Führungszeugnis

Jimhim

Black Panther
Hey Jungs:)

Sag mal ist das wirklich so das man in Bayern ein Führungszeugnis dabei haben muss wenn man sein Angelschein in der Gemeinde beantragen will?

Danke für die Antworten:zwinkernd
 
Hi,
also ich hab meinen Angelschein mit 15 gemacht und musste ihn letztes Jahr neu beantragen, weil ich meinen anscheinend beim Nachtangeln verlegt habe, und habe beide male kein Führungszeugnis gebracht.
Ist ja nicht so, dass man mit Waffen umgeht, wie beim Jagdschein.

Gruß
Simon
 
Meines Wissens schaut es in Bayern so aus:

Die Gemeinde KANN bei erstmaliger Beantragung eines Fischereischeines ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen.
Sprich wenn die Gemeinde es verlangt brauchst du eines.
Eigentlich ist ein Führungszeugnis aber nicht nötig, aber sieh selbst...


Siehe VwVFiR 11.2.2:

Die Gemeinde hat grundsätzlich die Möglichkeit, Antragsteller zur Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes aufzufordern oder (soweit die Aufforderung nicht sachgerecht ist oder erfolglos bleibt) selbst ein Führungszeugnis einzuholen (§ 31 Bundeszentralregistergesetz). Die Beiziehung eines Führungszeugnisses wird im Grundsatz nur in Betracht kommen
-
unter Berücksichtigung der Verhältnisse des konkreten Einzelfalls vor der erstmaligen Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit für eine Person, die noch keinen vollgültigen Fischereischein hatte (Ausnahme: § 2a Satz 1 Nr. 4 AVFiG) oder
-
sofern im Einzelfall Anlass zur Annahme besteht, dass Eintragungen im Führungszeugnis Anhaltspunkte gegen die Geeignetheit des Antragstellers zur ordnungsgemäßen Ausübung des Fischfangs ergeben könnten.
Auf die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der Auskünfte aus dem Zentralregister an Behörden (§ 44 Bundeszentralregistergesetz) wird hingewiesen.
 
Das wäre dann wohl geklärt:klatsch
Dann hoffen wir mal das beste, nicht das ich dann noch länger warten muss..
 
Hi,
also ich hab meinen Angelschein mit 15 gemacht und musste ihn letztes Jahr neu beantragen, weil ich meinen anscheinend beim Nachtangeln verlegt habe, und habe beide male kein Führungszeugnis gebracht.
Ist ja nicht so, dass man mit Waffen umgeht, wie beim Jagdschein.

Gruß
Simon

Hier geht es auch nicht um den Umgang mit Waffen, sondern um einschlägige Vorstrafen, wie z.B. Tierquälerei, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Wilderei, etc.
Finde das eigentlich auch vollkommen richtig, denn wer vorher schon gezeigt hat, dass er keinen Respekt vor anderen Lebewesen hat, sollte auch keinen Angelschein bekommen!
 
Hauptsächlich gehts um einen Eintrag wegen Tierquälerei.....sollte deine gemeinde eines verlangen dann is das ok. Nicht jede gemeinde verlangt eines....ich habe keines gebraucht.
 
Ja aber am Ende hilft es doch alles nichts
In meinem Kurs hab ich paar Halbstarke gehabt die lautstark damit angegeben haben
das ihr neuer Lieblingssatz wird aufgepasst: der war nicht mehr Lebensfähig!
Was willst denn mit solchen Leuten machen? Die schieben den Haken mit Absicht weiter rein und nehmen mit was geht:mad:
 
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