Landesfischereigesetze -  37 Meter hinter der Schleuse

adrianocelentano

Straßenfischer
Moin!
Bin heute in Hamburg hinter einer Schleuse kontrolliert worden. Nette Kontrolleure, aber leider war ich nicht 50m von der Schleuse entfernt, sondern nur 37... Die haben meinen Schein fotografiert, meine Personalien aufgenommen und Rute und Rolle aufgeschrieben. Dann haben sie mich freundlich aufgefordert zu gehen, was ich auch getan hab...
Leider konnten die mir überhaupt nicht sagen mit was für einer Strafe oder Bußgeld ich rechnen muss, es hieß einfach nur: Wir geben das erstmal weiter an die Behörde.
Was meint ihr? Wie teuer wird der "Spaß"? Habt ihr vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Was kommt da auf mich zu?
 
N Kumpel hatte mal den Mindestabstand zu ner Fischtreppe nicht eingehalten, der hat nen 10er gezahlt und erledigt war die Sache...aber wegen 13 m ist das ein Blödsinn... :frusty::frusty:
Die 13m sind kein Blödsinn, sondern immerhin eine Unterschreitung des Abstandes von fast 30%.. Wer sich nicht damit abfinden kann, dass er bei Verstößen gegen bestehende Verbote bestraft wird, sollte sich seine eigene Insel zulegen. Irgendwo weit weg. Da kann er dann machen wie er will.

Ich nehme an wegen der Unterschreitung der 50m zu dieser Fischtreppe wurde aufgeschrieben. (§12 Abs. 3 Hamburgisches Fischereigesetz). Diese Fischtreppe dient zum Schutz des Fisches. Es ist mir unverständlich, wie man da von Blödsinn reden kann. Aber wehe, der Kormoran jagt da...
 
Ich kann von einen Fall berichten, indem der Schuldige beim 1. mal abgemahnt wurde, als er dann ein 2. mal erwischt worden ist, wurde der Schein auf Zeit entzogen.
 
Ich kann von einen Fall berichten, indem der Schuldige beim 1. mal abgemahnt wurde, als er dann ein 2. mal erwischt worden ist, wurde der Schein auf Zeit entzogen.

Da bin ich aber echt mal gespannt welcher Schein eingezogen wurde...?
Fischerei oder Erlaubnissschein...?
Berichte doch mal von dem Fall...

Ansonsten gilt ganz einfach wir leisten für unsere Erlaubnissscheine eine Unterschrift,mit dieser erkennen wir die Bestimmungen an.Wenn der Angler dann gegen die Bestimmungen verstößt ist er selber Schuld...
 
Na ja, aber wenn es wirklich auf 13 Meter ankommt, einfach den Bereich zur Sicherheit im Schein erweitern! 13 auf einer freien Fläche ( ohne Fischtreppe;-) sind schwer einzuschätzen! Aber wie soll's anders sein, wir sind ja in Deutschland;-)
 
ok, Fehler wurde gemacht... was mich interessiert, stand n Schild da dann war es fahrlässig und Strafe verdient, wenn nicht, haben die mit nem Maßband nachgemessen oder was?
 
ok, Fehler wurde gemacht... was mich interessiert, stand n Schild da dann war es fahrlässig..


Vorsatz, wenn ein Schild da stande. Schild gelesen und trotzdem zuwider gehandelt.

Wenn mix da steht, damn isses fahrlaessig weil dann haette.man sich selbst ueberzeugen/absichern muessen.

Dennoch wuerde ich auch herne wissen wie die auf die Entfernung kommen.

Ausserdem gibts immernoch das Rechtsmittel des Widerspruchs, ab Zugang des Schreibens.
Muss auch mit drinstehen.
 
Ich kann von einen Fall berichten, indem der Schuldige beim 1. mal abgemahnt wurde, als er dann ein 2. mal erwischt worden ist, wurde der Schein auf Zeit entzogen.

Naja als bekannter Wiederholungstäter die beste Lösung. Wenn ich schon einmal die Entfernung unterschritten habe und mit einer Verwarnung davon gekommen bin würde ich darauf achten und die Entfernung einfach abschreiten plus ein paar Schritte um sicher zu gehen oder mich ganz aus dem Einzugsbereich raus halten.
 
Da ist m. E. kein Maßband nötig. Die Polizei bzw. das Ordnungsamt darf zum Beispiel rechtlich abgesichert durch Abschreiten den Abstand zu einer Haltestelle oder dem Scheitelpunkt einer Kurve bestimmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier anders geregelt ist. Insofern gebe ich Fürstenwalder recht, gut 30% Unterschreitung ist da einfach zu viel. Wenn sie jetzt mit 3m oder 4m angefangen hätten, wäre ich auch fuchsig geworden. Denn die würden schon zusammen kommen wenn jeder der Schritte knapp 10cm kürzer als ein Meter ist. Von daher mind. 55 (große) Schritte machen ;-). Vielleicht eröffnet diese genaue Abstandsangabe aber auch Möglichkeiten, denn so müsste ja angegeben werden wie der Abstand ermittelt wurde. Ob das dann ausreichend ist :confused:


ok, Fehler wurde gemacht... was mich interessiert, stand n Schild da dann war es fahrlässig und Strafe verdient, wenn nicht, haben die mit nem Maßband nachgemessen oder was?
 
ok, Fehler wurde gemacht... was mich interessiert, stand n Schild da dann war es fahrlässig und Strafe verdient, wenn nicht, haben die mit nem Maßband nachgemessen oder was?
Ein Schild ist eigentlich nicht nötig. Die 50m stehen im Gesetz (Hamburg). Somit ist es mind. fahrlässig, weil sich jeder kundig zu machen hat.

@adrianocelentano.. halte uns doch bitte auf dem Laufenden in der Sache. :-)
 
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whow gar nicht mehr hier reingeguckt, voll die Diskussion... :) also, es war weit und breit kein Schild zu sehen, die Schleuse und die Fischtreppe und das ganze drumherum sind auch relativ neu gebaut... es wurden auch so schöne neue Standard Gehweg Platten verlegt.... die sollen 50cm Kantenlänge haben, hat der gute Mann gesagt, ich solle einfach nachzählen :) ich hab ihm das einfach mal so abgekauft :).
noch hab ich nichts bekommen.... bin mal gespannt.

Ein Schild ist eigentlich nicht nötig. Die 50m stehen im Gesetz (Land Berlin). Somit ist es mind. fahrlässig, weil sich jeder kundig zu machen hat.

so ungefähr hat das der Kontrolleur auch ausgedrückt :)
 
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Lassen wir uns überraschen !
Die Fischereibestimmung bei uns hier im Schwabenland heißt auch 50
Meter . Allerdings wird sie im Ludwigsburger Raum nie eingehalten ! Bin wirklich gespannt wie sich das entwickelt .
Gruß , Hansi
 
Also...
Man lese und staune.... letzte Woche kam was... Unglaublich, hatte das schon vollkommen vergessen.
Ich hab mich dazu geäußert, hab das mal hingeschickt, JETZT bin ich wirklich mal gespannt.... :confused:
Ich hab sinngemäß geschrieben dass ich sehr wohl wusste dass das Angeln 50m ober- oder unterhalb der Fischtreppe verboten ist, mich aber bei der Wahl meines Angelplatzes um einige Meter verschätzt hab... Was ja auch alles so stimmt.
In der "Anklage" stand gar nicht wie weit ich von der Schleuse entfernt war, ich hab das Thema auch nicht weiter vertieft... Mal sehen...
 
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Nun, es gibt Verjährungsfristen. Wenn ich alles richtig interpretiere, kann diese Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000€ geahndet werden. Wikipedia schreibt unter Verfolgungsverjährung für Owi's, dass nach zwei Jahren dein Fall verjährt wäre. Nach den Daten der Posts hier sind die noch nicht um. Also heisst es Daumen drücken, dass es nicht so teuer wird.
 
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