Fischerreischein abgelaufen, trotzdem Angeln?

Hier stand die Frage im Raum, ob eine Jahresmarke erworben werden kann, wenn der Fischereischein zwar noch gültig ist, aber im Laufe des Jahres ausläuft.

Meines Erachtens darf die Jahresmarke dann nicht ausgegeben werden, so wurde es jedenfalls bei meiner Vereinszugehörigkeit gehandhabt. Es bestand aber die Option, sich alternativ Monatsmarken zu kaufen, so lange der Fischereischein seine Gültigkeit hatte. Ansonsten mußte man sich schleunigst in die Spur zu machen, um diesen zu verlängern.
 
Hier stand die Frage im Raum, ob eine Jahresmarke erworben werden kann, wenn der Fischereischein zwar noch gültig ist, aber im Laufe des Jahres ausläuft.

Meines Erachtens darf die Jahresmarke dann nicht ausgegeben werden
, so wurde es jedenfalls bei meiner Vereinszugehörigkeit gehandhabt. Es bestand aber die Option, sich alternativ Monatsmarken zu kaufen, so lange der Fischereischein seine Gültigkeit hatte. Ansonsten mußte man sich schleunigst in die Spur zu machen, um diesen zu verlängern.

Warum das?

Darf ich im Januar keine "Jahreskarte" bekommen, nur weil mein Fischereischein nur bis Oktober gültig ist? Es liegt doch in so einem Falle in meiner Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dann mein Fischereischein fristgemäß verlängert wird!

Anderes Extrem, mein Fischereischein ist bis Februar gültig. Warum sollte ich in diesem Falle keine Jahreskarte bekommen?

In deinem Beispiel müsste ich meinen Fischereischein bereits im Januar verlängern lassen, obwohl er noch Monate lang gültig ist.

Fliege 2
 
Zuletzt bearbeitet:
@Ronald;

Ich hatte betont (2x), dass dies in meiner Vereinszugehörigkeit so gehandhabt wurde.

Andererseits ist es für mich nachvollziehbar. Es wird dir eine Angelkarte(marke) über mehrere Monate verkauft, obwohl dein Fischereischein aber nur für x Monate davon gültig ist. Somit würde dir über die restlichen Monate eine Angelberechtigung erteilt (verkauft), obwohl bereits bei Verkauf zu erkennen ist, dass dafür keine Legitimation besteht, da ja der gültige Fischereischein für diese Monate dafür Voraussetzung ist. Also quasi ein Blankoverkauf!

Wenn du aber dennoch auf eine Angelkarte(marke) bis dahin bestehst, musst du mit Monmatsmarken "überbrücken".

Sicher wird das in den Vereinen unterschiedlich gehandhabt. Aber unser Schatzmeister ließ sich auf keinen Kompromiß ein (vermutlich, weil er aus Erfahrung nur Scherereien bekommen hatte, da sich viele doch nicht an die versprochene Verlängerung hielten).

Gruß!
 
So kenne ich das auch. Ist der Angelschein nicht mehr gültig, bekommt man auch keine Jahreskarte.
 
Ich betrachte die Frage als totale Fakefrage.
Das wäre so als würde man mit seinem PKW zur Polizei fahren und fragen ob man mit einem Ungültigen Führerschein noch fahren darf. :klatsch
Oder ins Ausland fährt obwohl man weiß das der Führerschein abgelaufen ist.
Gehts noch? :confused:
Ich betrachte die Frage als Vorsatz um mit einem ungültigen Fischereischein fischen zu wollen. Da es hier gepostet wurde, zeigt der User hat ja das Wissen über seinen abgelaufenen Schein, somit nenne ich das Vorsatz.
Darf ein Jäger auf die Jagd gehen wenn er keinen gültigen Schein mehr besitzt, ein LKW Fahrer ein 40t lenken wenn nach 5 Jahren er seinen C Schein nicht verlängert?

Jahreskarte
Hier hat ein Verein keinen Einfluss darauf ob ein Angler seinen Schein auf dem neuesten Stand hält.
Wer behauptet das ein Kartenausgeber den Schein überprüfen muß, der liegt falsch.
Überprüft der TÜV bei PKW den Fahrzeugführer ob sein Führerschein noch gültig ist?
Wenn jemand eine Jahreskarte besitzt, werden die Kosten in Bayern oft per Bank automatisch eingezogen und als Mitglied wird man nicht jedes Jahr überprüft ob man seinen Schein verlängert hatte.
Man hat als Angler selber die Pflicht am Gewässer einen gültigen Schein mitzuführen, ist dieser abgelaufen, ist man ein Wilderer - Schwarzangler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, dass der Vergleich mit dem TÜV hinkt, denn hier wird nur der Zustand des Geräts geprüft und nicht die Tauglichkeit des Fahrers. Das Auto ist auch nicht personalisiert.

Beim Jahreserlaubnisschein eines Gewässers wird aber vorrausgesetzt, dass der Inhaber eine Befähigung besitzt und bescheinigen kann (das ist halt Bürokratie). Dies macht man mit dem Fischereischein.

In meinen Verein ist es auch so, dass ich im neuen Jahr erst dann wieder meine Papiere bekomme bzw. verlängern kann, wenn ich den blauen Schein vorlege, der auch noch bis Ende des Jahres gültig sein muss.
Wenn ich unseren Geschäftsführer richtig verstanden habe, schreibt es der Landesverband auch so vor, da es hier ja auch um Beiträge geht, die bei Erstellung des blauen Scheins gezahlt werden und abgeführt werden.

Mag sein, dass es in Bayern anders ist, aber für mich wäre das dann fahrlässig und begünstigt vorsätzlich Schwarzangler.

Unabhängig davon halte ich die hier gestellte Frage auch für ziemlich seltsam...

VG
Thomas
 
Jahreskarte
Hier hat ein Verein keinen Einfluss darauf ob ein Angler seinen Schein auf dem neuesten Stand hält.
Wer behauptet das ein Kartenausgeber den Schein überprüfen muß, der liegt falsch.
Überprüft der TÜV bei PKW den Fahrzeugführer ob sein Führerschein noch gültig ist?
Wenn jemand eine Jahreskarte besitzt, werden die Kosten in Bayern oft per Bank automatisch eingezogen und als Mitglied wird man nicht jedes Jahr überprüft ob man seinen Schein verlängert hatte.
Man hat als Angler selber die Pflicht am Gewässer einen gültigen Schein mitzuführen, ist dieser abgelaufen, ist man ein Wilderer - Schwarzangler.

Ein Verein kann aber kontrollieren und wenn es so üblich ist muss keine Jahreskarte ausgehändigt werden. Soweit ich es kenne wird es aber tatsächlich per Abbuchung gehandhabt, aber wie gesagt obliegt es der Vorstandschaft wer eine Jahreskarte bekommt bzw ob der Schein vorgezeigt werden muss...

Da lobe ich mir den Fischereischein auf Lebenszeit, den hab ich seit meinem 16. LJ. Nur beim Foto sind manche etwas Skeptisch aber wenn ich dann auf das Ausstelldatum Hinweise ist's kein Problem.
 
Mein Fischereischein, ausgestellt in Berlin, ist 5 Jahre gültig. Sollte er im Monat Mai "ablaufen", bekomme ich hier ohne Probleme zum Anfang der Saison eine Jahreskarte. Egal ob es die Karte für Berlin/Brandenburg, Thüringen oder Sachsen ist. Auch die Salmokarte bekomme ich für das ganze Jahr. Mein Fischereischein ist ja im Monat Januar/ Februar (dann hole ich meine Jahreskarten immer im Verein) gültig. Es liegt ganz in meiner Verantwortung, meinen Fischereischein fristgemäß zu verlängern. Keiner kann von mir verlangen, dass ich meinen Fischereischein bereits im Januar verlängere (kostenpflichtig!), obwohl er noch über mehrere Monate gültig ist.

Zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Jahreskarte brauche ich ein gültiges Dokument...das habe ich!

Fliege 2
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Jahreskarte holen braucht es ein gültiges Dokument zum Zeitpunkt des Ausstellens.
Genauso aber auch bei Kontrollen. Ist vielleicht vergleichbar mit dem Personalausweis. Das oder ein ähnliches aktuell gültiges Dokument ist in der Mitführpflicht. Bin ich Angler und übe dies aktiv aus, habe ich in meinen Augen die Pflicht für ein solches Papier.
 
Bei Mehrfachbelastung durch Dämlichkeit kann es durchaus hilfreich sein, mal ins "offene Messer" zu laufen.

Hallo Thomas,

ist das eine Erfahrung die du selber gemacht hast oder eine unbestätigte Theorie?:augen
Ansonsten trifft die Aussage von Fliege zu - so auch meine (selbst gemachte) Erfahrung.

Gruß Thorsten
 
Hallo Fliege und Thunfisch,

jetzt muss ich aber doch mal fragen, ob ihr es in Ordnung findet, wenn euer Schein während des Jahres ausläuft, ihr aber weiter fischt und erst am nächsten 1.1. zum Amt geht, den Schein verlängert, so dass ihr wieder den Erlaubnisschein bekommt?
Die Monate, die ihr dann ohne gültigen blauen Schein angelt, besch... ummelt ihr den Rest der Anglerschaft, denn Abgaben zahlt ihr für diese Zeit dann nicht... diese Abgaben sind zweckgebunden und kommen allen zu Gute.

Ja, man kann jetzt sagen... ist ja nicht viel... aber wir hatten das doch vor kurzem schon mal... wo fängt es an und wo hört es auf?

Nur meine 50 cts...

Thomas
 
Hi HKT,

soweit so schön mit deinen zweckgebundenen Abgaben ist schon gut so. Aber warum die bearbeitungsgebühr für das Verlängern von 8 auf 24 € steigt bei der Verlängerung für 5 Jahre anstatt für 1 ist wohl das Geheimnis der Gemeinden.
Ob der Beamte in diesem Jahr gültig bis 31.12.2014 schreibt oder bis 31.12.2018 kann ja nicht die Mehrkosten von 16 € erklären.

Sonst ist es so wie die vor mir geschrieben haben, bei Austellung muss der Schein gültig sein, in NRW habe ich bislang nur Scheine gesehen die bis zum 31.12. .... gültig sind. Wenn amtliche Kontroleure kommen kann es zu Bußgeldern kommen wenn der Schein nicht verlängert ist.
Ein Bekannter (langjähriges Vereinsmitglied) wurde von der Entenpolizei am Kanal überprüft, Schein war abgelaufen => beim nächsten mal haben die 30 € Strafe in Ausssicht gestellt.
 
Ich verstehe auch die Eingangsfrage nicht.
Wenn mein Schein zum 31.3. abläuft sehe ich zu, dass zum 1.4. ein neuer da ist. Da gibt´s eigentlich keinen Diskussionsspielraum!

Zitat "aberjetzt" vom 20.02.2014:
"verlängern lassen muss ich ihn ja, sonst ist es ja mit dem angeln aus."

Zumal die Einsicht zumindest im Ansatz schon vorhanden war.
 
Hi,

jetzt muss ich aber doch mal fragen, ob ihr es in Ordnung findet, wenn euer Schein während des Jahres ausläuft, ihr aber weiter fischt und erst am nächsten 1.1. zum Amt geht, den Schein verlängert, so dass ihr wieder den Erlaubnisschein bekommt?

nee, das wäre nicht in Ordnung und außerdem ein grobes Foul. Es ging Fliege aber um den Erwerb eines Erlaubnisscheins und da gilt:

Zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Jahreskarte brauche ich ein gültiges Dokument...das habe ich! [...] Es liege ganz in meiner Verantwortung, meinen Fischereischein fristgemäß zu verlängern.

Das war übrigens auch das Thema im Eingangspost.

Gruß Thorsten
 
Hallo Fliege und Thunfisch,

jetzt muss ich aber doch mal fragen, ob ihr es in Ordnung findet, wenn euer Schein während des Jahres ausläuft, ihr aber weiter fischt und erst am nächsten 1.1. zum Amt geht, den Schein verlängert, so dass ihr wieder den Erlaubnisschein bekommt?
Die Monate, die ihr dann ohne gültigen blauen Schein angelt, besch... ummelt ihr den Rest der Anglerschaft, denn Abgaben zahlt ihr für diese Zeit dann nicht... diese Abgaben sind zweckgebunden und kommen allen zu Gute.

Ja, man kann jetzt sagen... ist ja nicht viel... aber wir hatten das doch vor kurzem schon mal... wo fängt es an und wo hört es auf?

Nur meine 50 cts...

Thomas

Hallo Thomas,

wo liest du denn in meinen Beiträgen, dass ich es in Ordnung finde, wenn ich ohne gültigen Fischereischein auf Achse bin? Habe ich das irgend wo geschrieben? NEIN, ich finde es nicht in Ordnung mit einem abgelaufenen Lappen zu fischen.

Ist mein Schein bis Mitte des Jahres gültig, dann darf ich auch bis Mitte des Jahres damit fischen. Ich muss dann aber meiner Pflicht nachkommen, den Fischereischein rechtzeitig zu verlängern.
 
Hallo Thun und Fliege,

dann habeich es ja nun richtig verstanden, glücklicherweise lag ein Missverständnis meinerseits vor. Gut, dass ihr es so seht... leider habe ich auch schon anderes gehört.

Somit keine Kritik an Euch, alles paletti! :)

Thomas
 
Wobei...

...der Sachverhalt ohnehin - zumindest in Hessen und Bad.-Wü. -, den einzig zivilisierten Bundesländern in Deutschland:) , klipp und klar geregelt ist und es daher zu keinerlei Mißverständnissen kommen kann. So steht nämlich auf jeder Tages-, Monats-, oder Jahreskarte die da ausgestellt ist dass diese nur in Verbindung mit einem gültigen Jahresfischereischein ( und ab und an der Hinweis auf die Sportfischerprüfung) gültig ist.

Somit kann auch einer dessen Jahresfischereischein z.B. bis 31 Mai gültig ist am 31 Mai auch eine Jahreskarte erwerben. Er muss dann halt, bevor er seine Würmer nutzlos badet, seinen Jahresfischereischein beim Amt verlängern.
Darüber gabs bislang auch nie ne Debatte weil das eine Selbstverständlichkeit ist, zumindest im kultivierten Hessen und Ba Wü, im Rest des Landes bei den Eingeborenen allerdings.....wer weiss?:)
 
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