Jungangler -  Fischereischein

Angelkay

Petrijünger
Hallo zusammen,
Frage ich habe einen Neffen von 5 Jahren, welchem ich letztes Wochenende die Grundlagen des Angelns beigebracht habe. Nun möchte ich aber auch das Er keinen Ärger am Gewässer bekommt. Im Brandenburger Fischereigesetz habe ich nur Regelungen von 8 bis 18 Jahre gefunden. Wie ist es aber mit Kindern unter 8 Jahre?
Er wäre immer in Begleitung, entweder von mir (ich habe einen Fischereischein) oder mit seinem Vater ( Er hat gar keinen Schein).
Danke

habe grad in der unteren Fischereibehörde angerufen.
Vom Gesetzgeber her darf der Junge gar nicht.
Schade.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiß nicht wie das in Brandenburg geregelt ist, aber der kleine wird keinen Ärger bekommen. Wenn es verboten ist, muss sich der verantworten, der mit dem Kleinen unterwegs ist.
 
@Angelkay: vom Gesetzgeber her darf der Junge nicht eigenständig angeln. 8 Jährige dürfen in Brandenburg ja alleine los ziehen mit der Friedfischangel. Dazu ist ein gewisses Verständnis für Gesetze, Rechtsnormen und Tierschutz/Waidgerechtigkeit und die Fähigkeit einen Fisch eigenhändig zu betäuben und zu töten von Nöten. Deswegen das Mindestalter.

Wenn er dich aber beim angeln begleitet und mal ne Angel auswirft oder sogar selbst drillt wird dich kaum ein Aufseher an******en, das kann ich mir nicht vorstellen. Das Betäuben oder töten solltest du auf alle Fälle aber selbst machen. Auch solltest du eben jederzeit darüber wachen das er alles richtig macht.
Zur Not versuch mal raus zu finden wer bei dir in der Gegend als Kontrolleur unterwegs ist und frag mal direkt bei dem an wie er es sieht. Oder frag noch mal beim Amt an, mit dem konkreten Hinweis auf das oben gesagte, sprich ob du ihn an das angeln heranführen kannst ohne das er wirklich 100% selbst angelt.
 
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