Landesfischereiverordnungen -  Fließgewässer staatlich, privat

Max_Power

Profi-Petrijünger
Hallo,

wisst ihr ob alle Fließgewässer im staatlichen Besitz sind od. gibt es auch rein private Fließgewässer?

also ich meine nicht nur die Fischrechte, sondern das Eigentum. Ich kenne eigentlich nur den Fall dass man als Privater ein Fischrecht erwerben kann, aber meine Frage ist ob man auch einenen Flußabschnitt kaufen und besitzen kann um dann wiederum das Fischrecht zu verpachten.
 
Dann müsste man ja auch Zoll auf Schiffe erheben können :D interessante frage, würde mich auch mal interessieren:)

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Grundsätzlich ist das gleich, in andern Bundesländer kann es im Einzelfall Abweichungen geben. Mein Beitrag bezieht sich deshalb auf NRW.

Es gibt keinen Unterschied zwischen staatlichen und privaten Fischrechten.

Es gibt 2 Arten von Fischrechten. Das selbständige Fischrecht ist unabhängig vom Grundstück. Das sind oft sehr alte Rechte. Der Grundherr vergab z.B. im Mittelalter an einen verdienten Müller das Recht einen Seitenbach zu befischen. Diese Rechte wurden und werden vererbt. In diesem Seitenbach hat der Grundstückseigetümer dann kein Fischrecht mehr.

In 99 % der Fälle ist aber das Fischrecht an den Grundbesitz gebunden.
Damit ist nicht der Besitz der Uferlinie, sondern des Gewässergrundes gemeint. Oft sind die Anlieger der Meinung sie wären fischereiberechtigt, der Bach selber ist aber oft ein eigenes Grundstück.

Angenommen, ich besitze tatsächlich Anteile an dem Gewässer, z.B. 50m Garten, bis zur Flussmitte. Dann darf ich zunächst einmal hier fischen und auch Erlaubnisscheine ausgeben.
Vermutlich aber nicht für lange. In NRW müssen Fischrechte an Fließgewässern zumindest auf der Ebene der Gemeinde zu gemeinschaftlichen Fischereibezirken zusammengefasst werden. Häufig erfolgen diese Zusammenschlüsse sogar auf der Ebene Landkreis oder noch höher

Es ist logisch, dass man mit den ganzen Einzelfischrechten keine vernünftige Hege betreiben kann, der erste setzt Welse zu den Forellen, der zweite macht vernünftigen Besatz und der dritte gibt Tageskarten für seinen Abschnitt aus, wo der Besatz der andern geerntet wird.

Dann kommt es zur Bildung einer Fischereigenossenschaft. Dort sind alle Grundstückseigner an dem Bach in den Grenzen der Gemeinde Mitglied.
Ihr Stimmrecht enspricht dem Anteil an Gewässerfläche, den sie einbringen.
Mit Gründung der Genossenschaft, ist der Grundstücksbesitzer sein Fischrecht los, das hat dann die FG. Diese verpachtet es in der Regel an Vereine oder an Private. Die Pachtsumme wird dann je nach Anteil an die Genossen verteilt.

Man kann sicher auch einen Flussabschnitt kaufen, deshalb hat man das Fischrecht aber noch lange nicht. Dann ist man nur Mitglied der Genossenschaft, diese hat das Fischrecht und der frischgebackene Käufer bekommt alle Weihnachten einen Scheck seiner FG.

Man müsste schon ein Fließgewässer kaufen, an dem noch keine FG gegründet wurde, oder ich besitze das gesamte Fischrecht innerhalb einer Gemeinde.
Ist aber auch nicht sicher, auf Antrag eines Rechteinhabers muss eine FG gegründet werden und auf Anordnung der oberen FB erfolgt die Bildung der Genossenschaft auf der Ebene Landkreis.

So wird man nicht unbedingt an ein eigenes Fließwasser-Fischrecht kommen.
 
Servus Alve,

super. Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Scheinst dich sehr gut auszukennen.

Meine Frage ist, ob man überhaupt als Privater ein Fließgewässer bzw. einen Fließgewässerabschnitt erwerben kann. ?

Also ist dies überhaupt möglich, oder sind Fließgewässer grundsätzlich immer im staatlichen Besitz?
 
Jeder kann im Prinzip ein Gelände mit einem Bach kaufen und ist dann der Bachbesitzer. Das heißt aber nicht, dass du da machen darfst was du möchtest.

Wenn du eine Wiese kaufst, durch die ein Bach fließt, bist du der Eigentümer des Baches, wenn der durch deine Parzelle fließt. Es kann aber auch sein, dass der Bach eine eigene Parzelle bildet die quer durch deine Wiese verläuft.
Es ist wohl in Bayern häufig der Fall, dass die Gemeinden die eigentlichen Bachparzellen behalten.

Das gleiche gilt im Grunde für alle Fließgewässer.

Wobei ich vermute, dass der Rhein eine eigene Parzelle bildet.:grins
 
wisst ihr ob alle Fließgewässer im staatlichen Besitz sind od. gibt es auch rein private Fließgewässer?

Ich spreche hier nur für Bayern!

Da die meisten Fließgewässer in Abschnitte unterteilt sind, gibt es sowohl staatliche ( die gehören dem bayrischen Freistaat), wie auch private.
Kleinere Fließgewässser, wie Bäche und unschiffbare Fließgewässer sind meist in Privatbesitz , größere Fließgewässer befinden sich oft in staatlichem Besitz und nur das Fischereirecht wurde verpachtet, der Staat läßt sich doch die Steuereinnahmen nicht entgehen.


Meine Frage ist, ob man überhaupt als Privater ein Fließgewässer bzw. einen Fließgewässerabschnitt erwerben kann. ?
Klar ist das möglich, fleißig Zeitung lesen, gelegentlich bei der Gemeinde/Stadt oder dem Landkreis über Neuvergaben der Pacht oder Verkäufe nachfragen.

Also ist dies überhaupt möglich, oder sind Fließgewässer grundsätzlich immer im staatlichen Besitz

Siehe oben!

NEIN, sind sie nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich meine nicht nur die Fischrechte, sondern das Eigentum. Ich kenne eigentlich nur den Fall dass man als Privater ein Fischrecht erwerben kann, aber meine Frage ist ob man auch einenen Flußabschnitt kaufen und besitzen kann um dann wiederum das Fischrecht zu verpachten.

Da gibt es auch bei uns 2 Beispiele von der Eger.
Fam. L.... hat einen langen Flussabschnitt und der ist seit Generationen in deren Familienbesitz. Ihr Wehr mit kleinen Kraftwerk ist immer noch in Betrieb, Auflagen der Behörden müssen allerdings erfüllt werden.
Dazu besitzen sie nicht nur das Wasserrecht, sondern auch noch das Fischrecht.

Der andere Fall war Flussauf. Ein Verein gab die Pacht des Fischrechtes an den Eigentümer ab, der die Fischrechte nun wieder verpachten oder verkaufen wollte.
Ich hatte damals nur zur Info einmal angefragt und die Pacht für das Recht sollte sich auf 2000.-DM für 2000 Meter belaufen.
Dazu kämen die Kosten für den Besatz, die Versicherungen, Abgaben an die Genossenschaft für Fischerei, Forst.- und Landwirtschaft.

Aus diesem Grund sind dann oft Erlaubnisscheine aus privater Hand so teuer.

Am Regen und an der Naab kenne ich auch noch 2 Strecken die sich komplett in privater Hand liegen.

Nun zu den gesamten Rechten inkl. Grundstück.
Diese besitzen (hier in nördlichen Bayern) meist nur Landwirte, Familien die früher den Fluss für ihr Handwerk nutzten usw.
Verkauf meist nur wenn das Erbe ausbezahlt wird und keiner der Erben an den Grundstücken Interesse hat.
Bin mir bei dem Wasserrecht und dem Fischrecht nicht so ganz sicher, denn das kann glaube ich nicht so einfach vererbt , bzw mit dem Grundstück verbunden verkauft werden.

Mal sehen vielleicht schreibt hier noch jemand zu dem Thema Verkauf und Rechte.
 
Mit dem Grundstück verkaufe ich das Fischrecht, beides ist zunächst einmal untrennbar verbunden. Ich kann kein Gundstück ohne das dazu gehörige Fischrecht verkaufen.

Eine Ausnahme gibt es bei den selbstständigen Fischrechten. Hier ist nicht der Grundeigentümer der Rechteinhaber, sondern ein dritter.
Wenn ich hier das Grundstück verkaufe, wird das fremde Fischrecht ähnlich einer Hypothek ins Grundbuch eingetragen.

Das selbstständige Fischrecht kann ich verkaufen, es gelten aber strenge Regeln für Verkauf und Vererbung.
Hier unterscheidet man noch zwischen eingeschränktem und uneingeschränktem selbstständigem Fischrecht.

Wenn ich zum Beispiel nur Aalreusen legen darf, so ist das ein eingeschränktes Fischrecht, ansonsten ist es uneingeschränkt und ich darf alle Arten zulässiger Fischerei betreiben. Das Land NRW hat das Ziel, selbstständige Fischrechte nach und nach aufzuheben.
 
Ja, der Grund ist, man möchte eine eiheitliche Regelung für alle Fischrechte.

Wenn ein Rechtsvorgänger der BRD ein Fischrecht vergeben hat und das ist beurkundet, ist das Recht weiterhin gültig. Wenn das Recht den Fang von Lachsen in der Siegmündung umfasst, kann der Rechteinhaber sich auch heute noch seine Lachse fangen.

Da sind extrem kuriose Rechte vergeben, das lässt oft eine vernünftiige Bewirtschaftung nicht zu.
Ein Beispiel aus NRW. Ein kleiner Fluss mündet in einen Stausee. Auf den letzten 400m hat ein Landwirt ein uneingeschränktes, selbstständiges Fischrecht. Der gibt dort täglich bis zu 100 Tagesscheine aus. Vor allem zur Laichzeit, saß dort das halbe Ruhrgebiet in angelte auf die aus dem Stausee aufsteigenden Laicher.

Um Besatz hat sich unser Rechteinhaber nie gekümmert. Bei einem normalen Fischrecht, wäre er Mitglied der Genosssenschaft geworden und soche Auswüchse wären gar nicht möglich gewesen.
 
Das mit den Lachsen war ein schlechtes Beispiel, da diese ja ganzjährig gesperrt sind.
Selbstverständlich sind heutige Gesetze auch für selbständige Fischrechte bindend. Solange das so ist, muuss sich jeder daran halten.
 
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