Ohne Fischereischein

also, ich habe nen alten angelschein (Vereinsintern) gefunden. da stand kein Prüfdatum oder sonstiges drin.

Der Angelschein, eine Jahreskarte oder was verstehtst du darunter?

Wenn es eine alte Angelkarte ist, interessiert die niemand, dort ist niemals vermerkt ob und wann du eine Prüfung hattest.

Angelschein, Fischereischein, Sportfischerschein, Sportfischerpaß/Sportfischerausweiß alles das gleiche.

Wenn du wirklich mal eine Prüfung gemacht hast, dann begibt dich in die Stadtverwaltung deines letzten Wohnsitzes, wo du den Fischereischein beantragt hast, die haben noch Unterlagen darüber, wenn du jedoch nur in Besitz eines Jugendfischereischeins warst, den man ohne Prüfung erhält , dann mache im Herbst deinen Kurs und hinterher deine Prüfung, Angeln ist vorher nicht drin.
 
Moinsen allerseits,

mein Tip für O´melly ist:

Nimm das was Du an "alten" und verwaschenen Papieren gefunden hast und begebe Dich zu dem für Dich zuständigen Ordnungsamt. Dort sollte sicherlich und rel. leichtzu klären sein, ob es sich bei den Papieren um einen "Staatlichen Fischereischein" (bay. Ausdruck..ich bitte vorweg um Verzeihung ;)), für den es nötig war die Fischerprüfung abzulegen handelt, oder um einen Jugendfischereischein (ohne Prüfung, gültig bis 18. LJ) oder einfach um einen Erlaubnisschein für (z.B.) Vereinsgewässer oder einen Fischerpass (i.S. von Verbandsausweis)...daraus ergibt sich dann zwangsläufig Deine weitere Vorgehensweise (wie von einigen schon beschrieben)

Du kannst nat. auch weiterhin die Glaskugel "Forum" befragen :)

Optional: mach mal ein Foto von den Dingern und stell sie ein..evtl. erkennt jemand aus NRW um was es sich dabei handelt.


Grüsse & Petri
Stefan
 
Bei dir vielleicht nicht, umgangssprachlich ist hier ein und dasselbe gemeint!

Die ersten drei Genannten sind dasselbe, letzterer wird vom Deutschen Fischereiverband(Vdsf, bzw jetzt DAFV) ausgestellt.

Ein Angelschein ist doch umgangssprachlich nicht genau dasselbe wie ein Fischereischein! Ein Angelschein ist einr Angelkarte für ein Gewässer und ein Fischereischein die staatliche Lizenz. Vielleicht ist es in anderen Regionen auch unterschiedlich, aber so kenne ich das.

Ein Foto vom Schein, den du hast würde sicherlich weiterhelfen!:)

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Den Deutschen Sportfischerpass hast du also gemacht.!?

Die meisten bekommen den ohne Lehrgang, einfach so, wenn sie in einen Verein eintreten.

Das ist nichts anderes als das bekannte grüne Heft in das man jährlich seine Marken einklebt.

Damit kannst du belegen, dass du Vereins- und Verbandsmitglied bist und über den Verband versichert bist.

Das ist ein Verbandsdokument ohne jede Bedeutung für die Berechtigung irgendwo zu fischen. In NRW zumindest ist das so.

Wenn du einen Fischereischein hättest, würdest du wohl kaum fragen, wo man ohne fischen kann. Also ich kann mich noch daran erinnern, dass ich mal eine Fischereiprüfung abgelegt habe und bei mir war das vermutlich länger her, das solltest du auch schaffen. Etwas konfus das Ganze.
 
Ein Angelschein ist doch umgangssprachlich nicht genau dasselbe wie ein Fischereischein!

Hier schon!

Vielleicht ist es in anderen Regionen auch unterschiedlich

Ja, ist es.

Die Angelkarte/Fischkarte ist eine Tages-,Wochen-,Monats- oder Jahreslizenz für Vereins-, Verbands- oder Privatgewässer, zumindest hier.


Ein Foto vom Schein, den du hast würde sicherlich weiterhelfen!

Keine Sorge , ich habe den Schein seit 1989 durchgängig ohne Pause und seit einigen Jahren auf Lebenszeit, da es früher noch den Fischereischein für 1,5 oder 10Jahre gab.
 
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Hallo,
Foto klappt leider nicht. Vorne steht drauf:
Deutscher Sportfischer-Paß
VDSF
Landesfischereiverband Weser-Ems
Ausweis des Verbandes Deutscher Sportfischer

Habe da mal eine Prüfung mit Lehrgang abgelegt und bestanden. Brauchte aufgrund von 0 Fehler in der Theorie garnicht mehr zur Praxis
 
na dann geh mal damit zur ausstellenden behörde, welche bei euch zuständig ist ............
 
Also, wenn du weisst in welchem Jahr du die Prüfung gemacht hast, kannst du dich damit direkt an den Landesfischereiverband Weser-Ems wenden, da bekommst du dann einen neuen gegen eine kleine Gebühr, die haben die Daten gespeichert.
 
Hier ging es aber nur um das Angeln ohne Prüfung, was ja in Brandenburg durch diesen Schein möglich gemacht wird.
Ok, für dich etwas deutlicher.. Es gib keinen Schein im Land Brandenburg, der das Angeln ohne Prüfung auf Friedfisch ermöglicht. Der feine Unterschied ist die nicht vorhandene Prüfung. Hast du keine und bezahlst lediglich die Fischereiabgabe, darfst du mit der Friedfischangel und wirbellosen Ködern fischen. Dazu zählen Tau-, Regen- und Mistwürmer. Und mit denen kann man gezielt auf Flussbarsch angeln und es wäre mir etwas Neues, dass das ein Friedfisch ist. Die Abgabe müssen auch die mit Prüfung bezahlen.
Deswegen spricht der Gesetzgeber auch ausdrücklich von Friedfischangel und wirbellosen Ködern und nicht von Fischereischein für Friedfische.
 
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Ok, für dich etwas deutlicher.. Es gib keinen Schein im Land Brandenburg, der das Angeln ohne Prüfung auf Friedfisch ermöglicht. Der feine Unterschied ist die nicht vorhandene Prüfung. Hast du keine und bezahlst lediglich die Fischereiabgabe, darfst du mit der Friedfischangel und wirbellosen Ködern fischen. Dazu zählen Tau-, Regen- und Mistwürmer. Und mit denen kann man gezielt auf Flussbarsch angeln und es wäre mir etwas Neues, dass das ein Friedfisch ist. Die Abgabe müssen auch die mit Prüfung bezahlen.
Deswegen spricht der Gesetzgeber auch ausdrücklich von Friedfischangel und wirbellosen Ködern und nicht von Fischereischein für Friedfische.

Also für dich alleine nochmal, war für mich schon vorher klar, du kapierst aber auch garnichts!

Auf Grund dieser Erklärung im § wird umgangssprachlich vom Friedfischschein gesprochen, bzw unter diesem Synonym ist er besser bekannt, um das ging es mir, nicht mehr und nicht weniger!

Selbst du kennst ihn unter den von mir bezeichneten Synonym " Brandenburger Friedfischschein", machst aber hier unnötig ein Fass auf!

https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=590825&postcount=2

Es gib keinen Schein im Land Brandenburg, der das Angeln ohne Prüfung auf Friedfisch ermöglicht. Der feine Unterschied ist die nicht vorhandene Prüfung.

Fakt ist man muß keine Prüfung ablegen, sondern bekommt den Schein durch Bezahlung der Fischereiabgabe.

Also erhalte ich den Schein ohne je eine Prüfung gemacht zu haben oder nicht?
 
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Also erhalte ich den Schein ohne je eine Prüfung gemacht zu haben oder nicht?
Nein. Weil du außer dem Abgabeheft mit eingeklebter Marke nix bekommst. Vielleicht noch nen feuchten Händedruck vom Sachbearbeiter. Aber auf alle Fälle keinen Schein. Nicht mal ne Rolle bedrucktes Klopapier. Und das Abgabeheft hab ich auch mit Fischereischein mitzuführen. Ohne Prüfung ist das lediglich die Erlaubnis, mit Fridefischangel usw.. zu fischen. Was du persönlich weißt und meinst, wissen zu können, ist mir egal. Ich hab lediglich gegen das überzeugte Schreiben von kingfischer61 argumentiert, der voller Überzeugung von einem Schein fürs Angeln auf Friedfische sprach. Als wenn mal eben ins Land BB fährt und sich nen Schein holt, der dann umgeschrieben werden kann. Oder in anderen Bundesländern eine Zeit lang gilt. Wieso du dich da reingehangen hast und mir jetzt den Begriff von "umgangssprachlichem Friedfischschein" vor hälst, den ich irgendwann mal zur Erläuterung erwähnte,ist mir schleierhaft. Nicht umsonst hab ich immer wieder auf die Formulierung "Friedfischangel und wirbellosen Köder" hingewiesen, um von vorn herein keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Wahrscheinlich wolltest einfach mal nur wieder Recht haben. Bleib einfach bei deinem bayrischen Fischereigesetzen, da bist du besser aufgehoben. Oder in der Küche, beim Kartoffeln schälen.
Im übrigen hat der TE einen alten Fischereischein o.ä. gefunden, somit hat sich ganze hier eh erledigt.
 
Warum erklärst du dann nicht früher, wie es mit diesem ominösen "Friedfischschein" wirklich funktioniert?

Hätte vieles erleichtert!

Aber nö, da muß man jeden Popel einzeln aus der Nase ziehen.

Denn es wird ja nirgends genau erklärt, was oder wie es abläuft, interessiert evtl mehr Leute, nicht nur mich.
Man kennt diese Erlaubnis hier im Süden und anderen Bundesländern ja auch nur vom Hören und Sagen, denn leider haben wir 16 Bundesländer und 16 zum Teil von Grund auf verschiedene Gesetze!
 
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Warum erklärst du dann nicht früher, wie es mit diesem ominösen "Friedfischschein" wirklich funktioniert?
Das Thema "Angeln in Brandenburg ohne Prüfung" ist hier im Forum schon so oft hochgekommen, dass ich davon ausgegangen bin, dass einer wie du, der sehr oft hier schreibt, weiß, wie das bei uns im Bundesland gehandhabt wird. Nachdem ich hier widersprochen hatte, kamen von dir nur Auszüge von Gesetzestexten anstatt Fragen. Ich musste davon ausgehen, dass du das Gegenteil beweisen wolltest. Petri! :prost
 
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