Landesfischereiverordnungen -  Was versteht man unter "Wildem Campen"?

Bist du sicher das es nur der Boden entscheidet? Wäre nett wenn du mal die entsprechenden Vorschriften verlinkst, ich würde mir das gerne mal durchlesen.
 
Wie erkennt man solche "Gebiete"? Sind diese Gebiete gekennzeichnet bzw. darf man dann überall wo kein Verbotsschild ist aufbauen?mfG Lazlo
Du darfst überall da aufstellen, wo das Schild steht, "Hier erlaubt". Wurde das nicht schon geschrieben hier?

Wenn nein, findest du hinter dem Link von mir folgende Aussage:
Das einschlägige Gesetz ist meist das Landes-Waldgesetz des entsprechenden Bundeslandes. Was dort nicht geregelt ist wird durch das Bundes-Waldgesetz bestimmt. Daher kann es sein, dass in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands unterschiedliche Regelungen zum Campen in der Wildnis existieren.
Generell kann man aber sagen:
Auf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten.
 
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Fuerstenwalder
Auf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten
Da zelten/campen einen vorübergehenden Wohnsitz darstellt, hat das mit dem Schutz vor Umwelteinflüssen (Regen, Schnee, Wind, Sonnenstrahlung, usw.) während der Ausübung eines Hobbys :-)angler:) nichts zu tun ;) Wir zelten ja nicht, sondern haben einen Wetterschutz beim :angler:

mfG Lazlo
 
Da zelten/campen einen vorübergehenden Wohnsitz darstellt, hat das mit dem Schutz vor Umwelteinflüssen (Regen, Schnee, Wind, Sonnenstrahlung, usw.) während der Ausübung eines Hobbys :-)angler:) nichts zu tun ;) Wir zelten ja nicht, sondern haben einen Wetterschutz beim :angler: mfG Lazlo
Und zum Thema Wetterschutz hat der LAVB folgende Meinung:
6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen
Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese
Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet, über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt, gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt. Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.

Wie sieht das bei anderen Vereinen aus?

Aber, eigentlich ging es ja um wildes Campen und nicht um Wetterschutz beim angeln. ;-)
 
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Frag Leute die an den Gewässern unterwegs sind, oder noch besser, die da was zu sagen haben!

Wenn da in der Vergangenheit "Angler" Party gemacht haben oder gruppenweise welche eingefallen sind und nen Saustall hinterlassen haben, dann tät ich den Satz auch in den Schein schreiben um die Saukerle möglichst schnell und einfach ohne lange Diskussionen vom Wasser wegzukriegen und fernzuhalten. Bei Leuten die man kennt, aus dem Verein und/oder die sich gescheit verhalten kann man dann ja immernoch ein oder zwei Augen zudrücken.

Eventuell besteht auch die Möglichkeit gegen Abend den Schirm aus dem Auto zu holen, aufzubauen und am morgen wieder wegzupacken. Das gleiche gilt für den Schlafsack. Gaskocher und Kochgeschirr muss ja auch nicht allzu offensichtlich rumstehen (z.B. in nen großen Eimer packen). Wie gesagt: Einfach mal mit den Leuten reden und die örtlichen Gegebenheiten beachten. Eventuell gibts auch einfach nur bestimmte Abschnitte wo man nicht will das campiert wird oder wo man an den Verein herangetreten ist das zu unterbinden (Badestrand, Kurpromenade oder wie auch immer...)...
 
Bist du sicher das es nur der Boden entscheidet? Wäre nett wenn du mal die entsprechenden Vorschriften verlinkst, ich würde mir das gerne mal durchlesen.

habe es 2 mal erlebt einmal war ich mit meiner ex Freundin am See wo campen verboten ist und sie hatte eine Strandmuschel mit es dauerte nicht lange und die Polizei war da! Sie sagten uns alles was ein Boden hat läuft unter Zelt! Und das 2 mal wurde ich von FA,s unterwiesen ich sollte doch mein Boden beim Ruck Zuck Zelt raus machen weil ich sonst Zelten würde und das wäre hier verboten! Boden raus gemacht und sie sagten mit ein Lächeln zu mir "siehst und jetzt hast ein Wetterschutz und kannst es stehen lassen"

habe jetzt leider nichts schriftliches gefunden!
 
Mein Freund- ein Karpfenangler und seit einigen Monaten auch FA- hat mir das mit dem Boden auch erklaert.
Ohne Boden ist es kein Zelten.
 
Genau so habe ich das in meiner Fischereiaufseher Prüfung auch gelernt.

Von seinem Zelt einfach den Boden rausmachen und keiner kann dir was anhaben. Außer wenn auf der Tageskarte steht das Aufstellen von Zelten oder Zeltähnlichen Dingen verboten. Bisher kenne ich aber kein Verein der Zelte ohne Böden nicht dulden würde.
 
Ein Zelt ohne boden ist kein zelt sondern ein wetterschutz!;-)
Bei uns im Verein ist das camping verboten aber so kann man es umgehen da wir zwar da schlafen aber wie gesagt nicht im Zelt ( Wetterschutz)!




Ja Die Rechsschreibung ist nicht die beste!
 
Genau ein Regen/Sonnen schutz man kann blöd sein solange man sich zu helfen weis :). Zum Glück ist bei uns das Zelten nicht verboten. Aber ich lasse eh immer meinen Boden herrausen ein Teil weniger wo ich sauber machen muss :)
 
aber ist es nicht total hol eine Strandmuschel darf ich nicht nutzen und ein Zelt ohne Boden darf ich:roll das ist mal wieder typisch deutsch
 
Dazu sage ich jetzt mal nichts aber wenn ich das als Fischereiaufseher sehe muss ich leider was Unternehmen das muss jeder. In erster Linie will ich den Angler nicht an*******en, ich versuche immer die best mögliche Lösung zu finden sodas er damit Leben kann und ich als Fa damit leben kann. Dann kann keiner was sagen dan habe ich was als Fischereiaufseher unternommen und kann somit kein ärger bekommen und der Angler kann in ruhe schön weiterfischen. Ich versuche generell eig. immer Lösungen zu finden ! Außer wenn einer mit zuviel Angeln fischt,ohne Erlaubnisskarte fischt oder mit Lebendigen Köderfisch fischt dann gibt es keine Disskussion und ich bin Knadenlos!!! Aber wenn einer sowas macht dann gehört es ihm nicht anders finde ich.

PS: Strandmuschel haben ja einen Boden da kommt der Boden wieder mit ins Spiel:)
 
aber ist es nicht total hol eine Strandmuschel darf ich nicht nutzen und ein Zelt ohne Boden darf ich:roll das ist mal wieder typisch deutsch

An den meisten Gewässern wo ich war,
gehts da eher darum, dass Gras nicht platt zu machen bzw. dem Gras mehrere Stunden/Tage das Licht und Sauerstoff zu nehmen...

Denn die Felder um die Gewässer gehören meist direkt Bauern, die sich sonst beschweren...
also seh ich bei bodenfreien "Zelten" keinerlei Probleme, sondern eher einen genialen Kompromiss über den man sich erfreuen sollte.
 
ist ja auch richtig so! Und die Gesetze habt ihr FA,s ja nicht gemacht!
Ich lasse jetzt schon immer den Boden bei meinen Zelt raus brauch ich eh nie und ich bin auf der sicheren Seite.
 
Ich muss aber ehrlich auch sagen ich lasse meinen Boden auch immer herrausen obwohl das bei uns nicht verboten ist erstens spar ich mir zeit mit dem mühsammen einbauen bis das er richtig liegt und eben ein teil muss ich nicht sauber machen.

Ich finde mit den Kompromiss können beide Parteien super Leben.
 
genau so seh ich das auch:) der Boden macht sich als Plane zum Abdecken von Angelsachen wenn es mal regnet. eh viel besser
 
So schaut es aus:)

Aber verstehen kann man es auch wo es eben verboten ist gehören meistens die wiesen den Bauern und mir würde es auch nicht passen wenn ein Stück wiese kaputt gemacht wird wegen einem Boden. Nichtmal ich als Fa würde die Wiese befahren um zu Kontrollieren obwohl ich das Recht hätte wenn ich im Dienst bin. Was anderes ist es wo bloß Landwirtschaftlicher Verkehr freigegeben ist aber das macht dem Weg nichts aus wenn ich mit meinen Auto rüberfahre wenn er fette Mähdrescher auch aushält.
 
An den meisten Gewässern wo ich war,
gehts da eher darum, dass Gras nicht platt zu machen bzw. dem Gras mehrere Stunden/Tage das Licht und Sauerstoff zu nehmen...
Denn die Felder um die Gewässer gehören meist direkt Bauern, die sich sonst beschweren...
also seh ich bei bodenfreien "Zelten" keinerlei Probleme, sondern eher einen genialen Kompromiss über den man sich erfreuen sollte.
Wenn ich Bauer wäre, würde ich jeden gandenlos von meiner Saat jagen, der sich darauf breit macht. An Flüssen und Seen ist am Ufer genug Platz für ein Zelt oder Wetterschutz.
Diese Ansicht, dass man das Gras schützen müsse, halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Aus eigenem Erleben kann ich berichten, dass ein Zeltboden über zwei oder drei Tage, also bei einem Ansitz von Freitag bis Sonntag, nicht schadet. Das Gras richtet sich wieder auf. Dagegen ist der Weg zwischen vier Liegen, überdacht nur durch ein altes Zeltgestänge und Planen nach diesen drei Tagen ein schlammiger Trampelpfad, denn dummerweise hat es in den drei Tagen mehrfach geregnet. Von Bewuchs war auf diesem Trampelpfad nix mehr zu sehen.

Nichtmal ich als Fa würde die Wiese befahren um zu Kontrollieren obwohl ich das Recht hätte wenn ich im Dienst bin.
Seit wann hat ein FA das Recht, von offiziellen Wegen abzuweichen und dem Bauern die Wiese zu zerfahren? Wenn der eine Stunde später kommt um Heu zu machen, geht das da nicht, wo deine Reifen den Gras platt gefahren haben. Der Bauer hat also einen Schadensfall, so gering er auch sein mag.
FA's haben sich genauso an die öffentlichen bzw. freigegebenen Wege zu halten wie der Angler.

Frag Leute die an den Gewässern unterwegs sind, oder noch besser, die da was zu sagen haben!
Ich bezweifle, dass der Spaziergänger mir dazu eine erschöpfende Auskunft geben kann. Wenn ich sehe, wie hier die Meinung auseinander gehen, dann ist es auch fraglich, ob der Angelkollege am Wasser genau Bescheid weiß. Und die, die was zu sagen haben, brauch ich eigentlich auch nicht fragen, wenn es um öffentlichen Grund und Boden geht, denn die Regelung, Zelt aufbauen nur da, wo es erlaubt ist und Wetterschutz bis 12h, ist eindeutig. Zumindest im Land Brandenburg. In anderen Bundesländern dürfte es aber fast genauso sein. Bei Privatbesitz gilt diese Regelung nicht, auch wenn kein Zaun um die Wiese ist. Es ist also nur wichtig zu wissen, wem gehört das Stück Land. Ist es Privatbesitz, kann man sich die Erlaubnis einholen.

Ich weiß nicht, warum man da noch ständig Ausreden und Möglichkeiten sucht, um ein Handeln zu rechtfertigen, welches nicht erlaubt ist. Und, mal ganz ehrlich, wer von uns Anglern ist denn schon mal belangt worden, wegen eines Zeltes am Ufer? Selbst die Kontrolleure vom Maxsee bei Müncheberg, zumindest die beiden Cousins, die vor 5-6 Jahren da noch massiv genervt haben, bis sie abgesägt wurden, haben es durchgehen lassen.
 
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Seit wann hat ein FA das Recht, von offiziellen Wegen abzuweichen und dem Bauern die Wiese zu zerfahren? Wenn der eine Stunde später kommt um Heu zu machen, geht das da nicht, wo deine Reifen den Gras platt gefahren haben. Der Bauer hat also einen Schadensfall, so gering er auch sein mag.
FA's haben sich genauso an die öffentlichen bzw. freigegebenen Wege zu halten wie der Angler.

Deine Frage ist mehr als berechtigt !!!

Als FA habe ich mich, wie jeder andere auch, an die geltenden Vorschriften zu halten.
 
So schaut es aus:)

Nichtmal ich als Fa würde die Wiese befahren um zu Kontrollieren obwohl ich das Recht hätte wenn ich im Dienst bin.

Sehr geehrter Herr Möchtegern-Fischereiaufseher,

nicht mal zu Fuß hast Du das Recht dazu, während der Vegetationszeit fremde Wiesen zu betreten.....dies ist eindeutig geregelt im Vertretungsverbot landwirtschaftlicher Flächen während der Vegetationsperiode.

Mein Tipp an Dich: Solltest Du den Schein wirklich haben.....was ich stark bezweifle....geb ihn so schnell als möglich wieder ab. Du tust nicht nur Dir einen Gefallen damit.
 
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