DAFV - Frage zum Köfi Hechtangeln ;)

Euli

SchleienSchreck
Gutachter-Kollegium
Hallo liebe Angelfreunde.

Meine Frage bezieht sich speziell an die Brandenburger hier. Und zwar habe ich jetzt des Öfteren gehört, das viele Sagen, ja mit 2 Köfiruten darf man angeln, andere wiederum sagen, das ist nicht erlaubt.

Aus dem Absatz der Verordnung:

§ 7
Angelfischerei
(1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischhandangel). Abweichend von Satz 2 darf die Paternosterangel (Hegene) mit bis zu sechs einschenkligen Haken in Gewässern mit einem nachgewiesenen Maränenbestand verwendet werden. Der Abstand zwischen Hakenspitze und Schenkel darf dabei fünf Millimeter nicht überschreiten. Eine zusätzliche Beköderung der Hegene mit tierischen oder pflanzlichen Ködern ist nicht zulässig. Die Hegene gilt als Friedfischhandangel. Welche Gewässer als Gewässer mit Maränenbestand im Sinne des Satzes 3 gelten, gibt das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung bekannt.​
(2) Handangeln, die mit mehr als einem Haken oder mit feststehenden Einfachhaken mit einem Abstand von mehr als sieben Millimetern zwischen Hakenspitze und Schenkel bestückt sind sowie die Ausübung der Fischerei mit der Spinnangel gelten als Raubfischangeln. Bei der Ausübung Fischerei mit der Raubfischangel ist es verboten,
  1. bei dem Einsatz von Köderfischen, anderen Wirbeltierködern, Zehnfußkrebsen oder Teilen von diesen Ködern (Fetzenköder) oder von deren künstlichen Nachbildungen mehr als einen Köder je Handangel,​
  2. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln und​
  3. mehr als drei Haken je Handangel​
zu verwenden.
(3) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.
(4) Bei Vorliegen von Koppelfischerei ist die Ausübung des Fischfanges mit der Handangel nur eine Stunde vor dem Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem Sonnenuntergang gestattet. Die Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn dadurch keine fischereibiologischen oder gewässerökologischen Nachteile zu erwarten sind. Die Fischereibehörde kann die Zulassung von einer Zustimmung der Fischereiberechtigten und der Fischereiausübungsberechtigten abhängig machen.


Würde ich es aber auch so sehen, das es gestattet ist! Da ich mich aber nicht auf illegale Wege begeben möchte, würde ich mir gerne mal euren Rat und eure Meinungen dazu holen und vllt auch die Aussagen der Fischereikontrolleure die hier vertreten sind.

Ich würde mich über jede Information freuen, da ich in diesem Punkt endlich mal Klarheit haben möchte :)

Gruß euer Oli​
 
(3) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. [/LEFT]

Ich denke, damit hast du alles gesagt. eine ausgelegte Raubfischrute mit Pose oder Grundmontage gilt als Handangel, demzufolge sind davon zwei Ruten gestattet. Bist du mit Wobbler oder Fliege unterwegs gilt der zweite Satz.
Aber Achtung: Hast du eine Köderfischmontage(bspws.: Drachkowitch-System), die du aktiv führst, fällt dies wieder unter Spinnangeln!

Hoffe, geholfen zu haben=)
Petri und viel Erfolg bei den Videos!
Chris
 
ja so denke ich nämlich auch. Würde mich nochmal interessieren was die Aufseher dazu sagen :)
 
der einfachste weg bei solchen fragen ist immer am besten die fischerteibehördefragen oder im angelladen die kennen sich aus

aus welcher ecke in brandenburg kommst du denn
 
...oder du schreibst dem "Alten Dänen" ne PN und fragst nach,er ist ja Fischereiaufseher und hilft dir bestimmt weiter:)
 
Zurück
Oben