Hechtschonzeit in Bayrischen Forellenbächen?

Troutlover

Profi-Petrijünger
Da der Hecht in diesen kleinen Forellenbach nicht rein gehört durfte er mit mir nach Hause und die Forellen können wieder ohne Sorgen herumschwimmen.


Für mich war es ein gelungener Saisonauftakt und lecker Abendessen hab ich auch noch.:klatsch

So genug geschrieben,möchte ja nicht zu viel von eurer wertvollen Zeit stehlen :hahaha:

LG Patrick

Hallo Patrick,

hat der Hecht in Bayern, nicht wie fast überall zur Zeit, Schonzeit?????

LG

Wolfgang
 
Grüß dich,

klar hat der Hecht normalerweise Schonzeit in Bayern.

Da es sich in dem Fall allerdings um ein Salmoniden-Gewässer handelt, ist diese Schonzeit aufgehoben.
 
Grüß dich,

klar hat der Hecht normalerweise Schonzeit in Bayern.

Da es sich in dem Fall allerdings um ein Salmoniden-Gewässer handelt, ist diese Schonzeit aufgehoben.

Soweit ich es aber weis, darf ein Verein keine gesetzliche Schonzeit aufheben.
Reine Forellenbäche sind in deiner Umgebung auch nicht so wirklich gegeben, wohl eher gewollt und dort stört dann der Hecht.

Auf welche Regelung begründet sich denn diese "Ausnahmegenehmigung" ? Ist der ganze Flusslauf/Bach. eine kommerziell angelegte Sache oder eine natürliche und somit zur Pacht einem Verein übergeben ? Wenn das der Fall sein sollte ist es essig mit "Aufhebung". Vereinsregelung stemmt keine gesetzliche Regelung weg, kann sie jedoch ausdehnen.
 
Bay.Fischereigesetz:in Fließgewässer der Forellen-u. Äschenregion,sowie in Seen mit überwiegenden Salmonidenvorkommen haben Hecht und Aal keine Schonzeit und kein Schonmaß.Ist zwar schon ein paar Jahre her ,dass ich das gelernt habe,müßte aber noch gültig sein.
 
Jo, das kann man. Wenn von Landesfischereiverband ein Gewässer als solches ausgewiesen wird kann man die Räuber zum abangeln die Schonzeit streichen :)
Nur dann sollte unser junger Petrifreund das auch in den Bericht schreiben, erspart den wedelnden Finger ;)
 
Bay.Fischereigesetz:in Fließgewässer der Forellen-u. Äschenregion,sowie in Seen mit überwiegenden Salmonidenvorkommen haben Hecht und Aal keine Schonzeit und kein Schonmaß.Ist zwar schon ein paar Jahre her ,dass ich das gelernt habe,müßte aber noch gültig sein.

Gute Hirnzellen ;)

Ein Auszug aus Mittelfranken:

Bezirksfischereiverordnung für den Bezirk Mittelfranken

vom 31. März 2011 (Mittelfränkisches Amtsblatt 8/2011 S. 54)
Der Bezirk Mittelfranken erlässt auf Grund von § 11 Abs. 4 Satz 1 und § 22 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) in der Fassung der Verordnung vom 3. Juni 2010 (GVBl S. 279, berichtigt S. 309) im Benehmen mit der Regierung von Mittelfranken folgende

V e r o r d n u n g
§ 1 Schonmaßnahme und Schonzeiten

  1. In den mittelfränkischen Fließgewässern wird das
    Schonmaß der Bachforelle auf 28 cm festgesetzt.
  2. In Salmonidengewässern (§ 2) gelten kein Schonmaß
    und keine Schonzeit für Hecht und Aal. Es
    gilt Nr. 2 der Allgemeinverfügung zur Bewirtschaftung
    des Aals in den bayerischen Gewässern des
    Aaleinzugsgebiets Rhein (Allgemeinverfügung Aal)
    vom 21. Oktober 2010 (StAnz Nr. 43).
 
Na, dann ist ja gut:)

Sorry an Allgäu-Fischer:prost

Man lernt halt nie aus !

LG

Wolfgang

So ist es, hab ihm auch schon zum Hecht gratuliert :)

@Fürstenwalder : Jajaja...schau mal auf meine PLZ, hier sind solche reinen Traumgewässer leider ...Öhmm....ja...Mangelware :)

Evtl wenn die Emscher in den nächsten 15 Jahren komplett renaturalisiert wurde....jaja...dann kann man an Besatz denken, aber leider lebe ich in einer Gegend wo das Volk einen Bach, auch wenn er noch so schön ist, als eine Müllkippe ansieht. :(
 
Ich glaube der Titel des Themas dürfte auch "Hechtschonzeit in bay.GEWÄSSERN" und nicht nur Forellenbächen lauten. Hier, wie ich meine ein weiterer Irrtum ganz aktuell aus dem Forum:
https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=567507&postcount=83

Als ich 1997 die Prüfung abgelegt habe war der Stand der Dinge : keine Hechtschonzeit in Fließgew. der Forellen und Äschenregion und in den Seen die den Status eines "Seeforellensees" haben. Das wären :Ammersee ,Chiemsee,Starnbergersee,Walchensee,Königssee und eben auch der Tegernsee.
In diesen Gewässern darf Hecht und Aal auch nicht besetzt werden.
Ich kann in der aktuellen Version des BayFiG nicht ersehen ,dass dies nicht mehr gültig wäre,lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
 
Hi an Alle bin Neu hier, bei euch,bei dieser wunderschönen Seite!!! Also hab am Samstag meine Prüfung gemacht in Oberbayern-Rosenheim. 0 Fehler(Ich weiss bin ein Streber).
Es heisst für Aale und Hechte gelten in Forellenregionen keine Schonzeit und keine Schonmaß.

Vielleicht hab ich euch helfen können..
Bis dann
 
bin Neu hier, bei euch,bei dieser wunderschönen Seite!!! Also hab am Samstag meine Prüfung gemacht
Tach neuer Streber. Gratuliere zur bestandenen Prüfung.
Es heisst für Aale und Hechte gelten in Forellenregionen keine Schonzeit und keine Schonmaß.
Mal abgesehen davon, dass die Frage bereits geklärt ist.. bitte nicht "es heisst" sondern ich weiss oder weiss nicht. Wenn man was weiß, dann möglichst mit Gesetzestext oder Kopie eines Stck Papieres, wo belegt wird, was man sagt. Wenn man sagt, "es heisst" ist der Fragende am Ende nicht wirklich schlauer.. Nur mal so, als Tip fürs schreiben im Forum [/OT]
 
Bei uns in Thüringen ist der fluss an dem ich angle Salmonidengewässer trotzdem hat der Hecht wie auch die Bachforelle Schonzeit bis 1.Mai.
DAs sind komische Gesetze in den Bundesländern?:mad::heulend::crying:confused::(
 
Hier noch der betreffende Gesetzestext des bayrischen Fischereigesetzes (Ausführungsverordnung)dazu.

§ 22 Absatz 2
(2) Auch nach ihrem Fang im betreffenden Gewässer dürfen nicht ausgesetzt werden:

1. Aal und Hecht in Fließgewässern der Forellen- und Äschenregion sowie in Seen, in
denen hauptsächlich Seeforellen und Seesaiblinge vorkommen; Aal darüber hinaus
nicht in Gewässern mit einem sich selbst erhaltenden Edelkrebsbestand,

2. Bachsaibling in Fließgewässern mit einem sich selbst erhaltenden Bestand an
Bachforellen oder Äschen.

Heißt Aale, Hechte und Bachsaiblinge unterstehen an besagten Gewässern weder einer Schonzeit, eines Schonmaßes oder einer Fangbegrenzung, sie müssen also entnommen werden.
Logischerweise ist auch der Besatz an diesen Gewässern mit oben genannten Fischen (Aal, Hecht, Bachsaibling) untersagt, wenn sie die genannten Vorgaben erfüllen.

DAs sind komische Gesetze in den Bundesländern?

Tja, ist in Deutschland eben so, 16 Bundesländer und zum Teil 16 verschiedene Gesetze, da die Fischereigesetze nun mal Ländersache sind!
 
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