Landesfischereigesetze -  Hilfe! Fischereischein ist abgelaufen

Bercht84

Neuer Petrijünger
Hallo Zusammen!

Ich bin seit nunmehr 8 Jahren beruflich in die Schweiz ausgewandert und besitze einen Deutschen Fischereischein. Die Prüfung absolvierte ich damals mit 16 in Siegburg(NRW). Ich befischte damals regelmässig im Sommer die Mosel in Rheinland-Pfalz. Jetzt, im stolzen alter von 30jahren zieht es mich back to the roots. Für einen Urlaub in der alten Heimat packe ich meine Ausrüstung und möchte wieder wie früher Schleicher attackieren!
Jetzt folgt aber mein Problem:
Mein Fischereischein ist seit 2008 abgelaufen und mit Hauptwohnsitz in der Schweiz fühlt sich natürlich keine Gemeinde mehr für mich verantwortlich, soll heissen: niemand möchte mir das Ding verlängern damit ich Tageskarten lösen kann. Die Behörden sagen mir allen ernstes das es für einen Ausländischen Touristen( nehmen wir mal einen Schweizer) einfacher ist, obwohl der nie nie nie eine Prüfung abgelegt hat und auch nur den Hauch einer Ahnung von waidgerechtem Angeln hat, einfacher ist eine Tageskarte zu erhalten als für michla. Weil Ausländer im BL Rheinland-Pfalz keinen Prüfungsnachweis erbringen müssen sondern ganz easy einen Einjahres-Fischereischein erhalten gegen eine kleine Gebühr und absofort Tageskarten erwerben können...Leute bin ich im falschen Film???? Hat jemand einen Draht zu Fischereiverbänden oder evtl. Erfahrung auf dem Gebiet das wir den Mumpitz aus der Welt schaffen können?

Petri Heil aus den Alpen

Gruss Bercht
 
Du hast viel geschrieben, aber nichts gesagt. Was genau willst Du?
FS verlängern, ins Ausland übertragen, zurückkommen....
 
Hallo und Servus!

So viele Schweizer, die aus Deutschland eingewandert sind, haben wir im Forum wohl nicht. An deiner Stelle würde ich die zuständige Behörde an deinem jetzigen Hauptwohnsitz aufsuchen und fragen, wie sich das mit der Gültigkeit deines FS verhält.

Ich vermute mal, dass dieser nicht gültig ist und du dir nach den schweizer Verhältnissen eine neue Berechtigung, womöglich mit Prüfung zulegen musst. Die oberste Fischereibehörde an deinem ehemaligen Heimatort wird sich nicht mehr zuständig fühlen, wenn du deinen Hauptwohnsitz in ein anderes Bundesland oder gar ins Ausland verlegt hast.

Gruß!
 
Oder du ziehst auf dem Papier zurück in das BL, in dem du damals deine Prüfung abgelegt hast und beantragst dann einen neuen Schein. Das sollte dann ohne Widerholungsprüfung vonstatten gehen.
Was bleibt, ist die Frage der Anerkennung, wenn du wieder formell in der Schweiz wohnt. Was sagen die Schweizer zu deinem deutschen Schein und was sagt DE zu deinem deutschen Schein, wenn im Personalausweis eine Schweizer Wohnadresse steht.

Ich denke, das einfachste ist die bereits erwähnte Nachfrage bei den Schweizer Behörden.
 
Du hast viel geschrieben, aber nichts gesagt. Was genau willst Du?
FS verlängern, ins Ausland übertragen, zurückkommen....


Ok ok ok...für euch noch mal kurz und bündig as possible:
Ich möchte als deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Schweiz nach 8 Jahren "Ansitz"-Abwesenheit wieder mal während eines Urlaubes bei meinen Eltern in Deutschland auf Aal an die Mosel. Bin 2006 ausgewandert, 2008 ist mein Fischereischein abgelaufen. Keine deutsche Behörde ist mehr für mich zuständig, heisst: verlängern des FS ist nicht, da keine gültige Wohnadresse in Deutschland.
Mein FS ist bei uns in der Schweiz, auch wenn er abgelaufen ist, anerkannt - muss aber in Kopie dort an die Behörden eingesendet werden und im Gegenzug wird mir der Sachkundenachweis Fischerei(SaNa-Ausweis) ausgestellt. Für den müsste ein Neueinsteiger hier in der Schweiz(wenn nicht bereits wie ich im Besitz eines deutschen FS) eine Prüfung ablegen.
http://www.anglerausbildung.ch/ausweis-beantragen.html
Die Problematik jetzt ist folgende:

Schweizer Staatsbürger benötigen den SaNa Ausweis NUR um in der SCHWEIZ uneingeschränkt fischen zu können.
In Rheinland-Pfalz beispielsweise(und den meisten andern BL auch) interessiert es die Behörden laut Gesetzgebung nicht die Bohne ob der ausländische Tourist vor Ihnen überhaupt jemals etwas vom waidgerechten Fischen gehört hat, er bekommt ohne Probleme einen befristeten FS mit Passfoto direkt vor Ort ausgestellt um als Tourist im Urlaub an deutschen Gewässern sein Unwesen zu treiben.
http://www.angeltreff.org/gesetze/was_denn_noch_.html

Ich als Deutscher Staatsbürger mit abgeschl. Prüfung kann nirgends an der Untermosel Erlaubnisscheine erwerben, weil:
a..... ich leider im Besitz eines abgelaufenem ergo nicht gültigem FS bin den mir keine Behörde mehr verlängert
und b.....ich nicht Ausländer genug bin um einen dieser befristetetn Touri-Ausweise zu bekommen....

Das sagen die Behörden auf meine E-Mail Anfrage:
Sehr geehrter Herr ******

nach § 36 (2) Nr.2 LFischG sind Personen, die nicht für eine Wohnung in der BRD gemeldet sind von der Ablegung der Fi-Prüfung befreit. Der bei der Fischereiausübung verpflichtend mitzuführende Fischereischein wird ohne Sachkundenachweis ausgestellt, allerdings nur an ausländische Touristen. Zuständig für die Erteilung eines Fischereischeins für Personen die nicht in RLP ihren Wohnsitz haben, ist nach § 37 (2) die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Polizeibezirk der Antragsteller den Fischfang ausüben will, für die Erteilung ist die Vorlage eines Personalausweises und einem oder zwei Passfotos ausreichend. Ein Erlaubnisschein für die Mosel ist zu erwerben, dieser kann bei verschiedenen Ausgabestellen, die in der Liste im Anhang genannt sind, erworben werden.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
*****
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Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Fachbereich Fischerei


Da fehlt es mir, nach den ganzen Telefonaten und E-mails in der letzten Zeit, einfach an Fingespitzengefühl der Behörden. Man sagte mir am Telefon wortwörtkich das "....Sie in eine grauzone gerutscht sind uns es schlecht für mich aussähe.."

Ich hoffe ich konnte Dinge zu meinem Anliegen klarstellen und nicht für mehr Verwirrung sorgen.

Aber mal ehrlich vereehrte Fischereiverbände:
Jeder Erwachsene Deutsche der ohne FS unterwegs ist kann der Fischwilderei angezeigt werden und salopp gesagt Tourist kann behaupten er wäre in seinem Heimatland unangefochtener Angelkönig und kriegt die Genehmigung ausgestellt in dem er einen selbstgedruckten Mitgliederausweis der Welsfreunde-Warschau e.V. vorzeigt ....ist das euer Ernst??

....und was sagt DE zu deinem deutschen Schein, wenn im Personalausweis eine Schweizer Wohnadresse steht.

...genau das wäre der Punkt an dem ich mir sooo gerne von den deutschen Behörden die 13 als gerade bescheinigen lassen würde. Einfache Argumetation(Für mich als nicht-Jurist): Er hat in DE seine Prüfung abgelegt, zahlt trotz Wohnsitz im Ausland seine Fischereiabgabe und bekommt deswegen auch seinen Schein jederzeit wieder um 5 Jahre verlängert...
Aber nein...warum einfach wenns auch kompliziert geht...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn ich das so lese, scheint dir wirklich nur ein Weg zu bleiben: Meld dich einfach mit Wohnsitz wieder in DE an. Verlänger dann deinen Schein und dann ziehst wieder um. Dann lässt du deinen gültigen deutschen Fischereischein in einen Schweizer umschreiben.
 
Ich möchte als deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Schweiz nach 8 Jahren "Ansitz"-Abwesenheit wieder mal während eines Urlaubes bei meinen Eltern in Deutschland auf Aal an die Mosel. Bin 2006 ausgewandert, 2008 ist mein Fischereischein abgelaufen. Keine deutsche Behörde ist mehr für mich zuständig, heisst: verlängern des FS ist nicht, da keine gültige Wohnadresse in Deutschland.

Sollte kein allzu großes Problem sein.

Frage deine Eltern, ob du dich bei ihnen als Erstwohnsitz oder auch Zweitwohnsitz anmelden kannst .

Geht dies, dann melde dich als Erstwohnsitz dort an und als Zweitwohnsitz in der Schweiz oder auch umgekehrt.

Die Adresse deiner Eltern wird dein Zweitwohnsitz, was am einfachsten wäre, und dein FS kann ebenso ohne Probleme verlängert werrden, eine Nachfrage auf Verlängerung auf Lebenszeit sollte auch in Betracht gezogen werden, wenn dies in diesem BL möglich ist..
Hinterher, nach Verlängerung/Neuausstellung des FS, meldest du den Zweitwohnsitz wieder ab.
 
Ich habe bereits vor einer Woche den Schweizer Ausweis bestellt, der deutsche Fs wird hier ja wie oben erwähnt anerkannt. Mir wird ohne Prüfung der Schweizer ausgestellt.
Mit mal eben Wohnsitz in Deutschland anmelden ist leichter gesagt als getan. Ich verstehe eure Intention und wenn der Vorgang so einfach wäre wie es sich bei euch anhört, dann würde ich hier im Forum niemanden um Hilfe bitten.
Wie bereits erwähnt möchte ich für einen Urlaub Ende Juli/Anfang August Tagesscheine erwerben. Einen neuen Perso mit eingetragener deutscher Adresse zu beantragen dauert jedoch viiiiel zu lange. Aber wenn das die einzige Möglichkeit ist um je wieder den Mosel-Ansitz zu planen, dann werd ich wohl während des kommenden Urlaubs aufs Anglen verzichten müssen. Oder bis zum Urlaub liegt der Schweizer bei mir im Briefkasten...das wäre ja auch ne Möglichkeit....
Danke an alle fürs Brainstorming und ein kräftiges Petri!!
Sollte es geklappt haben poste ich nen Schleicher!

Gruss Bercht
 
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