Allgemein -  Ärger bei Kontrolle

Kompletter Unsinn

Das wär mir nicht passiert. Tot ist Tot. Wer sagt denn das ich die dort selbst gefangen habe? Ich habe bei gekauften Köderfischen bislang weder Kiemenschnitte noich nen Herzstich gesehn. Sorry, soche Fischereiaufseher sind fehl am Platze.
 
Das wär mir nicht passiert. Tot ist Tot. Wer sagt denn das ich die dort selbst gefangen habe? Ich habe bei gekauften Köderfischen bislang weder Kiemenschnitte noich nen Herzstich gesehn. Sorry, soche Fischereiaufseher sind fehl am Platze.
Sei vorsichtig! Oft dürfen nur Köderfische aus dem Gewässer verwendet werden. Sowas kann in die Hose gehen.
 
Hallo,
ich rate in solchen Fällen nicht erst warten bis Post kommt, sonder sofort Kontakt mit der Behörde aufnehmen und den Fall schildern.
Einige wissen ja ich bin selber FA.
Leider gibt es auch bei FA übereifer der natürlich für den Angler oft nachteilig ist. Um sowas zu verhindern sollte der Angler sofort reagieren.
 
da man davon ausgehen muss, dass die sache eine ordentliche geldstrafe nach sich zieht würde ich den vorfall einen anwalt übergeben.
 
komisch in Sachsen habe ich das so noch nicht gehört das ich einen Herzstich vornehmen muss zumal einige sonstewo rumpieken und nicht mal ansatzweise in der Lage sind das Herz zu treffen.

Waidgerecht sollte dann also bedeuten HERZSTICH oder KIEMENSCHNITT oder Stich durch den SCHÄDEL wie ich es bei Barschen bevorzuge. Sollte der Stich durch den Schädel nicht machbar sein zB Karpfen Hecht und Waller dann siehe 1 und 2

Bei einem 4 cm Köfi wo soll da bitte ein Herzstich angesetzt werden, das kann man je noch bestenfalls mit der Ködernadel bewerkstelligen und dieser Einstich sollte kaum zu sehen sein.

Auf alle Fälle in den Einspruch gehen und umgehend den Verein informieren !!! Da wird dir sicherlich auch geholfen / geraten.
Es ist auch gut möglich und das habe ich / wir schon selber erlebt das zB FA mehr als denkbar ihre Kompetenzen überschritten haben bzw das es auch schon über gewisse FA einige Beschwerden gab da sie sich unsachlich mehr als unfreundlich und reichlich überzogen gegeben haben.
 
In der säsischen Gewässerordnung steht nichts über einen Herz- oder Kiemenstich. Der Köderfisch muß Tot sein und das war er auch. Ihr habt also nichts zu befürchten. Sag bitte mal bescheid, wie das ganze Theater ausgegangen ist.

Fliege 2
 
@Fliesche zwo

Grüss dich,
ich wüsst auf anhieb auch nicht in welcher FO das mit dem Herzstich o.ä. vorgeschrieben ist. Dort steht allenfalls überall was vom "waidgerechten töten" wovon man jetzt einiges ableiten kann, aber nix bestimmtes.
Auch der Jäger muss "waidgerecht töten". Ich hab noch keinen Jagdaufseher herumkreischen gehört dass das da kein Blattschuss is und nu dat Jägerlein angeschissen wird.
Vielmehr hört man allenortens dass Jäger 3-4-5 mal auf ein vermeintliches Wild knallen und es immer noch nicht erlegt war.
"Waidgerecht" ist sicher was anderes. Nur, dort gibt es keine affigen Jagdaufseher die deswegen Prozesse anzetteln. :nein Die hätten auch sicher demnächst allen Grund aus der Region in der sie sind weg zu ziehen.
Also, manchmal kommt einem der Verdacht auf dass manche Fischereiaufseher eine Art "SonderPETA" sind und denken, sie seien der Kaiser von China. Auch letzterer hat bei Nacht und Nebel eins auf die Fr.... bekommen.(gins)
Manchmal ist es halt so das es nicht so aus dem Wald schallt wie es hineingelallt wurde sondern das es viel heftiger zurückkommt.

Ich versteh sowieso nicht wie man sich über so einen Mist aufregen kann. Bei wirklich krassen Vergehen sind die Fischereiüberoberaufsehgeneräle dann eher wortkarg und gehen weiter, z.B. dann, wenn gute Vereinskameraden das Fanglimit wieder mal bei weiten übergangen haben oder Schwarzfischer nächtens Fische ohne ende klauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
da man davon ausgehen muss, dass die sache eine ordentliche geldstrafe nach sich zieht würde ich den vorfall einen anwalt übergeben.

Ich nicht, da die anfallenden Kosten in keinem Verhältnis zu einer eher unwahrscheinlichen Strafe stehen.
Im Anhörungsbogen, sofern ich den überhaupt ausfüllen würde, wäre mit Sicherheit ein gewisser Zynismus zu entdecken und den Begriff "Profilneurose" könnt ich mir auch nicht verkneifen.
 
sorry das lese ich da nicht !!!

Es steht da kleine Köfis SOLLTE der Kopf abgetrennt werden. Dann ist der Köfi aber nicht mehr so wie man ihn braucht zB wo erlaubt als Dropshotköder . Einen Entblutungsschnitt bei einem 4 cm Fischel also bitte .....

Bin ich also mit dem Boot unterwegs und ich fange einen Barsch dann muss ich annehmen das ich diesen betäuben und mit durch einen Stich durch den Schädel töten kann/darf. Schlachten also entweiden kann ich den Fisch auf dem Boot eh nicht also verbleibt er in ein Tuch gewickelt im Staufach.

Da ich auch schon Kontrollen erlebt habe wo die FA einen Einblick in das Staufach erbaten und ich dem nichts zu entgegnen hatte, hat man sich nachdem festgestellt wurde das das Maß ok ist und der Fisch durch einen Stich in / durch den Schädel getötet wurde zu keinerlei Beanstandung genötigt gesehen.

Hier bei diesen genannten Fall würde ich versuchen Erkundigungen einzuholen ob diese beiden Herren generell überzogen reagieren natürlich immer unter der Maßgabe das bei euch alles so war wie es sein sollte oder ob die nur mal einen quer hängen hatten. Das Corpus Delicti also den beanstandeten KöFi habt ihr sicherlich nicht mal mit dem Handy fotografiert ?
 
Es kommt sicher die Zeit, wo man nur noch mit einem Rechtsanwalt zusammen Angeln gehen kann.

@Dietmar das wäre der Brüller.
Stell dir mal folgende Gewässervorschrift oder Fischereigesetz vor.
Ein Angler hat folgende Geräte mit sich zu führen.
Hakenlöser, Zange, Maßband, Unterfangkescher und einen Anwalt :vertrag:
Dazu hat er sein ganzen Angeltag auf Video lückenlos nachzuweisen, alle GPS Daten anzugeben und muß sich kostenpflichtig bei einer Satelliten und Drohnenüberwachung anmelden :eek:

Was soll aber das ganze mit dem Herzschnitt oder Kiemenstich?
Angenommen ich habe mir Köfi besorgt und einige sind im Gartenteich gekippt. Ich froste sie ein und nutze sie zum Angeln. Würde ja bedeuten ich muß gefrostete Köfis abstechen um dessen Tod nachweisen zu können.
Was kommt als nächstes, Attest und Sterbeurkunde vom Veterinär?

@Farmer hoffe du informierst und auch weiterhin.
 
Das sind ja tolle FA, aber gibts solche des öfteren? Mich hat auch schon mal einer weggeschickt und Tageskarten im Wert von 200€ eingezogen.
Den Verein oder Vorstand brauchst gar nicht anschreiben, das habe ich auch versucht vergeblich. Da Antwortet dir keiner. Melde dich einfach bei der behörde und wenn die es nicht glauben geh zum Anwalt. Da wundern sich manche FA wenn sie blöd angemacht werden bzw mal nen A..tritt bekommen.
 
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Das sind ja tolle FA, aber gibts solche des öfteren? Mich hat auch schon mal einer weggeschickt und Tageskarten im Wert von 200€ eingezogen.
Den Verein oder Vorstand brauchst gar nicht anschreiben, das habe ich auch versucht vergeblich. Da Antwortet dir keiner. Melde dich einfach bei der behörde und wenn die es nicht glauben geh zum Anwalt. Da wundern sich manche FA wenn sie blöd angemacht werden bzw mal nen A..tritt bekommen.

Dies betrachte ich jetzt mal als Pauschalangriff gegen Fischereiaufseher. Ohne die genauen Umstände zu kennen, ist eine Beurteilung des Falls völlig unmöglich.
Wenn Du zum Beispiel wie hier.....

https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=83575

.....das Fischen auf Hecht ohne Stahl propagierst und auch in die Tat umsetzt, hat der Entzug von Erlaubnisscheinen durchaus seine Berechtigung.
 
Melde dich einfach bei der behörde und wenn die es nicht glauben geh zum Anwalt. Da wundern sich manche FA wenn sie blöd angemacht werden bzw mal nen A..tritt bekommen.


Wenn du es für richtig befindest nem FA einen A....tritt zu geben, dann meldet sich der Anwalt bei dir ... und zwar der Staatsanwalt :)
 
Wenn du es für richtig befindest nem FA einen A....tritt zu geben, dann meldet sich der Anwalt bei dir ... und zwar der Staatsanwalt :)
Muss ja niemand sehen.....:spass Nee,es gibt wie immer solche und solche.Ich ahbe eigentlich keine Probleme mit der FA mehr.Mich kotzt es nur an wenn irgend einer sich wichtiger tut als er ist,nur weil er einen ne Marke unter die Nase halten kann.
Das eigentliche Manko ist,das einige schlecht oder unzureichend geschult sind und es teilweise schwammige gesetzliche Bestimmungen gibt.Ich spreche von Grauzonen und Auslegungsfällen.Beispiel Herzstich : Bei uns steht geschrieben,das ein Köfi oder ein zur Mitnahme gedachter Fisch waidgerecht getötet werden muss.Nun ist waidgerechtes töten auf unterschiedliche Art möglich.Wenn aber ein Fischereiaufseher die Köderfischmontage kontrolliert und der Köfi weißt keinen Herzstich auf,dann ist Polen offen.
Das Problem ist,das der Gesetzgeber keine eindeutigen und klaren Definitionen findet.Daran sollte gearbeitet werden.
 
Das Problem ist,das der Gesetzgeber keine eindeutigen und klaren Definitionen findet.Daran sollte gearbeitet werden.
im grunde gebe ich dir recht
nur wiederum muss man alles bis ins kleinste detail reglementieren reicht nicht auch der normal menschen verstand aus ?
und solche regelungen schränken eigentlich nur immer die ehrlichen ein
die leute bei denen es sinn macht oder für die sie gedacht sind halten sich eh nicht dran
oder sind dann nicht mehr davon betroffen
es ist schnell etwas reglementiert aber im umkehrschluss dauert es lange um es etwas wieder abzuschaffen weills veraltet ist oder keinen sinn mehr macht u.s.w

regelungen sind wichtig keine frage aber es kommt immer darauf an was und in welchen umfang
 
Mich hat auch schon mal einer weggeschickt und Tageskarten im Wert von 200€ eingezogen.

@Timchilli
Tageskarten im Wert von 200.-€ ? Wo soll das denn gewesen sein?
Zudem dürfte nur die jeweilige Tageskarte eingezogen werden, und wer zeigt schon alle Tageskarten vor?
 
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