Landesfischereiverordnungen -  Verwirrung um Schonzeiten

gunbug1967

Neuer Petrijünger
Hallo in die Runde,

ich hoffe ihr könnt meine Verwirrungen entwirren:

ich habe mir seit langem wieder mal die Seligenstädter Karte geholt. Nach der HFO § 2 (Schonzeiten und Schonmaße) steht zwar die Rotfeder mit einer Schonzeit 15.03.-31.05., ich vermisse aber Fische wie das Rotauge/Plötze.

Heißt das, dass das Rotauge hier keine Schonzeit hat? In dem mir bekannten bayerischen Abschnitt bei Aschaffenburg haben beide Fische eine Schonzeit von 15.03.-31.05. (lokale Regelung für Unterfranken), dafür aber kein Mindestmaß, in Hessen hat die Rotfeder aber ein Mindestmaß von 20cm.

Bin für jede Hilfe dankbar. Habe auch schon gegoogelt, aber der eine schreibt so der andere so, hoffe ihr könnt mir helfen.

Nach meinem Dafürhalten ist dann das angeln auf Rotaugen im hessischen Teil (Seligenstädter Karte) auf Rotaugen erlaubt, da nicht in der HFO aufgeführt. In dem bayerischen Teil (der sich direkt anschliesst) hat aber das Rotauge zu disser Zeit noch Schonzeit.

Gruss
gunbug
 
Hallo !

Bei dir gibt es wirklich ein Mindestmass und eine Schonzeit für Rotaugen und Rotfedern ?
Davon hab ich noch nie gehört .
Bei uns in Berlin besteht laut Paragraph 8 , Absatz 5 der Berliner Fischereiverordnung keine Schonzeit und / oder Mindestmass für beide Fischarten nicht .

MfG
 
Fischereirecht ist Ländersache und deshalb regelt jedes Bundesland in seinem Fischereigesetz und den nachgeschalteten Verordnungen die Dinge, die es für regelungswürdig hält. Das führt an den Ländergrenzen dann regelmäßig zu solchen Fragen, wie Du sie hier stellst. Im hessischen Teil der Gewässerstrecke gilt, was in der HFO und möglichen Zusatzbestimmungen der Angelkarte steht. Letztere können die Regelungen der HFO nur verschärfen, nicht aber aufweichen.

Viele Grüße

Lars
 
@gungbug1967

Bei uns in Thüringen hat die Rotfeder zwar keine Schonzeit aber auch ein Mindestmaß von 15cm laut Thüringer Fischereiverordnung,die Plötze(Rotauge) hat auch hier kein Mindestmaß.Schonzeiten und Mindestmaße können von den bewirtschaftenden Vereinen nur verlängert oder angehoben werden...

Gruß Mike
 
Hallo,

Deutschland und seine Schonzeiten, das ist ein schwieriges Thema. Weil das Ländersache ist kocht jedes Bundesland sein Extra Süppchen.
Beispiel Hecht: Bei mir in Baden-Württemberg war der Hecht lange Zeit bis zum 30.04. geschont. Seit ein paar Jahren hat man diese Schonzeit bis zum 15.05. ausgedehnt. In Bayern ist der Hecht bis zum 15.04. geschont. 4 Wochen weniger und das ist von mir Luftlinie 5km weg. Warum benötigen unsere Baden-Württembergischen Hechte so lange zum Laichen und die bayrischen nicht? Mir erschließt sich der Sinn dahinter nicht ganz, aber ich muss mich trotzdem an die Vorschriften halten.
 
Der altbekannte Streit zwischen Hessen und Bayern...

...trifft besonders dort und noch schlimmer am Mainflinger Schwalbennest zu.
Wehe, ein Hesse fängt ein Bayerisches Rotauge. Genau das ist aber am Schwalbennest möglich. Es wäre auch nicht der erste, sogar handfeste Krach dort. :)
Dabei ist die Sache klar wie Kloßbrühe. In Hessen gilt jenes, in Bayern das andere. :hahaha: Jedoch, die Bayern sehen das freili a bisserl anders...
 
Zurück
Oben