Landesfischereiverordnungen -  Was versteht man unter "Wildem Campen"?

Hecht 996

BVB 4ever
Hi,

Ich hätte da mal ne frage. Was versteht man unter wildem campen? Bei mir im umkreis steht in den meisten erlaubniskarten dass wildes campen verboten ist. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob es nun erlaubt ist sein brolly aufzubauen fürs nachtangeln und für mehrtägige ansitze. Ich denke mal wenn man alles in Ordnung hält und keinen Müll hinterlässt dürfte es keine Probleme geben, oder wie seht ihr das?

Danke im Vorraus für eure Antworten :)
 
Als wildes Campen wird ein Übernachten in Wohnmobilen, Wohnwägen, Zelten oder zeltähnlichen Behausungen (Pavillion, Bivy, Anglerzelt, Zelt ohne Boden usw etc) auf nicht dafür vorgesehenen Plätzen/Orten angesehen, heißt außerhalb von Campingplätzen oder ähnlichen Einrichtungen ist Campen/Zelten nicht erlaubt, eine Ausnahme bilden Angler an Gewässern, an denen dies erlaubt ist.
In den meisten Ländern Europas ist Kampieren außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen (Wildes Campen) nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen gestattet.
Findet das Campen im Wald oder auf privatem Grund statt, so treten andere Vorschriften in den Vordergrund. Demnach können von Ordnungswidrigkeiten nach den (Landes-)Wald- oder Naturschutzgesetzen bis hin zu Straftaten wie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verschiedene Vorschriften tangiert sein. Dies gilt auch für typische Begleithandlungen wie das Entzünden eines Lagerfeuers oder das Hinterlassen von Abfall.

In einigen wenigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderer, Radfahrer, Kanufahrer etc.) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern diese außerhalb von Naturschutzgebieten stattfindet.

Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Camping

In obigem Link kann man alles darüber nachlesen!
 
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Als wildes Campen wird ein Übernachten in Wohnmobilen, Wohnwägen, Zelten oder zeltähnlichen Behausungen (Pavillion, usw etc)auf nicht dafür vorgesehenen Plätzen/Orten angesehen, heißt außerhalb von Campingplätzen oder ähnlichen Einrichtungen ist Campen/Zelten nicht erlaubt.

So sehe ich die Sache auch.
Und da spielt es keine Rolle, ob man den Platz sauber halten würde oder nicht.
Nur auf ausgewiesenen Plätzen wäre ein reguläres Campen möglich, alles andere wäre illegal und als "wildes Campen" einzustufen.
 
hmmmmm.....da meld ich mal ganz leise Zweifel an und werfe den Begriff des "Lagerns" in den Ring:)

Sollte es nicht ausdrücklich durch Schilder, Naturschutzgebiete etc. verboten sein, dürfte meiner Meinung nach einer Übernachtung am Wasser, mit einem Wetterschutz in Verbindung mit Angeln nichts im Wege stehen.

Ist mit Sicherheit eine Grauzone, aber Lagern ist in Verbindung mit einer anderen Tätigkeit zu sehen (z.B. wandern) und darunter dürfte auch das Angeln fallen.....somit nicht illegal.
 
Rechtslage in Deutschland auf wild-campen.de Irgendwo hab ich noch gelesen, dass es für den Begriff "wildes campen" in DE keine eindeutige Definition gibt, es ist also auch, aber nicht nur, Auslegungssache.
 
Es gibt einige wenige Bundesländer, ich weiß es sicher von Brandenburg und ich glaube Mc-Pomm und S-H, die es Wanderern und Wasserwanderern erlauben für EINE Nacht auch "wild" zu zelten. Wie da genau der Worlaut ist weiß ich nicht, aber Angler stehen sicher nicht dabei.
Die Ausrede der großen Angelbivis von wegen kein fester Boden ist auch humbug, das ist klar zelten, da rundum komplett zu.

Bleibt also: eigentlich darf man es nicht, wegen einer Nacht sagt meist aber sicher keiner was (kann aber auch anders sein). Wenn man dann nur einen halb geschlossenen Windschutz/großen Angelschirm hat dürfte es sowieso keine Probleme geben.
Wer aber ein riesiges Bivi aufbaut und dann 5 Tage am selben Platz hockt fällt auf und zieht evtl. den Unmut des Försters/Kontrolleurs auf sich.
Wer dann im Sommer bei höchster Waldbrandwarnstufe dann noch den Kocher vorm Zelt und die Kippe im Mundwinkel hat, der darf sich auch über empfindliche Geldstrafen nicht mehr wundern.

Was ich eigentlich sagen möchte: selbst wenn man mal gegen eine Regel verstößt, sollte man versuchen dies in einem unauffälligen Rahmen tun. Eben nur eine Nacht, oder wenigstens tagsüber die Behausung abbauen, diese so klein und unauffällig wie möglich halten. Keinen Müll rumliegen lassen, kein Lagerfeuer (im Sommer evtl. eben auch keine Gaskocher und nicht rauchen), ruhig verhalten, seine Kacke vergraben, keine Fischabfälle rumliegen lassen etc.
 
hmmmmm.....da meld ich mal ganz leise Zweifel an und werfe den Begriff des "Lagerns" in den Ring

Lagern wird auch dort beschrieben, siehe Link von Fürstenwalder.

Lagern= Rasten, Ausruhen (als Wanderer, Radfahrer oder Kanute verständlich)
Dies trifft aber beim Angeln nicht zu, wäre also demnach auch nicht legal, da besagter Angler ja nicht nach einer Übernachtung verschwindet und den Platz (sauber) verläßt, sondern sein Camp meist für mehrere Tage einrichtet und da liegt das Problem begraben, deshalb wird dies als Camping angesehen.



Am Wasser sieht es allgemein anders aus, als dies im Regelfall bei "normalen" Durchschnittsbügern, also Nichtanglern ist.

Demnach ist es wie in der Fischerei Ländersache und so auch verschieden geregelt.

Desweiteren steht es ja auch oft in den gewässerspezifischen oder vereinsinternen Regeleungen geschrieben, was erlaubt ist, und was nicht.
An das sollte man sich auch halten.

In meiner Ecke gibt es Gewässer, an denen es Anglern erlaubt ist in ihren Wetterschutz am Gewässer zu Nächtigen.
Allerdings dürfen diese keinen Boden haben, keine Lagerfeuer entzündet werden, kein Müll abgelagert werden, keine Bäume/Sträucher oder Schilf entfernt werden.
Zudem ist es in Landschafts- oder Naturschutzgebieten verboten ein "Anglercamp" einzurichten.


Viele Vereine verbieten es aber mittlerweile, kein Wunder, wenn man sieht, wie die Plätze zum Teil hinterlassen werden oder wurden, und sich diese sogenannten Angler am Wasser aufführen!
Da heißt es dann um 1Uhr zusammenpacken, sich vom Gewässer entfernen und um 5Uhr darf man wieder aufbauen und weiterangeln, während der Sommerzeit.
 
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Hallo , wenn Zelte den ganzen Tag stehen wenn auf der Tageskarte Campen verboten steht dann bitte Bivys nehmen ohne Boden. Da kann keiner was machen so habe ich es zumindest bei der Fischereiaufseher Prüfung gelernt. Lagerfeuer und Grillen ist verboten. Wenn du aber wie gesagt nur ein Bivy ohne Boden aufbaust Übernächtigst und am nächsten Morgen wieder abbaust dürfte keiner was dagegen haben. Soweit wie das Nachtangeln erolaubt ist.
 
...Bleibt also: eigentlich darf man es nicht, wegen einer Nacht sagt meist aber sicher keiner was (kann aber auch anders sein). Wenn man dann nur einen halb geschlossenen Windschutz/großen Angelschirm hat dürfte es sowieso keine Probleme geben...

Schịrm1 der; -(e)s, -e
1. eine Vorrichtung aus einem großen Stück Stoff, das über einen meist runden Rahmen gespannt ist, und einem Schaft (mit Griff). Sie dient als Schutz vor Regen od. Sonne
|| K-: Schirmgriff, Schirmhülle
|| -K: Regenschirm, Sonnenschirm; Damenschirm, Herrenschirm; Gartenschirm
2. der Teil der Lampe (meist aus Stoff od. Kunststoff), der über und seitlich der Glühbirne ist, damit diese nicht blendet
|| -K: Lampenschirm
3. eine Art Schild, das vor sehr hellem Licht od. vor starker Hitze schützt
|| -K: Augenschirm, Ofenschirm, Schutzschirm
4. der Teil einer Mütze, der Augen und Stirn (meist gegen die Sonne) schützt
|| K-: Schirmmütze


:idee: Da ein Großteil der heutigen Zelte ein Gestell/Rahmen aus Alu haben, über die der Stoff gespannt ist, sind es auch Schirme :)
Sollte der Stoff mit Hilfe des "Gestänges" (Glasfieberstangen wie z.B. bei Igluzelten) gespannt werden, sieht das schon anders aus ;)

mfG Lazlo
 
Mein Zelt zum Trekken hat auch nen Alugestänge (wie jedes vernünftige Zelt, 10€ Aldi Teile mal nicht mitgerechnet), ist es deswegen jetzt kein Zelt? Sollte ich etwas einen teuren Schirm besitzen?
Ein Zelt definiert sich über die rundum geschlossene Bauform, ob Boden oder nicht ist dabei übrigens Wurst. Ein Windschutz hingegen ist nach mind. einer Seite offen.
 
Lazlo,
Schịrm
der; -(e)s, -e
1. eine Vorrichtung aus einem großen Stück Stoff, das über einen meist runden Rahmen gespannt ist, und einem Schaft (mit Griff).
mfG Lazlo
Lazlo
ich glaube fest daran, dass du mit deiner Sichtweite scheitern würdest, vor Gericht, denn ein Zelt oder Wetterschutz hat keinen Schaft mit Griff und das Wörtchen "und" bedeutet, dass es ein Rahmen mit Stoffbespannung und mit einem Griff sein muss ;-)
 
Mein Schirmzelt mit herausnehmbarem Boden hat einen Schaft bzw. Griff.
Trotzdem glaub ich, dass Campen nicht direkt mit einem Zelt in Verbindung stehen muss, sondern das auch ein Schirm zum "Tatbestand" ausreicht...aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Und mit einem Verein oder Aufseher über Schirm, Zelt, Campen bla zu streiten, wäre mir zu doof.
 
Lazlo
ich glaube fest daran, dass du mit deiner Sichtweite scheitern würdest, vor Gericht, denn ein Zelt oder Wetterschutz hat keinen Schaft mit Griff und das Wörtchen "und" bedeutet, dass es ein Rahmen mit Stoffbespannung und mit einem Griff sein muss ;-)

Was vor Gericht passiert kann ich Dir nicht sagen.Fakt ist jedoch, dass die Wasserschutzpolizei dies (bis jetzt) akzeptiert hat und das seit Jahren :peace:

ps.:
-wo am "Schirm" sich der Schaft mit Griff befindet ist doch nicht vorgeschrieben.
-warum sollte man so eine Grauzone nicht nutzen, die "Großen" in Politik und Wirtschaft gehen doch mit gutem Beispiel voran ...

mfG Lazlo
 
Ganz einfach : unter wilden Campen versteht man aufstellen von Zelten in Gebieten wo es nicht gestattet ist.
Wie erkennt man solche "Gebiete"?
Sind diese Gebiete gekennzeichnet bzw. darf man dann überall wo kein Verbotsschild ist aufbauen?
Was ist mit Schirmen, Planen als Wetterschutz usw.?
"Ganz einfach" ist in dem deutschen Vorschriftenwahn wohl ein Wunschgedanke :prost

mfG Lazlo
 
bei uns in Sachsen stehen die Infos im Gewässerverzeichniss ob Campen verboten ist oder nicht! Es ist aber auch mit Schildern am Gewässer gekennzeichnet. Lustig ist nur die Regelung Wetterschutz und Zelt! Ich habe ein "Ruck Zuck Zelt" mach ich den Boden rein Campe ich mach ich den Boden raus habe ich ein Wetterschutz. Sprich ich kann mein Ruck Zuck Zelt ohne Boden aufschlagen aber eine Strandmuschel nicht weil die haben ja ein Boden:tocktock::tocktock::tocktock: armes Deutschland
 
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