Landesfischereigesetze -  MV: Zwei Ruten auslegen und trotzdem spinnen?

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lorenz1980

Gast
Hi,

ich kenne es aus Berlin und Brandenburg, dass man nur eine Spinnrute "führen" darf und dann parallel keine zweite Rute erlaubt ist. Gilt dies auch in MV? Ich finde dazu keinen Paragraphen, so dass es für mich so scheint als dass ich zwei Ruten auslegen könnte und nebenher spinnfischen könnte (an einem Gewässer, wo drei Ruten erlaubt sind) - ist dem so?

Danke
 
Hi,

ich kenne es aus Berlin und Brandenburg, dass man nur eine Spinnrute "führen" darf und dann parallel keine zweite Rute erlaubt ist. Gilt dies auch in MV? Ich finde dazu keinen Paragraphen, so dass es für mich so scheint als dass ich zwei Ruten auslegen könnte und nebenher spinnfischen könnte (an einem Gewässer, wo drei Ruten erlaubt sind) - ist dem so?

Danke

Ich kenne mich da zwar nicht wirklich aus, kann es mir aber nicht vorstellen. Auf der müritz jedenfalls ist das nicht erlaubt.
 
Ich hab gerade noch mal nachgelesen , auf meinen beiden Angelscheinen für MV ( Binnen/ Küste ) steht nicht direkt das es Verboten ist , es steht das die Handangeln ständig zu beaufsichtigen sind und das kann man beim Spinnangeln definitiv nicht und das gibt bestimmt Ärger :nein . Es gibt noch den Vermerk zum Landesfischereigesetz MV - da musst du mal im www nachschauen ob du was findest
 
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