage schon einmal ausführlich nachrecherchiert hat...?


Thomas
 
Privatgewässer/Forellenteiche etc.....

Thomsen schrieb:
Eine interessante Frage, die ihr da aufgeworfen habt...

Hier eine Regelung für NRW:
~~~
Das Gesetz (LFG) findet keine Anwendung

1. auf Anlagen der Fischzucht,
* wenn sie abgesperrt sind,
* dauernd bewirtschaftet werden,
* regelmäßig abgelassen werden.
2. auf Privatgewässer. Privatgewässer sind stehende Gewässer, die einen Alleineigentümer haben, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören und nicht größer als 5 ha sind.
~~~
Quelle: http://www.asv-greven.de/kurse/gesetze.htm

Das Landesfischereigesetz schreibt vor, dass nur der Inhaber eines Fischereischeins einen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) abschließen darf.

Ansonsten habe ich bei meiner Kurzrecherche tatsächlich einander widersprechende Angaben gefunden...die Regelungen der Bundesländer scheinen wirklich unterschiedlich zu sein.

Vielleicht hilft uns ja noch jemand, der die Frage schon einmal ausführlich nachrecherchiert hat...?


Thomas


Hi Thomas,

was du ansprichst bezieht sich aber nur auf gepachtete "Vereinsgewässer" (öffentlich)(sprich Flüsse/Seen/Weiher)das ist auch soweit in Ordnung...

Bei "privaten eingezäunten" stehenden Gewässern entfällt diese Gesetzesgrundlage...
Das ist im Moment mein aktueller Kenntnissstand in Rheinland/Pfalz...
Wie es in anderen "Bundesländern" gehandhabt wird kann ich zur Zeit noch nicht sagen, werde mich aber informieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Können wir back 2 topic kommen? wäre schön, gibt es denn hier leute aus dem raum dortmund unna die mich mitnehmen würden?
 
Manchmal ist es einfach...

Hi Max,

ganz einfache Lösung für Dich: geh' in einigen Vereinen in Deiner Umgebung probefischen, da nimmt Dich dann bestimmt jemand unter die Fittiche...

Angenehmer Nebeneffekt: Du lernst potentielle Vereinsmitglieder kennen...und kannst den Verein (inkl. Vorstand) etwas besser einschätzen, bevor Du beitrittst.


Gruß, Thomas
 
Ja ,ich bin am nächsten Owchenende auch bei der versammlunbg eines vereines um mir das mal anzugucken mal sehen was daraus wird nur habe ioch die vermutung das mich da keiner so schnell mitnehmen wird, denn ich glaube im verein wird nur 1m al im Jahr was mit der jugend gemacht
 
Zurück
Oben