Blubberbarsch
Super-Profi-Petrijünger
Bist du sicher das es nur der Boden entscheidet? Wäre nett wenn du mal die entsprechenden Vorschriften verlinkst, ich würde mir das gerne mal durchlesen.
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Du darfst überall da aufstellen, wo das Schild steht, "Hier erlaubt". Wurde das nicht schon geschrieben hier?Wie erkennt man solche "Gebiete"? Sind diese Gebiete gekennzeichnet bzw. darf man dann überall wo kein Verbotsschild ist aufbauen?mfG Lazlo
Das einschlägige Gesetz ist meist das Landes-Waldgesetz des entsprechenden Bundeslandes. Was dort nicht geregelt ist wird durch das Bundes-Waldgesetz bestimmt. Daher kann es sein, dass in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands unterschiedliche Regelungen zum Campen in der Wildnis existieren.
Generell kann man aber sagen:
Auf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten.
Da zelten/campen einen vorübergehenden Wohnsitz darstellt, hat das mit dem Schutz vor Umwelteinflüssen (Regen, Schnee, Wind, Sonnenstrahlung, usw.) während der Ausübung eines Hobbys angler nichts zu tun Wir zelten ja nicht, sondern haben einen Wetterschutz beimAuf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten
Und zum Thema Wetterschutz hat der LAVB folgende Meinung:Da zelten/campen einen vorübergehenden Wohnsitz darstellt, hat das mit dem Schutz vor Umwelteinflüssen (Regen, Schnee, Wind, Sonnenstrahlung, usw.) während der Ausübung eines Hobbys angler nichts zu tun Wir zelten ja nicht, sondern haben einen Wetterschutz beim mfG Lazlo
6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen
Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese
Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet, über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt, gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt. Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.
Bist du sicher das es nur der Boden entscheidet? Wäre nett wenn du mal die entsprechenden Vorschriften verlinkst, ich würde mir das gerne mal durchlesen.
aber ist es nicht total hol eine Strandmuschel darf ich nicht nutzen und ein Zelt ohne Boden darf ich das ist mal wieder typisch deutsch
Wenn ich Bauer wäre, würde ich jeden gandenlos von meiner Saat jagen, der sich darauf breit macht. An Flüssen und Seen ist am Ufer genug Platz für ein Zelt oder Wetterschutz.An den meisten Gewässern wo ich war,
gehts da eher darum, dass Gras nicht platt zu machen bzw. dem Gras mehrere Stunden/Tage das Licht und Sauerstoff zu nehmen...
Denn die Felder um die Gewässer gehören meist direkt Bauern, die sich sonst beschweren...
also seh ich bei bodenfreien "Zelten" keinerlei Probleme, sondern eher einen genialen Kompromiss über den man sich erfreuen sollte.
Seit wann hat ein FA das Recht, von offiziellen Wegen abzuweichen und dem Bauern die Wiese zu zerfahren? Wenn der eine Stunde später kommt um Heu zu machen, geht das da nicht, wo deine Reifen den Gras platt gefahren haben. Der Bauer hat also einen Schadensfall, so gering er auch sein mag.Nichtmal ich als Fa würde die Wiese befahren um zu Kontrollieren obwohl ich das Recht hätte wenn ich im Dienst bin.
Ich bezweifle, dass der Spaziergänger mir dazu eine erschöpfende Auskunft geben kann. Wenn ich sehe, wie hier die Meinung auseinander gehen, dann ist es auch fraglich, ob der Angelkollege am Wasser genau Bescheid weiß. Und die, die was zu sagen haben, brauch ich eigentlich auch nicht fragen, wenn es um öffentlichen Grund und Boden geht, denn die Regelung, Zelt aufbauen nur da, wo es erlaubt ist und Wetterschutz bis 12h, ist eindeutig. Zumindest im Land Brandenburg. In anderen Bundesländern dürfte es aber fast genauso sein. Bei Privatbesitz gilt diese Regelung nicht, auch wenn kein Zaun um die Wiese ist. Es ist also nur wichtig zu wissen, wem gehört das Stück Land. Ist es Privatbesitz, kann man sich die Erlaubnis einholen.Frag Leute die an den Gewässern unterwegs sind, oder noch besser, die da was zu sagen haben!
Seit wann hat ein FA das Recht, von offiziellen Wegen abzuweichen und dem Bauern die Wiese zu zerfahren? Wenn der eine Stunde später kommt um Heu zu machen, geht das da nicht, wo deine Reifen den Gras platt gefahren haben. Der Bauer hat also einen Schadensfall, so gering er auch sein mag.
FA's haben sich genauso an die öffentlichen bzw. freigegebenen Wege zu halten wie der Angler.
So schaut es aus
Nichtmal ich als Fa würde die Wiese befahren um zu Kontrollieren obwohl ich das Recht hätte wenn ich im Dienst bin.
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