Der Grund war: Ich habe ein Karpfenzelt aufgestellt wie halt üblich, dies ist auch überall dort erlaubt(2 Wochen davor war es kein Problem) nur er meinte das gibt es nicht denn wenn eine Liege drin steht ist es eine Schlaf gelegenheit und dies ist verboten.
@Tim
Ich kann dich schon verstehen, denn ich denke viele hier haben schon ähnliche Sachen erlebt, doch oft ist man leider selber Schuld, in deinem Falle leider auch du (ihr)
Grob kann man es wie folgt beschreiben:
Steht nichts auf der Tageskarte, man bekam keine Gewässerverordnung ausgehändigt ( oder darin steht auch nichts über Zelte) dann gilt das Landes.- oder Bundesnaturschutzgesetz und darin steht das Zelten verboten ist.
Wenn dir nun ein Aufseher, der Kartenausgeber, das Angelgeschäft nur mündlich eine Erlaubnis erteilt, dann verlasse dich nicht darauf, sondern lasse es dir schriftlich geben.
In deinem Fall hatte der Aufseher sogar Recht, denn das Gesetz hat eine Lücke und das nennt sich Wetterschutz.
Mit beginnender Abenddämmerung kann man ein Zelt aufstellen, darin nächtigen, und in der Morgendämmerung das Zelt wieder abbauen.
Am Seidlersreuther Weiher in meiner Ecke ist das sogar noch etwas abgeändert.
Das Zelt (ohne Boden) darf am Tag stehen bleiben, es dürfen sich darin aber keine Liegen und keine Schlafsäcke usw befinden, dann wäre es sogar als Regen-Wetterschutz zu betrachten.
Ich weiß, gerade die Zeltfrage ist immer sehr heikel.
soll ich vor dem angeln noch ne dicke gewässerverordnung lesen?
irgendwie muss man die kirche auch mal im dorf lassen.
ich mache sicher fehler und es ist mir wurst.
@aberjetz
Dann mußt du dich aber nicht wundern wenn es mal saftige Strafen gibt.
Ja man muß/sollte die jeweilige Gewässerverordnung lesen, denn diese steht in Kurzform sogar manchmal auf der Erlaubnisscheinen.
Wie sagt der Gesetzgeber? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und genau solche Ansichten wie deine sind es oft, wenn man am Ufer verbotene Feuerstellen sieht, 10 fertig montierte Ruten im Hintergrund bereit stehen, man die Fischmaße nicht einhält weil man sich nur an die Gesetze aber nicht an die Vereinsordnungen hält.
Ein Verein / Gewässerinhaber - Betreiber hat das Hausrecht, und darf eigene Regel festlegen und daran hat sich jeder Angler zu halten.
Soll nicht bedeuten das ich keine Fehler mache, doch durch das lesen der Verordnungen kann ich viele Dinge vermeiden.
du hast recht ich habe noch nie eine in der hand gehabt.
alles was ich wissen muss weiß ich aus dem fischereilehrgang.
mehr kann ja da auch nicht drin stehen, wenn doch
Mit solchen Äußerungen zweifel ich an den Fischereischein
Sorry war genug OT, lag mir aber auf der Zunge.