Fischereischein -  Fischereischein nur noch in einen Bundesland gültig?

Marc-A

Petrijünger
Guten Tag,

habe hier eben was im Radio gehört und es nicht richtig verstanden. Ich wohne in Saarland und habe auch den Fünfjahres Fischereischein vom Saarland. Gibt es jetzt ein neues Gesetz so dass dieser Schein in RLP oder einen anderen Bundesland nicht mehr gültig ist und ich mir wen ich in RLP Angeln will zusätzlich zum Fischereischein vom Saarland den Fischereischein von RLP nehmen muss? So hatte ich das nämlich verstanden.

Hier im Forum sind soviel ich weiß auch Fischereiaufseher wen das Gesetz wirklich in dieser Art geändert wurden ist und ich habe es nicht falsch verstanden könnte evtl. jemand Bitte Infos dazu schreiben?

Danke in voraus!
 
Guten Tag,

habe hier eben was im Radio gehört und es nicht richtig verstanden. Ich wohne in Saarland und habe auch den Fünfjahres Fischereischein vom Saarland. Gibt es jetzt ein neues Gesetz so dass dieser Schein in RLP oder einen anderen Bundesland nicht mehr gültig ist und ich mir wen ich in RLP Angeln will zusätzlich zum Fischereischein vom Saarland den Fischereischein von RLP nehmen muss? So hatte ich das nämlich verstanden.

Hier im Forum sind soviel ich weiß auch Fischereiaufseher wen das Gesetz wirklich in dieser Art geändert wurden ist und ich habe es nicht falsch verstanden könnte evtl. jemand Bitte Infos dazu schreiben?

Danke in voraus!

Hallo !

Also ich komme aus Berlin und Angle in Brandenburg .
Ich habe einen Berliner Fischereischein " A " und zahle die abgabe hier bei meinen Fischereiamt . Für Brandenburg brauche ich dann nur noch eine Erlaubniskarte vom jeweiligen See und das wars . Bin schon etliche male Kontrolliert worden und es war immer alles in Ordnung .
Wie es jetzt in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht aber ich denke mal wenn du ein Fischreischein " A " besitzt kannst du auch in anderen Bundesländern damit Angeln . Vorrausgesetzt du hast dir eine Erlaubnisskarte für das Gewässer besorgt .
Würde dir aber empfehlen gehe zu deinem Fischereiamt ( oder Rufe dort mal an ) und Frage mal nach . Du kannst dies aber auch bei deinem Angelhänler erfragen , die meisten wissen dies auch .

MfG
 
Ich komme aus Sachsen und kauf mir jedes Jahr für Meck - Pomm die Küstenkarte und die Binnenkarte für Anklam und Umgebung . Dort wurde ich schon öfters kontrolliert von der Fischereiaufsicht und von der Wasserschutzpolizei und es gab noch nie ein Problem.
Ich hab es auch noch nicht gehört bzw. gelesen das der Fischereischein nur noch für ein Bundesland gelten soll.??
 
Ich bin ja nur zugezogener Pfälzer. Aber von den Einheimischen Pfälzern hört man ja immer wieder die Abneigung gegen die Saarländer. Vielleicht haben die Pälzer dies ja nun richtig umgesetzt, sodass die "Saarländer in der Saar" bleiben :D

Scherz bei Seite, habe bisher nichts in diese Richtung gehört
 
Ich kannte es bis jetzt auch nur so dass der Fischereischein auch in einen anderen Bundesland gültig ist. Das mit RLP war jetzt als Bsp. da es bei mir in der Nähe ist, also meinte dass ich auch in ein anderes Bundesland dann den Fischereischein vom diesen Bundesland brauche.
 
Kann mir nicht vorstellen, dass der Föderalismus nun solch extreme Blüten treibt. Man sollte ja eher eine Vereinheitlichung als eine Auftrennung anstreben. Frag mich sowieso wozu man in so nem (flächenmäßig) kleinen Land wie Deutschland für jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen braucht.
Sollte es wirklich mal ein solches Gesetz geben werde ich meine sofortige Ausbürgerung beantragen ;)
 
Danke für die Antworte!

Ich habe jetzt mal bei der untere Fischereibehörte nachgefragt, dort hatte man noch keine Infos über eine Gesetzänderung dieser Art oder dass was in dieser Art kommen sollte, wen die Info nicht erst nächste Woche der Fischereibehörte mitgeteilt werden sollte.

Ich bin dadrauf gekommen da hier heute im Radio gesagt wurden ist dass man die ganzen Zeit mit einen Fischereischein in jeden Bundesland angeln konnte und jetzt durch eine Gestzänderung für jedes Bundesland wo man angeln wollte einen eigenen Fischereischein bräuchte.

Wäre heute der erste April gewesen hätte ich mir gar nichts bei dieser Radiomeldung gedacht, aber so habe ich mich doch gefragt was da gemeint ist.
 
Zitat Marc A / habe hier eben was im Radio gehört und es nicht richtig verstanden. Ich wohne in Saarland und habe auch den Fünfjahres Fischereischein vom Saarland. Gibt es jetzt ein neues Gesetz so dass dieser Schein in RLP oder einen anderen Bundesland nicht mehr gültig ist und ich mir wen ich in RLP Angeln will zusätzlich zum Fischereischein vom Saarland den Fischereischein von RLP nehmen muss? So hatte ich das nämlich verstanden.

Das war sicher eine Radio-Ente, oder es war ein Spiel im Radio, wo Zuhörer Falschmeldungen erraten sollen :hahaha:

Wäre das der Fall, dürfte kein Urlauber aus dem Ausland mehr Anglen ohne einem Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes. Wie soll das gehen ? Stell dir vor, du machst 4 Wochen mit dem Caravan einen Angelurlaub und willst alles 16 Bl mal anfahren. Denkst du wirklich du mußt 10 Jahre lang erstmal alle 15 Bl Fischereischeine machen :hinkebein um solch ein Angelurlaub in Angriff zu nehmen :frusty: Bitte schalte wieder einen deutschen Radiosender ein :trost
 
Das war sicher eine Radio-Ente, oder es war ein Spiel im Radio, wo Zuhörer Falschmeldungen erraten sollen :hahaha:

Also ein Spiel war es nicht.

Bitte schalte wieder einen deutschen Radiosender ein
Dies war ein deutscher Radiosender. Habe jetzt das Pordcast vom ganzen Bericht gefunden. Es ging darum dass der Fischereischein vom Saarland in RLP nicht gültig sein soll. Was man jetzt jedoch nicht ganz aus den Beitrag heraushört ist ob dies nicht nur der Fall ist wen der Wohnort in RLP ist oder ob dies auch der Fall ist wen der Wohnort in Saarland ist. Und so wie ich das jetzt weiter verstehe war dies auch nur im Gespräch und ist jetzt noch nicht der Fall.
 
Dies war ein deutscher Radiosender. Habe jetzt das Pordcast vom ganzen Bericht gefunden.

Warum postest du den Link nicht zu dem Podcasting ( ohne R ) , denn langsam wird es mir klar. Es wird ein Umzug gemeint sein, und das war schon immer so. Zieht man in ein anderes Bundesland um, und dort wird dein Fischereischein nicht anerkannt, muß man je nach Bl. in einem gewissen Zeitraum, dort einen neuen Schein machen. Also nebenbei mal was im Radio gehört, bringt gar nichts, denn ich verstehe immer noch Bahnhof. Ist der Hauptwohnsitz in dem Bundesland, wo man die Prüfung abgelegt hat, gilt dieser Schein auch in allen anderen Bundesländern, auch wenn man dort einen Zweitwohnsitz besitzt. Hat man den Hauptwohnsitz aber nun in ein neues Bl verlegt, muß man dort auch eine neue Prüfung ablegen. So einfach ist das.
 
Hat man den Hauptwohnsitz aber nun in ein neues Bl verlegt, muß man dort auch eine neue Prüfung ablegen. So einfach ist das.
Nein, so einfach ist das eben nicht. Man sollte nach einem Umzug in ein anderes Bl einen Blick in das entsprechende Gesetz werfen oder sich bei den Fischereibehörden erkundigen, dann erfährt man, welcher Schein anerkannt wird oder ob man die Prüfung wiederholen muss.

Sacid z.B. bekam seinen Brandenburger Schein in RLP anstandslos umgeschrieben, in Hessen hätte er möglicherweise seine Prüfung wiederholen müssen.
Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Sinnlose Verordnung

...Es wird ein Umzug gemeint sein, und das war schon immer so. Zieht man in ein anderes Bundesland um, und dort wird dein Fischereischein nicht anerkannt, muß man je nach Bl. in einem gewissen Zeitraum, dort einen neuen Schein machen....

Das ist ein Paradebeispiel über die fortgeschrittene Verblödung der Verordnungsgeber, die immer mehr zum Vorschein kommt und zwar in allen Bereichen der Gesetzgebung.

Nun sag mir einer mal den Sinn dieser Verordnung?! Wie kann ein Umzug innerhalb Deutschlands zu einer erzwungenen Neuprüfung der Sportfischerprüfung führen? Ebenso der Fischereischein, der muss doch lediglich umgeschrieben werden - wenn überhaupt!
 
Warum postest du den Link nicht zu dem Podcasting

Wusste nicht ob dies im Forum erlaubt ist hier mal den Link
http://www.sr-online.de/sronline/sr3/podcast_co/sr_3_podcast/index.html dort dann auf Region am Mittag und dann Region 29.8.13

Es wird ein Umzug gemeint sein, und das war schon immer so.
Vermute ich jetzt auch das was ich gestern gehört hatte war wie ich das jetzt sehe nur die ankündigung für den Bericht, den eigentliche Bericht habe ich gestern Abend erst gefunden.

Wie kann ein Umzug innerhalb Deutschlands zu einer erzwungenen Neuprüfung der Sportfischerprüfung führen? Ebenso der Fischereischein, der muss doch lediglich umgeschrieben werden - wenn überhaupt!

Das verstehe ich auch nicht ganz warum dies so ist. Das mit den Umschreiben verstehe ich noch aber nicht warum eine neue Prüfung verlangt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
zum Fischereischein vom Saarland den Fischereischein von RLP nehmen muss
Das auf keinen Fall denn du kannst den Fischereischein nur in dem Bundesland beantragen, in dem du lebst bzw. gemeldet bist. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland muss du demnach auch einen neuen Fischereischein beantragen. Sollte man hier wirklich eine neue Prüfung ablegen müssen, wäre das der absolute Behördenirrsinn.
 
Das auf keinen Fall denn du kannst den Fischereischein nur in dem Bundesland beantragen, in dem du lebst bzw. gemeldet bist.

trifft für zb. Brandenburg nicht zu. Auch Angler mit Hauptwohnsitz außerhalb von Brandenburg, können diesen Brandenburger Fischereischein erlangen.

Dieser(BB-Fischereischein) wird, wenn der Hauptwohnsitz zur Prüfung nicht in Brandenburg lag, allerdings nicht in allen anderen BL anerkannt. Bei Berlin bin ich mir nicht ganz sicher. ,,Alter Däne'' weiß das sicherlich genauer.

Wäre ja auch zu schön. Ein Tag im schönen Brandenburg... und mit bestandener Prüfung die Heimreise antreten. :)


Gruß Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre ja auch zu schön. Ein Tag im schönen Brandenburg... und mit bestandener Prüfung die Heimreise antreten. :)
Na die Prüfung kannst du ja in Brandenburg machen, aber dann wird es schwierig in einigen BL brauchst du den Vorbereitungskurs um zur Prüfung zugelassen zu werden. Hast du die Prüfung in Brandenburg absolviert und bestanden könntest du in diesen BL einen Fischereischein beantragen.
Andere BL sehen einen vor der Prüfung besuchten Vorbereitungslehrgang als Voraussetzung zur Erteilung des Fischereischeins an. Da wird es dann mit dem brandenburgischen Prüfungszeugnis schwierig.
 
Guten Tag,

habe hier eben was im Radio gehört und es nicht richtig verstanden. Ich wohne in Saarland und habe auch den Fünfjahres Fischereischein vom Saarland. Gibt es jetzt ein neues Gesetz so dass dieser Schein in RLP oder einen anderen Bundesland nicht mehr gültig ist und ich mir wen ich in RLP Angeln will zusätzlich zum Fischereischein vom Saarland den Fischereischein von RLP nehmen muss? So hatte ich das nämlich verstanden.

Hier im Forum sind soviel ich weiß auch Fischereiaufseher wen das Gesetz wirklich in dieser Art geändert wurden ist und ich habe es nicht falsch verstanden könnte evtl. jemand Bitte Infos dazu schreiben?

Danke in voraus!


http://www.lfv-pfalz.de/index.php/component/content/article.html?id=92


Gruß Jörg
 
:ertrinken
Nein, so einfach ist das eben nicht. Man sollte nach einem Umzug in ein anderes Bl einen Blick in das entsprechende Gesetz werfen oder sich bei den Fischereibehörden erkundigen, dann erfährt man, welcher Schein anerkannt wird oder ob man die Prüfung wiederholen muss.

Dirk , daher habe ich ja auch geschrieben : Und dort wird der Schein nicht anerkannt.... Ok ich hätte schreiben sollen, im Falle er wird nicht anerkannt. Habe mich komisch ausgedrückt.

Dietmar : Nun sag mir einer mal den Sinn dieser Verordnung?! Wie kann ein Umzug innerhalb Deutschlands zu einer erzwungenen Neuprüfung der Sportfischerprüfung führen? Ebenso der Fischereischein, der muss doch lediglich umgeschrieben werden - wenn überhaupt!

Dietmar: Ich finde das macht schon Sinn. Hier in Bayern haben wir einer der schärfsten Fischereiprüfungen. Würde nun ein Angler aus einem anderen Bundesland nach Bayern ziehen, wo die Prüfungen eher lasch abgelegt werden, und sein Fischereischein wäre anerkannt, wäre dies doch ein Hohn für die bayr. Prüfung. Aus dieser Sicht hat das ganze schon Hand und Fuß. Warum? Weil eben jedes Bundesland andere Fischereigesetze besitzt.

Nun aber zu dem Unsinn, den ich nicht verstehe. Warum macht man nicht endlich ein Deutsches vereintes Fischereigesetz für alle Bundesländer und eine gemeinsame Fischereiprüfung, so in der Strenge wie es Bayern oder B.W. hat? Was wäre los, wenn jedes Bl eine eigene STVO und eigene Führerscheine hätte :eek:. Es wird aber nie ein gemeinsamen Fischereischein geben, da alle Bundesländer ihre Eigenständigkeit nicht aufgeben wollen.

Hechtforelle : Sollte man hier wirklich eine neue Prüfung ablegen müssen, wäre das der absolute Behördenirrsinn.

Irrsin Jein. Oben schrieb ich ja schon vieles, mir fällt aber was ein. Es wäre für uns Angler leichter, wenn das neue Bundesland eine Art Nachprüfung verlangen würde, also keine komplette Neuprüfung, sondern nur eine Angleichsprüfung über das Thema Fischereigesetz dieses Bundeslandes. Ich denke damit könnten wir Angler und die Vereine sich anfreunden. :prost

andreas mit der Prüfung und den Lehrgängen könnte man das doch verbinden. Wenn man im Östlichen Eck von Niedersachsen wohnt, kann man doch jedes Wochenende die 3 anderen Bundesländer gleich mitnehmen. Oder ich im Norden Bayerns, gleich Thüringen und Sachsen mitnehmen könnte. Lustig wird es, wenn man die Prüfungen an einem Tag hat und Gesetze durcheinander bringt
 
Zuletzt bearbeitet:
fischereischein

moin
frage,irronischer art.

wenn ich nun von Ostfriesland in ein anderes Bundesland umziehen möchte,
muß ich dann ebenfalls eine neue Führerscheinprüfung (Auto ) ablegen.

mehr möchte ich mich zu diesem Thema nicht äußern.

schöne wochendene noch.

dorschi-deluxe
 
Dietmar: Ich finde das macht schon Sinn. Hier in Bayern haben wir einer der schärfsten Fischereiprüfungen. Würde nun ein Angler aus einem anderen Bundesland nach Bayern ziehen, wo die Prüfungen eher lasch abgelegt werden, und sein Fischereischein wäre anerkannt, wäre dies doch ein Hohn für die bayr. Prüfung.

Aber Gastkarten sind momentan für Angler anderer Bundesländer mit lascher Prüfung möglich?
Kann ja eigentlich nicht sein.

Warum macht man nicht endlich ein Deutsches vereintes Fischereigesetz für alle Bundesländer und eine gemeinsame Fischereiprüfung, so in der Strenge wie es Bayern oder B.W. hat?

nehmen wir doch einfach Brandenburg als Maßstab und gut. :)

Es wäre für uns Angler leichter, wenn das neue Bundesland eine Art Nachprüfung verlangen würde, also keine komplette Neuprüfung, sondern nur eine Angleichsprüfung über das Thema Fischereigesetz dieses Bundeslandes. Ich denke damit könnten wir Angler und die Vereine sich anfreunden. :prost

Und noch mehr Bürokratie. Dann aber auch für Gastkarten? Oder warum sollten Gastangler von der Angleichprüfung ausgenommen werden?
Und bei Änderungen der Fischereigesetze( Schonzeiten&Mindestmaße) lassen wir ,,alle Angler'' zur Nachprüfung antanzen.

Von nichtangelnden Bürokraten hätte ich solche Vorschläge erwartet. :) aber von Anglern. :eek:


Gruß Jörg
 
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