also ich meine nicht nur die Fischrechte, sondern das Eigentum. Ich kenne eigentlich nur den Fall dass man als Privater ein Fischrecht erwerben kann, aber meine Frage ist ob man auch einenen Flußabschnitt kaufen und besitzen kann um dann wiederum das Fischrecht zu verpachten.
Da gibt es auch bei uns 2 Beispiele von der Eger.
Fam. L.... hat einen langen Flussabschnitt und der ist seit Generationen in deren Familienbesitz. Ihr Wehr mit kleinen Kraftwerk ist immer noch in Betrieb, Auflagen der Behörden müssen allerdings erfüllt werden.
Dazu besitzen sie nicht nur das Wasserrecht, sondern auch noch das Fischrecht.
Der andere Fall war Flussauf. Ein Verein gab die Pacht des Fischrechtes an den Eigentümer ab, der die Fischrechte nun wieder verpachten oder verkaufen wollte.
Ich hatte damals nur zur Info einmal angefragt und die Pacht für das Recht sollte sich auf 2000.-DM für 2000 Meter belaufen.
Dazu kämen die Kosten für den Besatz, die Versicherungen, Abgaben an die Genossenschaft für Fischerei, Forst.- und Landwirtschaft.
Aus diesem Grund sind dann oft Erlaubnisscheine aus privater Hand so teuer.
Am Regen und an der Naab kenne ich auch noch 2 Strecken die sich komplett in privater Hand liegen.
Nun zu den gesamten Rechten inkl. Grundstück.
Diese besitzen (hier in nördlichen Bayern) meist nur Landwirte, Familien die früher den Fluss für ihr Handwerk nutzten usw.
Verkauf meist nur wenn das Erbe ausbezahlt wird und keiner der Erben an den Grundstücken Interesse hat.
Bin mir bei dem Wasserrecht und dem Fischrecht nicht so ganz sicher, denn das kann glaube ich nicht so einfach vererbt , bzw mit dem Grundstück verbunden verkauft werden.
Mal sehen vielleicht schreibt hier noch jemand zu dem Thema Verkauf und Rechte.