Was ist los? Du hast dich doch die ganze Zeit beteiligt, dann ist dir doch bekannt, dass ich sehr wohl mitbekommen habe dass es in jedem BL eine eigene FV gibt.
Wenn das Gesetz gleich formuliert wurde - warum sollte es etwas anderes bedeuten.
Und wenn ist da im Prinzip das Problem eines Anwalts, der den Angler vor Gericht vertritt.
Aber jeder ist seines Glückes Schmied, .....
 
Moin Jürgen,

die Ansicht der oberen Fischereibehörde Brandenburgs zum Thema habe ich doch hier bereits gepostet. Der TO hatte sich zur rechtlichen Grundlage in Brandenburg erkundigt, dein link zu den rechtlichen Vorschriften in NRW ist zwar interessant aber leider in diesem Thema völlig unerheblich!
 
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