Landesfischereiverordnungen -  Anzahl Köderfischruten

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lorenz1980

Gast
Hi,

ein Kumpel und ich hatten letztens eine Meinungsverschiedenheit am Wasser.
Einig sind wir uns in Folgendem: ein Angler in Berlin oder auch Brandenburg darf nur eine einzige Rute im Einsatz haben, wenn er fliegen- oder spinnfischt (was sämtliche aktiv geführte Köder beinhaltet: GuFis, Wobbler, Spinner, Blinker und auch Köderfische zb am Drachkovitch-System), beim friedfischen mit Mais, Made, Wurm und Co. dürfen es zwei Ruten sein.

Einer ist nun der Meinung, dass auch bei "passiven" Köderfischen, also Köderfischen an der Puse oder auf Grund, nur eine Rute sein darf, weil es eben kein friedfischen, sondern raubfischen ist. Der andere ist der Meinung, dass es bei Köderfischen, die nicht aktiv geführt werden, zwei Ruten sein dürfen.

Hier Auszüge aus den Fischereiordnungen Berlins und Brandenburgs, die m.E. relevant sind:

Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) schrieb:
§ 18 Angelfischerei

(1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel).

(2) Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder.

(3) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden.

Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) schrieb:
§ 7 Angelfischerei

(1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischhandangel). Abweichend von Satz 2 darf die Paternosterangel (Hegene) mit bis zu sechs einschenkligen Haken in Gewässern mit einem nachgewiesenen Maränenbestand verwendet werden. Der Abstand zwischen Hakenspitze und Schenkel darf dabei fünf Millimeter nicht überschreiten. Eine zusätzliche Beköderung der Hegene mit tierischen oder pflanzlichen Ködern ist nicht zulässig. Die Hegene gilt als Friedfischhandangel. Welche Gewässer als Gewässer mit Maränenbestand im Sinne des Satzes 3 gelten, gibt das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung bekannt.​


(2) Handangeln, die mit mehr als einem Haken oder mit feststehenden Einfachhaken mit einem Abstand von mehr als sieben Millimetern zwischen Hakenspitze und Schenkel bestückt sind sowie die Ausübung der Fischerei mit der Spinnangel gelten als Raubfischangeln. Bei der Ausübung Fischerei mit der Raubfischangel ist es verboten,

  1. bei dem Einsatz von Köderfischen, anderen Wirbeltierködern, Zehnfußkrebsen oder Teilen von diesen Ködern (Fetzenköder) oder von deren künstlichen Nachbildungen mehr als einen Köder je Handangel,​
  2. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln und​
  3. mehr als drei Haken je Handangel​
zu verwenden.​


(3) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.​
 
so wie ich das bisher immer verstanden habe, darf man in berlin+brandenburg beim ansitzangeln 2 ruten benutzen, von denen aber nur eine als raubfischangel (mit köderfisch) verwendet werden darf - kannst quasi an eine rute nen köfi hängen und an die andere nen wurm (bzw. einen beliebigen anderen friedfischköder)

edit: hab grad nochmal nachgeguckt und festgestellt, dass diese regelung auf meinem "fischereierlaubnisvertrag" steht, hängt also möglicherweise vom gewässer ab (?)
 
Zuletzt bearbeitet:
so wie ich das bisher immer verstanden habe, darf man in berlin+brandenburg beim ansitzangeln 2 ruten benutzen, von denen aber nur eine als raubfischangel (mit köderfisch) verwendet werden darf - kannst quasi an eine rute nen köfi hängen und an die andere nen wurm (bzw. einen beliebigen anderen friedfischköder)

edit: hab grad nochmal nachgeguckt und festgestellt, dass diese regelung auf meinem "fischereierlaubnisvertrag" steht, hängt also möglicherweise vom gewässer ab (?)


Hängt nicht vom Gewässer ab!
Es ist genau so wie du es beschrieben hast, 2 Handangeln sind erlaubt (laut DAV) aber nur 1 davon für Raubfisch und die andere wie du sagtest bei gleichzeitiger benutzung auf Friedfisch

gruß Ronny :angler:
 
Grundsätzlich darfst du in Brb mit 2 Köderfischruten angeln bspw an Dav Gewässern. Die genauen Reglungen legt der Gewässerinhaber fest........also genau auf die Angelkarte schauen.An vielen Fischereigewässern darf man oft nur eine Köderfischrute einsetzen.
 
Nichts für ungut.

Aber auch bei Beschränkungen der maximal zulässigen Geräte beim Fischfang durch Fischereigesetze und -Verordnungen , zählt letztendlich der Erlaubnisschein.

Hier ist das erlaubte Gerät eine Pflichtangabe. Wenn das Land Brandenburg 2 Ruten zulässt, muss der Inhaber des Fischrechtes das nicht auch so machen. Wenn er nur eine Rute zulässt gem. Erlaubnisschein, dann ist das so. Wenn jetzt 2 Ruten zum Köderfischfang gesetzlich erlaubt sind, hat das keine Bedeutung, wenn der Erlaubnisschein nur eine Rute zulässt.
Er darf aber z.B. keine 3 Ruten genehmigen, das verstösst gegen Bestimmungen der LFischVo

Um sicher zu sein, muss der Angler in die LFischVO schauen und anschließend den Erlaubnisschein studieren, ob es Abweichungen zu den Bestimmungen der Fischereiverordnung gibt.
Wenn auf dem Schein eine Rute erlaubt ist, vom Gesetz aber 2 Ruten und ich fische im guten Glauben mit 2 Ruten, ist das ein Fischwilderei nach 294 StGB.

Gerade bei Themen mit juristischem Hintergrund sollte man sich hüten ungenaue oder fragliche Ratschläge zu geben.

Nacher hält sich da jemand dran.:)
 
Der Gesetzestext ist erst mal klar: 2 Handangeln oder eine Spinn/Flugangel in beiden Bundesländern. Eine Köderfischrute zählt als Handangel, also dürfen nach Landesgesetz 2 Köderfischruten benutzt werden.

@ronny: damit hängt es sehr wohl vom Gewässer ab, es gibt auch noch jenseits vom DAV Angelgewässer. Du vermischt hier munter Gesetz und Gewässerordnung des DAV.

Einschränkungen soweit mir bekannt:
-der DAV Berlin hatte 2013 noch die Einschränkung auf eine Köderfischrute, steht im Erlaubnisvertrag
- Köpenicker Fischer haben für die Berliner Gewässer ebenfalls die Einschränkung auf max eine Raubfischangel, die zweite muss Friedfisch sein (Stand 2014), steht ebenfalls auf der Angelkarte (Vorderseite)

- für Brandenburg hatte ich zuletzt 2012 eine DAV Marke, hier steht aber nichts im Mitgliedsheftchen und auch nichts in der Gewässerordnung.
-Köpenicker Fischer Brandenburg Karte (Stand 2013) max eine Raubfischrute, also wie Berliner Gewässer.
-Seenfischerei Prenden (z.B. Liepnitzsee, Wandlitzsee, Stand 2012) max eine Raubfischrute
- Havelkarte (Fischereischutzverein Havel) für LAVB Mitglieder Stand 2012 keine Einschränkungen

Somit bleibt: hängt vom Erlaubnisvertrag ab, max 2 Köderfischruten in beiden Ländern nach Gesetz, Einschränkungen individuell je nach Gewässer. Hoffe das hilft Lorenz.
 
Zuletzt bearbeitet:
genauso wie blubberbarsch schreibt habe ich das auch verstanden.

bsp.: berlin-mitte spree muehlendammschleuse

auf der gewaesserstrecke flussaufwärts (dav) darf nur eine koederfischhandangel ausgebracht werden, da die gewaesserordnung des dav eben die lfo von berlin auf eine koederfischhandangel einschraenkt.

auf der gewaesserstrecke flussabwärts (fischereisozietaet tiefwerder pichelsdorf) duerfen hingegen zwei koederfischhandangeln ausgebracht werden, da die gewaesserordnung der fischereisozietaet keine unterscheidung zw. koederfischhandangel und friedfischhandangel vorsieht und damit diesbzgl. keine einschraenkung der lfo von berlin liefert.
 
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