Landesfischereigesetze -  Fragen zum Angeln in Hamburg

So, genug des ganzen. Hab eben meine Mutter angerufen und die geht morgen bei uns nach der Marke frage. Die UFB ist in FFO ja nur ein ein-mann Büro und dort liegen meine Unterlagen ja vor. vielleicht bekommt meine Mutter die Marke für mich ja ausgestellt und kann sie mir dann per Post schicken. andernfalls muss ich hier halt meinen Schein schicken und sie holt mir dann die Marke.

Wie auch immer, das Thema Marke ist für mich durch. Wegen den 40 Euro für 5 Jahre mach ich mir da jetzt keinen Stress.

Ich danke euch trotzdem für die Infos und Ratschläge.

Habt ihr vielleicht noch Tipps für Hamburg (siehe initiale Fragen)


MfG
Micha
 
Na dann kannst Du mir doch bestimmt die Quelle benennen, wo das so steht.
Wenn Du das kannst, gebe ich meinen Posten als Fischereiaufseher nach über 11 Jahren ab, versprochen !

§17 Absatz 3 BbgFisch
Der Fischereischein wird nach einem von der obersten Fischereibehörde bestimmten Muster unbefristet erteilt.

Wenn er seinen Schein 20 Jahre in den Schrank legt, bleibt er immer noch gültig. Er muss nur nach den 20 jahren wieder seine Abgabemarke neu kaufen und in seine Nachweiskarte zur Fischereiabgabe einkleben. Das ist gemäß §18 Absatz 2 Satz 2 Pflicht, um angeln zu dürfen. Ist die Fischereiabgabemarke nicht bezahlt, wird damit nicht der Fischereischein ungültig! Man darf nur nicht angeln!
 
§17 Absatz 3 BbgFisch


Wenn er seinen Schein 20 Jahre in den Schrank legt, bleibt er immer noch gültig. Er muss nur nach den 20 jahren wieder seine Abgabemarke neu kaufen und in seine Nachweiskarte zur Fischereiabgabe einkleben. Das ist gemäß §18 Absatz 2 Satz 2 Pflicht, um angeln zu dürfen. Ist die Fischereiabgabemarke nicht bezahlt, wird damit nicht der Fischereischein ungültig! Man darf nur nicht angeln!

Also, bevor es jetzt in eine absolute Haarspalterei abgleitet:
Eine lebenslange Erteilung ist nicht gleichzusetzen mit der Gültigkeit !
Die Gültigkeit erlangt der Fischereischein erst mit dem Erwerb der Fischereiabgabemarke für das laufende Kalenderjahr.
Nach 20 Jahren Lagerung des Fischereischeins ist er immer noch erteilt, aber erst mit der mit der Fischereiabgabe wird er wieder gültig !
Offensichtlich gehen wir hier von unterschiedliche Definitionen aus - ich von der Offiziellen lt. Gesetzestext und nicht davon:"wie hätte ich es gern".

Du selbst hast Dir doch widersprochen in dem Du geschrieben hast, dass der Sportfreun ruhig angeln könne, aber wenn jemand kommt, der sich auskennt, hat er Pech.

Ich denke mal, ich habe die Sachlage ausreichend erläutert und versucht, den Sportfreund vor Schaden zu bewahren.
 
Also, bevor es jetzt in eine absolute Haarspalterei abgleitet:
Eine lebenslange Erteilung ist nicht gleichzusetzen mit der Gültigkeit !
Die Gültigkeit erlangt der Fischereischein erst mit dem Erwerb der Fischereiabgabemarke für das laufende Kalenderjahr.
Nach 20 Jahren Lagerung des Fischereischeins ist er immer noch erteilt, aber erst mit der mit der Fischereiabgabe wird er wieder gültig !
Offensichtlich gehen wir hier von unterschiedliche Definitionen aus - ich von der Offiziellen lt. Gesetzestext und nicht davon:"wie hätte ich es gern".

Du selbst hast Dir doch widersprochen in dem Du geschrieben hast, dass der Sportfreun ruhig angeln könne, aber wenn jemand kommt, der sich auskennt, hat er Pech.

Ich denke mal, ich habe die Sachlage ausreichend erläutert und versucht, den Sportfreund vor Schaden zu bewahren.

Jetzt ist wieder gut...denke es haben alle verstanden...ihr habt es ja gut und doppelt und dreifach erklärt:klatsch
 
Zeig mir bitte den Gesetzestext, wo steht, dass der Fischereischein ungültig wird, wenn ich die Marke nicht bezahle.

Mir reicht da schon ein Blick in den Fischereierlaubnisvertrag (DAV Berlin). Dort steht es im ersten Satz. Um Dir jetzt weitere Textpassagen für BB zu suchen, fehlt mir eigentlich die Lust, weil es kommt scheinbar ohnehin nicht viel rum dabei.
Nur noch einen letzten Satz dazu. Warum muss ich meinen Fischereischein mit entrichteter Fischereiabgabe beim Kauf eines Fischereierlaubnisvertrages vorlegen ? Ansonsten bekomme ich keinen privatrechtlichen Fischereierlaubnisvertrag ! Irgendwo logisch, oder ?
 
Zeig mir bitte den Gesetzestext, wo steht, dass der Fischereischein ungültig wird, wenn ich die Marke nicht bezahle.

Der Fischereischein wird doch nicht ungültig...er schläft halt nur und wacht dann auf,wenn du nach x Jahren ne neue Fischereiabgabemarke kaufst...ist denn das so schwer zu verstehen was der Alte Däne dir klarmachen will:confused:
Er ruht sozusagen
 
Mir reicht da schon ein Blick in den Fischereierlaubnisvertrag (DAV Berlin). Dort steht es im ersten Satz. Um Dir jetzt weitere Textpassagen für BB zu suchen, fehlt mir eigentlich die Lust, weil es kommt scheinbar ohnehin nicht viel rum dabei.
Das wäre aber schon wichtig, weil wir hier von Sacids Brandenburger Fischereischein reden.

@ jewe
Das waren nicht meine Worte:
Nach 20 Jahren Lagerung des Fischereischeins ist er immer noch erteilt, aber erst mit der mit der Fischereiabgabe wird er wieder gültig !
Der Fischereischein schläft nicht, noch wird er ungültig. Ich muss, um angeln zu dürfen, zwei Dinge mitführen: Fischereischein und Abgabemarke. (Diverse weitere brandenburger Modelle ohne Fischereischein seien jetzt mal ungerücksichtigt) Fehlt die Marke, darf ich nicht angeln, davon wird aber der Fischereischein nicht ungültig. Ich darf eben nur nicht angeln. Ist das so schwer zu verstehen?
Meiner Meinung nach müßte Sacid seinen Schein ohne Marke in RLP umschreiben lassen können. Wäre er ungültig, ginge das nicht. Ist doch logisch oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo? Könnt ihr diese Diskussion bitte per PN weiterführen?
Ich habe doch bereits geschrieben, dass ich meine Verwandschaft beauftragen werde mir die Abgabemarke zu holen.

In diesem Tröt hier geht es darum an Informationen für einen Kurztrip nach Hamburg zu kommen. In Brandenburg werde ich eh erst wieder im Juni angeln gehen.
Fürstenwalder: Meine ellis ham nen Garten in Briesen, ich werd da also öfter mal an der Kersdorfer Schleuse bzw in Kersdorf selbst unterwegs sein. Wenn du magst können wir dann auch mal in Füwa fischen gehen.
AlterDäne: Wenns Zeitlich passt würd ich im Juni auch gerne mal in Berlin bissel Fischen. Daher an dich das selbe Angebot :-)
Die Details klären wir dann aber wenn es soweit ist und per PN. Wie gesagt, jetzt benötige ich Infos zu Hamburg!

MfG
Micha
 
@ Sacid

Warum lässt du deinen Fischereischein nicht umschreiben? Deinen " alten Brandenburger" kannst du trotzdem behalten. Aber da in RLP in der Gebühr der Erstellung die Fischereiabgabe für 5 Jahre bereits enthalten ist, sparste dir jedes Jahr das Besorgen der brandenburger Marke.
 
ich werd da also öfter mal an der Kersdorfer Schleuse bzw in Kersdorf selbst unterwegs sein. Wenn du magst können wir dann auch mal in Füwa fischen gehen.
AlterDäne: Wenns Zeitlich passt würd ich im Juni auch gerne mal in Berlin bissel Fischen. Daher an dich das selbe Angebot :-)
Fürn Kersdorfer See hab ich keinen Schein, für den Rest der Spree ab Stadtbrücke Füwa bis Alt Schadow schon. Somit kein Problem, meld dich vorher. Ich würd auch nach Berlin mitfahren, hab ja eine Marke für Brandenburg, muss also nur Berlin nachladen. Insofern deckt sich deine Idee mit meiner, die ich vorhin schon schrieb ;-)
 
@ Sacid

Warum lässt du deinen Fischereischein nicht umschreiben? Deinen " alten Brandenburger" kannst du trotzdem behalten. Aber da in RLP in der Gebühr der Erstellung die Fischereiabgabe für 5 Jahre bereits enthalten ist, sparste dir jedes Jahr das Besorgen der brandenburger Marke.

Das wollte ich eigentlich vorerst nicht tun, da...
1: Der Brandenburger Schein auf Lebenszeit gültig ist und der RLP Schein nur 5 Jahre und so wie ich hörte muss man nochmal die Prüfung ablegen wenn man ihn für ein paar Jahre mal nicht verlängert hat.
2: Ich noch nicht weiss ob ich in 5 Jahren überhaupt noch in RLP Wohne.

Nach einem telefonat mit der UFB in meiner ehemaligen Heimatstadt stellte sich jedoch heraus, dass mein Fischereischein in Brandenburg zwar gültig ist (in RLP auch, laut auskunft der UFB hier), ich in anderen Bundesländern aber Probleme bekommen könnte weil mein Hauptwohnsitz in RLP ist. Wenn ich also in Hamburg / Berlin angeln möchte, sollte ich mir den Schein umschreiben lassen.

Hab mal bei der UFB hier angefragt wann die offen haben.
 
Das wollte ich eigentlich vorerst nicht tun, da...
1: Der Brandenburger Schein auf Lebenszeit gültig ist und der RLP Schein nur 5 Jahre und so wie ich hörte muss man nochmal die Prüfung ablegen wenn man ihn für ein paar Jahre mal nicht verlängert hat.
2: Ich noch nicht weiss ob ich in 5 Jahren überhaupt noch in RLP Wohne.

Nach einem telefonat mit der UFB in meiner ehemaligen Heimatstadt stellte sich jedoch heraus, dass mein Fischereischein in Brandenburg zwar gültig ist (in RLP auch, laut auskunft der UFB hier), ich in anderen Bundesländern aber Probleme bekommen könnte weil mein Hauptwohnsitz in RLP ist. Wenn ich also in Hamburg / Berlin angeln möchte, sollte ich mir den Schein umschreiben lassen.

Hab mal bei der UFB hier angefragt wann die offen haben.

Deshalb schrieb ich ja, dass du trotz Fischereischein aus RLP deinen Brandenburger halten kannst.
Ich habe meinen Berliner Fischereischein Anfang des Jahres in RLP umschreiben lassen. Von der Sache her habe ich zwar keine Verwendung mehr für den Berliner Schein, aber jetzt hab ich eben zwei...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach einem telefonat mit der UFB in meiner ehemaligen Heimatstadt stellte sich jedoch heraus, dass mein Fischereischein in Brandenburg zwar gültig ist (in RLP auch, laut auskunft der UFB hier), ich in anderen Bundesländern aber Probleme bekommen könnte weil mein Hauptwohnsitz in RLP ist
Ich würde mir den Gesetzestext von RLP, dass du mit deinem Brandenburger Schein in RLP angeln darfst, kopieren und ihn beim Angeln mitführen. Ein Stück mehr oder weniger Papier machts ja nicht. der Auszug des Gesetzestextes zeigt dann klar, dass trotz Umzug nach RLP dein Brandenburger Schein auch in RLP gülti ist und das wiederum berechtigt dich auch in HH zu angeln.
§5 Abs. 6 Fischereigesetz HH
Im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgestellte Fischereischeine stehen dem Fischereischein gleich, wenn der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.
Die Probleme, von denen das UFB sprach, kommen halt nur dadurch, weil jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.
Bleibt also nur das Problem Abgabemarke, eine zusätzliche Abgabe muss nämlich auch in HH gezahlt werden. Fragt also einer nach deinem Heftchen und du hast es nicht..
 
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