VDSF -  Vorfach mit zwei Haken oder Drillingen erlaubt?

flipper92

Profi-Petrijünger
Guten Abend,

auch wenn die Frage mir unpassend erscheint, ich habe keine Antworten anderweitig gefunden weder im Internet auf den Vereinsseiten noch beim Verband VDSF. Die Lösung könnte ich meinen Anglerunterlagen stehen, jedoch liegen die zuhause, wo ich mich gerade nicht befinde.

Deshalb muss ich die Frage stellen und hoffe auf eine Antwort.

Darf ich beim Raubfischangeln mit dem totem Köfi ein Vorfach benutzen welches zwei Drillinge hat um so den Fisch besser zu fixieren ?
Laut älteren Kollegen ist dies untersagt! Weshalb ich mir nie Gedanken gemacht habe.

komme aus niedersachsen und mein verein ist mitglied beim vdsf...
 
Guten Abend,

auch wenn die Frage mir unpassend erscheint, ich habe keine Antworten anderweitig gefunden weder im Internet auf den Vereinsseiten noch beim Verband VDSF. Die Lösung könnte ich meinen Anglerunterlagen stehen, jedoch liegen die zuhause, wo ich mich gerade nicht befinde.

Deshalb muss ich die Frage stellen und hoffe auf eine Antwort.

Darf ich beim Raubfischangeln mit dem totem Köfi ein Vorfach benutzen welches zwei Drillinge hat um so den Fisch besser zu fixieren ?
Laut älteren Kollegen ist dies untersagt! Weshalb ich mir nie Gedanken gemacht habe.

komme aus niedersachsen und mein verein ist mitglied beim vdsf...

Ich denke es ist erlaubt...du hast ja an großen Gummifischen auch manchmal 2 zusätzliche Drillinge.
Bei uns(Brandenburg) machen das ne Menge Leute so und noch keiner der kontrolliert wurde mußte einpacken.
Frag mal "Alter Däne" denke der weiß es genau...ist ein FA wie ich mitbekommen habe.
 
Ich kann hier nur für Berlin und BB schreiben (die Bestimmungen anderer BL habe ich grad nicht zur Verfügung).
Definition "Köderfischangel":

"Sie besteht aus einer beliebigen Rute mit oder ohne Rolle und einem Wirbeltier- oder Krebsköder, der an bis zu drei Haken (Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken) befestigt sein kann."

Gewässerordnung des LAV Brandenburg e.V. Pkt. 3.2.2.1.

Fast gleichlautend ist die Definition in der Gewässerordnung des DAV LV Berlin e.V. unter Pkt. 2.3.1. "Köderfischangel"

" Sie besteht aus einer beliebigen Rute, mit oder ohne Rolle, mit nur einem Köder (totem Wirbeltier- oder Krebsköder) der höchstens mit drei Haken (Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken) befestigt werden darf."

Ich denke die Definitionen sind eindeutig.
Wie die Definitionen der Köderfischrute in anderen BL ist, vermag ich nicht zu sagen, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es da gravierende Unterschiede geben wird.
 
AHHH!:klatsch

gerade hat das Telefon geklingelt, es war der Vorsitzende vom Verein, den ich im Vorfeld nicht erreichen konnte.

Und zwar sieht es wie folgt aus:

-Am Kanal ist sowieso nur ein Einzelhaken erlaubt!

-An Teichen und Seen darf man den toten Köderfisch an einer Raubfischrute mit zwei Haken, aber nur Einzelhaken befestigen!
 
Darauf kann ich dir leider keine Antwort geben.
Gehe aber davon aus dass es im ganzen Bundesland so gilt ?!

http://www.lsfv-nds.de/

vllt hilft dir die Seite, ich werde, da ich noch weitere Fragen habe, mal eine mail an den Verband schicken
 
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