Fischereischein -  Fischereischein Berlin/Brandenburg

DennyF

BarschHunter
Hallo Petri freunde:angler:

Ich habe heute meinen Fischereischein bestanden..
Nun meinem Anliegen..

Mein Wohnsitz ist in Berlin, und habe die Prüfung in Brandenburg
abgelegt.
Ich bin Mitglied in einem Brandenburger Dav-Verein und ich habe letztes jahr eine
Fischereiabgabe von brandenburg für 5 jahre gekauft.
Jetzt sagte der prüfer mir das die abgabe mir für brandenburg nichts mehr bringt,
Da wohnsitz in berlin..
Genauso wie der fischereischein für das land brandenburg gleichzusetzen ist wie der friedfischschein..da wohnsitz in berlin..:confused:
Ich habe nur noch bahnhof verstanden..
Ich habe den schein in brandenburg gemacht. Weil ich auch nur in brandenburg angel und angeln
werde..
Ich werde morgen auch bei der fischereibehörde anrufen und nachforschen..

Vieleicht kann mir ja aber hier jemand simple erklären was ich darf und was nicht..und was mit der marke (fischeiabgabe) ist..

Vielen dank
Denny
 
Der Fischreischein muß in dem BL ausgestellt werden in dem sich der Hauptwohnsitz befindet. Du hast natürlich auch die Möglichkeit dir einen Brandenburger Fischereischein ausstellen zu lassen, aber der ist dann ausschließlich in Brandenburg gültig!

Mit deinem Prüfungszeugnis gehst du in Berlin zur UFB und läßt dir einen Berliner Fischereischein erstellen. Der ist dann auch in Brandenburg gültig!
Die Fischereiabgabe die du letztes Jahr in Brandenburg bezahlt hast ist dann natürlich dies Jahr Makulatur, is nun mal so!
 
Also ich darf zwar angeln mit dem schein, bräuchte aber eine neue abgabe,weil die 5 jahresmarke wertlos geworden ist?! Habe ich das so richtig verstanden?!
 
...na super:(
Andreas sagte was von ich kann mir auch brandenburger schein ausstellen lassen..?'
Geht doch aber nur mit wohnwechsel oder?!
 
Das weiss ich nicht. Lass dir von Berlin den Fischereischein austellen, da du dort wohnst. Das ist am einfachsten. Die paar Euro für die neue Marke mögen zwar ärgerlich sein, aber du umgehst eine Menge Probleme damit. Im Land Brandenburg z.B. werden Fischereischeine andere Bundesländer nicht anerkannt, wenn der Besitzer im Land Brandenburg wohnt. Ähnlich wird auch in Berlin sein.
 
Denny,

ich versteh dein Problem nicht. Du läßt dir auf dein Prüfungszeugnis hin einen Berliner Fischereischein ausstellen und gut is. Was hat denn die 5Jahresmarke in Brandenburg gekostet? Kann soviel nicht gewesen sein. Hast du in Brandenburg einen Vorbereitungslehrgang besucht? Wenn nicht hast du die Kosten längst wieder drin!

Es besteht in Brandenburg die Möglichkeit sich nach bestandener Prüfung einen Fischereischein auch dann ausstellen zu lassen wenn der eingetragene Hauptwohnsitz bei Fischereischeinerteilung nicht in Brandenburg liegt. Dieser wird allerdings in anderen BL ncht anerkannt!
 
Ja 40 euro.. mir gehts ja nicht un das geld, mich ärgerts das quasi 4 jahre verschenkt werden.
Also gehts dir doch ums Geld. Die vier Jahre verschwinden ja nicht, es ist immer noch 2013, wenn du jetzt in Berlin noch mal abdrückst und du bist auch nicht vier Jahre älter. ;-)
also ich bekomme als brandenburger kostenlos die berliner marke vom verein
Welche Marke? Die vom DAV? Darum geht es hier nicht, sondern um die Fischereiabgabe. Aber glaub mal nicht, dass dein Verein die nicht schon in den Beitrag mit eingerechnet hat, den du jährlich an ihn bezahlst.
 
Um es vielleicht noch mal klarzustellen: man kann in Brandenburg auch als Berliner mit dem Brandenburger Fischereischein ganz normal angeln. Allerdings steht im Berliner Fischereigesetz das man den Fischereischein dort ausstellen lassen muss wo man seinen Hauptwohnsitz hat. Deswegen wird diese Kombination in Berlin nicht anerkannt. Du kannst also in Brandenburg weiter angeln aber darfst so nicht in Berlin mit der Rute ans Wasser.

Wenn du eh nicht in Berlin unetrwegs bist brauchste also nix zu tun.

Wenn der Fischereischeininhaber die in BB erforderliche Fischereiabgabe nachweisen kann, der Schein mit Passbild und Unterschrift versehen ist, ist der Fischereischein gültig, allerdings nur in BB. Gültige Fischereischeine werden in Berlin nicht eingezogen. Der Sportfreund würde dann eine Anzeige wegen unberechtigten Fischens bekommen. Unberechtigtes Fischen deshalb, weil er unter diesen Voraussetzungen keinen Fischereierlaubnisvertrag für Berliner Gewässer haben dürfte. Hat er dennoch einen FEV / Angelkarte, stellt sich die Frage woher er diese hat. Und da könnte es noch richtig eng werden, für denjenigen, der ihm die Karte verkauft hat.

(Zitat aus diesem Thread: https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=76735)
 
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