Landesfischereigesetze -  Petitionen zur Einführung eines Zwischenmaßes gestartet

Solche leute wie du haben den sinn eines ,,maximalmaßes´´ nicht verstanden es geht hier nicht ums essen der fische oder ums trophähen fischen sondern darum die älteren tiere zu schützen damit sie ablaichen können...was bei einem mindestmaß nicht immer gegeben ist es sagt zwar aus das diese fische ablaichen könnten einmal aber jedoch werden sie meistens gleich nach erreichen des mindestmaßes abgeknüppelt das wäre wie wenn wir die fortplanzung der Menschen den ganzen 13 oder 14 Jährigen überlassen würden. Ausserdem produziert ein größerer fisch viel mehr laich bzw. milch als die kleinen...

Ich kann die Petition auch so nicht unterschreiben, denn eine einheitliche Obergrenze wird nicht funktionieren.
Viele Vereine haben nur kleine Gewässer, ein Gewässer kann nur eine bestimmte Menge (KG Fisch) pro Hektar ernähren. Habe ich nun ein gesetzliches Höchstmass habe ich nach wenigen Jahren nur noch wenige Großfische und einen verbutteten Restbestand.
Dieses kann man z.B. sehr gut bei Barschen feststellen.
Von daher wäre es nur Sinnvoll wenn man ab bistimmten Gewässergrößen dem Bewirtschafter freistellt eine solche Obergrenze einzuführen.

Die Petitionen sind nicht wirklich gut ausgearbeitet und ich werde auch den Verdacht nicht los, das hier nicht um Ökologie geht sondern die legimentation der C&R Fischerei.
 
@Flossenjäger: Du hast ja im grossen und ganzen Recht mit deinen Ausführungen, allerdings halte ich dagegen das es genügend andere Länder gibt wo das mit dem Entnahmefenster funktioniert und das ohne (übertrieben gesagt) zig zurückgesetzte Hechte leblos auf der Wasseroberfläche treiben.
Und ob die Chancen bei untermaßigen Fischen nach entfernen des Köders besser sind bezweifle ich stark.
Sicher hat jeder Angler es in der Hand was er mit dem Fang tut, nur wenn Du dich fürs releasen entscheidest , darfst nicht vergessen das Dir dafür hier in D teils kräftige Strafen drohen.
 
und ich werde auch den Verdacht nicht los, das hier nicht um Ökologie geht sondern die legimentation der C&R Fischerei.

Ich habe nicht das geringste Problem das zuzugeben, soweit es mich betrifft.Ja mir wäre eine Legitimation für mein Tun ( selbst zu entscheiden ob ich den Fisch entnehme oder release) schon recht. Nein mir geht es hierbei nicht um Ökologie, mir geht es darum ,dass ich mir nicht vorschreiben lassen will ,welchen Sinn und Zweck ich nach der Meinung mancher Altvorderen, im Angeln zu sehen habe. Den "vernüftigen Grund" für das Angeln finde ich in mir selbst, den will ich mir von niemanden vorschreiben lassen. Um diesem Ideal näher zu kommen bin ich bereit auch solche unprofessionell vorgetragene Petitionen zu unterstützen. Schande über mich:spass
 

Ja, wenn man es mit den Gesetzen zu 100% nehmen würde dann eigentlich in komplett Deutschland.


Nach einigen wenigen bekanntgewordenen Urteilen eigentlich nur Geldstrafen.

Und wo genau steht das unter Strafe?

In Bayern ist es leider so, eigentlich, wenn man es ganz genau nehmen würde wäre es in ganz Deutschland so, denn Bundesgesetz deckelt Ländergesetz.
In diesem Fall Tierschutzgesetz deckelt Fischereigesetz.

Du weißt überhauptnicht was du da schreibst.

Der Ersteller kommt aus Niederbayern, denke mal, daß er ganz genau weiß wovon er schreibt, scheint allerdings vergessen zu haben, daß jedes einzelne der 16Bundesländer bei den Fischereigesetzen seine eigene Suppe kocht, was viele zudem auch verwechseln sind vereinsinterne Regelungen, die mit bestehenden Gesetzen meist wenig zu tun haben!

Das vergessen leider ziemlich viele Schreiber hier!
 
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Ich habe nicht das geringste Problem das zuzugeben, soweit es mich betrifft.Ja mir wäre eine Legitimation für mein Tun ( selbst zu entscheiden ob ich den Fisch entnehme oder release) schon recht. Nein mir geht es hierbei nicht um Ökologie, mir geht es darum ,dass ich mir nicht vorschreiben lassen will ,welchen Sinn und Zweck ich nach der Meinung mancher Altvorderen, im Angeln zu sehen habe. Den "vernüftigen Grund" für das Angeln finde ich in mir selbst, den will ich mir von niemanden vorschreiben lassen. Um diesem Ideal näher zu kommen bin ich bereit auch solche unprofessionell vorgetragene Petitionen zu unterstützen. Schande über mich:spass
Kann man so nicht sagen, es ist dein Gutes Recht eine Meinung zu vertreten. Wenn man sich an die derzeit bestehenden Gesetze hält, kann man selektiv entnehmen. Diesen Standpunkt vertritt sogar der Geschäftsführer LFV Westfalen und Lippe Dr. Möllenkamp öffentlich. In meiner Galerie findest ein Beispiel davon im Artikel "Kurze Ruten, großes Theater" im 2. Teil des Artikels.
Grundsätzlich ist das Problem, dass der ein oder andere grundsätzlich keine Fische mitnimmt. Dann kommt der Angler in einen Bereich wo der Fisch ein Sportgerät ist, dann sind wir genau da wo uns bestimmte Organisationen haben wollen und wir werden massive Probleme bekommen.

Mein Hauptproblem ist aber das einheitliche Höchstmass, das passt so nicht zu kleinen Gewässsern, als Gewässerwart bin ich für 5 Teiche von 1-2 Hektar verantwortlich. Bei solchen Gewässern ist man einer solchen Regelung schnell in einem ungünstigen Bereich.

Für Gewässer mit 20 Ha oder mehr, kann eine solche Regelung sicherlich für eine Zeit Sinn machen.
 
Ich kann im Petitionstext nichts darüber finden, das ein Fisch in Küchenfenstergröße entnommen werden MUß. Aber ich hätte wenigstens die Legitimation beim zurück setzen eines Großen.
Sorry, ich habe nicht bemerkt, dass du ebenfalls aus Bayern kommst. Hierzulande würde dir diese Petition zwar nicht mehr Wahlmöglichkeiten bieten, dich dafür aber zumindest bei großen Fischen zu einer anderen Handlungsweise zwingen.

Letztlich würde sich nicht sehr viel ändern, denke ich: Heute werden viele Fische verbotenerweise zurückgesetzt. Gäbe es ein Zwischenmaß, würden die Hechte wahrscheinlich die Köder oft so tief schlucken, dass sie nicht mehr lebensfähig wären. :)
 
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Ich weiß genau wovon ich schreibe

Sehe ich anders.
Du schreibst:

nur wenn Du dich fürs releasen entscheidest , darfst nicht vergessen das Dir dafür hier in D teils kräftige Strafen drohen.

und führst dann die Ausführungen des Herrn Braun zum bayrischen LFG an.
Du weisst schon das Bayern nicht "D" ist?
Einzig allein Bayern hat in seinem LFG das Entnahmegebot. Zu behaupten ein zurücksetzen in "D" sei "von "kräftiger Strafe" bedroht ist von daher soweit falsch.
Hinsichtlich des Bundesgesetz TschG macht sich immernoch der Strafbar der einen Fisch tötet für den ihm die Verwertungsmöglichkeit fehlt. Ganz dumm ist das wenn man im Glauben dem bayischen LFG genüge tun zu müssen einen Fisch tötet und entsorgt. Dies wäre dann gegebenenfalls mit Freiheitsstrafe bedacht.
Demhingegen äusserte sich Herr Braun im Fisch und Fang Interview auf die Frage "Ob man seitens des Bayr Ministeriums das Entnahmegebot am Wasser auch tatsächlich durchsetzen wolle mit einem klaren "NEIN". Somit ist man dann mit dem releasen auf der rechtlich sichereren Seite!







Ja, wenn man es mit den Gesetzen zu 100% nehmen würde dann eigentlich in komplett Deutschland.

Nein. Das Tschg setzt lediglich einen Vernünftigen Grund vorraus. ebenso Zwingt es bei fehlendem Grund aber zum zurücksetzen.


Nach einigen wenigen bekanntgewordenen Urteilen eigentlich nur Geldstrafen.

Ich behaupte das du mir keinen Fall zeigen kannst bei dem ein Angler wegen des zurücksetztens eines Fisches verurteilt worden ist. Und hier klar differenzieren, ich rede ncht von Trophäenangeln, sondern wie es so falsch geschrieben wurde: "in D" und wegen zurücksetzen eines Fisches. Bitte belege deine Behauptung von den einigen wenigen bekanntgewordenen Fällen.


In Bayern ist es leider so, eigentlich, wenn man es ganz genau nehmen würde wäre es in ganz Deutschland so, denn Bundesgesetz deckelt Ländergesetz.
In diesem Fall Tierschutzgesetz deckelt Fischereigesetz.

Richtig, darum muss man ja auch zurücksetzen was man nicht verwerten kann, egal was das bayr LFG sagt.

Der Ersteller kommt aus Niederbayern, denke mal, daß er ganz genau weiß wovon er schreibt, scheint allerdings vergessen zu haben, daß jedes einzelne der 16Bundesländer bei den Fischereigesetzen seine eigene Suppe kocht, was viele zudem auch verwechseln sind vereinsinterne Regelungen, die mit bestehenden Gesetzen meist wenig zu tun haben!

Das vergessen leider ziemlich viele Schreiber hier!

Da hast du völlig Recht, allerdings nicht mit der Annahme er wüsste was er schreibt. Die Behauptung "in D sei das releasen teils mit Strafe bedroht" ist so einfach zu pauschal.
 
Na dann ist ja alles klar , dank an Privatepaula für seine Recherchen.
Tut mir leid, wie konnte ich nur verwechseln das Bayern nicht D ist .

Achja , nicht nur in Bayern gibt es das Entnahmegebot. Schau mal unter Punkt 4.5 der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes
Mecklenburg-Vorpommern e.V. . Aber sicher hab ich das auch wieder falsch verstanden und MV ist nunmal auch nicht D.
 
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Ich behaupte das du mir keinen Fall zeigen kannst bei dem ein Angler wegen des zurücksetztens eines Fisches verurteilt worden ist.

http://www.bezirk2-ilmenau.de/html/urteil_zu_c-r.html

Und hier einige viele Suchergebnisse, kannst sie ja selber raussuchen, stehen einige drin.

https://www.google.de/search?q=Angl...firefox-a&gws_rd=cr&ei=5qvJUoiTD8rTtAa434CYDQ



Richtig, darum muss man ja auch zurücksetzen was man nicht verwerten kann, egal was das bayr LFG sagt.

Irrtum, da liegst du erneut daneben.
Kannst du aber in folgendem Link selbst nachlesen, §11 Absatz 8 und 9.

http://www.lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf
Ich für meinen Teil werde das ganze Handhaben wie bisher.

Deswegen bin ich der Meinung, daß es kein Küchenfenster braucht, sondern eine Aushebelung des kaugummiartigen C&R-Verbots, damit wären wir alle auf der sicheren Seite.
Vernünftige Gründe hierzu gäbe es viel mehr als zu den Petitionen, die am Anfang angegeben wurden.
 
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Achja , nicht nur in Bayern gibt es das Entnahmegebot. Schau mal unter Punkt 4.5 der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes
Mecklenburg-Vorpommern e.V. . Aber sicher hab ich das auch wieder falsch verstanden und MV ist nunmal auch nicht D.

Brauchst Du Hilfe oder kommst Du bei etwas Nachdenken allein drauf, was der Unterschied zwischen der Gewässerordnung eines e.V. und einem Fischereigesetz bzw. einer Fischereiordnung ist?

Etwas mehr Sachlichkeit täte der Diskussion hier ganz gut ...
 

Ich hatte recht deutlich geschrieben das ich nicht von Trophäenanglern spreche, wie diese auch nicht erwähnt worden sind "Wer in D zurücksetzt muss mit kräftigen Strafen rechnen" .
Und du linkst direkt einen Trophäenangler.
Hast du die Frage nicht verstanden?
Zudem hatte ich dich gebeten die, wie du schreibst, dir bekannten Verurteilungen zu linken, und du linkst die Googelsuche. Hast du nicht verstanden was es bedeutet eine Behauptung mit Belegen zu untermauern?
Googeln kann ich selber. Also bitte ich dich einfach nochmal die angeblichen Verurteilungen zu belegen, das hast du ja nicht getan.

Sehr lustig ist der Hinweis auf wiedermal die bayrischen Eigenheiten.
Das das TschG zum releasen zwingt, ganz gleich was das bayr LFG sagt hast du schlicht nicht begriffen, sonst hättest du dir den Link gespart. Setze dich doch einfach mal mit Argumenten auseinander bevor du Antwortest, das hast du in diesem Fall nämlich nicht getan. So bringt das aber nichts.

Tante Edit sagt:
Les doch gleich mal den ersten Googeltreffer deiner Googelsuche, der erklärt nämlich, anstatt wie du glaubst Verurteilungen anzuführen, wie das mit dem TschG und dem Zwang zum zurücksetzen ist.
Ich frag mich manchmal wirklich ... :augen:augen:augen
 
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@Bollmann: Ich kenne den Unterschied zwischen der Gewässerverordnung eines e.V. und einem Fischereigesetz . Insofern setze ich bei dir Voraus, das Du den Unterschied zwischen einem normalen e.V. und eben dieses LAV kennst.

Sei es wie es sei , ich befürworte diese Petitionen,allein schon weil es in anderen Ländern funktioniert . Länder in die gerade deutsche Angler wegen des guten Fischbestandes zum Angeln fahren .
 
Sei es wie es sei , ich befürworte diese Petitionen,allein schon weil es in anderen Ländern funktioniert . Länder in die gerade deutsche Angler wegen des guten Fischbestandes zum Angeln fahren .

Die Logik musst du einmal genauer erläutern. Diese Länder haben entweder eine geringere Einwohner-/Anglerzahl pro Quadratkilometer oder deutlich mehr Gewässerfläche. Schlimmstenfalls sogar ein Entnahmeverbot für Fische, die dort auch von Deutschen gezielt beangelt werden.
 
Ich hatte recht deutlich geschrieben das ich nicht von Trophäenanglern spreche, wie diese auch nicht erwähnt worden sind "Wer in D zurücksetzt muss mit kräftigen Strafen rechnen" .
Und du linkst direkt einen Trophäenangler.
Hast du die Frage nicht verstanden?
Zudem hatte ich dich gebeten die, wie du schreibst, dir bekannten Verurteilungen zu linken, und du linkst die Googelsuche. Hast du nicht verstanden was es bedeutet eine Behauptung mit Belegen zu untermauern?
Googeln kann ich selber. Also bitte ich dich einfach nochmal die angeblichen Verurteilungen zu belegen, das hast du ja nicht getan.

Sehr lustig ist der Hinweis auf wiedermal die bayrischen Eigenheiten.
Das das TschG zum releasen zwingt, ganz gleich was das bayr LFG sagt hast du schlicht nicht begriffen, sonst hättest du dir den Link gespart. Setze dich doch einfach mal mit Argumenten auseinander bevor du Antwortest, das hast du in diesem Fall nämlich nicht getan. So bringt das aber nichts.

Tante Edit sagt:
Les doch gleich mal den ersten Googeltreffer deiner Googelsuche, der erklärt nämlich, anstatt wie du glaubst Verurteilungen anzuführen, wie das mit dem TschG und dem Zwang zum zurücksetzen ist.
Ich frag mich manchmal wirklich ... :augen:augen:augen

Darauf werde ich in diesem Thread nicht mehr näher eingehen, da ich von den betreffenden Personen keine Genehmigung zum Posting habe, ebenso habe ich nie behauptet betreffende Personen zu kennen.

Die Verurteilungen die mir bekannt sind, sind ebenfalls in einigen Angelzeitschriften aufgeführt worden, bzw in diversen Foren aufgetaucht.
Die meisten dieser Angler sind eben nun mal Trophähenfischer, ist nun mal so.

Wie schon geschrieben distanziere ich mich von dieser Ausübung der Anglerei.

Wenn man dies aber anders deklariert werden könnte, wie mit Hege, wertvoller Laichfisch(geht nicht bei allen Fischen, Karpfen und Regenbogner würde da rausfallen), seltene Fischart, usw etc sähe die Sache grundlegend anders aus, wobei genaueres festgelegt werden sollte oder müßte, auch wieder gewässerbezogen, eben genauso wie die Petitionen zum Entnahmefenster auch.

Desweiteren driftet der Thread langsam aber sicher vom eigentlichen Thema ab.

Auf das, was ich eigentlich hinauswollte( Handlungsfreiheit für die Angler, und nicht noch mehr Einschränkungen), ging ja hier komplett unter, aber egal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verurteilungen die mir bekannt sind, sind ebenfalls in einigen Angelzeitschriften aufgeführt worden, bzw in diversen Foren aufgetaucht.
Die meisten dieser Angler sind eben nun mal Trophähenfischer

Darum habe ich explizit nicht nach Trophäenanglern gefragt, merkste selber, gell?
Zum posten eines Aktenzeichen braucht man kein Einverständnis des Verurteilten! Ich stelle fest du kannst in der Richtung nichts liefern.
 
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