Tagesfanglimit nach 30 min. erreicht und nun?

Aha, da träume ich also oder kann nicht lesen was auf dem kleinen Büchlein steht was ich in der Hand halte! Also ich lese mal für dich vor oki: Gewässerordnung
Landesverband Sächsischer Angler e.V.
Anerkannte Naturschutzvereinigung
Ausgabe 2012-2014
Da du dich offensichtlich nicht in Sachsen auskennst, würde ich nicht soviel blauen Dunst zu uns hier ablassen.

hier alles zum nachlesen: http://www.anglerverband-sachsen.de.../12/2011-12-16_gewaesserordnung-2012-2014.pdf

schon erstaunlich was manch einer da alles herausliest. :)


Gruß Jörg
 
Schau an, da hat sogar noch jemand die Downloadversion der sächsischen Gewässerordnung eingestellt Troutlover. Scheint es also auch noch andere zu geben die wissen das es eine gibt! Respekt aber Schwamm drüber.:rolleyes:

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Hallo zusammen,

verstehe ehrlich gesagt die ganze Problematik nicht.
Fanglimit erreicht, heißt entweder Gewässer oder Zielfisch wechseln oder halt Angeln einstellen. Was gibts da groß drüber zu diskutieren?

Gruß Fairbanks

Das sagt eigentlich alles. Verständlicher geht es nicht!!
 
Also ich nehme an du hast die drei Forellen sofort getötet? Bei uns in Sachsen steht in der Gewässerordnung, das nach erreichen der Fangbegrenzung das Angeln SOFORT einzustellen ist! Gehe stark davon aus, das dieser Punkt in jedem Bundesland gleich behandelt wird. Daher verstehe ich nicht, wieso das einstellen des Angelns von Troutlover respekt verdient, alles andere wäre respektlos gewesen!
Wie ist es mit dieser Regelung in anderen Bundesländern, gibt es eins wo man nicht sofort das Angeln einstellen muß?:confused:

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Auch bei uns in Österreich ist das unisono das man nach erreichen des taeslimits das Fischen sofort einstellen muß und nicht weitere Fische verangelt und freiläßt.
 
In Österreich?

Dass man in Österreich Angeln kann wusste ich, dass Österreicher Angeln können eher nicht. :)
 
Da würde mich interessieren, ob es auch möglich ist, seine vielen Fänge auch entsprechend
vernünftig zu verwerten ?
 
Ich denke schon, da c&r ja eigentlich nicht erlaubt ist, und gefangene fische im Normalfall einer
"sinnvollen" Verwertung zuzuführen sind.

Wie ist deine (eure) Meinung ?
 
Ich denke mal das man Sich ueber eine "Sinnvolle" Verwertung sicherlich streiten kann...

Wie viele Fische jemand verwerten kann sollte jedem selbst ueberlassen sein....So lange dabei auf das Tagesfanglimit geachtet wird.
 
Naja mit einfrieren kann man die Fische ja über einen langen Zeitraum aufbewahren.
Und wann es genug ist, muss jeder Angler selber wissen.
 
C&R for Life, Alter!

*Den Rest verkneife ich mir mal*

btw: Wie kann ich meinen Account hier löschen? Anscheinend ist Kritik gegenüber C&R ist hier wohl nicht gern gesehen, daher würde ich meinen Account inkl. aller Posts gern löschen lassen. Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Fisch vom Haken lösen richtig zurück setzen und weiter Fischen ganz einfach

Ganz genau das. Alles andere ist Blödsinn.
Ich weis, es ist eine alte Leier, aber offensichtlich weis es noch nicht jeder:
Laut Tierschutzgesetz darf man nur mit vernünftigem Grund ein Tier töten, einen Fisch für den ich keine Verwendung habe muss man also zurücksetzen!
Hierbei sind eventuelle Entnahmevorschriften zweitrangig, da das TschG Bundesgesetz ist.

@West, du kannst Backfisch daraus machen. Aber glaubst du das du dies machen mußt?
 
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