Fischereischein -  Sonderregelungen zum Fischereischein

  1. Oben in der Tabelle steht ja, dass man mit anfang 13 den richtigen Fischereischein machen kann und ihn mit dem beenden des 14. Lebensjahres bekommt.Sagen wir mal ich bin 15 (in echt 14) und ich mache den richtigen Fischereischein. Bekomme ich den sofort, da ich ja schon über 14 bin.
  2. Wenn ich den Fischereischein als jugendlicher mache muss man ja keine Prüfung hinterlegen steht oben in der Tabelle.Wo krieg ich ihn dann? Muss ich ihn einfach bei der Gemeinde anmelden?
  3. Wie viel kostet er?
Das war es erst mal.

Mfg
Aalhunter
 
Sobald Du das 14. Lebensjahr beendet hast, also 14 Jahre alt bist, kannst Du nach erhalt einen Prüfungszeugnisses Deinen Fischereischein bei der Behörde beantragen und bekommst ihn nach Ausstellung ausgehändigt. Die Preise und Fristen sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Für einen Jugendfischereischein benötigt man keine Prüfung, darf aber nur unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln gehen.

Preise erfragst Du am besten bei der zuständigen Behörde.
 
in der Tabelle auf Seite 1 stand aber, dass man nach dem 13. Lebensjahr den richtigen Fischereischein machen kann also nicht den Jugenfischereischein.
Darf ich jetzt den richtigen machen???
 
MAn darf ab dem 13. Lebensjahr die Prüfung ablegen. Ähnlich wie beim Führerschein (außer dem ab 17), bei dem man erst mit 18 fahren darf.
 
Guten Abend,

hab mal eine Frage:

Habe als alte Ostbirne noch nie in den ' alten Bundesländern ' geangelt. Da wir jetzt eine Woche im November an der Nordsee bei Wilhelmshaven Urlaub machen wollten, würde ich mich natürlich gerne mal ans Wasser setzten.
Darf ich ( gültigen Fischereischein des Landes Brandenburg hab ich ) dort Angeln, natürlich mit Zukauf einer Angelkarte...???

Vielen Dank:angler:
 
Zurück
Oben