Gewässerschutz -  Neue Studie über zu geringe Restwassermengen bei Ausleitungskraftwerken

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Eine aktuelle Studie belegt:
Kleinwasserkraftanlagen halten sich nicht immer an ökologische Vorgaben!

Die Restwassermengen bei Ausleitungskraftwerken sind oft zu
gering. Wenn die rechtlich festgelegten Mindestabflüsse deutlich
unterschritten werden, ergeben sich gravierende Beeinträchtigungen
der natürlichen Gewässerfunktionen. An 72 % der untersuchten
Kleinwasserkraftanlagen wurde der wasserrechtlich festgelegte
Mindestabfluss deutlich unterschritten. Es wird empfohlen, die
behördliche Kontrolle der Anlagen deutlich effektiver zu gestaltet
oder durch andere Formen der technischen Überwachung – wie z. B.
einen TÜV für Wasserkraftwerke – zu ergänzen.

Die Studie zum Download : Kleinwasserkraftanlagen mit zu geringen Restwassermengen

Quelle: Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V.
 
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