Mit wie vielen Ruten darf ich angeln?

Basti2012

Petrijünger
Hallo, ich bin heute einem Angelverein eingetreten. Jetzt wollte ich fragen mit wie vielen Ruten ich angeln darf. Erlaubt sind 3 Stück. Ich bin 17 Jahre alt, habe den Bundesfischereischein und wohne in NRW.

Darf ich jetzt mit 3 oder mit 2 Ruten fischen, da ich noch nicht volljährig bin.

Liebe Grüße
Basti :)
 
Jetzt wollte ich fragen mit wie vielen Ruten ich angeln darf. Erlaubt sind 3 Stück. Ich bin 17 Jahre alt, habe den Bundesfischereischein und wohne in NRW.

Darf ich jetzt mit 3 oder mit 2 Ruten fischen, da ich noch nicht volljährig bin.

Hallo Basti !
Wenn Du Inhaber eines Fischereischein A bist (einen Bundesfischereischein gibt es nicht), lt. Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) 3 Ruten zulässig sind, kannst Du auch mit 3 Ruten angeln. Es sei denn, der Verein hat Sonderregelungen für Sportfreunde unter 18 Jahren festgelegt, was ich mir aber nicht wirklich vorstellen kann.
 
Hallo Basti,

der Verein hat doch sicher eine Satzung, Geschäftsordnung, Jugendordnung o. Ä..
Diese Unterlagen sollten dir ausgehändigt werden wenn du deinen Vereinsausweis erhältst.
Da kannst du dann auch nachlesen.
 
Hallo

wenn ich zu dem Thema die Frage etwas erweitern darf.
In der Angelkarte von meinem Hausgewässer (Biggesee) sind 2 Ruten erlaubt. Soweit klar. Ich darf nur mit 2 Ruten aktiv angeln.
Aber darf ich denn eine dritte Rute mitführen um bei Bedarf einen Strategiewechsel durchzuführen? Oder muss ich dann erst zum Auto latschen und dann meinen Topplatz aufgeben?

v.G.
 
Hallo

wenn ich zu dem Thema die Frage etwas erweitern darf.
In der Angelkarte von meinem Hausgewässer (Biggesee) sind 2 Ruten erlaubt. Soweit klar. Ich darf nur mit 2 Ruten aktiv angeln.
Aber darf ich denn eine dritte Rute mitführen um bei Bedarf einen Strategiewechsel durchzuführen? Oder muss ich dann erst zum Auto latschen und dann meinen Topplatz aufgeben?

v.G.

Du kannst soviele Ruten mit dir führen wie dir lieb ist, solange diese nicht zum Angeln bereit sind, halt zusammengebaut und mit Köder versehen.
 
An deinen Rechten ändert sich nichts. Sobald du das 14. Lebensjahr vollendet hast, einen gültigen Fischereischein hast, hast du dieselben Angelrechte, wie ein Volljähriger. Das kommt auch immer noch darauf an, ob es noch spezielle Regelungen am Vereinsgewässer gibt (z. B. nur eine Spinnrute etc.). Petri! Alles das war zu Thema 1.
 
Zuletzt bearbeitet:
ein vorstand,der seine satzung nicht kennt ist über.:mad:
das ist ja wie nen fahrschullehrer der bei ner roten ampel sagt,
ach egal,fahr mal
 
woher weist du das er seine Satzung nicht kennt, es könnte doch auch sein dass er sich über die gesetzliche Regelung nicht im klaren war!

Aber gut, hoffentlich weist du immer alles, denn sonst, eventuell Rausschmiss.
 
ein korrekter vorstand kennt die gesetze,das ist bei uns zumindes so und wenn ich etwas nicht weiss,dann frage ich unseren korrekten, gebildeten vorstand
 
Ich glaub so langsam komm ich dahinter wieso sich hier so viele verabschiedet haben, glaub jetzt sogar dass bei manchem nicht nur der alte Häuptling schuld war!
In diesem Sinne und jetzt könnt ihr draufhauen! :hahaha:
 
säg und pfeil dein holz,oder anderes zeug,aber verschon mich bitte mit deinen dummen unqualifizierten kommentaren:gaaehn:
 
Hallo

in NRW gibt es keine gesetzliche Begrenzung der Rutenzahl wie in einigen anderen Ländern. Das heißt, der Pächter bzw der Verein legen fest was erlaubt ist.

Dabei ist nur ausschlaggebend, was auf dem Erlaubnisschein steht.

Was der Vorsitzende erzählt oder was in der Satzung steht, ist uninteressant.

Der Erlaubnisschein alleine zählt. Er ist auch die Basis bei einer eventuellen Kontrolle.

Winde
 
Und genau diese Antwort hätte ihm sein Vereinsvorsitzender geben müssen, wer wenn nicht er als Vereinsvorsitzender muss es denn wissen?
 
Hallo

... Dabei ist nur ausschlaggebend, was auf dem Erlaubnisschein steht.

Was der Vorsitzende erzählt oder was in der Satzung steht, ist uninteressant.

Der Erlaubnisschein alleine zählt. Er ist auch die Basis bei einer eventuellen Kontrolle.

Winde

Genau so und nicht Anders.

Doch kann es gelegentlich auch Abweichungen vom Erlaubnisschein geben. Z.B. hatten wir in einem Vereinsweiher bei den Renken mal akuten Befall mit Chiemenwurm, weshalb aus Hegegründen Schonmaß und Fanglimit vom Vorstand kurzfristig aufgehoben wurden. Das stand natürlich nicht in den Jahres-Erlaubnisscheinen, denn die waren ja längst gedruckt und verteilt. Sowas wird dann über die vereinsübliche "Buschtrommel" kommuniziert (Homepage, Aushang, Mundpropaganda, usw.).

Solche Fälle sind aber selten und eher die Ausnahme denn die Regel. Mit wie vielen Ruten Du ans Wasser darfst sollte in jedem Fall im Erlaubnisschein zu finden sein. Das sind vereinsinterne Basics.

Grüssle,
Peter
 
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