Fischerreischein abgelaufen, trotzdem Angeln?

...der Sachverhalt ohnehin - zumindest in Hessen und Bad.-Wü. -, den einzig zivilisierten Bundesländern in Deutschland:) , klipp und klar geregelt ist und es daher zu keinerlei Mißverständnissen kommen kann. So steht nämlich auf jeder Tages-, Monats-, oder Jahreskarte die da ausgestellt ist dass diese nur in Verbindung mit einem gültigen Jahresfischereischein ( und ab und an der Hinweis auf die Sportfischerprüfung) gültig ist.

Somit kann auch einer dessen Jahresfischereischein z.B. bis 31 Mai gültig ist am 31 Mai auch eine Jahreskarte erwerben. Er muss dann halt, bevor er seine Würmer nutzlos badet, seinen Jahresfischereischein beim Amt verlängern.
Darüber gabs bislang auch nie ne Debatte weil das eine Selbstverständlichkeit ist, zumindest im kultivierten Hessen und Ba Wü, im Rest des Landes bei den Eingeborenen allerdings.....wer weiss?:)

Ja Dietmar bei Tageskarten etc. , Aufnahmen wird das in NRW auch so gemacht, aber bei Vereinsmitgliedern wird der Beitrag eingezogen und die bekommen Ihre Papiere, für den Rest ist der mündige (Bürger) Angler selbst verantwortlich.
So ein Vorstand eines Vereins besteht ja nicht aus Politessen.

Grüße Jürgen
 
Der Mann hat eine Frage gestellt und hat sich nicht mehr gemeldet!Warum?Eine Frage und der ganze Thread läuft aus dem Ruder!:klatschEs wird hier immer weniger User geben,wenn dass so weiter geht!:(
 
Mimosiertes Forum?

Der Mann hat eine Frage gestellt und hat sich nicht mehr gemeldet!Warum?Eine Frage und der ganze Thread läuft aus dem Ruder!...

Huhu Herr Hecht,
wenn der Mann der hier eine Frage stellte so mimosenhaft ist dass er nun schlotternd dieses Forum meidet und sich 50 x bekreuzigt dass es ihn auch ja nicht verfolgt dann sollte dieser Mann am besten gar kein Forum mehr besuchen oder besser noch das böhse Internet meiden.

Da hättest du mal zu Zeiten der Jahre 2006 bis 2008/2009 hier einsteigen sollen, da war hier nämlich noch was los. Der Grund? Ganz einfach: Es hat sich keiner wegen jeden Furz aufgeregt und es gab regelrechte Beitragsschlachten.
Das ist das SALZ IN DER SUPPE...., es wäre wünschenswert wenn das wieder so wäre....und selbst Ralf (Cheffchen a.D.) hat da mitgemault.
 
einige verstehen meine frage anscheinend nicht richtig oder verfransen sich hier in echt komische antworten die mit angeln überhaupt nichts zu tun haben.
aber um euch (über)ordnungsliebenden zu beruhigen ich habe die rute zu hause gelassen.
eigentlich ist es blödsinn mich hier zu rechtfertigen, aber ich erklär ich es trotzdem nochmal gerne.
ich habe sämtliche abgaben und marken bereits bezahlt für dieses jahr, also der allgemeinheit entgeht kein cent :trost
ich gehe auch mal davon aus, das der schein bei verlängerung eh nur für 5jahre ab ablauf verlängert wird, also ergibt sich kein vorteil dies später zu tun.
klar wusste ich schon lange das er abläuft, wurde mir ja beim markenkauf gesagt.
nun hab ich aber nicht immer so schöne arbeitszeiten wie die leute im fischereiamt oder es fehlt teilweise die lust mal eben 2h durch berlin zu fahren dafür.
die leute aus dem angelladen fahren auch nur alle 2 oder 3 wochen zum fischereiamt um die scheine zu verlängern... war mir alles einfach zu nervig und so habe ich es bis auf den letzten drücker hinaus geschoben.
und schwarzangeln? :respekt ihr seid echt lustig... aber ich werde solche fragen hier wohl nicht mehr stellen ich hatte ehr auf fundiertes wissen gehofft.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/fischerei/angelfischen/downloads/Bln_LFischScheinG.pdf

^^ nach §1 abs. 1 wäre der abgelaufene schein ja kein problem.
die gültigkeit wird nicht erwähnt und im nächten jahr würde mir sicher keine marke mehr ausgehändigt.


@ fürstenwalder, wenn du schon schreibst das ich mich damit blamiere solltest du die aussage auch plausiebel erklären :schmatz, trotzdem ist dein betrag mit dem link der einzige der wirklich eine neue frage bei mir aufgeworfen hat :klatsch

§ 3 abs. 2 beantwortet diese eigentlich.
also ist mein schein ja das ganze jahr noch gültig. zwar abgelaufen aber gültig.

also werd ich ihn erst bei nächten marken kauf verlängern müssen.
das ist dochmal eine rechtsgrundlage :klatsch
 
Ich glaube du verstehst da was falsch im §3. Der FS ist in dem Zeitraum für den er ausgestellt wurde (5 Jahre) gültig (§3 Abs 1 LFischScheinG), ersichtlich aus den im FS eingetragenen Daten (siehe Eintrag 6 im FS), aber nur wenn eben die Marke für das Jahr vorhanden ist (§3 Abs 2 LFischScheinG).
Im Ausweis ist aber ganz klar ein Feld: "Gültig bis", wenn das Datum überschritten ist ist Marke hin oder her der Schein ungültig. Die Marke für das Jahr ist nötig um überhaupt eine Gültigkeit zu erreichen aber kein alleiniges Merkmal.

Ich sehe ein das diese Verlängern ärgerlich ist, aber sich das so zurecht biegen wie man mag ist auch keine Lösung. Ich würde lieber dann mal den Leuten deine Angelladens bei nächster Gelegenheit den Schein mitgeben wenn das geht. Sollte mal Kontrolle sein gibt es eben 3 Möglichkeiten. 1. Wird übersehen, 2. wird geduldet oder 3. wird als Ordnungswidrigkeit erfasst und du musst Bußgeld zahlen. Punkt 3 wäre dann schon ärgerlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
deine § erklärung kann ich aus dem fischerei gesetz nicht raus lesen.

dort steht §3 abs. 1. der fischereischein ist für fünf aufeinander folgende jahre oder für ein jahr gültig.

es ist ganz klar vom ganzen jahr die rede.

es kann natürlich sein das wir hier in zwei unterschiedlichen gesetzten blättern.
hast du den link von fuerstenwalder genommen oder dir was anderes raus gesucht? evtl. bist du im falschen bundesland.
 
dort steht §3 abs. 1. der fischereischein ist für fünf aufeinander folgende jahre oder für ein jahr gültig.

es ist ganz klar vom ganzen jahr die rede.
Da steht fünf aufeinander folgende... wo liest du ganze Jahre? Das Jahr muss nicht zwingend am 01. Januar beginnen. Geschäftsjahre können z.B. durchaus eher anfangen und demzufolge eher enden. Und wenn in deinem Fischereischein steht, dass er zum 29.04.2014 abläuft, dann begann das Jahr dieser Geschäftsbeziehung (zwischen Dir und dem Senat Berlins) sicherlich am 30.04.2009. (o.s.ä. ;-) )

Ich bin mir irgendwie sicher, dass es zu diesem Thema schon einmal einen Disput gab, bei dem der Alte Däne (R.I.P.) ganz klar gesagt hat, keine Abgabemarke, kein gültiger Fischereischein sowie Fischereischein abgelaufen, Marke uninteressant und sie wird erst wieder interessant, wenn der Fischereischein gültig ist. Schein und Marke gehören wohl in Berlin untrennbar zusammen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo "Aberjetz",

ich weiss nicht, wo Du das alles liest. Nimm dir einfach Deinen Fischereischein und schau nach. Da steht ein Ausstellungsdatum inkl der dazugehörigen Gebühr in Höhe von 27 €. Unter Punkt 6 steht, bis wann er gültig ist. Das sind in der Summe exakt 5 Jahre, die nicht unbedingt am 1.1. anfangen und am 31.12. enden müssen.

Fliege 2
 
bin ja kein anwalt. mit den geschäftsjahren weiß ich jetzt nicht so genau.
es steht ja auch dort nichts von gültigkeit sondern das die scheine für 5 aufeinander folgende jahre erteilt werden.

interessanter wäre ja §3 abs. 2 dort steht wieder was von kalenderjahr :confused:
ist halt so schönes rechtsdeutsch, aber das kalenderjahr wird sich dann wohl doch auf die marke beziehen, die gibts es ja nur so. das mit dem geschäftsjahr wird sich wohl auf den schein beziehen.
was die ordnungswiedrigkeit kostet mit dem ungültigen schein zu angeln wird hier wohl keiner wissen... oder gibt es hier solche rowdys?
 
interessanter wäre ja §3 abs. 2 dort steht wieder was von kalenderjahr :confused:
ist halt so schönes rechtsdeutsch, aber das kalenderjahr wird sich dann wohl doch auf die marke beziehen, die gibts es ja nur so. das mit dem geschäftsjahr wird sich wohl auf den schein beziehen.
Richtig. Der Fischereischein ist demnach nur gültig, wenn du auch die Fischereiabgabe für das jeweilige Kalenderjahr bezahlt hast. Kalendarische Jahre fangen am 01.01. an und hören am 31.12. auf.
 
naja ok, abgesehen davon das ich schon eine private nachricht mit einer antwort auf meine frage habe...
ich gebe den raum wieder frei für spekulanten und alle anderen unwissenden.
auf die nächsten 4 seiten :hops
schade das leute die wirklich helfen wollen oder sogar können, sich hier nur per pn melden.
aber ich kann verstehen warum wenn man hier so liest :crying

vllt. auch nur auf rücksicht auf den threadsteller sonst hätte ich sicherlich 8 seiten unwissenheit durchforsten müssen, dank einiger geistiger ergüsse.
die dümmsten beiträge werde ich jetzt nochmal mit einem "danke" würdigen...:spass
 
Habt ihr denn eine daran gekoppelte Fischereiabgabemarke (gültig für 5 Jahre und somit eine aus meiner Sicht "Verlängerung hinten rum"), so wie es beispielsweise in Brandenburg der Fall ist, nicht?
Ja, haben sie auch. Auf Lebenszeit bezahlen ist dabei noch erheblich preiswerter.
naja ok, abgesehen davon das ich schon eine private nachricht mit einer antwort auf meine frage habe...
ich gebe den raum wieder frei für spekulanten und alle anderen unwissenden.auf die nächsten 4 seiten
Was schreibt denn der Wissende in seiner PN?
 
so dank oder teilweisen dank an die, die von mir jetzt "KEIN" danke haben :prost
der rest hat nichts mehr mit meiner frage zu tun und endet in einem sinnlosem kreislauf.
2911hecht hat schon recht, welcher normale mensch soll sich hier lange aufhalten?
euch ist wohl zu kalt zum angeln, setzt euch an den see und wartet hier nicht "auf den dicken thread" den ihr an die angel bekommt um blödsinn zu schreiben.
^^^so viel spaß beim drüber diskutieren.
vllt. schau ich nochmal rein, ich wähle die 10 dümmsten beiträge und die bekommen dann ein danke von mir.
es muss dann aber ne echt bekloppte antwort sein und sich um diesen beitrag handeln :klatsch
 
Bei Mehrfachbelastung durch Dämlichkeit kann es durchaus hilfreich sein, mal ins "offene Messer" zu laufen.

@Schweyer anders herum hört es sich aber besser an.

Wer mehrfach mit einem offenen Messer herum läuft, kann sich in seiner eigenen Dämlichkeit darin verirren :prost

Mich nerven aber die Gesetze wegen der Verlängerung schon seit meiner Prüfung. Entweder hat man die Prüfung bestanden oder nicht, warum man früher alle 5 oder 10J den Schein verlängern mußte, und es seit Jahren nun den Schein auf Lebenszeit gibt, alles nur Geldmacherei der Landkreise und Kommunen. Stellt euch das einmal mit dem PKW Führerschein vor.
"Wollen sie nur 5 J. , 10J. oder ihr ganzes Leben lang PKW fahren?" :hahaha:

Lustiger stelle ich mir es mit dem Fischereischein auf Lebenszeit vor, wenn jemand mit 16J den Schein hat, und wird in 64 Jahren in der Zukunft kontrolliert und auf dem Schein befindet sich ein Kinderfoto :spass
Ergibt das dann ein Zeitparadoxum :confused:
 
Lustiger stelle ich mir es mit dem Fischereischein auf Lebenszeit vor, wenn jemand mit 16J den Schein hat, und wird in 64 Jahren in der Zukunft kontrolliert und auf dem Schein befindet sich ein Kinderfoto :spass
Ergibt das dann ein Zeitparadoxum :confused:

Hab ich schon vor 2 Seiten geschrieben.... Mein Bild im Schein ist jetzt so 15 Jahre alt und die Reaktionen sind sehr unterschiedlich von "wow schon damals gewusst das du heute noch angelst" bis "ist das wirklich dein Ausweis das Foto passt nicht so ganz" bis "hast du noch den Personalausweis oder EC, Kreditkarte... Wo dein Name usw drauf steht". Aber wenn man mit den Leuten redet ist's keine Gefahr fürs Raumzeitkontinuum ;)
 
so dank oder teilweisen dank an die, die von mir jetzt "KEIN" danke haben :prost
der rest hat nichts mehr mit meiner frage zu tun und endet in einem sinnlosem kreislauf.
2911hecht hat schon recht, welcher normale mensch soll sich hier lange aufhalten?
euch ist wohl zu kalt zum angeln, setzt euch an den see und wartet hier nicht "auf den dicken thread" den ihr an die angel bekommt um blödsinn zu schreiben.
^^^so viel spaß beim drüber diskutieren.
vllt. schau ich nochmal rein, ich wähle die 10 dümmsten beiträge und die bekommen dann ein danke von mir.
es muss dann aber ne echt bekloppte antwort sein und sich um diesen beitrag handeln :klatsch

Sag mal aberjetz,

Du stellst eine Frage, räumst wissentlich einen Gesetzesverstoß Deinerseits ein und erwartest Beweihräucherung? Wovon träumst Du in der Nacht?


Fliege 2
 
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