Als Gastangler die Vorschriften kennen ?!

theduke

Dackel Fischer
Hoffe die Rubrik passt für das Thema.
Um den Thread von farmer - Ärger bei Kontrolle, ein wenig zu entlasten, versuche ich hier folgende Frage zu stellen.

Jeder kennt es, wenn man als Gastangler fremde Gewässer befischen will, aber die genaue Gewässer-Verordnung nicht ausgehändigt bekommt.
Bestimmt haben das viele Angler schon erlebt.
Man fährt zum Gewässer X, es ist Wochenende und bekommt an der Tankstelle, oder in einem 08/15 Angelgeschäft seinen Erlaubnisschein.
Nicht selten stehen dort nur folgende Infos drauf.
Fisch und Schonzeiten, die Bezeichnung des Gewässers, mit viel Glück sogar die Uhrzeiten ( Nachtangelverbot oder nicht) sind zu lesen.

Keine Silbe von einer Erlaubnis ein Zelt benutzen zu dürfen, kein Satz zum Setzkescher, kein Eintrag ob nach einem Besatz eine Fischart zur Zeit evtl gesperrt ist und so weiter.
Manchmal bekommt man mündliche Infos im Geschäft, leider aber nichts schriftliches, meine damit keine Gewässer-Verordnung ausgehändigt.
Anfragen bei anderen Anglern die man am Ufer trifft bringen zwar gewisse Infos, aber man hat bei Kontrollen nichts in der Hand.

Wie löst ihr solche Probleme?
Und warum geben Vereine oder Gewässerbetreiber nur selten Infoblätter heraus die man doch jeden Gastangler zusätzlich zum Erlaubnisschein aushändigen könnte?!
 
Ho Wolfi

Ich mach es so das ich im Shop die Leute ausquetsche und auch Knden anquatsche und mich auf den Websiten der Vereine informiere. Häufig findet man dort Infos über sperren, Zelte, Bootsnutzung etc. Wenn alles nicht hilft nehme ich das jeweils gültige LFG als Richtschnur.

Gruss
Olli
 
Das Problem hatte ich noch nie......wenn ich wohin fahre dann erkundige ich mich vorher.
Und im Zeitalter der Technik ist es nicht schwierig sich das oder die Gewässer aus dem Netz zu suchen und dann die dazugehörigen Infos von verschiedensten Quellen wie z.B. Homepages von Vereinen o.ä. zu entnehmen.
Ich selbst habe sogar schon bevor ich zu einem See fuhr Kontakt zu einer Pension aufgenommen die Karten vertreibt, und dort nach Infos zu diesem Gewässer gefragt, weil ich nur wenig Angaben dazu finden konnte. Es dauerte nicht lange dann hatte ich Antwort.

Die Ausrede das wusste ich nicht oder das steht nicht mit auf der Karte usw. zählt für mich nicht als Ausrede. Jeder der zu einem Fremden Gewässer fährt steht in der Sorgfalltspflicht, sich um Regeln und Verordnungen zu kümmern.

Es gibt für jedes Gewässer Verordnungen und diese stehen irgendwo geschrieben, wenn es ist frage ich sogar auf Gemeinden und Ämtern nach.
 
also vom sächsichen anglerverband bekommt man parallel zum erlaubnisschein ein gewässerverzeichnis mit vorschriften wo alles erläutert wird.
verstehe das problem nicht, überall wo man hinfährt sollte man die jeweiligen vorschriften kennen..... egal ob bspw. beim autofahren, angeln, bootfahren usw...
 
Was nicht auf dem Erlaubnisschein steht kann und muss man auch nicht beachten !
Kann ja schließlich keiner riechen, ob´s da nochwas giebt !
Wenn ich mich an die jeweiligen Gesetze und an die Einschränkungen auf dem Erlaubnisschein halte, sollte alles bestens sein !
Wenn die Sache mit dem Zelt nicht klar geregelt ist, sollte man evtl. eins ohne Boden benutzen ! ;)
 
Sehe ich auch so: wenn die Infos an der Ausgabestelle nicht aushängen bzw vorgelegt werden würde ich aus so rangehen: Landesverordnung + Erlaubnisschein ist was gilt.
An sich gilt ja, das man sich vorher über Bestimmungen informieren muss. Bei den Landesgesetzten geht das ja auch im Internet. Bei Gewässerordnungen oft schon nicht mehr, da nicht online gestellt oder erst gar keine Internetseite existiert. Die Leute die hier Sachsen aufführen: angelt mal in Bayern oder so, da ist klein klein angesagt, jeder Verein macht da sein Ding. Die haben dann keine Büchlein und keine Internetseiten.
Wenn ich dann bei der Kartenausgabestelle nach Einschränkungen frage und die können nichts mitteilen, dann muss man wohl davon ausgehen dürfen das es keine gibt.

P.S. die Zeltbenutzung ist nicht Sache von Fischereirecht etc es sei denn die Gewässer sind von Privatgrund des Verins umgeben. Ansonsten gilt das jeweilige Naturschutz oder Waldgesetz, und da kenne ich keines was Übernachten in der freien Natur für Angler erlaubt, jedenfalls nicht in Zelten.
 
Zuletzt bearbeitet:
da stellt sich auch die frage ob verordnungen von vereinen die nicht über den persönlichen empfang bestätigt wurden oder an jeder ecke am see ausgehängt sind rechtsgültigkeit besitzen?
ich schätze mal gar keine.
 
@Pike
Es ist eben manchmal doch ein Problem.
Klar informiert man sich vorher oder direkt vor Ort, es gibt aber dabei immer wieder Probleme, das zeigte ja die Diskussion in den oben genannten Thread und man kann im Vorfeld nicht immer alles klären oder das geplante Gewässer ist vor Ort plötzlich nicht befischbar und man muß dann an andere Gewässer ausweichen.
Hier 2 Beispiele was ich meine.
1. Elbe 2002:
Im Vorfeld alle Infos eingeholt, dann oben angekommen mußten wir nach 2 Tage an ein stehendes Gewässer ausweichen und mehr als auf der Wochenkarte stand, war als Info nicht vorhanden.
Nach einigen Tagen war ein anderer Angler am Ufer der uns mitteilte das Setzkescher komplett verboten sind, und Aufseher das ganz streng nehmen.
2. Donau
Per Rücksprache im Angelgeschäft, auch durch vorgehende Urlaube dort am Fluss, wußte ich das man auf dem Damm ein Zelt aufstellen darf. Schriftlich gab es aber keine Infos.
Polizeikontrolle am 2. Tag, wir sollten das Zelt abbauen.

@querkopp kennt bestimmt das andere Beispiel mit seinen Heimatgewässer in Wiesau = Seidlersreuther Weiher.
Zelt ohne Boden wird gedultet, steht aber nichts auf der Karte und weder bekommt man eine richtige Auskunft im Geschäft und noch komischer sind die Auskünfte die man von den Aufsehern erhält.
Ich kenne das Gewässer fast wie meine Westentasche, aber die ungeschriebenen Vorschriften haben sich extrem gewandelt.
2009 unterhielt ich mich mit einen Aufseher über das Thema Zelt, und seine Antwort war damals.
Ich dürfte ein Zelt ohne Boden aufstellen, in der Dämmerung Liege darin aufstellen, aber am Morgen muß das Zelt leer sein.
Er sagte weiter auch folgendes.
Das ist nur seine Ansicht, es kann sein das andere Aufseher das ganz anders sehen.

Das sind solche Sachen die man leider nicht 100% im Vorfeld klären kann.
Das sind eben solche Kleinigkeiten über die ich mich aufrege.
Sicher kenne ich auch Vereine wo man zur Tages oder Wochenkarte auch ein Beiblatt zur weiteren Information erhält, doch so etwas ist leider selten der Fall.
 
Servus Leute,


Angelkarten sind ja nun mal zum Leidwesen der Angler sehr vielfältig gestaltet.

Während meine Jahreskarte nicht viel enthält, siehe hier,

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es aber heißt, daß das bayrische Fischereigesetz und die damit verbundenen Schonmaße, Schonzeiten usw etc gelten.

Da ja nicht jeder wie ich die meisten Schonmaße und Schonzeiten usw etc innehat, gibt es auf der Gemeinde/Stadtverwaltung, zumindest in Bayern ,einen kleinen Spickzettel, der zumindest alle gültigen Schonzeiten und Schonmaße enthält.
Erhältlich im Paßamt, an der Stelle, die auch den Fischereischein ausstellt, sollte er dort vergriffen sein, könnte man dies auch über den LFV Bayern beziehen, www.lfvbayern.de .

Muß mir selbst allerdings auch erst wieder einen neuen besorgen, denn in der als Beispiel aufgeführten Version steht der Waller noch mit Schonmaß drin.
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Eine weitere Möglichkeit ist, daß man sich gültige Schonmaße und Schonzeiten der wichtigsten Fische selbstausdruckt, hier als Beispiel die aus Baden-Württemberg, und zu seinen Angelausweißmäppchen gibt oder im Geldbeutel mitnimmt.
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Eine weitere Fischereiberechtigung hier.
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Links die Vorder, rechts die Hinterseite.

Meist stehen wichtige Dinge auf den Karten dabei, zumindest dort , wo ich Angeln gehe, andere Vereine haben meist 4-seitige Angelkarten, auf denen alles beschrieben steht, was von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht, oder erlaubt ist, also vereinsinternne Regelungen, als Beispiel sei hier nur die Karte des Ulmer Vereins erwähnt, wo alles genau aufgeführt ist, auf 4-6 Seiten in Postkartengröße(Din A6)


Die 5 Minuten Kartendurchlesen habe ich immer Zeit, gerade in einer Beißflaute oder auf den Weg zum Gewässer.
Im Vorfeld , also vor Angelantritt, besorge ich mir natürlich auch schon genauere Infos, am Besten immer über Bekannte oder Freunde, wenn dies möglich ist, aber eben auch über das I-Net und diverse Zeitschriften.

Denn, wie heißt es in Deutschland so schön, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" und das ist nicht nur bei der Anglerei so.

Ich hatte bisher in meiner anglerischen Laufbahn, immerhin auch schon weit über 25Jahre, noch nie irgendwelche nenneswerte Probleme mit Aufsehern oder anderen Kontrollorganen, ganz im Gegenteil, alles konnte sachlich geklärt werden.
 

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Andy schön wenn das alle Vereine so Handhaben würden :respekt
Ohne Widerspruch! Die Zeit hat jeder Angler am Gewässer um diese Informationsblätter durchzulesen, denn nach den Aufbau der Gerätschaften drillt man ja bestimmt nicht andauernd Fische.
 
Ich bin überhaupt nicht bereit, mich über jeden Tümpel im Netz zu informieren. Wenn ich mir extra für einen oder zwei Tage eine Karte kaufen muss, dann soll mir der Betreiber oder sein Bevollmächtigter, der mir die Karte verkauft, gefälligst auch seine aktuellen Bestimmungen aushändigen, damit ich weiß, was ich an seinem Teich darf und nicht darf. Ich schau höchstens mal nach, ob ich in einem Naturschutzgebiet bin.

Da, wo ich eine Jahreskarte habe, bin ich sorgfältiger. Es kann ja sein, das sich übers Jahr etwas verändert hat. Hier greift für mich die Informations- und Sorgfaltspflicht.
 
Man muss sich schon immer informieren. Es heißt ja nicht umsonst: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Obwohl ich damit auch nicht in jeder Situation einverstanden bin.

In Thüringen hatte ich damit überhaupt keine Probleme. Jeder Angler hat vom Verein ein dickes Heft mit dem Gewässerverzeichnis bekommen und zu jedem Gewässer waren Änderungen oder Abweichungen von der Gewässerordnung, die es dazu gab, aufgeführt. Somit wusste der Angler, was er darf und was nicht. Damals vor 6 Jahren dachte ich, dass es in allen Bundesländern die Regel ist, doch ich hab mich getäuscht.

In Sachsen habe ich nur ein dünnes Heftchen mit der Gewässerordnung bekommen und musste mich selbst informieren.

Jetzt wohne ich Berlin und hier habe ich gar nichts bekommen. Wurde sogar etwas verwundert angeschaut, als ich danach fragte. :confused: Doch später bekamm ich doch noch das Gewässerverzeichnis für BB.
 
Das Ganze ist viel einfacher als hier geschildert.

Ich schließe einen Vertrag mit dem Inhaber des Fischrechtes, das ist der Erlaubnisschein. Das ist für mein ganzes Handeln die Richtschnur.

Nur wenn auf dem Erlaubnisschein ein Verweis auf z.B. eine Gewässerordnung steht gilt diese auch. Dann muss das Dokument mir aber auch vorliegen. Der Verweis auf ein anderes Dokument ist teilweise dann erforderlich, wenn auf dem Angelschein der Platz fehlt.

Daneben habe ich die Bestimmungen der LFischVO einzuhalten, das wars.

Auch bei einer Kontrolle bildet der Erlaubnisschein die Grundlage für die Überprüfung. Halte ich mich an die dort gemachten Vorgaben?

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, das ist richtig. Das setzt aber voraus, dass mir diese Bestimmung hätte bekannt sein können, wenn ich nachgeschaut hätte.
Niemand kann den Satz aber anwenden, wenn ich unwissentlich gegen eine Bestimmung verstosse, die mir niemals übergeben wurde.

Sich über das Gewässer im Netz informieren, hat noch nie geschadet. Das muss ich aber nicht wegen der Bestimmungen am Gewässer. Da schaue ich auf den Erlaubnisschein, was auf der Homepage des Verein steht, ist rechtlich völlig ohne Belang. Auch der FA schaut sich nicht am Abend vorher im Netz die neuesten Bestimmungen an. Der schaut auf den Erlaubnisschein, auf sonst nichts.

Also hier mal keine Aufregung. Ich brauche mich nicht wochenlang auf den Angelausflug juristisch vorzubereiten.

Es kommt immer dann zu Problemen, wenn der Erlaubnisschein nicht sauber formuliert ist. Was heißt bitteschön: " pro Tag 5 Edelfische erlaubt?"
 
Wird keine Gewässerordnung ausgehändigt, sind wohl die Vorgaben der LFV einzuhalten.
Alle Vereine die ich kenne händigen allerdings eine Gewässerordnung aus, für die auch unterschrieben werden muss.

Ob der jeweilige Angler die liest steht in den Sternen
 
Denke alle Antworten bisher sind richtig. Aber da stelle ich mir immer folgende frage: warum ist zB in bayern Nachtfischen erlaubt und in bawü nicht? Ist doch beides mal Deutschland aber jedes Bundesland macht eigene Gesetze. Das ist doch nicht gut. Ein Land!!! einen Regeln Katalog!!!!! Meine Meinung dazu. Das nächste ist mit dem Zelten (damit hätte ich Probleme) finde ein Zelt ohne Boden ist ja sinnvoll und ok, aber habe schon gelesen und gehört das an bestimmten Gewässer. Nur ein Schirmzelt erlaubt ist, und das dass Zelt grün sein muss (ein bestimmtes Grün) oder nur ein karpfen Zelt gestattet ist. Das ist in meinen Augen völliger Blödsinn. Denke einfach das manche Vereine ein zu hohes Alter im Vorstand haben und somit auch sehr seltsame Regeln an den Tag gelegt werden.
 
Hallo !

Also ich muß mich doch echt wundern wie manche Angler hier mit dem Thema umgehen , nachdem Motto es interessiert mich nicht oder das muß der Kartenverkäufer machen .
Jeder der hier schreibt hat auch Internet . Was ist jetzt so schlimm daran sich , wenn man mal ein Angeltag planen tut , im Netz über die einzelnen Bestimmungen zu informieren . Ihr tut ja gerade so als wenn das unmengen an Zeit und Geld kostet .
Wenn mit dem Auto in Urlaub fahrt , müßt ihr euch doch auch über die dort herrschende Strassenverkehrsordnung informieren , über Tempolimits und so weiter .

MfG
 
@Jim
Die Verkehrsschilder stehen aber am Straßenrand:hahaha:
Als ehem. LKW Fahrer hatte ich mich noch nie vorher über das jeweilige Temp.-Limit per Int informiert, wie schnell ich auf der A.. bei Nürnberg oder in Prag fahren darf.
Also der Vergleich ist :klatsch

Und nicht jeder besitzt Internet, oder kennt sich im WWW auch aus.
Aber es gibt doch auch mal Tage wo man sagt. Schei...hab mal Lust, Just for Fun einfach mal ins Auto zu steigen und dort anzuhalten wo es den Angler gefällt. Gefragt wo es Karten gibt und ab ans Wasser.
Bestimmt kommen nun Antworten: "Jeder hat doch ein Handy , Laptop oder ein IPhone mit Internet"
Ok, aber geht man Angeln oder macht man Internetfishing? :)
 
Als Gastangler die Vorschriften kennen ?!

Habe ich ein neues Gewässer gewählt und will dort angeln, besorge ich mir alles was man an Infos bekommen kann.
Dazu nutze ich auch I-Net, Gespräche vor Ort usw., eben alles was "böse Überraschungen" am Wasser vermeidet :)

Ich möchte die kurze Zeit am Wasser geniessen und mich nicht mit sinnlosen Streitereien umherschlagen, nur weil ich selbst zu faul war mich "schlau" zu machen.
Ach ja......das Leben kann so einfach sein :):hahaha:
 
da stellt sich auch die frage ob verordnungen von vereinen die nicht über den persönlichen empfang bestätigt wurden oder an jeder ecke am see ausgehängt sind rechtsgültigkeit besitzen?
ich schätze mal gar keine.

Falsch.

Fliege 2

PS was ist eine Restgültigkeit?
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

ganz selten stehe ich auch vor diesem Problem und verhalte mich dabei so, dass ich beim Kartenkauf nach speziellen Regeln frage und selbstverständlich alles, was auf der Erlaubniskarte steht, gründlich durchlese. Sollte sich auf der Karte kein Hinweis auf weitere Regeln bzw. Einschränkungen finden (bspw. "bitte auch den Aushang am Vereinsheim beachten" oder so ähnlich), gibt es auch keine. Interne, wohlmöglich mündlich verabredete vereinsinterne Regeln die ich als Gastangler nicht kennen kann, gehen mich nichts an.
Sollte es dann zu einer Kontrolle kommen, kann man sich in der Regel immer noch verständigen. Nach meiner Erfahrung sind allerdings irgendwelche "exotischen" Regeln eher selten und wenn es sie gibt, sollte es im Interesse des Vereins/Pächters liegen diese auch zur Kenntnis zu bringen. Der immer wieder zitierte Satz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" gilt nur dann, wenn man seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist bzw. die Information überhaupt zur Verfügung steht.

Gruß Thorsten
 
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