Landesfischereiverordnungen -  Fischen in der Frühjahrsschonzeit ja oder nein

Stachelritter_Chris

Zander - Jäger
Hey Leute.

Am 15. April startet an der Mosel die Frühjahrsschonzeit und aus der Verordnung ( https://www.fisch-hitparade.de/rheinland-pfalz.php )
erlese ich so einiges. KuKö Verbot, ausser Fliege usw.

Aber es wird auch geschrieben:

(2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
1. für die Benutzung von Fanggeräten, die weder gezogen noch gestoßen werden (stille Fischerei). Hierzu gehören insbesondere Stellnetze, Aalhamen, Ankerkuilen, Steerthamen, Garn-, Draht-, Korbreusen sowie Treib-(Schwimm-)netze ohne Begleitung von Fahrzeugen,
2. für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.

Meine klare Frage:

Darf ich nun an der Mosel Angeln, wenn ja mit was und wie ?

Ich dachte hier an KöFi Ansitz
auf Wels denn der hat keine Schonzeit

Auch wäre ja meiner Meinung nach das Angeln mit Wurm auf Barsch erlaubt, sei es mit Drop Shot oder an der Pose,

sowie mit mini Köfi, oder eben auch ein Wurmpaket auf Aal
 
Ich würde das auch so verstehen wie du es geschrieben hast.
Es wird sich sicher noch ein FA melden der es dir genau sagt,oder es sagt das man gar nix mehr versteht:hahaha:
 
Ich habs auch so gelesen wie du. Toter Köfi, Tau- und andere Würmer erlaubt. Gummi, Blech, Holz etc. verboten, mit Ausnahme Fliege.
 
Wurm am DS Rig ist aber verboten da dieser bewusst bewegt wird also gestoßen oder gezogen. Ansonsten kannst fischen wie du meinst
 
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