Gesetzfrage

Mcfly1602

Hardstyle Angler
Hallo liebe Petri Gemeinde,

ich bin Anfänger in sachen Angeln, ich habe so einige Dav,Kav usw Hinweise und gesetze gelesen, ich habe nirgends gelesen das Grundangeln verboten ist, sprich das man erst Grundangeln darf wenn man die Fischereiprüfung abgeleistet hat.

Nun meine Frage darf ich Grundangeln? bin DAV Mitglied und habe auch meine Fischereiabgabe geleistet für 5 Jahre, habe aber kein Angelschein.Ich habe nur gelesen, man darf eine Rute mit einschänkligen Harken der Größe 8 benutzen, von Pose oder Grundangeln habe ich nix gelesen.
 
Nun meine Frage darf ich Grundangeln? bin DAV Mitglied und habe auch meine Fischereiabgabe geleistet für 5 Jahre, habe aber kein Angelschein.Ich habe nur gelesen, man darf eine Rute mit einschänkligen Harken der Größe 8 benutzen, von Pose oder Grundangeln habe ich nix gelesen.

Also ohne Angelschein (Fischereierlaubnisvertrag) geht nix !
Der Besitz eines gültigen Fischereierlaubnisvertrages ist neben einem gültigen Fischereischein bzw. in BB dem Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe
(sogenannter Friedfischschein) die Grundvoraussetzung für das Angeln.
Fehlt etwas davon, geht weder Posenmontage noch Grundmontage.

Hast Du die erforderlichen Papiere komplett, kannst Du natürlich auch mit einer Grundrute angeln.

Oder meintest Du damit: "habe aber keinen Angelschein" das Fehlen eines Fischereischeins ?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe die Fischreiabgabe von 40 euro (5 Jahre) bezahlt, und bin im DAV Verein Mitglied.Das einzigste was ich nicht habe ist auf Raubfische zu gehen sprich zu Angeln.
 
ich habe die Fischreiabgabe von 40 euro (5 Jahre) bezahlt, und bin im DAV Verein Mitglied.Das einzigste was ich nicht habe ist auf Raubfische zu gehen sprich zu Angeln.

Na dann hast Du doch alles.
Solange Du die Vorschriften für die Friedfischangelei beachtest, kannst Du auf Grund oder mit Pose loslegen.

PETRI HEIL
 
Zurück
Oben