Landesfischereigesetze -  Fragen zum Angeln in Hamburg

Sacid

King of Baby-Catfish
Hallo,

eines mal vorweg. Mein Fischereischein stammt aus Brandenburg. Da ich jetzt jedoch in RLP lebe habe ich für 2013 keine Brandenburger Fischereiabgabemarke.
(Für RLP im Übrigen auch nicht, da jeder den ich bisher fragte mir mitteilte, meine Fischereischein gilt hier auch so, ohne mir die RLP Marke zu holen.)

So, nun aber zum eigentlichen Problem:

Ich werde Anfang April ein paar Tage nach Pinneberg fahren um Verwandte zu besuchen und wollte bei der Gelegenheit auch gleich noch in Hamburg ein bisschen angeln.

Laut §7 der Hamburger Fischereiverordnung brauchen nur Hamburger die Abgabemarke.
§ 7 Fischereiabgabe
(1) Fischereischeininhaber mit Hauptwohnsitz in Hamburg haben eine Fischereiabgabe zu entrichten, solange sie den Fischfang ausüben. Die Fischereiabgabe beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Kalenderjahr und kann für ein Kalenderjahr oder für drei aufeinander folgende Kalenderjahre entrichtet werden.

1: Kann ich also ohne Abgabemarke aus Hamburg/RLP/Brandenburg in Hamburg angeln?

2: Benötigt man in Hamburg noch eine Gewässerkarte für die Elbe, oder versteht sich das mit den "Freien Angelgewässern" so, dass der Fischereischein ausreicht?

3: Gibt es in Hamburg ein Kunstköderverbot in der Schonzeit? Darüber konnte ich auf den Seiten der Stadt Hamburg nämlich nix finden.

4: Hamburg Altona scheint mir am Sinnvollsten wenn ich aus Richtung Pinneberg komme. Kann mir hier jemand vielleicht Tips für Barsch und Rapfen Stellen nennen?

5: Wie ist die Elbe in Altona so? Fliest sie recht schnell oder langsam? (Stichwort Jig Köpfe). Ca. Tiefe (Stichwort Tauchtiefe bei Wobblern). ETC ETC

Da ich wirklich nur ein paar Tage oben sein werde und vielleicht maximal an 2 Tagen angeln könnte bin ich natürlich über jeden Hinweis und Tip dankbar. Frage 4 und 5 gerne auch per PN.


Vielen Dank!
Micha
 
Hey Fürstenwalder,

ja, hab meinen Fischereischein in Brandenburg per Prüfung gemacht. Ausgestellt in FFO.
Das mit der Gültigkeit war mir bereits klar. Hatte deshalb extra letztes Jahr bei der unteren Fischereibehörde hier nachgefragt. Schein mies, dass mein fischereischein auf Lebenszeit gültig ist und ich den in 5 Jahren gegen den RLP Schein tauschen muss der nur 5 Jahre gültig ist.
Anyways, wegen der Abgabemarke steht in §2 aber auch nix drin :)

MfG
Micha
 
Na sicher, das steht im Absatz 1. Verlegst du deinen Wohnsitz nach RLP, darfst du die Fischerei längtens für 5 Jahre ausüben. Ich lese das so, dass du dir dann auch erst am Ende der Laufzeit eine RLP Marke holen musst. Aber Sorry, dass ich abschweife, ich hatte mich eh verlesen, vor der ersten Antwort. *g*
 
Ja, setzt das nun aber voraus, dass ich die 5 Jahres Marke von Brandenburg habe, oder ist diese hierbei völlig pille palle?

Aber nunja, wurde hier ja schon mehrfach kontrolliert und bisher war alles in Ordnung. viel wichtiger ist mir die Sache mit Hamburg, da ich ungern durch Unwissenheit Strafe zahlen will.

PS: Ich fahr erst im Juni wieder nach Brandenburg und werd mir dann erst die Brandenburger Marke holen können
 
Was ich Dir von 2x Angeln in Hamburg sagen kann:

1) Ja

2) Nein, Du brauchst keine Extra- Karte, außer natürlich für die "Nicht feien Gewässer". Alles andere kannst Du mit deinem Fischereischein beangeln.
--> Altona ist alles frei! Außer die Binnenalster (St. Pauli)
siehe hier: http://www.elbetreff.de/elbe/Angeln/hh_freie/Karte4/gew04_frei.htm (Musst auf die Schaltfläche "Gewässerstatus anzeigen" in der linken Spalte klicken) Alle anderen Gewässer in Hamburg sind dort auch verzeichnet... must halt die "Region" ändern...Auch unbedingt die Schaltfläche "Info Angelstellen" mal benutzen!

Am Rande bemerkt: So ne Karte finde ich echt vorbildlich! Sollte ruhig mehr davon in Deutschland geben!!
Diese dauernden Textbeschreibungen Marke: Linkes Ufer von X bis Y und von der einen Brücke bis zu anderen.... Ätzend!

3) & 4) leider kann ich da nicht helfen :(

5) Also die Elbe hat schon ordentlich druck... Außerdem musst Du immer an die Tiede denken... In der Zeit zwischen Ebbe & Flut ist die Strömung moderat. Bei einlaufender Flut wird der Druck stärker...und wenn Ebbe kommt und sich Strömung und abfließendes Wasser addieren brauchst du ganz schön Gewicht am Gummi.


Aber wir haben hier Doch einige Nordlichter im Forum... Wo versteckt Ihr euch??! :)
 
Danke für eure Antworten.

Die Elbe scheint ja bei altona/St Pauli jede mänge Stille Seitenarme zu haben, werds wahrscheinlich dort dann auf Barsch versuchen und an den Strömungskannten auf Rapfen.

Über genauere Infos zu Punkten 4 und würd ich mich trotzdem sehr freuen.

MfG
Micha
 
Ja, setzt das nun aber voraus, dass ich die 5 Jahres Marke von Brandenburg habe, oder ist diese hierbei völlig pille palle?

Ein Fischereischein ist nur dann gültig, wenn er mit einer Fischereiabgabemarke des BL, aus dem der Fischereischein ist, versehen ist.
BL in denen keine Abgabemarke erforderlich ist, fallen aus dieser Regelung raus.
Und da BB eine Fischereiabgabe fordert, ist Dein Fischereischein ungültig, so lange keine Abgabemarke darin klebt.
Bei uns wäre bei einer Kontrolle Dein Schein weg !
 
Beim Brandenburger Schein wird die Marke nicht in den fischereischein geklebt, sondern in ein extra Heft.

Du machst mich aber nachdenklich. Will ja wie gesagt nichts falsch machen, aber wenn mir die Lokelen Angelschein Ausgabestellen und selbst der Ortsansäßige Verein sagen, dass die Marke hier egal ist.... Naja, ich werde mal sicherheitshalber bei der Unteren Fischereibehörde vorbei gehen und mal direkt nachfragen. Stellt sich dann nur die Frage wie ich an die Marke komme, da ich wie gesagt ja erst im Juni wieder hoch fahre.
 
Du brauchst nur den Fischereischein !!!!
Wenn du denn nicht hast gehst du in Altona zur Behörde mit deinen Personalausweis und einen Nachweis der Sportfischerprüfung und gut ist das.

Ich würde an deiner Stelle im Hafen Zanderangeln !!es ist das beste Zanderrevier in Deutschland.
Barsche kannst du doch überall fangen
 
Beim Brandenburger Schein wird die Marke nicht in den fischereischein geklebt, sondern in ein extra Heft.

Ja, ob nun die Abgabemarke in den Fischereischein geklebt werden muss, wie z.B. in Berlin oder auf eine gesonderte Nachweiskarte (BB) spielt doch keine Rolle. Wichtig ist, dass der Brandenburger Fischereischein ohne Nachweis der Fischereiabgabe ungültig ist und sofort eingezogen werden muss.
Und wenn Dir Leute aus dem Verein andere Auskünfte geben, solltest Du darauf in Deinem Intersse nicht hören.
Kannst Du aber auch alles in der Landesfischereiordnung, Fischereischeingesetz und anderen Papieren nachlesen.
 
Ich würd da gar nicht nachfragen, man muss ja keine schlafenden Hunde wecken. Kontrolliert wurdest du ja, beanstandet wurde nix.
Ohne Marke wird dein Schein nicht ungültig, du darfst lediglich nicht angeln. Sorry Alter Däne. :trinkbrueder:
 
Ich würde an deiner Stelle im Hafen Zanderangeln !!es ist das beste Zanderrevier in Deutschland.
Barsche kannst du doch überall fangen

Zander hat im April aber noch Schonzeit :-)
Ich werde sicherlich nicht gezielt auf einen geschonten Fisch angeln. Klar, beim Barschangeln kann sicherlich auch mal nen Zetti einsteigen, aber gezielt werde ich nicht auf die Glasaugen angeln.

AlterDäne & Fürstenwalder:
Jetzt bin ich richtig verwirrt. Ist mein Schein nun gültig oder nicht? Darf ich angeln oder nicht? Ich frage am besten mal bei der Fischereibehörde nach um ganz sicher zu gehen.
Das ist aber auch ein mist mit den unterschiedlichen vorschriften von BL zu BL. Nen einheitliches Süppchen wäre mir da viel lieber. Und sicherlich auch vielen anderen.
 
Zuletzt bearbeitet:
$5 Abs. 6 Hamburger Fischereigesetz
(6) Im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgestellte Fischereischeine stehen dem Fischereischein gleich, wenn der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.

Ich würd sagen, du darfst da angeln mit deinem Schein. Kennt sich einer aus und vermißt deine Fischereiabgabemarke, siehts schlecht aus für dich. Das trifft natürlich auch in RLP zu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würd da gar nicht nachfragen, man muss ja keine schlafenden Hunde wecken. Kontrolliert wurdest du ja, beanstandet wurde nix.
Ohne Marke wird dein Schein nicht ungültig, du darfst lediglich nicht angeln. Sorry Alter Däne. :trinkbrueder:

Da muss ich Dir aber widersprechen, sorry.
Ein ungültiger Fischereischein ist durch die Kontrollberechtigten einzuziehen und an die zuständige UFB weiterzuleiten. Dies wird als OWI behandelt, nicht als Straftat, aber der Schein ist erst einmal weg.
Macht es der Fischereiaufseher nicht, macht er sich strafbar - und wer möcht das schon ?
Nicht nachfragen ist auch nicht der richtige Weg. Jeder Angler hat sich über die erforderlichen Papiere zu informieren und diese beizubringen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde unsere Sportfreund im letzten Jahr kontrolliert und da hatte er noch die BB Fischereiabgabe.

AlterDäne & Fürstenwalder:
Jetzt bin ich richtig verwirrt. Ist mein Schein nun gültig oder nicht? Darf ich angeln oder nicht?

Definitiv ist Dein Fischereischein ohne Fischereiabgabemarke ungültig und Du spielst mit einer Anzeige, wenn Du trotzdem angelst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein ungültiger Fischereischein ist durch die Kontrollberechtigten einzuziehen und an die zuständige UFB weiterzuleiten. Dies wird als OWI behandelt, nicht als Straftat, aber der Schein ist erst einmal weg.
Die Verfahrensweise, wie bei fehlender Marke mit dem Schein umzugehen ist, ist natürlich richtig. Sein Fischereischein ist aber noch, da es noch der BB Schein ist, lebenslang gültig. Die nicht vorhandene Marke macht den Schein nicht ungültig. Nur angeln darf er halt nicht. Und somit darf der Schein erst mal eingezogen werden.

@ Sacid, schick doch den Schein zu jemanden in BB, der weiß, was er damit machen muss. Der kann dann die Marke für dich kaufen. Jetzt ist nur die Frage, beommst du, mit Wohnsitz in RLP, überhaupt noch eine BB Marke?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verfahrensweise, wie bei fehlender Marke mit dem Schein umzugehen ist, ist natürlich richtig. Sein Fischereischein ist aber noch, da es noch der BB Schein ist, lebenslang gültig. Die nicht vorhandene Marke macht den Schein nicht ungültig. Nur angeln darf er halt nicht. Und darf somit erst mal eingezogen werden.

Also irgendwie reden wir aneinander vorbei.
Natürlich ist der Fischereischein BB nur dann gültig, wenn die Fischereiabgabe entrichtet wurde. Wenn der Sportfreund nicht angeln will, muss er auch keine Abgabe entrichten, aber darum geht es doch nicht; unser Sportfreund möchte angeln und das setzt einen gültigen Fischereischein voraus.
Ob der Fischereischein lebenslang ausgestellt wurde oder für 5 Jahre ist egal - will er angeln muss der Schein durch den Nachweis der Abgabe gültig gemacht werden.
Übrigens ziehen wir jedes Jahr einige Fischereischeine, auch aus BB ein, wenn der Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe fehlt.
Aber das Problem hat dann der Sportfreund - es kostet Geld und er ist für eine Weile ohne Fischereischein und kann so also nicht angeln. Wird er dennoch beim angeln angetroffen, obwohl der Fischereischein eingezogen wurde, wird es richtig teuer und kann sogar mit dem Entzug des Fischereischeins für mehrere Jahre enden.
 
Natürlich ist der Fischereischein BB nur dann gültig, wenn die Fischereiabgabe entrichtet wurde.
Das ist der Knackpunkt bei uns. Der Schein ist immer gültig. Lebenslang. Auch ohne Abgabemarke. Fehlt die Marke, darf eben nur nicht geangelt werden. Lass uns mal bei besserem Wetter angeln gehen.Dann können wir uns unsere Fischereischeine unter die Nase halten und weiterdiskutieren. Das macht sicherlich mehr Spaß als hier und Sacid ist damit auch nicht geholfen, wenn wir hier diskutieren, denn davon bekommt er auch keine Marke in sein Zusatzkärtchen. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist der Knackpunkt bei uns.

Der Schein ist immer gültig. Lebenslang. Auch ohne Abgabemarke.

Na dann kannst Du mir doch bestimmt die Quelle benennen, wo das so steht.
Wenn Du das kannst, gebe ich meinen Posten als Fischereiaufseher nach über 11 Jahren ab, versprochen !


Fehlt die Marke, darf eben nur nicht geangelt werden.

Nöööö, wovon reden wir denn hier ?
Warum darf der Sportfreund nicht angeln, wenn die Marke fehlt ? Weil der Schein ungültig ist ! Warum ist der Schein ungültig ? Weil die Voraussetzungen, um zu angeln nicht erfüllt sind !

Wir reden hier nicht davon, dass der Schein das ganze Jahr im Schrank liegt, weil der Sportfreund nicht angeln will / kann....
Ich muss mir auch kein Ticket für die Bahn kaufen, wenn ich nur mit dem Auto fahre. Will ich aber Bahn fahren, brauche ich ein gültiges Ticket.
 
Zurück
Oben