Bundesgesetze -  Ist das Futterboot erlaubt oder nicht?

David86

Carp4life
Hallo an alle nach ewigen suchen im netzt und auch hier bin ich nicht fündig geworden es geht um das Thema Futterboot. Ich habe in zukunft vor mir so ein ding zu zu legen nun möchte ich gern mal wissen ob das benutzen eines Futterbootes nun erlaubt ist oder nicht soweit ich mich erinnern konnte ist das ja an das Allgemeine Boot´s verbot gekoppelt, was heißt überall wo das benutzen eines normalen Schlauchbootes verboten ist auch kein Futterboot erlaubt ist? Hab aber auch gehört das das nun nicht mehr so sein soll was ist nun Richtig :confused::confused::confused::confused: Hauptsächlich geht es mir da um das Bundesland Sachsen da ich dort am meisten Fische kann aber auch sein das sowas schon Bundesweit geregelt ist ??? Ich bitte darum das hier keine Diskusion über nutzen und unnutzen eines Futterbootes entsteht sondern wirklich um die grundlage ob erlaubt oder nicht!!!! Ich danke euch schon mal für eure antworten super wäre eventuell auch ein link mit einem Gesetzestext dazu wie gesagt ich kann leider nichts finden oder stell mich einfach zu blöd an :heulend:
 
Hallo,

eine schwierige Frage.

Grundsätzlich darf ich nur Fanggeräte einsetzen, die im Erlaubnisschein aufgeführt sind, ansonsten ist das im Falle einer Anzeige durch den Besitzer oder Pächter eine Fischwilderei.

Die Frage ist jetzt, ob das Futterboot als Fanggerät angesehen wird oder nicht.

Ich fürchte, eine eindeutige Antwort wirst du in den Gesetzen auch nicht finden.
Da bleibt im Grunde nur eine Rücksprache mit dem Pächter des Gewässers.

Winde
 
Hi, im Prinzip darfst du ein Futterboot einsetzen. Ein Futterboot ist ja wohl genauso zu behandeln wie ein Modellboot.
Allerdings wäre ich vorsichtig in Naturschutzgebieten, bzw Wasserschutzgebieten. Auch Vereinsintern können Verbote für Futterboote => übermässiges anfüttern, bestehen. Lies daazu auch mal die Links zum anfüttern.
Modellboot, die Rechtslage ist nach meinen Informationen in anderen Bundesländern ähnlich oder gleich:
http://www.rconline.net/archiv-10/bay-gewaesser/gewaesser.shtml
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/modelboot_recht.htm
Anfüttern:
http://www.blinker.de/medien/pro-und-kontra/index.php#.UlfLJCTW9hY
http://www.carpermania.de/karpfen_angeln_boilies.php
 
Hallo danke erstmal für eure antworten und auch die links sehr interesante artikel ich habe aber in der zwischenzeit auch mal per mail beim Anglerverband "Elbflorenz" Dresden e.V. nachgefragt und auch promt eine antwort bekommen Zitat:

ob auf Gewässern Boot gefahren werden darf, regelt nicht der Anglerverband sondern der Landkreis. Wir gestatten oder verbieten in Gewässern mit Bootsbefahrung das Angeln vom Boot aus. Dies entscheidet letztendlich des Präsidium des AVE.
Der Einsatz von Futterbooten ist in der neuen Gewässerordnung auf allen Angelgewässern gestattet und nicht mehr an die Bootsbeangelung geknüpft. Gegenwärtig werden im Gewässerverzeichnis bzw. gültigen Erlaubnisschein (Beiblatt) die Gewässer gekennzeichnet, auf denen der Einsatz der Futterboote zum Angeln nicht gestattet ist. Es darf auch nur am Angeltag selbst angefüttert werden damit, nicht Tage vorher...


damit sollte das soweit klar sein also werd ich bei der nächsten breitragskassierung mir ein neues gewässerbuch kaufen und da sollte dann drinn stehen wo es erlaubt ist und wo nicht ich find das bissl schade das es nicht wirklich gesetzlich geregelt ist da es sicher wieder von einigen spezi kontrolleuren willkürlich gehandhabt wird je nachdem wie die laune und das persönliche empfinden ist damit wäre das für sachsen erstmal geklärt wenn dennoch jemand was anderes weiß immer raus damit denn es ist ja sonst alles gesetzlich geregelt in der BRD
 
@ David Fischereigesetze sind immer Ländersache, und man muß nicht immer alles per Bundesgesetze festlegen.

damit sollte das soweit klar sein also werd ich bei der nächsten breitragskassierung mir ein neues gewässerbuch kaufen und da sollte dann drinn stehen wo es erlaubt ist und wo nicht ich find das bissl schade das es nicht wirklich gesetzlich geregelt ist da es sicher wieder von einigen spezi kontrolleuren willkürlich gehandhabt wird je nachdem wie die laune und das persönliche empfinden ist damit wäre das für sachsen erstmal geklärt wenn dennoch jemand was anderes weiß immer raus damit denn es ist ja sonst alles gesetzlich geregelt in der BRD

Ein Verein sollte das selber regeln, denn man fischt ja nicht mit dem Boot, sondern man bringt Futter aus, und das sollte auch jeder Gewässerinhaber selber regeln können. Zudem würde man per Gesetz dann alle Gewässer über einen Kamm scheren, somit wieder unüberschaubar. Weiter würden dann auch Bundesregelungen nichts bringen, denn der Inhaber oder Pächter kann selber entscheiden, somit hättest du auch kein festes Gesetz. Das selbe wäre die Frage nach Zelt am Ufer oder Nachtangeln.
 
Zurück
Oben