Video Clip -  Es war einmal ...

...andreas.b...

in dubio pro lucio
Gutachter-Kollegium
... ein Anglerverband!


Es war einmal!
Aus unterschiedlichen Gründen wird das Tierschutzgesetz von Vertretern verschiedener Verbände missinterpretiert. Es wird von einigen Tierschutzvertretern in der Art ausgelegt, als ob das Zurücksetzen von Fischen eine strafbare Handlung wäre.

Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt zum catch and release. Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!

Es war einmal!
Angeln ist auch Sport

Sport ist körperliche Betätigung im weitesten Sinne. Auch das Angeln ist von sportlichen Abläufen bzw. Abfolgen geprägt.

Die Frage ist nur, wie wir mit dem Bedeutungsgehalt des Wortes "Sport" umgehen. Sport wird nicht zuletzt durch eine aggressive Medienberichterstattung (z. B. Formel 1, Tennis, Boxen) von der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung mit z. T. gnadenlosem Wettkampf um Preisgeld und Medaillen gleichgesetzt. Davon müssen wir uns ganz bewusst abgrenzen, zumal es beim Angeln immer um den Fisch und damit ein Wirbeltier geht.

Besonders deutlich wird die sportliche Seite z. B. beim Flugangeln, bei dem der Fischer mit seiner Angel oft größere Wegstrecken in schwierigem Gelände zurücklegt. Außerdem darf das Gerät selbst nicht überbeansprucht werden, so dass Schnur und Haken im Fischmaul bleiben, damit keine fischfressenden Tiere, vor allem Vögel, gefährdet werden. Ebenso gilt es, durch das Üben Hänger zu vermeiden, die zusätzliche Gefahren fürs Gewässer bzw. die Tiere darstellen können.

Deshalb sagen wir: Angeln ist auch sportliche Betätigung, weil es bestimmte geistige und körperliche Fähigkeiten erfordert, den Fisch zu überlisten. Diese sind durch wiederholtes Üben mit dem Angelgerät zu verbessern, um es so gut zu beherrschen, dass der Fisch intelligent waidgerecht geangelt und gelandet wird.

Aus diesen Gründen und aus historischer Sicht ist die Bezeichnung "Sportfreunde" auch weiterhin gerechtfertigt.

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sich eine Tür schließt,öffnet sich eine andere.

Und das Licht am Ende des Tunnels... ist bekanntlich der Zug.

Und dann noch so`ne EFFDEPE -Tante! Bin schon gespannt wie die man sich im Spannungsfeld zwischen Freizeitbeschäftigung und Berufsfischerei positioniert.

Wenn die Spinner der Fast Drei Prozent sich auch nur Ansatzweise so verhalten, we man es von ihnen erwartet, ... na dann gute Nacht Marie!

Gleichschaltung und Volkskontrolle in D auf vollen Touren.

N8

VFA
 
guten morgen red scorpien.
du hast nicht nur ein bißchen, sondern i-wie alles verpaßt!!!
sag gute n8 zu angeldeutschland.
unsere neue gentechnikchefin der fdp wird schon neue wkw und wasserstraßen bauen und uns das angeln vermiesen.
in diesem sinne! informiere dich ! idealerweise IMMER VORHER !!!!

der prinz
 
Warum so pessimistisch? Wenn sich eine Tür schließt,öffnet sich eine andere.
Aber manchmal führt der Weg durch diese Tür nicht zu etwas besserem!
Ich verstehe nicht,was ändert sich den für die Mitglieder der Ex-DAV Landesverbände denn ganz konkret?
Ich versuche es dir zu erklären. Ich gebe zu es ist nicht leicht zuverstehen für jemanden der die Unterschiede DAV VDSF/DAFV nicht besonders genau kennt.

DAV:
Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt zum catch and release. Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!
VDSF:
Der gefangene Fisch ist zu bestimmen, zu messen und wenn er maßig ist und keine Artenschonbestimmung besteht, zu betäuben, zu töten und schließlich abzuködern. Untermaßige oder einer Schonbestimmung unterliegende Fische sind vorsichtig zurückzusetzen.

DAV:
Deshalb sagen wir: Angeln ist auch sportliche Betätigung, weil es bestimmte geistige und körperliche Fähigkeiten erfordert, den Fisch zu überlisten. Diese sind durch wiederholtes Üben mit dem Angelgerät zu verbessern, um es so gut zu beherrschen, dass der Fisch intelligent waidgerecht geangelt und gelandet wird.
VDSF:
Der Name „Sportfischer“ ist ein Traditionsname, er diente früher zur Abgrenzung gegenüber den Berufsfischern.

DAV:
Der Deutsche Anglerverband tritt kompromisslos für den Schutz von Natur und Umwelt ein und wirkt aktiv insbesondere für die Erhaltung der aquatischen Lebensräume und der mit ihnen in Verbindung stehenden Biotope in ihren vielfältigen Erscheinungsformen.
VDSF:
Je nach Ziel und Schutzzweck kann die Fischereiausübung beschränkt werden. Etwaige Beschränkungen sind jedoch möglichst einvernehmlich und dem Schutzzweck entsprechend zu regeln; in jedem Fall ist die Hege zu erhalten.

DAV:
Der Deutsche Anglerverband betrachtet es als wichtiges Anliegen, im Interesse eines aktiven Gewässerschutzes bei allen Maßnahmen verantwortlich mitzuwirken, die für die Erhaltung, Gestaltung und Gesundung von Gewässern notwendig sind. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit aller an ihrer Pflege und Nutzung sowie an Umwelt-, Natur- und Tierschutz interessierten Verbände erforderlich.
VDSF:
Das schließt nicht aus, dass es in Einzelfällen wegen unterschiedlicher Auffassungen zu Konflikten zwischen Fischern und anderen Naturschützern kommen kann.

Auch diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen!
VDSF schrieb:
Die organisierte Angelfischerei hat - lange bevor sie der Gesetzgeber verlangte - eine Fischerprüfung für erforderlich gehalten und seit mehr als 50 Jahren für eine umfassende Ausbildung der Angelfischer gesorgt.
Das dürfte auf absehbare Zeit auch das Ende von "touristischem Fischereischein" in MeckPomm und "Friedfischangeln auf Fischereiabgabenachweis" in Brandenburg bedeuten. Nicht umsonst hat sich in Thüringen, mit einem starken VDSF, der "3-Monats-Fischereischein" nie ernsthaft durchsetzen können. Es gab ihn zwar aber die im VDSF organisierten Vereine verkauften keine Erlaubnisscheine!

usw. usf.

Natürlich hat jeder Landesverband seine Gewässerordnung und seine Besonderheiten, die sich nicht von heut auf morgen über Bord werfen lassen, aber dafür ist im Satzungsentwurf des DAFV ja auch eine eindeutige Passage vorgesehen.
Die Landesverbände verpflichten sich, stets darauf hinzuwirken, dass das vom Verband gesetzte Recht von ihren Mitgliedern beachtet wird.
Bei den Mehrheitsverhältnissen in Präsidium und Hauptversammlung des DAFV besteht die realistische Möglichkeit das die bislang im VDSF geltenden Regelungen 'par ordre du mufti' durchgesetzt werden.

Eindeutige Ansagen dazu gab es ja bereits. siehe auch


hä habe ich irgendwas verpasst ???

der DAV bleibt doch bestehen oder ???
Und, jetzt geschnallt?
 
@ andreas.

ich habe die info mal bekommen das der DAV bestehen bleibt egal was passiert, das wa anfang dieses Jahres, deswegen habe ich mich in der richtung nicht weiter informiert.

das der dav jetzt anscheinend " weg vom Fenster" ist ist mir nicht bekannt gewesen.

zu den zeitpunkt meines ersten post hier im trade war die Page http://www.anglerverband.com/ nicht Online.

jetzt beim wiederholten versuch ist nun eine Veröffentlichung zu diesen Tehma Online gestellt und ich habe ihn mir durchgelesen.

Nun ist mir einiges klar und mir ist es leicht "peinlich" das ich von dieser wichtigen information keine Ahung hatte...

so wird es nicht nur mir gehen sonder tausende anderen angler auch.
ich werde morgen/heute (Sonntag) mal zum vereinsvorsitzenden gehen und mir ihn drüber sprechen bzw ihm die infos zutragen.

Tut mir leid für mein unwissen aber ich bin auch nur ein mensch.
zumal das Tehma super aktuell ist da kann der informations fluss ruhig mal ein tag verzögert bei mir eintreffen.


Gruß Oli
 
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