Zwölf Kubikmeter Störfleisch beschlagnahmt

Unglaublich mit welchen Methoden versucht wird das große Geld zu machen. Bei der Menge hätte das Fleisch bestimmt einen ordentlichen Gewinn abgeworfen.
Leider werden viel zu wenig Kontrollen durchgeführt-zu wenige Kontrolleure-, um
diese Mißstände häufiger aufzudecken oder gar komplett zu verhindern.


Gruß Jürgen
 
Unglaublich mit welchen Methoden versucht wird das große Geld zu machen. Bei der Menge hätte das Fleisch bestimmt einen ordentlichen Gewinn abgeworfen.
Leider werden viel zu wenig Kontrollen durchgeführt-zu wenige Kontrolleure-, um diese Mißstände häufiger aufzudecken oder gar komplett zu verhindern. Gruß Jürgen
Im Bericht steht lediglich, dass artenschutzrechtliche Nachweise nicht nachgewiesen werden konnten. Kann man das nachträglich, und dazu wird der Eigentümer mit Sicherheit aufgefordert, ist die Sache erledigt und darf gehandelt werden. Vielleicht gibt es dann noch ne kleine Geldbuße, weil zu spät eingereicht, dass wars dann aber auch. So lange man nicht weiß, und zu den Nichtwissenden gehörst auch im Moment noch du, ob die Nachweise existieren, würde ich mir solche Aussagen schenken.
Sind alle Nachweise vorhanden, kann sich der Eigentümer durchaus noch mehr toten Stör ins Lager packen.. ganz wie er mag.
 
@Fürst...
Der Betrieb hat strengstens Buch darüber zu führen, und nicht mal dort war dieses Fleisch eingetragen, zudem fehlten die Zertifikate.
Somit ist das bestimmt kein Ausrutscher gewesen wo er noch Papiere nachreichen könnte.
 
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