Landesfischereigesetze -  Rechtslage zur Schwarzmundgrundel beim Fang, Schulprojekt!

JuFi

Petrijünger
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin selber passionierter Angler und besuche die Jahrgangsstufe 12. Im moment schreibe ich gerade eine Facharbeit zum Thema Schwarzmundgrundeln (kann ich wenn sie fertig ist gerne auch mal hier veröffentlichen). Folgendes ist das Problem: wie ist die aktuelle gesetzeslage zur Schwarzmundgrundel, bezüglich des vorgehens beim Fang? ich habe im internet gelesen dass es ein Entnahmegebot (sprich töten und entsorgen) gibt, aber ich habe das nirgendwo gefunden bei meiner recherche im internet. das ganze ist insofern wichtig weil ich gerne für meine Facharbeit einen feldversuch mit der angel durchführen würde (fang und messen von grundeln) aber auch rechtliche sicherheit brauche wei ich mit den grundeln vorgehen darf (also töten oder muss ich zurücksetzen?)- weil angeln ja vom gesetzgeber eig nur zur nahrungsbeschaffung erlaubt ist :augen... Wäre schön wenn sich jemand der sich mit der gesetzeslage auskennt mal mit quelle dazu äußern könnte.

PS: ich wohne in rheinland pfalz und wollte für die Feldversuche an die Mosel gehen
 
Moinsen JuFi,

nur ganz kurz: finde ich aller Ehren wert, solch ein Thema für die FA zu nehmen.

Obendrein sehr interessant, abonniere ich mal.

Grüsse & Petri
Stefan
 
Machs doch ganz einfach und erkundige dich bei deiner zuständigen (unteren) Fischereibehörde bzw. beim Fischereirechtinhaber für die Mosel in deinem Gebiet, wenn in der Fischereiordung für Rheinland-Pfalz nix konkretes steht. Die können dir die benötigten Infos quasi aus erster Hand geben. Sollte mit ner E-Mail oder einem Anruf dort gemacht sein.

http://www.portal-fischerei.de/index.php?id=1176

(gefunden mit Google)
 
Gutes Thema. Die Facharbeit würde ich hinterher gerne lesen.

Ich muss dich aber korrigieren. Das Gesetz sagt nicht, dass man nur zum Nahrungserwerb angeln darf. Das Gesetz sagt, dass man einem Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund schaden darf.

§4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

§17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

"Vernünftige Gründe" sind natürlich keine angegeben. Somit ist dies ganz klar Auslegungssache. Mit dem Fischereischein hast du zumindest mal Punkt 1 erfüllt.
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Der vernünftige Grund kann die Nahrungsbeschaffung sein. Als vernünftiger Grund kann aber auch die Dezimierung von Schädlichen Spezies gelten. Oder auch für Wissenschaftliche zwecke.
 
Gutes Thema. Die Facharbeit würde ich hinterher gerne lesen.
Ich auch
Ich muss dich aber korrigieren. Das Gesetz sagt nicht, dass man nur zum Nahrungserwerb angeln darf. Das Gesetz sagt, dass man einem Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund schaden darf. "Vernünftige Gründe" sind natürlich keine angegeben. Somit ist dies ganz klar Auslegungssache.
Ich würde es unter "Forschung" einsortieren. Das wäre durchaus ein vernünftiger Grund.
ich habe im internet gelesen dass es ein Entnahmegebot (sprich töten und entsorgen) gibt, aber ich habe das nirgendwo gefunden bei meiner recherche im internet.
Es muss keine staatliche Vorgabe sein. Auch diejenigen, die Gewässer bewirtschaften, können wohl derartiges anordnen. Das war aber auch das einzigste was ich dazu finden konnte und betrifft dich eher weniger, da es um den Rhein geht. Deswegen solltest du den Bewirtschafter des Moselabschnittes an dem du angeln willst fragen, wenn es wirklich wichtig für dich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay gut also find ich erst mal super dass ich so schnelle Antworten gekriegt hab!
Ist natürlich jetzt ein bisschen peinlich für mich dass man das bei google finden kann, aber ich habs wirklich nicht gefunden... (meh...)

Ich werde jetzt als erstes mal die Fischereibehörde anmailen und dann seh ich mal weiter!
 
[tbody> Hier mal ein Beitrag meines Vereines über den Umgang mit den Grundeln.

Invasion aus dem Schwarzen MeerID 99 Aktuell

schwarzmaulgrundel.jpg

Die aus Südosteuropa stammende Schwarzmaulgrundel, die sich von Laich und Jungfischen ernährt, ist bis in den Mittellandkanal vorgedrungen. Der kleine Fisch, der in Salz- wie auch in Süßwasser überleben kann, ist Nahrungskonkurrent für angestammte Arten. Die große Gefahr besteht darin, dass sie den Laich oder die Jungfische anderer Arten fressen und selbst – im Gegensatz zu den heimischen Fischen – mehrfach laichen.

Am Rhein, wo die Grundel schon vor einigen Jahren aufgetaucht ist, hat sie fast alle anderen Fischarten verdrängt. Die Schwarzmund-Grundel hat eine typische Grundelgestalt und wird 15 bis 25 Zentimeter lang. Entlang der Seitenlinie befindet sich eine Reihe länglicher dunkler Flecken, vom Mundwinkel bis zum Auge besitzt sie zudem eine dunkle Zeichnung. Auf der vorderen Rückenflosse befindet sich ein sehr auffälliger, schwarzer Augenfleck.

Wer solche einen Fisch im Kanal oder anderen Gewässer fängt, sollte ihn in keinem Fall zurücksetzen, sondern Waidgerecht Töten und verwerten. Wegen der Gefahr für heimische Fischarten, ist die Benutzung als lebender Köderfisch oder das Umsetzen in andere Vereinsgewässer nicht erlaubt.
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[/tbody>
 
Am Rhein, wo die Grundel schon vor einigen Jahren aufgetaucht ist, hat sie fast alle anderen Fischarten verdrängt.

Hallo Wolle,

will ja nicht den Korinthenkacker spielen und mag es selber nicht, wenn der Teilaspekt aus dem Gesamtzusammenhang genommen wird aber der Satz (siehe Zitat) aus der Info deines Vereins stimmt so nicht (ich weiß natürlich, dass du dir den Satz nicht ausgedacht hast, will nur drauf hinweisen). Aus subjektiver Sicht würde ich sagen, die Grundeln haben ihre Nische am Rhein sehr gut besetzt. Welche andere Art sie dabei verdrängt haben sollen, wüsste ich jetzt nicht. Die können eigentlich nur solche Arten verdrängen deren Nische sie besetzen. Sie sind aber lediglich schneller am Köder/Wurm als andere Arten. Jedenfalls gibt es noch andere Fischarten am Rhein und ausgestorben sind hier in den letzten Jahren keine Arten, soweit ich weiß.
Allen Arten, die ich beangle (Zander, Barsch, Wels, Rapfen, Aland, Döbel) gehts, nach Fängen zu urteilen ganz prächtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schön, von Dir zu hören, daß der Bestand der verschiedenen Arten weiterhin gut ist. Es bleibt aber m.E. abzuwarten, ob aufgrund des Vermehrungsgrades der Grundel nicht auf Dauer Schaden an den heimischen Fischarten entsteht. Dann wäre ein gesicherter Bestand nur durch umfangreichere Besatzmaßnahmen zu erreichen. Und das wird für die Vereine teuer und wird sich auf die Mitgliedsbeiträge auswirken. Ich hoffe aber, es kommt nicht soweit.
 
Hallo JuFi,

Da hast du dir ja ein interessantes Thema ausgesucht.
Bei der Betrachtung der Gesetzlage beim Fang sind unabhängig von der Art die jeweilige Landesfischereiverordnung, das Tierschutzgesetz und - falls vorhanden, die örtliche Gewässerordnung zu beachten. Eine allgemeingültige Aussage kann man folglich nicht treffen. Wenn du etwas weiter ausholen willst, kannst du auch auf die "Alienverodnung" verweisen. Die gilt zwar nicht für die Mosel, aber so mancher Angelteich fällt unter diese Regelung.
Was die Zukunft der Grundeln angeht kann man nur spekulieren. Meine Meinung hat sich diesbezüglich auch im Lauf der Zeit geändert: Angst oder Panik ist völlig fehl am Platz. Desinformation im Sinne von "Invasion aus dem Schwarzen Meer" mit Aussagen wie " Im Rhein hat sie fast alle anderen Fischarten verdrängt" sind lächerlich und kontraproduktiv. Dummerweise werden solche hohlen Phrasen gerne von anderen ahnungslosen Mitmenschen unkritisch wiederholt - selbstverständlich ohne dass sie dadurch wahrer werden...:augen
An der Veröffentlichung deiner Arbeit bin ich auch interessiert.

Gruß Thorsten
 
Hallo Thunfisch,
kontraproduktiv sind die Meinungen mit Sicherheit nicht!
Wenn ich bedenke, was gerade in Kanalstrecken Wollhandkrabben und Schwarzmaulgrundeln anrichten, ist es meines Erachtens für die Zukunft eine echte Gefahr. Alles schön zu reden hilft nicht angesichts des Ausmasses dieser Arten nichts. Unterhaltet Euch doch mal mit Fischbiologen. Noch was zum Nachdenken: Ich habe gestern mit meinem Freund am Mittellandkanal bewusst innerhalb von einer halben Stunde 20 Schwarzmaulgrundeln gefangen. Sie bissen auf alle Köderarten. Nun die Frage: Ist das im Verhältnis zu früheren Zeiten noch akzeptabel oder spinne ich?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Interessanter bericht aus Amiland zum Thema Grundeln in den Großen Seen.
http://www.protectyourwaters.net/hitchhikers/fish_round_goby.php

Und noch ein interessanter Artikel, welcher Beschreibt wie die Grundel überhaupt ins Ballast Wasser der Schiffe kommt - welches aus der Wassersäule genommen wird und nicht vom Grund und wie man dies verhindern kann.
http://www.iaglr.org/jglr/release/33/33_2_295-302.php

Die Kanadia hingegen schwingen lieber gleich die Chemische Keule - Rotenone. Ein Gift, dass die Sauerstoffaufnahme hemmt. Der Wikieintrag für diesen Stoff liest sich allerdings nicht grade erfreulich. Das Resultat ist ein komplett fischleeres Gewässer - auch wenn man anschliessend wieder Fisch ansiedelt, scheint mir der Impakt viel zu hoch. In Deutschland unvorstellbar, auch weil der Stoff hier nicht zugelassen ist.
http://www.georgina.ca/PDF/goby-removal-plan-1.pdf

Die US-Amis schwingen ebenfalls die chemische Keule. Link spar ich mir hier mal, es werden noch 3 andere Chemicalien genannt. Alle greifen auch andere Fischarten an.
 
Hi Wolle,

Ist das im Verhältnis zu früheren Zeiten noch akzeptabel oder spinne ich?

Ich glaube nicht dass du spinnst - nur über "akzeptabel" oder nicht müssen wir uns keine Gedanken machen, weil wir schlicht keinen Einfluß darauf nehmen können. Die Grundel nur aus der Perspektive des Anglers zu beurteilen (lästig weil sie immer sofort die Köder abknabbern) ist auch ein wenig dünn.
Tatsache ist, dass die Grundeln einen enormen Einfluß auf die Gewässer haben, in denen sie massenhaft vorkommen. Bei der Betrachtung der Auswirkungen sollte man sich aber an gesicherte Erkenntisse halten und keine Panik verursachen. Im Rhein hat die Grundel keine einzige Fischart verdrängt - erst recht nicht "fast alle anderen Fischarten". Wozu könnte eine solche Übertreibung nützen?

Als Biologe betrachte ich die Ausbreitung auch mit gemischten Gefühlen. Allerdings halte ich nicht viel davon ungesichte und maßlos übertriebene Behauptungen zu verbreiten. Zu oft werden einzelne Punkte herausgepickt und dann völlig überhöht in die Diskussion geworfen. Bspw. Die Grundel als Laichräuber: wohl wahr, dass sie auch Laich frisst- nur halt eben nicht in einem Maß, dass den betroffenen Arten eine erfolgreiche Reproduktion unmöglich gemacht wird. Da spielen andere Faktoren die es lange vor der Grundel schon gab eine deutlich größere Rolle.
Alles Schön reden ist natürlich auch nicht der richtige Weg. Wir werden wohl noch einige Jahre warten müssen, bis sich tatsächlich statistisch nachweisen lässt, wie groß der Einfluß der Grundeln auf unsere Gewässer tatsächlich ist. Bis dahin können wir nur versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu verhindern, dass sich diese Art weiter ausbreitet. Andere Mittel gibt es nicht - es sei denn man steht auf die chemische Keule - die ist aber weder für den Mittellandkanal noch für den Rhein oder andere Fließgewässer eine Option.

Gruß Thorsten
 
fakt ist ja leider auch dass unsere flüsse besser für grundeln als heimische arten geeignet sind.... und angler bekommen das am stärksten mit
 
fakt ist ja leider auch dass unsere flüsse besser für grundeln als heimische arten geeignet sind.... und angler bekommen das am stärksten mit

Hi JuFi,

Tu dir selbst einen Gefallen und schreibe solche Sätze nicht in in deine Facharbeit rein. Ist inhaltlich falsch und wenn du dich etwas mit Evolution beschäftigst auch überhaupt nicht zu begründen.

Gruß Thorsten
 
Hier mal ein Beitrag meines Vereines über den Umgang mit den Grundeln.

Invasion aus dem Schwarzen MeerID 99 Aktuell



schwarzmaulgrundel.jpg

Die aus Südosteuropa stammende Schwarzmaulgrundel, die sich von Laich und Jungfischen ernährt, ist bis in den Mittellandkanal vorgedrungen. Der kleine Fisch, der in Salz- wie auch in Süßwasser überleben kann, ist Nahrungskonkurrent für angestammte Arten. Die große Gefahr besteht darin, dass sie den Laich oder die Jungfische anderer Arten fressen und selbst – im Gegensatz zu den heimischen Fischen – mehrfach laichen.

Am Rhein, wo die Grundel schon vor einigen Jahren aufgetaucht ist, hat sie fast alle anderen Fischarten verdrängt. Die Schwarzmund-Grundel hat eine typische Grundelgestalt und wird 15 bis 25 Zentimeter lang. Entlang der Seitenlinie befindet sich eine Reihe länglicher dunkler Flecken, vom Mundwinkel bis zum Auge besitzt sie zudem eine dunkle Zeichnung. Auf der vorderen Rückenflosse befindet sich ein sehr auffälliger, schwarzer Augenfleck.

Wer solche einen Fisch im Kanal oder anderen Gewässer fängt, sollte ihn in keinem Fall zurücksetzen, sondern Waidgerecht Töten und verwerten. Wegen der Gefahr für heimische Fischarten, ist die Benutzung als lebender Köderfisch oder das Umsetzen in andere Vereinsgewässer nicht erlaubt.

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Moinsen allerseits,

also eigentlich dachte ich, die Verwendung eines lebenden Köderfisches ist aufgrund des TSchG verboten...


Grüsse & Petri
Stefan
 
:confused:
noch nicht ganz wach???
da steht
Wegen der Gefahr für heimische Fischarten, ist die Benutzung als lebender Köderfisch oder das Umsetzen in andere Vereinsgewässer nicht erlaubt.
 
Ich denke mal er meinte das, da es ja sowieso verboten ist, man darauf nicht hinweisen müsste. Da Vereine aber ihre Pappenheimer kennen und was da so veranstaltet wird am Wasser kam wohl noch mal der Hinweis für alle die es sonst nicht so genau nehmen mit dem tot oder lebendig (was in Dt immer noch genug sind).
 
Moin Stefan,

das Niedersächsische Fischereigesetz schließt die Verwendung des lebenden Köderfischs nicht gänzlich aus.

Gruß Thomas

echt nicht ???

Ist ja mal interessant...mag sein, dass ich einem "Irrglauben" aufsitze..aber (ich drücke das jetzt mal absichtlich "salopp" aus) -> ist das TSchG nicht ein Bundesgesetz...und da kann dann noch ein Landesgesetz "drüber" ??? *verwirrt mich aber egal*

Auf alle Fälle: thanks Thomas!

@dermichl: siehe post von Blubberbarsch... ;) :) :) :)



Grüsse & Petri
Stefan
 
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