Fischereischein Verlängern?

@ FishMo du schreibst das dein Schein am Ende 2015 ausläuft und du ihn jetzt verlängern wolltest und man dir dieses Jahr dann doppelt berechnet. Sprich du hattest vor 5 Jahren bis Ende 2015 bezahlt und jetzt im September verlangt man nochmals den Satz für das komplette Jahr 2015?
Deine Rechnung passt ganz und gar nicht. Wo bezahlst du was doppelt?
Du bezahlst nur eine Überschneidung, und das ist dein Fehler und kein Behördenfehler.
Angenommen dein Schein wäre bis zum 31.12.15 gültig und du hattest 2010 damals 48,.-€ gezahlt. und nun 2015 verlängerst du ihn wieder um 5 Jahre, aber du gehst nicht Ende Dez15 oder Jan16 auf das Amt, sondern schon im September. = Selber Schuld, aber du zahlst nicht doppelt.
Dein neuer 5 Jahresschein ist dann bis zum 31.09.2020 gültig.
Oder stehe ich hier auf dem Schlauch?

Wenn ich das richtig lese, hast du dir einen 1 Jahresschein im Herbst 2015 ausstellen lassen und der kostet 16.-€, aber warum? Deiner ist doch bis Ende 2015 gültig.
Naja manche denken auch sie könnten Geld sparen wenn sie 3 Monate vor dem TÜV Ablauf mit dem Auto zur Dekra fahren, und sind der Meinung sie bekommen eine 27 Monatsplakette :frusty: Sind ja immer die Behörden daran schuld:hauen

Hallo Wolfi,
es kann natürlich sein das Du ein paar Dinge an meinem Bericht falsch verstanden hast, von einem ausgestellten 1 Jahres Schein war aber nicht die Rede
Mit dem TÜV das Beispiel ist ok, es ist jedoch zu Bedenken, dass sich die HU nicht vordatieren lässt, da es ein Sicherheitsaspekt ist. In dem Falle einer vordatierten HU würde ein Auto ggf. länger als 2 Jahre ohne eine sicherheitsrelevante Untersuchung durch die Gegend fahren.
Beim Fischereischein ist der Zweck des Ablaufs lediglich die regelmäßige Entrichtung der Fischereiabgabe.

Du bist jetzt in deiner Antwort davon ausgegangen, dass die Gültigkeit ab dem Monat der Verlängerung zählt. Es ist jedoch so, dass der Schein immer auf den Beginn des jeweiligen Jahres zurückdatiert wird. Ich habe 2010 für 5 Jahre 48€ bezahlt. Also von 01.01.2010 bis 31.12.2015.
Möchte ich nun, meinen Beitrag für weitere 5 Jahre entrichten, muss ich bis Januar 2016 warten, ansonsten zählt mein Schein schon ab 01.01.2015 verlängert. Ergo, ich würde die Fischereiabgabe 2015 doppelt entrichten.
Also doch Behörden Stursinn.
Ohne unnötige Bürokratie, würde die Dame vom Amt auf den Schein schauen und sehen das ich von 2010-2015 meine Abgabe entrichtet habe und
mir die Gebühr für die Jahre 2016-2021 einkassieren und entsprechend auf dem Schein vermerken.
Mir ist auch klar das man keine Jahre im Voraus verlängern kann.
Aber ein halbes Jahr vorher sollte wohl drin sein.

Ich denke so habe ich es verständlich ausgedrückt ;-)
Kann ja nicht erwarten das jeder weiss wie es in NRW abläuft. Also, das nicht ab dem Monat der Ausstellung eines Fischereischeins gezählt wird, sondern zurückdatiert zum Jahresanfang. Dann leuchtet es wohl ein, was ich gemeint habe.
 
Ich weiß worauf Fish Mo raus will .
Er hat seinen Schein 2010 für 5 Jahre verlängert bis 2015 und dafür 48 Euro bezahlt . Soweit so gut . Da sein Schein am 31.12.2015 abläuft , möchte er ihn jetzt schon zum 01.01.2016 verlängern lassen . So das der schein bis 31.12.2021 gültig ist . Aber auf seinem Amt datieren sie die Verlängerung zurück zum 01.01.2015 so das sein Schein nur bis 31.12.2020 gültig sein würde . Da Fish Mo 2010 die 48 Euro bis 31.12.2015 bezahlt hat würde er ein Jahr verlieren und für das Jahr 2015 , wo sein Schein ja noch gültig ist , noch einmal bezahlen . Nämlich 48 Euro bis 2020 .
Aber Fish Mo glaube mir auf keinem Amt werden sie vordatieren , denn das ist doch dessen Einnahme . Sprich du mußt wohl oder übel bis Januar 2016 warten .
MfG
 
@Mo danke. Dachte zuerst man hätte dir bis zum Ende des Jahres einen 1 Jahresschein ausgestellt, wobei das ja auf das selbe hinauskommt = doppelte Fischereiabgabe. War mein Denkfehler. Vergiss mein Tüv Beispiel.
Bist du schon mal auf die Idee gekommen bei den zuständigen Ämter anzufragen? Oder einen schriftlichen Wiederspruch beim "Ordnungsamt" (Bayern stellt dort den Schein aus) einzulegen? Du hast ja deinen Nachweis mit deinen 5 Jahresschein und der schon entrichteten Fischereiabgabe. Ok 8.-€ Fischereiabgabe sind Peanuts, aber wer die DM nicht ehrt ist den Euro nicht wehrt. Nochmals sorry das ich es zuerst nicht verstand was du genau gemeint hattest.
 
Aber Fish Mo glaube mir auf keinem Amt werden sie vordatieren , denn das ist doch dessen Einnahme . Sprich du mußt wohl oder übel bis Januar 2016 warten.
Ach, wat hab ich unsere Brandenburger Regelung lieb, wenn ich das hier lese. Der Fischereischein ist ein Leben lang gültig, wenn ich mal nicht angeln gehen will, bezahle ich einfach die Fischereiabgabe nicht und gut ist. Und will ich wieder, bezahle ich die Abgabe und geh los... Und für 2016 bekomme ich die Abgabemarke bereits Ende November, was de facto eine Vordatierung ist. Ich muss nicht bis Januar warten. Zieh um FishMo ;-)
 
@Wolfi
ist ja kein Problem. Kann sich ja nicht jeder mit den Gepflogenheiten in NRW auskennen ;-)
Bei uns ist das Einwohnermeldeamt zuständig. Genau da war ich dann auch.
Es ist eine spezielle Mitarbeiterin die sich bei uns in der Stadtverwaltung darum kümmert.
Den Aufwand mit dem schriftlichen Widerspruch spare ich mir. Da geh ich dann halt im Januar
nochmal hin. Werde jedoch eine Email an den Leiter des Einwohnermeldeamtes schicken, mit dem Hinweis
darauf, dass man evtl. mal über eine andere Lösung nachdenken sollte.
Auf das Geld kommt es mir auch nicht primär an. Wenn ich für 5 Jahre zahle möchte ich auch gerne 5 Jahre Ruhe haben
und nicht nach 4 1/2 Jahren wieder dahin dackeln um mir den Schein abermals verlängern zu lassen.
Und wenn ich das jedes mal so mache kommt im Laufe des Lebens ein Sümmchen zusammen von dem ich mir
lieber ne gute Angelrute kaufe :angler:

@Fuerstenwalder:
Brandenburg ist auf jeden Fall ne sehr schöne Ecke. War schon des Öfteren an
der mecklenburgischen Seenplatte und würde auch immer wieder dort Urlaub machen.
Jedoch treibt mich nix aus der Eifel raus ;-)
Bei euch ist es wirklich einfacher gestaltet mit der Fischererlaubnis. Einfach ne Marke gekauft und auf
Friedfisch angeln darf jeder. Nach abgelegter Prüfung dann auch auf Raubfisch. Aber das ganze
System ist halt deutlich einfacher aufgebaut.
 
Als ich das letzte Mal meinen Jahresfischereischein in meiner Heimatstadt in BW verlängert habe war das am 27.12.2005.
So steht es bei "ausgestellt". Bei "Gültig für" steht 2006 - 2015.
Also bei uns geht das.
Hoffentlich noch.Bin ja bald wieder dran.
 
@Sebastian. Ich weiß nun nicht ob ich es irgendwo in der FiHi schon geschrieben hatte, wenn ja dann ist her hier halt nochmal vorhanden.
Ich hatte 2015 vor meinen Urlaub extra noch meinen Fischereischein betrachtet, ist er noch gültig? Keine Ahnung welches Pferd mich geritten hatte, ich dachte er läuft 2015 aus. Ab in die Oberpfalz (Regierungsbezirk in Bayern) und ....schei..e abgelaufen. Mein Fehler, ich mache den Ämtern auch kein Vorwurf, aber mich ko..t es enorm an, wenn ich als Bayer in Bayern trotzdem zurück in meine Stadt fahren muß um mir meinen Schein zu verlängern. Wir leben im Zeitalter der Datenvernetzung! Aber nein ich muß Zuhause aufs Amt.
Das alles ist Deutschland, das alles sind wir....sangen glaub ich schon die Prinzen. Ich guck mal ob ich ein Flüchtling werden kann, da ist alles einfacher:winke
 
Ja Wolfi, so ist es. Ich habe es schon bei vielen Dingen erlebt, das die Vernetzung anscheinend noch nicht genutzt wird in den meisten Behörden.
Aber wie sagte Frau Merkel so schön: "Das Internet ist für uns alle Neuland". Und das sagen die in 20 Jahren immer noch :augen

In diesem Sinne wünsche ich dann schon mal ein schönes Wochenende und viele Fische :winke
 
Als ich das letzte Mal meinen Jahresfischereischein in meiner Heimatstadt in BW verlängert habe war das am 27.12.2005.
So steht es bei "ausgestellt". Bei "Gültig für" steht 2006 - 2015.
Also bei uns geht das.
Hoffentlich noch.Bin ja bald wieder dran.

Geht bei uns jetzt auch nicht mehr.
Gültig ab 2016 wird erst im Jahr 2016 ausgestellt.
Flexible Bürokratie
 
Geht bei uns jetzt auch nicht mehr.
Gültig ab 2016 wird erst im Jahr 2016 ausgestellt.
Flexible Bürokratie

Silvester ist diesmal Donnerstag. Der folgende Freitag ein Feiertag( da wird das sicherlich nichts). Samstag und Sonntag wird man auch nicht verlängern können. Habe also schon mal 3 Tage verloren! Beschiss nenne ich so etwas.

Wie Fürstenwalder oben schon sagte, läuft es in Brandenburg wirklich lockerer. Ich hatte im Oktober bei der unteren FB angerufen. Der gute Mann meinte, die Fischereiabgabemarken( mit Gültigkeit ab 2016) kommen zwischen Mitte und Ende November 2015.

Ich könnte mich also Silvester hinsetzen und ganz legal ins neue Jahr reinangeln. So sollte es eigentlich überall sein.


Gruß Jörg
 
Mir geht es nicht unbedingt um die 3 Tage sondern dass ich ab 3.Januar wieder von 07 Uhr30 - 16 Uhr arbeiten darf.
Kartenausgabe Verein ist am 16.Januar und meine Bodenseekarte bekomm ich (per Post) auch nur mit dem gültigen Jahresfischereischein.Also mal schauen wenn man vom Chef mal für ne Stunde frei bekommt.
Aber irgendwann will die Bürokratie auch mal wieder was von mir.Darauf freu ich mich jetzt schon.
 
Hallo !
Also ich hab meine Marke auch schon seit anfang Dezember . Bin einfach bei mein Angelgerätehändler gegangen und hab sie mir geholt .
MfG
 
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