Landesfischereiverordnungen -  Was versteht man unter "Wildem Campen"?

Das Problem ist, laut dem Bayr.FischG bist du sogar verpflichtet, ihm die Fische in deinem Auto zu zeigen.

In meinem Auto wühle ich oder mal ein Sheriff, aber kein anderer!
Des weiteren, in meinem Auto sind keine Fische und kommen auch keine Fische, die die entnommen werden, landen gleich auf dem Grill.:leck
 
Nun lassen wir mal die Ruten weg...wie nennt man es jetzt? Wahrscheinlich Campen?
Meine persöhnliche Meinung: Campen sollte unter strengen Auflagen generell öfter erlaubt werden.Jedoch nicht nur für Angler.
Warum?...ich wünsche mir viel mehr Naturverständnis!

Ich hab mal eingekürzt auf das wesentliche.


In Brandenburg ist z.B. eine Nacht im Zelt für Wanderer und Paddler erlaubt, wenn sie unterwegs sind und nicht mehr als eine Nacht an der selben Stelle bleiben.
So kann man vermeiden, das sich Leute irgendwo längerfristig häuslich einrichten (denn ob man dann wirklich Wandern war kann ja kaum jemand überprüfen, ob man am nächsten Tag immer noch da ist aber leicht).
Und das ist auch nur machbar, weil BB recht große Waldflächen hat, wo das niemanden stört wenn eine kleine Personengruppe mal zelten will.

In anderen Bundesländern die deutlich dichter besiedelt sind, würde dies wenn man eine generelle Öffnung anstrebt, vermutlich dann öfters zu Problemen führen, weil die vorhandenen Waldgebiete nicht ausreichen würden, um so vielen Menschen ein Plätzchen für die Nacht zu bieten zumal bei einer Erlaubnis für alle auch entsprechendes Klintel angezogen wird (eine Nacht saufen im Wald mit den Kumpels, mal schön Lagerfeuer machen mit den Kindern, Müll würde sowieso liegen bleiben, etc.).

Der typische Deutsche ist inzwischen auch schon so entfremdet von der Natur, das ja sogar die Schweden Probleme mit dem Verhalten der Urlauber aus Dt. haben, es gibt wohl imemr wieder Überlegungen das Jedermannsrecht dort weiter einzuschränken, einfach weil es von vielen Touristen als Freifahrtschein ohne Verantwortung verstanden wird, statt als das Recht im Einklang und mit Respekt vor der Natur sich in dieser frei zu bewegen.
 
Ist doch ganz klar beschrieben, umzäuntes Gebiet ist Tabu, da muß er die Polizei verständigen.
Oh, das mit dem umfriedeten Gelände hab ich übersehen. Danke. Ist geändert.
Wer sich an die geltenden Bestimmungen und Gesetze hält, hat nichts zu befürchten!
Genau auf die Aussage habe ich gewartet. "Wenn du nix zu befürchten hast" .. kann doch jeder FA mit ner Schulung und de facto Polizeibefugnis problemlos in mein Auto sehen und man zwingt mich per Gesetz zu etwas, wozu in anderen Bundesländern richterliche Beschlüsse nötig sind. Und droht mir bei Nichtbefolgen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Man unterstellt jedem, dass er ein Fischdieb (o.ä.) ist und will sich mit einem Blick ins Fzg davon überzeugen, dass der Betreffende keiner ist. Sorry, die Unschuldsvermutung geht andersrum. Willkommen im gläsernen Bürgerfreistaat Bayern.

Da frag ich mich, wieso der Staat Dänemark vor drei vier Jahren Schelte bekommen hat, weil er mit der Begündung "Grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung" die Grenzkontrollen wieder eingeführt hat. Um sie auf Grund des europäischen Gemeckers wieder abzuschaffen. (Allerdings war dazu ein Regierungwechsel nötig). In Bayern dagegen ists ok, wenn ein FA in meinem Auto rumschnüffelt.

In meinem Auto wühle ich oder mal ein Sheriff, aber kein anderer!
Diese Einstellung zum Problem kann dir in Bayern eine Geldstrafe einbringen, wenn du ihm den Kofferraum nicht öffnest, damit er Einsicht nehmen kann.
Des weiteren, in meinem Auto sind keine Fische und kommen auch keine Fische, die die entnommen werden, landen gleich auf dem Grill.:leck
Du sagst es ihm, dass du keine Fische drin hast. Dann stellt er sich auf den Standpunkt, dass du ihm ne Geschichte erzählst. Bereits in diesem Moment bist du Verdächtiger einer Straftat, Fischwilderei, denn er kann dir unterstellen, dass du ihn anlügst und Fische in deinem Fzg. hast, die da nicht sein dürften. Er hat ja nicht gesehen, dass da keine Fische in deinem Fzg sind. Was das bedeutet, dürfte dir klar sein.
Außerdem hast du Angelzeug in deinem Auto, dass darf er auch besichtigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
z.B. hier:

Zitat Raubfischhunter:
"Nein zahlt er nicht weil du du dazu verpflichtet bist mir dein Auto zu zeigen dein Handschuhfach aufzumachen mir einen Blick unter den sitz machen zu lassen ect.pp"

Genauso wie du aus keinem Gesetztestext herauslesen kannst, das ein FA im auto rumwühlen darf, kann ich hier nicht rauslesen, dass er im Auto rumwühlt. Er schreibt von Auto zeigen, Handschuhfach öffnen und unter den sitz schauen! Das geht alles ohne das der FA rumwühlt!
 
Diese Einstellung zum Problem kann dir in Bayern eine Geldstrafe einbringen, wenn du ihm den Kofferraum nicht öffnest, damit er Einsicht nehmen kann.

Das glaube ich nicht, ich habe Jahre in Bayern geangelt und nie kam einer der mein Auto sehen wollte.
Die Kontrollen waren oft, manchmal zu oft.
Kannte man sich etwas, lies das nach.
Wie ich schon schrieb......
Haltet die Regeln ein und man braucht nichts zu befürchten.
Ich habe fertig :)
 
@ Fürstenwalder

Ich selbst habe seit 20 Jahren den Autoführerschein und bin seither mit dem KFZ zum Angeln unterwegs, das Auto wurde noch nicht einmal durch einen FA gesichtet!

Ebensowenig wurden Taschen oder Setzkescher kontrolliert!

Seit meinem 10.Lebensjahr bin ich hier mit meinem Vater, bzw nach Erhalt des Fischereinscheins nach bestandener Prüfung alleine unterwegs, ihr Recht der Kontrolle, also auf eine Sichtigung des Autoinhalts hatte bisher noch nie einer gepocht.

Merke dir, es wird nirgends so heiß gegessen , wie es gekocht wird!

Die meisten FA´s, gerade wenn sie jung und frisch im Geschäft sind denken sie wären sowas wie Hilfssheriffs, bis sie mal an die " richtigen " Angler geraten, so wie User "Raubfischhunter", der auch meint er wäre was besseres, er wird es auch noch lernen, wenn er Grips hat, denn so wie man in den Wald brüllt, so brüllt es zurück!

P.S.:
Bayern=Polizeistaat?
Nicht mehr wie in andere Bundesländer auch !

Auch nicht mehr oder weniger wie Deutschland selbst, dies wird immer mehr zum gläsernen Überwachungsstaat.
Seit "Angie" an der Macht ist, wurde Deutschland immer mehr zum Polizeistaat, ganz nach dem Vorbild der Stasi in der DDR, falls du es noch nicht "bemerkelt" haben solltest, soll keine Ossi-Wessi-Diskussion werden, denn ich habe hüben wie drüben gute Freunde und Verwandte, zumal nach fast einem Vierteljahrhundert der Wiedervereinigung sollte das Thema endlich mal begraben werden!
Ich könnte nur immer Lachen, wenn sie sagt oder liest " Im Namen des Deutschen Volkes", nur komisch, ich kann mich nie daran erinnern jemals zu irgendwas nach meiner Meinung oder meinem Standpunkt befragt worden zu sein!

Oder wurdest du mal zu irgendwas befragt?
 
Zuletzt bearbeitet:
"
29.7.2 Die Befugnisse nach Art. 87 Abs. 2 FiG stehen den Fischereiaufsehern gegenüber allen Personen zu, die auf, an oder in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten angetroffen werden. Die Wahrnehmung der Befugnisse nach Art. 87 Abs. 3 FiG setzt den begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften nach Art. 87 Abs. 1 FiG voraus. Dabei dürfen Zwangsmaßnahmen nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur insoweit angewandt werden, als mildere Mittel nicht oder nicht erfolgversprechend einsetzbar ist."

Ein ganz interessanter Passus, wie ich finde. FA-Raubfischhunter sollte sich den mal in aller Ruhe zu Gemüte führen.
 
Das glaube ich nicht, ich habe Jahre in Bayern geangelt und nie kam einer der mein Auto sehen wollte. Die Kontrollen waren oft, manchmal zu oft. Kannte man sich etwas, lies das nach. Wie ich schon schrieb...... Haltet die Regeln ein und man braucht nichts zu befürchten. Ich habe fertig :)
Es geht nicht darum, ob es noch nie von dir verlangt wurde, auch nicht darum, ob ich mich an die Regeln halte oder nicht. Es geht darum, dass in Bayern ein simpler FA Rechte hat, die nicht einmal einem Polizisten in deinem Bundesland zustehen. Hast du z.B. deinen Sanikasten/ Warndreieck aufm Rücksitz liegen und zeigst es ihnen auf Verlangen vor, haben die Polizisten in deinem Bundesland überhaupt kein Recht, zusätzlich noch zu verlangen, in deinen Kofferraum sehen zu dürfen. Einzig und alleine der Zoll hat bundesweit das Recht und darf auf Verlangen in dein Fahrzeug sehen. Und in Bayern der FA.

@ Jack, den Unsinn mit Angie, Stasistaat und so hättest du dir sparen können.

"
Art. 87 Abs. 3 FiG setzt den begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften nach Art. 87 Abs. 1 FiG voraus.
Da stellt sich die Frage, wenn du seinen Wunsch ablehnst, in dein Auto zu sehen, begründet das schon den Verdacht?
 
Zuletzt bearbeitet:
:))

Leute wie alt seit Ihr eigendlich!??

Warum Disskutiert ihr eig. über so einen ******? Was wer darf oder nicht steht doch im Gesetz!

Er darf zwar nicht dein Auto selbst durchsuchen aber wenn er es verlangt bist du verpflichtet ihn dein Angelgerät zu zeigen genauso wie die Fische /Eimer welche sich im Auto befinden.

Anders schaut es wieder aus wenn er zu 100% weis das du Untermassige Fische oder zuviele Fische mitgenommen hast dan hat er auch das Recht dir den Schlüssel zu nehmen und den Kofferraum selbst zu öffnen dann braucht er nicht mal die Polizei dazu holen weil Gefahr in Verzug ist.

Aber ich Denke wenn einer nichts zu befürchten hat dann zeigt jeder Automatisch sein Zeug her den wenn man nichts zu verbergen hat dann entlasstet man sich doch nur selbst besser kann es doch gar nicht sein.

Ich wenn an einen Gastgewässer fahre und einer will alles sehen von mir dann gefällt es mir auch nicht besonders aber ich fange da gar nicht das Disskutieren an weil ich weiß das ich dazu verpflichtet bin. Und wenn einer 100% gegen das Kontrollieren ist dann finde ich soll er sich ein Privatwasser kaufen da hat keiner das Recht zu Kontrollieren und gut ist.

Dan zum Thema befahren von Irgendwas. Raubfischhunter du hast genauso kein Recht Privatwiesen,Acker zu befahren wie der Angler auser du hast die Genehmigung vom Bauer oder Eigentümer. Anders schaut es wieder aus bei Landwirtschaftlichen Wegen wo nur Landwirtschaftlicher Verkehr Freigegeben ist. Waldweg, Schotterweg ect.pp aber auch nur wenn du in Rahmen einer Kontrolle Unterwegs bist anstonsten Tabu!!!

Es gibt Fischereuaufseher die meinen sie müssen Wilde Sau spielen und dürfen alles und haben alle Rechte, es gibt aber auch Angler die meinen sie müssen Fischereiaufseher keine Folge leisten oder sich quer stellen da sie sich für was besseres halten obwohl ein Fischereiaufseher ein Kontrollorgan ist und alles darf was die Polizei darf Thema Kontrollieren von Angelnden so hat die Polizei um einiges mehr recht aber wir reden hier ja von Angeln. Mir hat mein Ausbilder gesagt das ein Fischeeiaufseher sowas ist wie eine Hilfspolizei im "Angelverkehr" wenn ich das mal so sagen darf.

Und zum Thema Handschuhfach noch wenn ein Fa dein Handschuhfach sehen will dan bist du rechtlich genauso verpflichtet ihn das zu zeigen wie deinen Kofferraum was aber nicht heißt das er darin rumwühlen darf. Ob sich der Fa damit lächerlich macht steht auf einen anderen Blatt Papier.

Geht doch alle einfach miteinander Respektvoll um und es gibt keinerlei Probleme. Sowie man es in Wald reinruft kommt es meist zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
:))

Leute wie alt seit Ihr eigendlich!??

Warum Disskutiert ihr eig. über so einen ******? Was wer darf oder nicht steht doch im Gesetz!

Er darf zwar nicht dein Auto selbst durchsuchen aber wenn er es verlangt bist du verpflichtet ihn dein Angelgerät zu zeigen genauso wie die Fische /Eimer welche sich im Auto befinden.

Anders schaut es wieder aus wenn er zu 100% weis das du Untermassige Fische oder zuviele Fische mitgenommen hast dan hat er auch das Recht dir den Schlüssel zu nehmen und den Kofferraum selbst zu öffnen dann braucht er nicht mal die Polizei dazu holen weil Gefahr in Verzug ist.


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Du fragst, warum wir diskutieren?

Weil in den Köpfen Mancher Müll geistert, den sie dann auch noch aufs virtuelle Papier bringen.....so wie Du.....siehe oben:confused:

Übrigens....noch ne Frage an Dich "Zander-Hecht-Barsch".....warum hast Dich eigentlich neu angemeldet?

Hats Dir als "Raubfischhunter" keinen Spaß mehr gemacht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Übrigens....noch ne Frage an Dich "Zander-Hecht-Barsch".....warum hast Dich eigentlich neu angemeldet?

Hats Dir als "Raubfischhunter" keinen Spaß mehr gemacht?

Soweit ich lesen kann in der IG Oberpfalz kommt Raubfischhunter aus 92286 Rieden ich aus 92421 Schwandorf. Ich weiß ja nicht was es dich angehen soll aber ich kann dir gerne meinen Fischereischein schicken da steht SCHWANDORF
 
Hast du z.B. deinen Sanikasten/ Warndreieck aufm Rücksitz liegen und zeigst es ihnen auf Verlangen vor, haben die Polizisten in deinem Bundesland überhaupt kein Recht, zusätzlich noch zu verlangen, in deinen Kofferraum sehen zu dürfen.

Doch, die Möglichkeit gibt es. Jedoch nicht in jeder Situation. Aber ich will hier auch niemand mit Polizeirecht langweilen. :prost Man sollte aber nicht mit Halbwissen hausieren gehen, lieber Fürstenwalder. ;) Aber ich kann nachvollziehen, was du damit zum Ausdruck bringen willst. Ich müsste mir die Rechtsgrundlage der FA in Bayern noch mal ansehen. Aber was man hier liest, wie es in Bayern rechtlich aussehen soll...da rollen sich einem wirklich die Fußnägel auf!
 
Anders schaut es wieder aus wenn er zu 100% weis das du Untermassige Fische oder zuviele Fische mitgenommen hast dan hat er auch das Recht dir den Schlüssel zu nehmen und den Kofferraum selbst zu öffnen dann braucht er nicht mal die Polizei dazu holen weil Gefahr in Verzug ist.

100% kann er es nicht wissen, würde er die Fische sehen, könnte er auch Fotos machen als Beweis und die Polizei rufen. Bleibt also das vermutet wird das jemand verbotenes im Auto hat. Vermutungen und Spekulationen begründen jedoch nicht die Anwendung des Begriffes von Gefahr im Verzug, dies wäre rechtswidrig.
Gleichzeitig, bei 100% Wissen, sprich er hat die Fische im Auto gesehen, besteht kein Grund einer selbsttätigen Durchsuchung, da diese zur Beweissicherung nicht nötig ist, diese könnte von der Polizei nach deren eintreffen durchgeführt werden, eine Durchsuchung durch den FA wäre ebenfalls rechtswidrig, da durch kein Gesetz gestattet.
Einzig wo man diskutieren könnte wäre das hindern des Angelfreundes am wegfahren, wenn dieser einpacken möchte, wobei dies durch Einzug der Papiere geschehen sollte und nicht des Autoschlüssels. In den Regelungen die ich kenne ist der FA nämlich nur zur Beschlagnahme von Angelpapieren und Angelgerät befugt, nicht mehr. Einzug Autoschlüssel, ebenfalls rechtswidrig.

Mit dem oben beschriebenen Verhalten würde der FA sich Polizeirechte anmaßen und aus dem Sachverhalt könnte man sicher ne nette Strafanzeige basteln.
 
Vermutungen und Spekulationen begründen jedoch nicht die Anwendung des Begriffes von Gefahr im Verzug, dies wäre rechtswidrig.
Das steht wo? Wenn dem so ist, kann er nach der Antwort: "Im Auto sind weder Fische, noch Behälter noch Angelzeug" eigentlich nix mehr machen. Denn er darf nur verlangen, vorgenanntes zu sehen, nirgendwo steht, dass ich ihm das Fzg. öffnen muss, damit er die Richtigkeit meiner Aussage überprüfen kann. :engel
Einzig wo man diskutieren könnte wäre das hindern des Angelfreundes am wegfahren, wenn dieser einpacken möchte, wobei dies durch Einzug der Papiere geschehen sollte und nicht des Autoschlüssels.
Meine Zulassung, da darf er mal dran schnuppern. Mehr nicht. Nirgendwo steht geschrieben, dass er die beschlagnahmen, geschweige denn überhaupt meine Zulassung verlangen darf. Oder meinst du mit "Papiere" den Fischereischein?
Was er darf, ist deine Identität feststellen, also den Personalausweis verlangen, aber da man lt. Personalausweisgesetz keinen haben muss, tuts auch ein Reisepass und da steht keine Adresse drin ;-) Dafür allerdings eine eindeutige Nummer.
Das so ein simpler FA übehaupt die Ident. feststellen darf, halte ich persönlich für fragwürdig.
Doch, die Möglichkeit gibt es.
Ja, bei z.B. angeordneten Kontrollen des Innenministeriums. :augen Ich red hier aber nicht über Ausnahmen, sondern den Standard. Das hat nix mit "Halbwissen" zu tun :augen
Vielleicht sollte ein Admin mal die IP checken...
Und dann? Schon mal was von dynamischen IP's gehört? Wie war das mit dem
? :augen
 
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